Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.04.1989 | VGH Hessen, 07.03.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,61
BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85 (https://dejure.org/1988,61)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1988 - 4 C 21.85 (https://dejure.org/1988,61)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1988 - 4 C 21.85 (https://dejure.org/1988,61)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,61) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Altenheim im Außenbereich

§§ 29 ff BauGB, Genehmigungsbedürftigkeit einer Nutzungsänderung bei bodenrechtlicher Relevanz, § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BauGB;

§ 35 Abs. 3 BauGB, regelmäßige Unzulässigkeit von Altenheimen im Außenbereich;

Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, zum bundesrechtlichen Bestandsschutz für ausgeübte Nutzungen, Bestandsschutz steht einem Genehmigungserfordernis nicht entgegen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Altenheim - Außenbereich - Öffentliche Belange - Außenbereichsadäquate Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch Altersheim im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2767 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 667
  • NVwZ-RR 1989, 667
  • BauR 1988, 569
  • ZfBR 1988, 159
  • ZfBR 1988, 195
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80

    Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 5 S. 1 BBauG im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Nach letzterer ist bei Zerstörung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes im Außenbereich in aller Regel nach Ablauf von zwei Jahren davon auszugehen, daß sich die Verkehrsauffassung auf den Wandel der Grundstückssituation eingestellt hat (vgl. Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 65/80] = NJW 1982, 400).
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Deshalb kann offenbleiben, ob der Feststellungsantrag des Klägers auch als Zwischenfeststellungsklage zulässig ist, wenn man von deren Statthaftigkeit im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 256 Abs. 2 ZPO ausgeht (vgl. hierzu BVerwGE 39, 135 [BVerwG 09.12.1971 - VIII C 6/69] sowie Kopp, VwGO , § 43, Rz. 33 ff.); auch bei Bejahung dieser beiden Fragen bestünden gegen den Antrag des Klägers keine Bedenken.
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 42.83

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berufung - Erstinstanzliches Urteil

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Der Grundsatz, wonach die Billigung des Verwaltungshandelns durch ein mit mehreren rechtskundigen Richtern besetztes Kollegialgericht einen Schuldvorwurf regelmäßig ausschließt (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 42.83 - ), kommt mithin im vorliegenden Fall nicht zum Zuge (vgl. hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - NJW 1982, 36 [BGH 11.06.1981 - III ZR 34/80]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Dies setzt voraus, daß die jeder einzelnen Art von Nutzung eigene, gewisse Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange (§ 1 Abs. 5 BauGB) neu berührt werden können (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - und vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 83.77 - 4 C 83/77]>).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 83.77

    Gewährung von Erholungsfürsorge - Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Dies setzt voraus, daß die jeder einzelnen Art von Nutzung eigene, gewisse Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange (§ 1 Abs. 5 BauGB) neu berührt werden können (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - und vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 83.77 - 4 C 83/77]>).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 183.81

    Erledigter Einberufungsbescheid - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Der Grundsatz, wonach die Billigung des Verwaltungshandelns durch ein mit mehreren rechtskundigen Richtern besetztes Kollegialgericht einen Schuldvorwurf regelmäßig ausschließt (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 42.83 - ), kommt mithin im vorliegenden Fall nicht zum Zuge (vgl. hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - NJW 1982, 36 [BGH 11.06.1981 - III ZR 34/80]).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 B 188.84

    Begriff und Verfestigung einer Splittersiedlung durch Errichtung von Öltanks

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Sie ließe jedenfalls die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten (vgl. auch Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 B 188.84 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 215).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Denn damit ist - nicht anders als bei anderen Wohnbauten auch - in aller Regel ein Vorgang unerwünschter Zersiedlung verbunden (vgl. BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]; 54, 73 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Denn damit ist - nicht anders als bei anderen Wohnbauten auch - in aller Regel ein Vorgang unerwünschter Zersiedlung verbunden (vgl. BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]; 54, 73 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.07.1987 - 4 B 147.87

    Voraussetzungen des Bestandsschutzes im Baurecht - Bestandsschutz für die Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
    Jedoch überwiegt das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der veränderten bebauungsrechtlichen Ordnung, wenn der Berechtigte erkennbar von dem Bestandsschutz keinen Gebrauch mehr machen will (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1987 - BVerwG 4 B 147.87 - Buchholz 406.16 Nr. 44).
  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

  • BVerwG, 25.04.1985 - 4 B 22.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Nur Veränderungen, die außerhalb der jeder einzelnen Art von Nutzung eigenen Variationsbreite liegen, weisen überhaupt, sofern durch sie bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, die Merkmale einer Nutzungsänderung auf, die es rechtfertigt, von einem Vorhaben im Sinne des Städtebaurechts zu sprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. März 1988 BVerwG 4 C 21.85 - und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nrn. 47 und 52).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Der Senat geht davon aus, daß die zu § 35 Abs. 5 Nr. 2 BBauG (jetzt: § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bzw. § 4 Abs. 3 Satz 1 BauGB-MaßnG) entwickelten Grundsätze als Orientierungshilfe auch im Rahmen der Fragestellung eine Rolle spielen, nach welchem Zeitablauf ein Wechsel der Grundstückssituation auf den Bestandsschutz durchschlägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Das setzt voraus, daß die der einzelnen Art von Nutzung eigene, tatsächliche Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange, wie sie insbesondere § 1 Abs. 5 BauGB bestimmt, erneut berührt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21; Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 83.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 23; Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47).

    Dies wird weitgehend durch die bebauungsrechtliche Situation beantwortet, wie sie von der Verkehrsauffassung als prägend angesehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 8; Beschluß vom 10. Juli 1987 - BVerwG 4 B 147.87 - Buchholz 406.11 Grundeigentumsschutz Nr. 44; Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47).

    Dagegen geht es bei dem Vergleich, den das Berufungsgericht der Sache nach durchaus zu Recht vornimmt, um die Frage, ob eine tatsächlich vorhandene Nutzungsänderung sich rechtlich nur als eine Art von Nutzung innerhalb einer immer schon vorausgesetzten Variationsbreite der bereits zugestandenen Nutzung darstellt oder eine neue, auch bauplanerisch erhebliche Nutzung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,857
BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Wiedereröffnungsantrag - Ablehnung - Mündliche Verhandlung - Verspätetes Erscheinen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2767 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 857
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70

    Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Wie der Senat mit Urteil vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 178) entschieden hat, sind solche Darlegungen regelmäßig nur dann erforderlich, wenn der Prozeßbevollmächtigte nicht verhindert ist und darüber zu befinden ist, ob wegen Verhinderung der Partei selbst zu vertagen oder nach ihrem Erscheinen wiederzueröffnen ist, oder wenn zu beurteilen steht, ob nach Art. 2 § 5 EntlG im Beschlußwege oder aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden werden soll.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88

    Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Auf diese Weise soll bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein unrichtiges Urteil - soweit es noch nicht existent und nach außen bindend geworden ist - möglichst verhindert werden (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - m.w.N.; zur Möglichkeit der Beteiligten, noch im Verkündungstermin insbesondere auf Mängel des Verfahrens hinzuweisen, vgl. Urteil vom 12. Juli 1985 - BVerwG 6 C 95.82 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 7 = NJW 1986, 204 [BVerwG 12.07.1985 - 6 C 95/82]).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 6 B 50.87

    Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Tritt bei der Anreise zum Termin ein Umstand ein, der sein rechtzeitiges Erscheinen zur Verhandlung unmöglich macht, so muß er sich bemühen, das Gericht so schnell wie möglich hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wann er noch zur mündlichen Verhandlung in seiner Sache erscheinen kann, damit sich das Gericht hierauf einstellen kann (Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 - Buchholz 310 § 108 Nr. 196).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Zum rechtlichen Gehör gehört auch der Anspruch eines Beteiligten, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der Verhandlung vertreten zu lassen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Ist zur Terminszeit ein geladener Beteiligter nicht anwesend, so liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl die mündliche Verhandlung sogleich eröffnet (§ 103 Abs. 1 VwGO) oder noch eine gewisse Zeit abwartet (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 43.85 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 6 r NJW 1986, S. 206 [BVerwG 10.07.1985 - 2 B 43/85]).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 95.82

    Rechtliches Gehör - Aufruf der Sache - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgericht

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Dieses Recht umfaßt die Befugnis, sich in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten zu lassen (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141 S. 31 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).

    Erfährt das Gericht vor Beginn der mündlichen Verhandlung, daß der Prozeßbevollmächtigte einer Partei den Termin wahrnehmen will, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen aber nicht pünktlich erscheinen kann, so hat es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs mit der Eröffnung der mündlichen Verhandlung zu warten, sofern und solange das mit dem Interesse an der Einhaltung der Tagesordnung zu vereinbaren ist (vgl. Urteile vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107 S. 30 , vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 66 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5).

    Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder (und) sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muß der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1985, a.a.O. S. 68 m.weit.Nachw., vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 10 S. 2 , vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 8 ; Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 - Buchholz § 108 VwGO Nr. 196 S. 25 ).

    Denn das Institut der nachträglichen Wiedereröffnung soll den Parteien gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte, namentlich durch mündlichen Vortrag zu dem erst aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens, gewährleisten (vgl. Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).

    Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 3 S. 1 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6).

    Einem Wiedereröffnungsbegehren des Prozeßbevollmächtigten, dessen Verspätung auf einem offenbar unabwendbaren Zufall beruhte, hätte das Oberverwaltungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs entsprechen müssen (vgl. Urteile vom 11. November 1970, a.a.O. S. 2 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6 ff. m.weit.Hinw.).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6 und Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das Recht auf rechtliches Gehör gewahrt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6, Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1 f. und vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und tatsächliche und rechtliche Argumente im Prozess vortragen zu können (BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten, wobei das rechtliche Gehör auch das Recht eines Beteiligten einschließt, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (vgl.Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 23 ZB 22.30780

    Unzulässiger Folgeantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG

    Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muss der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - NJW 1986, 1057 = NVwZ 1986, 758; U.v. 11.4.1989 - 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 = NJW 1989, 2767 = NVwZ-RR 1990, 422, jeweils m.w.N.).

    Denn das Institut der nachträglichen Wiedereröffnung soll den Parteien gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte, namentlich durch mündlichen Vortrag zu dem erst aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens, gewährleisten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1989 - 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 = NJW 1989, 2767).

    Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1989 - a.a.O.; U.v. 3.7.1992 - 8 C 58.90 - NJW 1992, 3185).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

    Auf einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs kann sich nämlich nur berufen, wer zuvor alle prozessualen und faktisch zumutbaren Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 08.12.1988 - 9 B 388.88 -, NWZ 1989, 233 ff. und Urteil vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857 ff.).

    Das Mittel zur Verwirklichung des rechtlichen Gehörs stellt dabei die mündliche Verhandlung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.1989, a.a.O.).

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Sie müssen überdies --und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftsätzlichen Vorbereitung genutzt haben oder nicht (vgl. BVerwG-Urteil in NJW 1986, 1057, 1058, linke Spalte)-- die Gelegenheit erhalten, zu den in der Erörterung (§ 93 Abs. 1 FGO) erfolgten Äußerungen des Gerichts und der Gegenseite Stellung nehmen und eigene Ausführungen tatsächlicher und rechtlicher Art machen zu können (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 1979 II R 56/76; BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208 letzter Absatz der Gründe; vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1981, 401 unter 3. der Gründe; BVerwG-Urteil vom 11. April 1989 9 C 55/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1989, 857, 858).
  • VGH Hessen, 10.02.1999 - 6 UZ 371/98

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Verdichtung zu einer

    Die Regelung des § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfeiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten können (im Anschluss an BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 23).

    Die Regelung des § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 23).

    Daraus folgt, dass das Gericht den rechtzeitig gestellten Wiedereröffnungsantrag eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet und der ohne Verschulden an der Terminswahrnehmung gehindert war, grundsätzlich nicht ablehnen kann, ohne den Anspruch des Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu verletzen (vgl. zum Fall eines schuldlos an der Terminswahrnehmung gehinderten Prozessbevollmächtigten: BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09

    Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung;

    § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6 und Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1999 - A 14 S 2413/98

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung - Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung

  • BVerwG, 01.03.2023 - 2 B 33.22

    Rechtmäßigkeit einer am Ende der Probezeit erstellten dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange

  • BVerwG, 12.05.2004 - 8 B 16.04

    Überschuldung eines Grundstücks - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung der

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

  • BVerwG, 03.12.2008 - 10 B 13.08

    Antrag auf Zulassung einer Revision wegen Nichtberücksichtigung der Gefährdung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18

    Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - A 11 S 1002/17

    Fremdsprachige Erkenntnismittel im gerichtlichen Asylverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2000 - 21 A 4896/99

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter und Gewährung von Abschiebungsschutz

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 8 A 3665/01

    Fortführung und Schließung der mündlichen Verhandlung

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2002 - 7 LA 17/02

    Beschleunigungsgebot; Gehörsrüge; Gehörsverstoß; Konzentrationsgebot;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2008 - 2 L 86/08

    Zur Ablehnung einer Terminsverlegung und zur Darlegung der Klärungsfähigkeit

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der

  • BSG, 20.12.2016 - B 5 R 242/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 1 A 1995/06

    Wirksamkeit der Erklärung einer Klagerücknahme zu Protokoll des Gerichts nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 1 A 772/12

    Erläuterung eines Werturteils bei Beruhen des in einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Göttingen, 14.03.2013 - 2 A 87/11

    Abschiebungsverbot; Beweisantrag; Ablehnung; psychische Erkrankung; isoliertes

  • OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 A 900/17

    Terminverlegung; Terminkollision; Verhinderung Prozessbevollmächtigter; Vorrang

  • OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 A 494/20

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; unwirksame Ladung; Zustellfiktion;

  • VGH Hessen, 15.08.1995 - 13 UZ 1262/95

    Terminsverlegung wegen Verhinderung des Bevollmächtigten

  • BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 129.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung eines

  • OVG Sachsen, 05.07.2019 - 3 A 608/19

    Asyl; Türkischer Staatsangehöriger; Wehrdienstverweigerung; rechtliches Gehör;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.1999 - 3 A 10488/99

    Polizeidienst - Nicht trödeln, wenn Eile geboten

  • VGH Hessen, 16.03.1998 - 12 UZ 2692/96

    Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung: Vertretungsmöglichkeit durch ein

  • VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 4 K 18.00800

    Verstoß gegen das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns

  • BFH, 13.03.1997 - III B 185/96

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 B 184.96

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19

    Rechtliches Gehör; Ladungsmangel; Pflicht zur Nachfrage; Beweislast;

  • VG Ansbach, 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246

    Ablehnung der Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen behaupteter Erkrankung

  • VG Aachen, 29.09.2009 - 2 K 1447/07

    Antrag eines schwerbehinderten Rentners auf bevorzugte Erteilung einer

  • OVG Thüringen, 11.02.2021 - 3 ZKO 56/20

    Terminsverlegungsantrag und Antrag auf Wiedereröffnung der Verhandlung im

  • VG Oldenburg, 17.03.2005 - 11 A 225/05

    Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 319/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1025
VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 319/84 (https://dejure.org/1989,1025)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.03.1989 - 2 UE 319/84 (https://dejure.org/1989,1025)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. März 1989 - 2 UE 319/84 (https://dejure.org/1989,1025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    Art 74 Nr 22 GG, § 75 S 3 VwGO, § 39 Abs 1 VwVfG HE, § 45 Abs 1 Nr 2 VwVfG HE, § 45 Abs 2 VwVfG HE
    Verwaltungsakt; Nachholung der Begründung; Nachtfahrtverbot für Lastkraftwagen; Ermessen

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2767
  • NVwZ 1989, 1084 (Ls.)
  • NZV 1990, 46 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1997 - 25 A 4997/96
    vgl. BVerwG, Urteil vom Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234 (240); Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, S. 2767 (2768 f.); Senatsurteil vom 12. Januar 1996 - 25 A 2475/93 -, NJW 1996, 3024; Senatsbeschluß vom 27. Juni 1996 - 25 A 4743/94 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234 (239 f.); Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, S. 2767 (2768).

    vgl. etwa zur Effizienz von Schallschutzwällen bei einer Schallpegelminderung um mindestens 3 db(A) BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 33 - 35.83 -, BVerwGE 77, 285 (293); Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 51.87 -, BVerwGE 80, 99; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, S. 2767 (2770); Senatsurteil vom 12. Januar 1996 - 25 A 2475/93 -, S. 26 f. des amtlichen Umdrucks.

    Maßgebend für die Zumutbarkeit von Straßenverkehrslärm ist nach der Rechtsprechung vgl. BVerwG, Urteil vom Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234 (239 f.); Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, S. 2767 (2768); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 1997 - 5 S 1842/95 -;.

    vgl. dazu Manssen, Anordnungen nach § 45 StVO im System des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozeßrechts, DVBl. 1997, 633 (637); BVerwG, Urteil vom 1 Dezember 1994 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, S. 1371; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1997 - 25 A 546/95

    Produktion und Vertrieb von Getränken ; Einführung der Verkehrsbeschränkung ;

    Ferner muß die getroffene Anordnung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor dem gegebenen Lärm geeignet und erforderlich sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32, 36; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767, 2769.

    Diese hier einschlägigen Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsintern verbindlich; ihre Regelungen stimmen im Ausgangspunkt mit den hier zugrundezulegenden Maßstäben überein, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234, 239 f.; Urteil des Senats vom 12. Januar 1996 - 25 A 2475/93 -, NJW 1996, 3024, 3026; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767, 2768.

    Bereits die Formulierung "insbesondere" verdeutlicht, daß die angegebenen Werte ein straßenverkehrsrechtliches Einschreiten bei Verkehrsgeräuschen unterhalb der genannten Werte nicht ausschließen, BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234, 237; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767, 2768.

    Wenn die Rechtsprechung Schallpegelminderungen von nur 2 dB (A) als nach den allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar bezeichnet hat, BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 33 - 35.83 -, BVerwGE 77, 285, 293; Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 51.87 -, BVerwGE 80, 99, 101 f.; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767, 2770, so mag dies in den entschiedenen Fällen, in denen als Vorbelastung, soweit mitgeteilt, mittlere und niedrige Schallpegel errechnet worden waren, gerechtfertigt gewesen seien, vgl. aber Bohny u.a. Lärmschutz in der Praxis, 1986, S. 23, die einen Pegelunterschied von 3 dB als sehr gut hörbaren Unterschied im Lautheitsempfinden bezeichnen.

    Maßgeblich sind auch andere Besonderheiten des Einzelfalles, so etwa der Umstand, daß eine Ortserschließungsstraße entgegen ihrer eigentlichen Funktion zunehmend vom überörtlichen Verkehr als Schleichweg in Anspruch genommen wird und damit Lärmbelästigungen auslöst, die von den Anliegern reiner Wohnstraßen üblicherweise nicht hingenommen werden müssen, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 -, BVerwGE 59, 221, 230; Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234, 239 f.; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767, 2768 f.

  • VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 3327/96

    Schutz vor "Sommer-Smog" - Rechtsgrundlage für großräumige Verkehrsbeschränkung

    Dabei ist die Vorschrift des § 45 Abs. 1 b) S. 1 Nr. 5 StVO, die "notwendige Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung" zuläßt, von vornherein auszuscheiden, weil sich aus der Bindung an das Einvernehmen der Gemeinde in Satz 2 dieser Vorschrift sowie aus der sprachlichen Verknüpfung der Nr. 3 - 5 des Satzes 1 ergibt, daß damit (nur) städtebaulich begründete straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen im Sinne einer zu den gemeindlichen Selbstverwaltungsangelegenheiten gehörenden "Wohnumfeldverbesserung durch Verkehrsberuhigung" - etwa in Form der Kennzeichnung von Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen - angesprochen sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 07.03.1989 - 2 UE 319/84 - NJW 1989 S. 2767 m.w.N.; Jaxt, NJW 1986 S. 2228 (2231)).

    Dies belegen Beispielsfälle, in denen von der Rechtsprechung ein subjektiver Anspruch einzelner Betroffener auf den Erlaß verkehrsbeschränkender Anordnungen bzw. auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung aufgrund dieser Vorschrift anerkannt worden ist: Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Park- oder Halteverbot von etwa 4 - 5 m Breite auf der Straße vor seinem Haus zur Ermöglichung einer freien Ein- und Ausfahrt für seine Garage (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37 S. 112 ff.); Parkverbot auf dem Straßenstück vor dem Lager eines Bestattungsunternehmers zur Sicherstellung des Be- und Entladens seiner Lieferfahrzeuge (vgl. OVG NW, Beschluß vom 15.09.1995 a.a.O.); Einrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage an einer Bundesstraße zur Sicherung des Viehtriebs eines Landwirts, der beiderseits der Straße Hof- und Weideflächen hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.03.1985 - 12 A 123/83 - NJW 1985 S. 2966, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 03.07.1986 - 7 B 141/85 - DÖV 1986 S. 928 = NJW 1987 S. 1096); Beseitigung einer Lichtzeichenanlage an der Kreuzung zweier Bundesstraßen zum Schutz der Eigentümer und Bewohner eines "unweit" entfernt liegenden Hauses vor Lärm und Abgasen (vgl. OVG NW, Urteil vom 12.01.1996 a.a.O.); Verkehrsbeschränkungen an einer innerörtlichen Straße zum Lärmschutz der Anwohner dieser Straße (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 07.03.1989 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 09.12.1992 a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht