Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 14.02.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.01.1989 - RReg. 2 St 276/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4721
BayObLG, 27.01.1989 - RReg. 2 St 276/88 (https://dejure.org/1989,4721)
BayObLG, Entscheidung vom 27.01.1989 - RReg. 2 St 276/88 (https://dejure.org/1989,4721)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Januar 1989 - RReg. 2 St 276/88 (https://dejure.org/1989,4721)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrer; Abbiegen; Grün; Rechts; Einmündungsbereich; Gehweg; Fußgängerfurt; Ampelgeregelt; Verpflichtung; Geschwindigkeit; Anhalten; Kind; Fahrrad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 9 Abs. 3 Satz 3

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1621
  • NJW 1989, 2704 (Ls.)
  • NZV 1989, 281
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Saarbrücken, 29.05.2018 - 16 O 186/15

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger bei

    Zudem muss der Abbieger gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und zwar nicht nur dann, wenn Fußgänger schon sichtbar sind, sondern stets dann, wenn mit Fußgängern gerechnet werden muss (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 27.01.1989, RReg 2 St 276/88, Leitsatz, zitiert nach juris und juris Rn.= NZV 89, 281; Hamburg, NZV 2005, 94).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.1989 - RReg. 1 St 315/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4525
BayObLG, 14.02.1989 - RReg. 1 St 315/88 (https://dejure.org/1989,4525)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1989 - RReg. 1 St 315/88 (https://dejure.org/1989,4525)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - RReg. 1 St 315/88 (https://dejure.org/1989,4525)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1621
  • NZV 1989, 240
  • BayObLGSt 1989, 16
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10

    Nötigung: Erforderlichkeit der Verwerflichkeitsprüfung

    Denn angesichts der außerordentlichen Weite und Ungenauigkeit des Nötigungstatbestandes nach § 240 Abs. 1 StGB bedarf es dieses - verfassungsrechtlich gebotenen - Korrektivs, um ein tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur als sittlich zu missbilligendes und im sozialethischen Sinne als anstößig anzusehendes Tun, sondern zugleich als gesteigertes sozial unerträgliches strafwürdiges kriminelles Unrecht einzustufen (vgl. BayObLG in NJW 1989, 1621; Träger/Altvater in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 240 Rdnr. 75 und 87; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 240 Rdnr. 40; BVerG in NJW 1993, 1519; Gropp/Sinn in Münchener Kommentar, StGB, § 240 Rdnr. 113 und 122; Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 240 Rdnr. 15; BGH in VRS 40, 103, 107).
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