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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89   

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BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89 (https://dejure.org/1989,900)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1989 - 1 StR 120/89 (https://dejure.org/1989,900)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1989 - 1 StR 120/89 (https://dejure.org/1989,900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Unterbringung in der Psychiatrie - Psychiatrische Anstalt - Anordnung der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2959
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89
    Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer Unterbringung ist im übrigen auch zu beachten, daß der Angeklagte nicht schuldunfähig, sondern - wenn auch nur beschränkt - schuldfähig ist, so daß gegen ihn als Mittel der Einwirkung auch die Verhängung von Strafe zur Verfügung steht (vgl. BGH NJW 1976, 1949).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89
    Insgesamt ist der Angeklagte mit seinen bisherigen Taten daher allenfalls in Einzelfällen in den Bereich der mittleren Kriminalität gelangt, die die Unterbringung nach § 63 StGB, zwar rechtfertigen kann, aber auch eine Grenze dafür bildet (BGHSt 27, 246, 248).
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Vor diesem Hintergrund ist ihre Wertung, das Selbstbestimmungsrecht des Angeklagten müsse ausnahmsweise vor der Sicherheit der Allgemeinheit zurücktreten, nicht zu beanstanden, zumal der Angeklagte schuldunfähig ist, so dass gegen ihn andere Einwirkungsmöglichkeiten, wie die Verhängung einer Strafe, nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1989 - 1 StR 120/89, juris Rn. 4, NJW 1989, 2959; BTDrucks. 18/7244 S. 19).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Schon im Hinblick auf die von ihrem strafrechtlichen Gehalt her eher geringfügigen Anlaßtaten erscheint dies fraglich, zumal da früheres Aggressionsverhalten der Beschuldigten vor ihrer Aufnahme in die psychiatrische Klinik im Juni 1997 nicht festgestellt ist (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).
  • BGH, 22.07.2010 - 5 StR 256/10

    Nachstellung (Tatfolgen; Feststellungen; sachverständige Beratung); kurze

    Schließlich hat das Landgericht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Notwendigkeit einer Unterbringung auch nicht beachtet, dass der Angeklagte nicht schuldunfähig, sondern nur eingeschränkt schuldfähig ist, so dass gegen ihn als Mittel der Einwirkung auch die Verhängung von Strafe zur Verfügung steht (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.06.1989 - 2 ObOWi 167/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3430
BayObLG, 21.06.1989 - 2 ObOWi 167/89 (https://dejure.org/1989,3430)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.1989 - 2 ObOWi 167/89 (https://dejure.org/1989,3430)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 2 ObOWi 167/89 (https://dejure.org/1989,3430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz; Fahrverbot; Ausnahme; Bauartbedingter Unterschied; Krankenrettungsfahrzeuge

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2959
  • NZV 1990, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17

    Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen

    "Krankenkraftwagen" können aufgrund ihrer über den bloßen Verwendungszweck und ihre Ausrüstung hinausgehende bauartbedingten Abgrenzbarkeit von anderen Fahrzeugen derselben Fahrzeugart oder -klasse als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art" gemäß § 25 I 1 StVG vom bußgeldrechtlichen Fahrverbot ausgenommen werden (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.2007 - 2 Ss [OWi] 118/07 = NZV 2008, 104 = DAR 2008, 154 = VRS 113 [2007], 442 = VM 2008, Nr. 23 = OLGSt StVG § 25 Nr. 38).

    substantiiert vorgetragenen Gründe für einen konkret drohenden Existenzverlust im Falle der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zur Abwendung einer unbilligen Härte mit einer nach § 25 I 1 a.E. StVG vorgesehenen Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten hinreichend Rechnung getragen werden konnte, zumal für die Anerkennung eines derartigen Falles hier ernstlich Anlass bestand (OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06 = VM 2007, Nr. 4 = VRR 2006, 432 und 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = NStZ-RR 2008, 119 = VRS 113 [2007], 357 = VRR 2008, 75 [Gieg] = DAR 2008, 33 [Ls]; vgl. ferner schon BayObLG, Beschluss vom 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14; 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 = NZV 1991, 161 = MDR 1991, 471 = DAR 1991, 110 = ZfS 1991, 108 = VRS 80 [1991], 369 = VM 1991, Nr. 59 und 26.08.1999 - 1 ObOWi 395/99 = MDR 1999, 1504).

    b) Die Ausnahme für die im Beschlusstenor bezeichneten "Krankenkraftwagen" als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art" i.S.v. § 25 I 1 a.E. StVG begegnet aufgrund ihrer über den bloßen Verwendungszweck und die Ausrüstung (vgl. neben §§ 52 III 1 Nr. 4, 55 III 1 StVZO und §§ 35 Abs. 5a, 38 StVO zur notwendigen Ausweisung als "Krankenkraftwagen" in den Zulassungsdokumenten auch Art. 41 II BayRDG v. 22.07.2008 [GVBl 2008, 429] in der ab 01.04.2017 gültigen Fassung vom 27.03.2017) hinausgehende, nämlich der auch nach außen hin eindeutig bauartbedingten Abgrenzbarkeit von anderen Fahrzeugen derselben Fahrzeugart oder -klasse keinen Bedenken (BayObLG, Beschluss vom 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14 ["Krankenrettungskraftfahrzeug"]; OLG Naumburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 Ss [B] 149/03 = DAR 2003, 573 = BA 41 [2004], 534 ["Leichenwagen"]; OLG Düsseldorf a.a.O. ["Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr" bzw. "Krankenkraftwagen"]; OLG Hamm, Urt. v. 20.04.2010 - 2 RBs 31/10 [bei juris]; vgl. ferner Burhoff[Hrsg.]/Deutscher a.a.O. Rn. 1446 ff., insbes.

  • BayObLG, 31.05.1991 - RReg. 1 St 63/91

    Ausnahmegenehmigung für das Führen von Feuerlöschfahrzeugen

    Dazu gehören auch Feuerlöschfahrzeuge der Klasse 3 (bis7,5 t, § 5 Abs. 1 StVZO ), denn sie unterscheiden sich nicht nur im Verwendungszweck, sondern insbesondere in der von diesem geprägten Bauart und Einrichtung deutlich von anderen Kraftfahrzeugen (vgl. BayObLGSt 1982, 101/102; BayObLG NJW 1989, 2959 ; OLG Karlsruhe VRS 63, 200/201; OLG Hamm VRS 62, 124/125; OLG Saarbrücken VRS 43, 22; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot - Führerscheinentzug 6.Aufl. Rn. 159 f.).
  • OLG Naumburg, 07.05.2003 - 1 Ss (B) 149/03

    Fahrverbot - (Keine) Ausnahme für ein bestimmtes Kfz?

    Vielmehr ist eine weitere Differenzierung nach dem Verwendungszweck möglich, wenn die besondere Ausrüstung des Kraftfahrzeuges einen bestimmten Verwendungszweck bedingt (OLG Brandenburg VRS 96, 233 ff.; BayObLG NJW 1989, 2959; OLG Celle DAR 1996, 64).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.04.1989 - Ss 98/89 (Z)   

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OLG Köln, 11.04.1989 - Ss 98/89 (Z) (https://dejure.org/1989,8228)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.1989 - Ss 98/89 (Z) (https://dejure.org/1989,8228)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 1989 - Ss 98/89 (Z) (https://dejure.org/1989,8228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2959 (Ls.)
  • MDR 1989, 844
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