Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 25.10.1988

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 09.03.1987 - 10 TH 527/87   

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https://dejure.org/1987,2409
VGH Hessen, 09.03.1987 - 10 TH 527/87 (https://dejure.org/1987,2409)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.03.1987 - 10 TH 527/87 (https://dejure.org/1987,2409)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. März 1987 - 10 TH 527/87 (https://dejure.org/1987,2409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 1 VwZG HE
    Ersatzzustellung an in Gemeinschaftsunterkunft lebenden Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzzustellung an einen in einer Pension (Gemeinschaftsunterkunft) lebenden Asylbewerber

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 77 (Ls.)
  • NJW 1989, 1754 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 397
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 06.03.1986 - X OE 1119/81
    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1987 - 10 TH 527/87
    Insoweit wird gemäß Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG auf die in dem angegriffenen Beschluß gegebene Hilfsbegründung und die Ausführungen in dem Ablehnungsbescheid des Bundesamts Bezug genommen, die im wesentlichen mit den Überlegungen übereinstimmen, die der beschließende Senat in der den Beteiligten bekannten Grundsatzentscheidung vom 6. März 1986 - X OE 1119/81 - angestellt hat.
  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1987 - 10 TH 527/87
    Diese ist nämlich nicht verfahrensfehlerhaft zustandegekommen und weist sonst keinerlei Mängel auf, und die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags in dem Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 23. Oktober 1986 erweist sich nach der hier im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 AsylVfG erforderlichen erschöpfenden Überprüfung als richtig (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 1985 - 10 TH 1561/85 - m.w.N., EZAR 226 Nr. 7); die Ablehnung des Asylantrags drängt sich nämlich geradezu auf, weil sich das Asylbegehren des Antragstellers als eindeutig aussichtslos darstellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1999 - A 9 S 8/99

    Zustellung an einen Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft - Zulässigkeit

    Er muß sich vielmehr zu dem Zimmer des Asylbewerbers begeben und sich hierzu ggfs. die Zimmernummer nennen und den Weg dorthin beschreiben lassen (ebenso Hess. VGH, Beschl. vom 09.03.1987 - 10 TH 527/87 -, NVwZ 1989, 397 = EZAR 604 Nr. 1; VG Freiburg, Beschl. vom 01.02.1993 - A 1 K 12098/92 -, NVwZ 1993, 808).
  • VGH Hessen, 20.08.1991 - 13 TP 1197/91

    Zustellung per Einschreiben - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger in einer

    Auch ist bei einem Asylbewerber, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, nicht allein deshalb anzunehmen, daß ihn der Postzusteller nicht erreichen und ihm die Sendung nicht aushändigen kann (siehe Hess. VGH, Beschluß vom 9. März 1987 -- 10 TH 527/87 --).
  • VG München, 19.03.2007 - M 23 S 07.60027

    Afghanistan, soziale Gruppe, Flüchtlingsfrauen, Frauen, geschlechtsspezifische

    Der Postbedienstete muss sich daher zum Zimmer des Asylbewerbers begeben und sich hierzu ggf. die Zimmernummer nennen und den Weg dorthin beschreiben lassen (HessVGH NVwZ 1989, 397; BayVGH vom 22.04.2002 - 15 ZB 01.30409).
  • VG Freiburg, 01.02.1993 - A 1 K 12098/92

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung an die Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft;

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01491   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5417
VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01491 (https://dejure.org/1988,5417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.1988 - 21 B 88.01491 (https://dejure.org/1988,5417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01491 (https://dejure.org/1988,5417)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1754
  • NVwZ 1989, 780 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf der Grundlage der dem § 19 Abs. 2 NGefAG vergleichbaren Rechtswegregelung des Art. 17 Abs. 2 BayPAG ausgesprochen, dass das nach dessen Absatz 3 zuständige Amtsgericht wegen des engen Sachzusammenhangs auch für die Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen, wie etwa einer persönlichen Durchsuchung, während einer Ingewahrsamnahme des Betroffenen zuständig ist, wenn diese zur Gewährleistung der Ordnung im Gewahrsam erforderlich sind (BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01491 -, NJW 1989, S. 1754 f.).
  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

    Auf die umstrittene Frage, ob die Rechtswegregelung des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 PAG auf polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ingewahrsamnahme auszudehnen (BayVGH NJW 1989, 1754; Schmidbauer/Steiner Bayerisches Polizeiaufgabengesetz 2. Aufl. Art. 18 Rn. 13) und damit auch insoweit der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet ist, kommt es nicht an.
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 2 sowie GG Art 19 Abs 4

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf der Grundlage der dem § 19 Abs. 2 NGefAG vergleichbaren Rechtswegregelung des Art. 17 Abs. 2 BayPAG ausgesprochen, dass das nach dessen Absatz 3 zuständige Amtsgericht wegen des engen Sachzusammenhangs auch für die Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen, wie etwa einer persönlichen Durchsuchung, während einer Ingewahrsamnahme des Betroffenen zuständig ist, wenn diese zur Gewährleistung der Ordnung im Gewahrsam erforderlich sind (BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01491 -, NJW 1989, S. 1754 f.).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 29/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 L 124.08

    Rechtswegzuweisung; Freiheitsentziehung; Amtsrichter; Polizeigewahrsam

    So zeigt OLG München in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 34 Wx 10/08 - beispielhaft, wie auch die ordentliche Gerichtsbarkeit die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme nachträglich überprüft und sich von der Prüfintensität der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterscheidet (wiedergegeben bei juris, Rn. 13 bis 31); auch die Art und Weise des Vollzugs kann dabei in den Blick genommen werden (a.a.O. juris, Rn. 32; die Zuständigkeit des Amtsgerichts bejahend auch für die Beurteilung der während der Freiheitsentziehung auferlegten Beschränkungen VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01491 -, NJW 1989, 1754 [1755] und Ehlers, aaO., § 40 Rn. 621).
  • VG Augsburg, 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Art und Weise des Vollzugs einer

    Wegen des engen Sachzusammenhangs ist zwar grundsätzlich das Amtsgericht auch für die Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen, wie etwa einer persönlichen Durchsuchung während einer Ingewahrsamnahme zuständig, wenn dies zur Gewährleistung der Ordnung im Gewahrsam erforderlich ist (BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 88.01491 - NJW 1989, S. 1754 f.; B.v. 1.8.2016 - 10 C 16.637 - juris Rn. 3), die gemäß Art. 97 i.V.m. Art. 98 PAG n.F. (die im Wesentlichen den Vorgängerregelungen Art. 17 i.V.m. Art. 18 Abs. 3 PAG a.F. entsprechen) der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen sind (offengelassen BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 27, 32).
  • VGH Bayern, 08.08.2022 - 10 C 22.1665

    Reichweite der Rechtswegverweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit nach dem

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 88.01491 - juris Rn. 21) ist davon ausgegangen, dass für die Frage, ob Maßnahmen während der Ingewahrsamnahme rechtmäßig sind, derselbe Rechtsweg wie für die gerichtliche Überprüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit (und Fortdauer) der Ingewahrsamnahme gegeben ist, nämlich die richterliche Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts.
  • BGH, 30.04.2020 - StB 32/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 24/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • VG Bayreuth, 09.09.2014 - B 1 K 13.811

    Polizeiliche Gewahrsamnahme zur Durchsetzung eines Platzverweises

    In der vorliegenden Sache erscheint schon fraglich, ob die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Gewahrsamnahme aufgrund der Sonderzuweisung in Art. 18 Abs. 2, Abs. 3 PAG im verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit gegen den Kostenbescheid überhaupt zu überprüfen ist (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.11.2011 - AN 1 K 11.01549 - und U.v. 1.2.2007 - AN 5 K 06.00836; VG Augsburg, U.v. 20.5.2010 - Au 5 K 10.284; Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl., Art. 18 Rn. 16/17 m.w.N.; zum Rechtsweg vgl. auch BVerfG, B.v.13.12.2005 - 2 BvR 447/05 - NVwZ 2006, 579 - juris Rn. 63; BayVGH, B.v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122 - BayVBl 2010, 220 - juris Rn. 17 - und nachgehend BayVerfGH, E.v. 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - BayVBl 2011, 530; BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 88.01491 - NJW 1989, 1754 - juris Rn. 21 ff.; OLG München, B.v. 29.1.2014 - 34 Wx 19/14 - BayVBl 2014, 510 - juris Rn. 1).
  • OVG Thüringen, 11.05.1999 - 3 VO 986/98

    Polizeirecht; Polizeirecht; Verwaltungsrechtsweg; Sonderzuweisung;

  • BGH, 30.04.2020 - StB 30/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 28/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • LG Lüneburg, 29.06.2005 - 10 T 29/05
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