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   BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87   

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BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87 (https://dejure.org/1987,794)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.1987 - 2 BvR 814/87 (https://dejure.org/1987,794)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 (https://dejure.org/1987,794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendlicher - Arbeitsleistung - Anfechtbarkeit - Jugendgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 477
  • NStZ 1988, 34
  • FamRZ 1988, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87
    Der Weg der Verfassungsbeschwerde kann danach grundsätzlich nur beschritten werden, wenn keine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, dieses Ziel ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts zu erreichen (vgl. BVerfGE 68, 384 [388 f.]; 74, 102 [113]; st. Rspr.).

    Die im Jugendgerichtsgesetz als Erziehungsmaßregel vorgesehene Weisung, Arbeitsleistungen zu erbringen (§ 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG ), ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 74, 102 [115 ff.]).

    Die den Entscheidungen der Fachgerichte im Ausgangsverfahren ersichtlich zugrunde liegende Auffassung, diese Arbeitsweisungen seien nicht nur dann zulässig, wenn durch sie die Einstellung des Verurteilten zur Arbeit beeinflußt werden soll und kann, sondern darüber hinaus allgemein zur erzieherischen Beeinflussung straffällig gewordener Jugendlicher, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht jedenfalls nicht unvertretbar (vgl. BVerfGE 74, 102 [127 f.]).

    Seine Arbeitskraft, die er derzeit jedenfalls nicht voll nützt, wird nur begrenzt in Anspruch genommen (vgl. BVerfGE 74, 102 [128]).

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87
    Von Verfassungs wegen ist ein Instanzenzug nicht gewährleistet (vgl. BVerfGE 1, 433 [437]; 11, 232 [233]; 49, 329 [340]; 54, 277 [291]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87
    Es ist nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen, der Beweiswürdigung, die Auslegung der Gesetze und die Anwendung des einfachen Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Ob auch eine großzügigere Regelung des Ablehnungsrechts möglich wäre oder den Anforderungen des Strafverfahrens gar besser entsprochen hätte, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477).

    Für die Hauptverhandlung folgt dies unmittelbar aus der verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477) Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, die eine Ablehnung nach dem letzten Wort des Angeklagten als unzulässig erklärt.

    Dennoch ist hier die Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO - nicht zuletzt im Blick auf die Notwendigkeit einer Straffung des Verfahrens (vgl. BTDrucks IV/178 S. 34) - vertretbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477).

  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Zudem findet eine Überprüfung der Befangenheit von Amts wegen nicht statt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 5 StR 153/21, NJW 2022, 1470 mwN); auch kann die Geltendmachung von Befangenheitsgründen - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 Rn. 12, 14 f., NStZ 2007, 709; vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87, NJW 1988, 477) - nach § 25 StPO präkludiert sein.
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Soweit die Revision schließlich meint, der Zweifelsgrundsatz sei verletzt, wenn zwei Fluchmotive denkbar seien, die Strafkammer aber nur auf eines abstelle, verkennt sie, dass der Grundsatz "In dubio pro reo" nicht verletzt ist, wenn das Gericht hätte zweifeln müssen, sondern nur, wenn es verurteilte, obwohl es Zweifel hatte (BVerfG NJW 2002, 3015 L. m. w. Nachw.; BVerfG NJW 1988, 477; MDR 1975, 468; OLG Düsseldorf JMinBl NW 2001, 218 [219]; SenE v. 13.03.2001 - Ss 56/01 Z - SenE v. 22.01.2002 - Ss 442/01 - SenE v. 19.03.2002 - Ss 77/02 B - SenE v. 10.06.2003 - Ss 216/03 B -).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Unterlassung eines geeigneten

    Dieser Obliegenheit ist der Beschwerdeführer nicht nachgekommen, da er die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, die Befangenheit des Richters der Strafvollstreckungskammer, die er sinngemäß geltend macht, im fachgerichtlichen Verfahren mit einem Ablehnungsantrag zu rügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 383/91 -, juris, Rn. 1, und vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90 -, NJW 1993, S. 2926).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie teilweise Zurückweisung eines

    Das Oberlandesgericht war entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers nicht gehalten, nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" - für den nicht entschieden ist, ob ihm Verfassungsrang zukommt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477; .
  • BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als

    Nach dem letzten Wort kann - was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477) - eine Ablehnung nicht mehr formuliert werden.
  • BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1824/06

    Begründungsanforderungen bei einer Revision (Jugendstrafverfahren; Urteil, dass

    Nach dem Willen des Gesetzgebers kommt es hier um der erzieherischen Wirkung willen in ganz besonderem Maße auf eine möglichst baldige rechtskräftige Entscheidung an (vgl. BTDrucks I/3264 S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 23.9. 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Abs.-Nr. 1; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13.7. 1956 - RevReg. 1 St 609/56 -, BayObLGBayObLGE 56, 163 ; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 55 Rn. 1; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 4. Aufl. 2002, § 55 Rn. 2 ff.; Nothacker, Zur besonderen Beschränkung der Rechtsmittel im Jugendstrafverfahren (§ 55 JGG), GA 1982, S. 451 ).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94

    Keine Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im strafrechtlichen

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" - für den nicht entschieden ist, ob ihm Verfassungsrang zukommt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1997 - 2 BvR 122/97 -, JURIS) - ist ein strafverfahrensrechtlicher Satz, der zu Gunsten eines Angeklagten Anwendung findet.
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1264/08

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Erlöschen bei Entscheidungen

    Für den Fall einer Hauptverhandlung folgt dies unmittelbar aus der verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477) Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, die eine Ablehnung nach dem letzten Wort des Angeklagten als unzulässig erklärt.
  • BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang die Stellung förmlicher Beweisanträge verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -, Rn. 12 ff.) und die Verfassungsbeschwerde im Falle eines unterlassenen Beweisantrags an dem Grundsatz der Subsidiarität scheitern lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 1935/91 -, juris, Rn. 8 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2419/97 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2005 - 2 BvR 10/05 -, juris, Rn. 16).
  • StGH Hessen, 11.11.2009 - P.St. 2252

    Wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksame Antragstellung in einem

  • OLG Oldenburg, 27.02.2009 - Ss 30/09

    Anfechtungsbeschränkung im Jugendstrafverfahren; Unzulässigkeit der Revision

  • BVerfG, 04.03.1997 - 2 BvR 122/97

    Verwertbarkeit von gegenüber einem Kaufhausdetektiv gemachten Äußerungen im

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss OWi 98/97
  • OLG Düsseldorf, 02.10.1997 - 5 Ss OWi 273/97
  • BayObLG, 22.10.2004 - 1St RR 150/04

    Keine Revision des Angeklagten bei ungünstiger Berufungsentscheidung nach

  • BayObLG, 12.11.2004 - 4St RR 165/04

    Voraussetzungen für die Anwendung von Jugendrecht

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   BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 841/87   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung - Richter - Letztes Wort - Angeklagter

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 477
  • NStZ 1988, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1264/08

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Erlöschen bei Entscheidungen

    Für den Fall einer Hauptverhandlung folgt dies unmittelbar aus der verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477) Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, die eine Ablehnung nach dem letzten Wort des Angeklagten als unzulässig erklärt.
  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 61-IV-99
    Dabei kann offen bleiben, ob der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht bereits die bundesgesetzliche Vorschrift des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO entgegensteht, welche aus Gründen der Verfahrenskonzentration das Recht zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach dem letzten Wort des Angeklagten versagt (vgl. BVerfG NJW 1988, 477).
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