Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.12.1988

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   BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88   

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https://dejure.org/1988,1492
BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88 (https://dejure.org/1988,1492)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1988 - IX ZR 88/88 (https://dejure.org/1988,1492)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - IX ZR 88/88 (https://dejure.org/1988,1492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung anwaltlicher Pflichten - Verpflichtung des Rechtsanwalts kraft des Anwaltsvertrages zur umfassenden Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung - Übernahme als Rechtsanwalt, den Kläger zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung zweckgebunden eingezahlter Gelder durch einen Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1148
  • MDR 1989, 537
  • WM 1989, 450
  • BB 1989, 1851
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 70, 235, 239; Urt. v. 29. Januar 1981 - III ZR 168/79, NJW 1981, 1550 [BGH 03.12.1980 - VIII ZR 300/79]; Urt. v. 24. März 1987 - VI ZR 217/86, NJW 1987, 3120; ständig), der der erkennende Senat sich anschließt, ist eine Partei durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung verhindert, wenn sie infolge Armut keine Klage erheben kann und das zur Behebung des Hindernisses notwendige Prozeßkostenhilfeverfahren durch einen ordnungsgemäß begründeten und vollständigen Antrag auf Prozeßkostenhilfe eingeleitet hat.
  • BGH, 05.11.1987 - IX ZR 86/86

    Haftungsausfüllende Kausalität bei der Anwaltshaftung

    Auszug aus BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurt. v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/85, WM 1986, 199; v. 5. November 1987 - IX ZR 86/86, NJW 1988, 486, jeweils m.w.N.) ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen.
  • BGH, 29.01.1981 - III ZR 168/79

    Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 70, 235, 239; Urt. v. 29. Januar 1981 - III ZR 168/79, NJW 1981, 1550 [BGH 03.12.1980 - VIII ZR 300/79]; Urt. v. 24. März 1987 - VI ZR 217/86, NJW 1987, 3120; ständig), der der erkennende Senat sich anschließt, ist eine Partei durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung verhindert, wenn sie infolge Armut keine Klage erheben kann und das zur Behebung des Hindernisses notwendige Prozeßkostenhilfeverfahren durch einen ordnungsgemäß begründeten und vollständigen Antrag auf Prozeßkostenhilfe eingeleitet hat.
  • BGH, 24.03.1987 - VI ZR 217/86

    Hemmung der Verjährung während Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 70, 235, 239; Urt. v. 29. Januar 1981 - III ZR 168/79, NJW 1981, 1550 [BGH 03.12.1980 - VIII ZR 300/79]; Urt. v. 24. März 1987 - VI ZR 217/86, NJW 1987, 3120; ständig), der der erkennende Senat sich anschließt, ist eine Partei durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung verhindert, wenn sie infolge Armut keine Klage erheben kann und das zur Behebung des Hindernisses notwendige Prozeßkostenhilfeverfahren durch einen ordnungsgemäß begründeten und vollständigen Antrag auf Prozeßkostenhilfe eingeleitet hat.
  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die

    Auszug aus BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurt. v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/85, WM 1986, 199; v. 5. November 1987 - IX ZR 86/86, NJW 1988, 486, jeweils m.w.N.) ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen.
  • BGH, 20.11.1984 - IX ZR 9/84

    Versäumen verjährungsunterbrechender Maßnahmen durch den Anwalt - Kostenlast des

    Auszug aus BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88
    Auszugehen ist dabei grundsätzlich von dem Sachverhalt, der dem Gericht des Vorprozesses unterbreitet und von diesem Gericht aufgeklärt worden wäre (Senatsurt. v. 30. Oktober 1984 - IX ZR 6/84, VersR 1985, 83; v. 20. November 1984 - IX ZR 9/84, VersR 1985, 146, jeweils m.w.N.; ständig).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZR 6/84

    Verletzung von Pflichten aus einem Anwaltsvertrag - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88
    Auszugehen ist dabei grundsätzlich von dem Sachverhalt, der dem Gericht des Vorprozesses unterbreitet und von diesem Gericht aufgeklärt worden wäre (Senatsurt. v. 30. Oktober 1984 - IX ZR 6/84, VersR 1985, 83; v. 20. November 1984 - IX ZR 9/84, VersR 1985, 146, jeweils m.w.N.; ständig).
  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 300/79

    Auslegung einer Wettbewerbsklausel - Rückzahlung eines Wettbewerbs-Abstandgeldes

    Auszug aus BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 70, 235, 239; Urt. v. 29. Januar 1981 - III ZR 168/79, NJW 1981, 1550 [BGH 03.12.1980 - VIII ZR 300/79]; Urt. v. 24. März 1987 - VI ZR 217/86, NJW 1987, 3120; ständig), der der erkennende Senat sich anschließt, ist eine Partei durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung verhindert, wenn sie infolge Armut keine Klage erheben kann und das zur Behebung des Hindernisses notwendige Prozeßkostenhilfeverfahren durch einen ordnungsgemäß begründeten und vollständigen Antrag auf Prozeßkostenhilfe eingeleitet hat.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 156/09

    Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Prozessbevollmächtigten des

    Gegen zweckgebunden vereinnahmte Gelder darf der Rechtsanwalt auch dann nicht aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellten Honoraransprüche aus demselben Mandat stammen; stammen sie, wie im Streitfall ganz überwiegend, sogar aus anderen Mandaten, gilt das erst recht (vgl. BGH NJW 1989, 1148, 1149; Senat AnwBl 2005, 787 = FamRZ 2006, 636).
  • BGH, 02.12.2008 - XI ZR 525/07

    Berücksichtigung eines vor dem 1. Januar 2002 gestellten

    Hierzu mussten aber innerhalb der Verjährungsfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Bewilligungsgesuch eingereicht und die nach § 117 ZPO erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig dem Gericht vorgelegt werden (vgl. BGHZ 70, 235, 237, 239 ; BGH, Urteile vom 20. Dezember 1988 - IX ZR 88/88, WM 1989, 450, 453 undvom 8. März 1989 - IVa ZR 221/87, NJW 1989, 3149); außerdem war weitere Voraussetzung, dass der Antragsteller subjektiv der Ansicht sein durfte, er sei bedürftig (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1981 - IVb ZB 832/81, VersR 1982, 41 f.; OLG Düsseldorf WM 1998, 1628, 1630) .
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.05.2016 - 2 AGH 23/15

    Rechtsanwalt, Untreue, Mandantengelder, Verurteilung, Geldstrafe,

    Schließlich gilt grundsätzlich, dass der Rechtsanwalt gegen die zweckgebunden zur Weiterleitung an Gerichte oder Behörden an ihn gezahlten Beträge nicht aufrechnen darf, weil es sich um Treugut handelt (OLG Düsseldorf VersR 2010, 1652; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1031; BGH NJW 1989, 1148).
  • BGH, 22.03.1990 - IX ZR 128/89

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Sicherheitsleistung der vertretenen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199, 202; v. 5. November 1987 - IX ZR 86/86, WM 1988, 342, 344 f; v. 20. Dezember 1988 - IX ZR 88/88, WM 1989, 450, 452) ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen.
  • BGH, 16.11.1989 - IX ZR 190/88

    Rechtsanwalt - Mandant - Schriftstück - Niederlegung zur Post - Mahnbescheid -

    Bei mehreren Möglichkeiten hat er den sichersten Weg zu wählen (vgl. BGHZ 89, 178 (181) = NJW 1984, 791 = LM § 276 (Ci) BGB Nr. 40; BGH, NJW 1989, 1148 = LM § 675 BGB Nr. 144 = WM 1989, 450 (452)).
  • OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Um eine Benachteiligung der bedürftigen Partei zu vermeiden, was bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, ist der Eingang eines ordnungsgemäß begründeten und vollständigen PKH-Gesuches geeignet, eine Hemmung der Verjährung nach § 203 ZPO herbeizuführen (BGHZ 70, 235 ; NJW 1989, 1148 ; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 203 Rdnr. 9).
  • OLG Dresden, 27.09.2000 - 8 U 14/00

    Sittenwidrigkeit; Maklerprovision; Gerichtsstandsvereinbarung

    a) Bei der Wahrnehmung des Auftrages hat der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten den "sichersten Weg" zu beschreiten (vgl. BGH, NJW 1981, 2741, 2742; NJW 1988, 486, 487 und 563, 566; NJW 1989, 1148; NJW-RR 1990, 204, 205).
  • OLG Hamm, 11.05.1999 - 3 UF 124/98
    Dem Gesuch muß also die nach § 117 Abs. 2 ZPO vorgeschriebene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei beigefügt werden oder diese Erklärung muß spätestens bis zum letzten Tag der Verjährungsfrist nachgereicht werden (BGH NJW 1989, 1148, 1149 und 3149 m. w. N.).
  • AG Stuttgart, 28.08.2020 - 3 C 1988/19

    Rückabwicklung überzahlter Gerichtskosten- und Honorarvorschüsse zwischen

    Der Beklagte wäre vielmehr verpflichtet gewesen, das erhaltene Fremdgeld zeitnah abzurechnen und weiterzuleiten (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2019, 1218 juris Rn. 18 mwN; für die ursprüngliche Nichtweiterleitung des Vorschusses an das Gericht vgl. auch BGH, NJW 1989, 1148 Leitsatz sowie juris Rn. 31).
  • OLG Bremen, 14.10.1997 - 3 U 8/97

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten als Residenzanwalt ; Darstellung der

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88   

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BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88 (https://dejure.org/1988,2945)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88 (https://dejure.org/1988,2945)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 1 BvR 1339/88 (https://dejure.org/1988,2945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Fristbeginn und dessen erneute Ingangsetzung bei Rechtsbehelfen gegen fachgerichtliche Entscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdefrist - Neu - Rücknahme - Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1148
  • NVwZ 1989, 549 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Hat das Rechtsmittelgericht das Rechtsmittel als unzulässig angesehen, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch diese Entscheidung nur dann in Betracht, wenn die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist, weil die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels die Beschwerdefrist nicht unterbricht und die daraufhin ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 5, 17 >19 f.<; 28, 88 >95<; 48, 341 >344<; 69, 233 >241<; st. Rspr.).

    Da die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die Besonderheiten der Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren ihrem Rechtsmittel offensichtlich nur geringe oder keine Erfolgsaussichten einräumen konnte, hätte sie Anlaß gehabt, zunächst vorsorglich innerhalb der Monatsfrist Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil zu erheben (vgl. BVerfGE 19, 323 >330<; 28, 1 >7<; 48, 341 >346<).

  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Hat das Rechtsmittelgericht das Rechtsmittel als unzulässig angesehen, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch diese Entscheidung nur dann in Betracht, wenn die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist, weil die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels die Beschwerdefrist nicht unterbricht und die daraufhin ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 5, 17 >19 f.<; 28, 88 >95<; 48, 341 >344<; 69, 233 >241<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Da die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die Besonderheiten der Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren ihrem Rechtsmittel offensichtlich nur geringe oder keine Erfolgsaussichten einräumen konnte, hätte sie Anlaß gehabt, zunächst vorsorglich innerhalb der Monatsfrist Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil zu erheben (vgl. BVerfGE 19, 323 >330<; 28, 1 >7<; 48, 341 >346<).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Hat das Rechtsmittelgericht das Rechtsmittel als unzulässig angesehen, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch diese Entscheidung nur dann in Betracht, wenn die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist, weil die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels die Beschwerdefrist nicht unterbricht und die daraufhin ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 5, 17 >19 f.<; 28, 88 >95<; 48, 341 >344<; 69, 233 >241<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Da die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die Besonderheiten der Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren ihrem Rechtsmittel offensichtlich nur geringe oder keine Erfolgsaussichten einräumen konnte, hätte sie Anlaß gehabt, zunächst vorsorglich innerhalb der Monatsfrist Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil zu erheben (vgl. BVerfGE 19, 323 >330<; 28, 1 >7<; 48, 341 >346<).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Hat das Rechtsmittelgericht das Rechtsmittel als unzulässig angesehen, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch diese Entscheidung nur dann in Betracht, wenn die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist, weil die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels die Beschwerdefrist nicht unterbricht und die daraufhin ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 5, 17 >19 f.<; 28, 88 >95<; 48, 341 >344<; 69, 233 >241<; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1989, S. 1148).
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