Rechtsprechung
BVerfG, 07.06.1989 - 2 BvR 804/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mehrere - Strafen - Sanktionen - Jugendarrest
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit des Ungehorsamsarrestes im Jugendstrafrecht
Verfahrensgang
- AG Dillenburg, 09.05.1988 - Ls 2 Js 99306/87
- LG Limburg, 06.03.1989 - 2 Js 99306/87
- BVerfG, 07.06.1989 - 2 BvR 804/89
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2529
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 2207/04
Rechtstaatsprinzip; Verschlechterungsverbot; keine unzulässige Doppelbestrafung …
Diese Vorschrift enthält kein umfassendes Verbot, aus Anlass eines Sachverhalts verschiedene Sanktionen zu verhängen, sondern verbietet nur die wiederholte strafrechtliche Ahndung ein und derselben Tat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 1989 - 2 BvR 804/89 -, NJW 1989, S. 2529). - LG Limburg, 07.05.2021 - 2 Qs 56/21
Jugendstrafsache, Anrechnung des Ungehorsamsarrests, Jugendstrafe
Zwar stellt der Ungehorsamsarrest keine Strafe für die Tat dar, sondern dient der Durchsetzung der richterlichen Weisung ( BVerfG , NJW 1989, 2529), doch geht er mittelbar auf die Tat zurück.