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   BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88   

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BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88 (https://dejure.org/1988,64)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1988 - 1 B 44.88 (https://dejure.org/1988,64)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - 1 B 44.88 (https://dejure.org/1988,64)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen Rechts - Verfahrensmangel - Revision - Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3107
  • NVwZ 1989, 1177 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (282)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Zur Bedeutung entwicklungspolitischer Belange bei der Ermessenseinbürgerung von Ausländern mit deutschem Ehegatten (im Anschluß an BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

    Der Kläger bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - (BVerwGE 77, 164 = DVBl. 1987, 793) und führt aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in dieser Entscheidung eine derartige Verfestigung der Lebensverhältnisse eines Einbürgerungsbewerbers für einen Sachverhalt bejaht, der mit dem vorliegenden "nahezu vollständig vergleichbar" sei.

    Zum anderen rügt die Beschwerde mit dem erwähnten Vorbringen lediglich, das Berufungsgericht habe auf die Gegebenheiten des vorliegenden Falles den im Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - (a.a.O.) zu § 9 RuStAG aufgestellten Rechtssatz unzutreffend angewendet, nach dem das Ziel, den Entwicklungsländern (potentielle) Fach- und Führungskräfte nicht zu entziehen, der Einbürgerung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers auch nach einer - wie im Falle des Klägers - in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der Entwicklungspolitik durchgeführten und mit deutschen öffentlichen Mitteln finanziell geförderten Aus- oder Fortbildung regelmäßig nicht mehr als erheblicher Belang der Bundesrepublik Deutschland entgegensteht, wenn sich nach langem Aufenthalt die Lebensverhältnisse des Ausländers hier so verfestigt haben, daß eine Rückkehr in seine Heimat oder ein anderes Entwicklungsland gänzlich unwahrscheinlich geworden ist.

    Die Rüge des Klägers, die Berufungsentscheidung weiche ferner dadurch von dem Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - (a.a.O.) ab, daß "sie einseitig den Vorrang entwicklungspolitischer Interessen des Staates im Rahmen der Einbürgerung berücksichtigt" (Beschwerdeschrift S. 5), genügt den Voraussetzungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO für die Bezeichnung einer Divergenz ebenfalls nicht.

    Die Beschwerde macht auch in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich, daß und inwiefern das Berufungsgericht von einem in dem Urteil vom 31. März 1907 - BVerwG 1 C 29.84 - (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz mit einem seine Entscheidung tragenden widersprechenden Rechtssatz abgewichen ist.

    Damit kann indes die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache nicht den genannten Anforderungen gemäß aufgezeigt werden, übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Einwirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie auf die Einbürgerungsermächtigungen der §§ 8 und 9 RuStAG bereits Stellung genommen (vgl. BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Zur Bedeutung entwicklungspolitischer Belange bei der Ermessenseinbürgerung von Ausländern mit deutschem Ehegatten (im Anschluß an BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

    Das Berufungsgericht hält aber, wie bereits erwähnt, im Falle des Klägers diese Vorschrift für unanwendbar und die allgemeine Ermächtigung des § 8 RuStAG für einschlägig, nach der die Einbürgerung im grundsätzlich weiten Ermessen der Behörde steht (vgl. auch BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).

    Damit kann indes die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache nicht den genannten Anforderungen gemäß aufgezeigt werden, übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Einwirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie auf die Einbürgerungsermächtigungen der §§ 8 und 9 RuStAG bereits Stellung genommen (vgl. BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 53.84

    Kriegsdienstverweigerung - Rechtliches Gehör - Abwesenheitsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Zur Bedeutung entwicklungspolitischer Belange bei der Ermessenseinbürgerung von Ausländern mit deutschem Ehegatten (im Anschluß an BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

    Damit kann indes die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache nicht den genannten Anforderungen gemäß aufgezeigt werden, übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Einwirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie auf die Einbürgerungsermächtigungen der §§ 8 und 9 RuStAG bereits Stellung genommen (vgl. BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 C 13.84

    Ausländerrecht - Aufenthaltsberechtigung - Aufenthaltsunterbrechung -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Es hat auch geprüft, ob sich nach dieser Sachlage das der Behörde gemäß § 8 RuStAG eröffnete Ermessen derart reduziert hat, daß sie zur Einbürgerung des Klägers verpflichtet ist und demgemäß diesem ein entsprechender Rechtsanspruch zusteht (vgl. dazu auch Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10 ).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - NVwZ 1987, 1086 [BVerwG 22.07.1987 - 1 B 170/86]).
  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 6/87

    Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Als Verfahrensmangel kann mit der Revision und folglich auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden, daß der Tatrichter seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (vgl. z.B. BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - III C 4/73]; BGH, Urteile vom 26. Juni 1987 - II ZR 6/87 - NJW 1988, 647; vom 24. März 1987 - VI ZR 112/86 - NJW 1988, 648 jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 1 B 30.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Danach darf das Gericht sich nicht auf die ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen beschränken, wenn diese unklar, unvollständig oder widersprüchlich sind oder Zweifel an der Sachkunde ihrer Urheber erkennen lassen (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 169; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Als Verfahrensmangel kann mit der Revision und folglich auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden, daß der Tatrichter seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (vgl. z.B. BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - III C 4/73]; BGH, Urteile vom 26. Juni 1987 - II ZR 6/87 - NJW 1988, 647; vom 24. März 1987 - VI ZR 112/86 - NJW 1988, 648 jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83

    Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Danach darf das Gericht sich nicht auf die ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen beschränken, wenn diese unklar, unvollständig oder widersprüchlich sind oder Zweifel an der Sachkunde ihrer Urheber erkennen lassen (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 169; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt zudem nur vor, wenn ein tatsächlicher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Tatsachengericht nach Meinung des Rechtsmittelführers einen unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat (BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BGH, 24.03.1987 - VI ZR 112/86

    Rüge der Nichterfüllung ausländischen Rechts

  • BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsgrundlage

  • BVerwG, 25.05.1972 - III B 137.71

    Nichtanwendung des amerikanischen Rechts

  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 34.69

    Gewährung von Unterstützungen an Stelle einer beamtenrechtlichen Versorgung

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Die Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) genügt bereits nicht den Darlegungsanforderungen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), weil die Beschwerde der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 - a.a.O.) keinen inhaltlich bestimmten, dem Berufungsurteil entnommenen und dieses tragenden abstrakten Rechtssatz gegenüberstellt, der zu der erstgenannten Entscheidung im Widerspruch steht (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 5).
  • BVerwG, 18.08.2015 - 9 BN 2.15

    Steuer; Benutzen von Pferden; Halten; Pferdehalter; Pferdesteuer; örtliche

    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32, und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Ausreisefrist - Abschiebungsandrohung - Deutsch-iranisches Niederlassungsabkommen - Einwanderungsvorbehalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3107 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 765
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Auf der anderen Seite muß die mit der weiteren Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet verbundene Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland von so beachtlichem Gewicht sein, daß für ein private Belange des Betroffenen berücksichtigendes und nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auszuübenden Ermessen kein Raum verbleibt (BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]; Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 24; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86).

    Bei der Ermessensausübung, die von den Verwaltungsgerichten nur auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (§ 114 VwGO), hat die Behörde das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts des Ausländers gegen dessen Interesse, seinen Aufenthalt fortsetzen zu dürfen, angemessen abzuwägen (Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 20; Urteil vom 16. Juli 1981 - BVerwG 1 C 99.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 23).

    Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, zur Ausübung der Rechtskontrolle nach der Begründung der ausländerbehördlichen Anordnung die von der Behörde angestellten Erwägungen nachzuvollziehen (Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - a.a.O. S. 125).

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Zum Einwanderungsvorbehalt nach Art. 1 Abs. 3 dt.-iran NAK (wie BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; U. v. 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 -).

    Wegen dieses Vorbehalts zugunsten nationaler Einwanderungsbestimmungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; zuletzt Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - UA S. 14 ff.) im Falle einer Einwanderung die genannten ausländerrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt anwendbar.

    Auf diesem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37) entwickelten Verständnis des Einwanderungsbegriffs beruht seit langem die Verwaltungs- und Gerichtspraxis der Bundesrepublik Deutschland.

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Zum Einwanderungsvorbehalt nach Art. 1 Abs. 3 dt.-iran NAK (wie BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; U. v. 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 -).

    Wegen dieses Vorbehalts zugunsten nationaler Einwanderungsbestimmungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; zuletzt Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - UA S. 14 ff.) im Falle einer Einwanderung die genannten ausländerrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt anwendbar.

    Auf diesem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37) entwickelten Verständnis des Einwanderungsbegriffs beruht seit langem die Verwaltungs- und Gerichtspraxis der Bundesrepublik Deutschland.

  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Bei der Ermessensausübung, die von den Verwaltungsgerichten nur auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (§ 114 VwGO), hat die Behörde das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts des Ausländers gegen dessen Interesse, seinen Aufenthalt fortsetzen zu dürfen, angemessen abzuwägen (Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 20; Urteil vom 16. Juli 1981 - BVerwG 1 C 99.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 23).

    Die für die Aufenthaltsbeendigung angeführten allgemeinen ertwicklungshilfe- und einwanderungspolitischen Erwägungen dürfen aber nicht so verselbständigt werden, daß, die besonderen Umstände des Falls von vornherein als bedeutungslos unberücksichtigt bleiben (Urteil vom 16. Juli 1981 - BVerwG 1 C 99.76 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Derartige Grundsätze der Exekutive kontretisieren daher in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - a.a.O.).

    Dies begegnet nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]) dann keinen Bedenken, wenn die Ermessensentscheidung der Behörde über die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtsfehlerfrei ist.

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Das gelte vorstärkt, wenn die Ausbildung durch ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln gefördert worden sei (BVerwGE 77, 164 [BVerwG 31.03.1987 - 1 C 29/84]).

    Entwicklungspolitische Belange sind - abgesehen von einer auch bei ihrem Vorliegen noch gebotenen Güter- und Interessenabwägung gegenüber etwaigen für einen weiteren Aufenthalt des Ausländers sprechenden Belangen wie z.B. dem Schutz von Ehe und Familie (vgl. BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 77, 164 ) - nur dann zwingend im Sinne der Negativschranke, wenn einem Ausländer die Ausbildung im Bundesgebiet gezielt aus entwicklungspolitischen Gründen ermöglicht wurde, z.B. im Rahmen eines mit dem Heimatstaat vereinbarten Regierungsprogramms, oder eine finanzielle Förderung aus öffentlichen Mitteln in Gestalt eines Stipendiums nicht nur allgemein zur Pflege der internationalen kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen, sondern ausdrücklich oder konkludent speziell zum Zwecke der Entwicklungshilfe erbracht wurde (vgl. dazu auch Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 3).

  • BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86

    Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Auf der anderen Seite muß die mit der weiteren Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet verbundene Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland von so beachtlichem Gewicht sein, daß für ein private Belange des Betroffenen berücksichtigendes und nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auszuübenden Ermessen kein Raum verbleibt (BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]; Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 24; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86).

    Derartige Grundsätze der Exekutive kontretisieren daher in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Zwar ist dem Berufungsgericht darin zu folgen, daß die Regierung von Oberbayern ungeachtet der mißverständlichen Formulierung im Widerspruchsbescheid, die Ausländerbehörde habe (im Erstbescheid) "das ihr eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt", die ihr ebenso wie der Beklagten beim Erstbescheid obliegende Ermessensprüfung (vgl. BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]) tatsächlich vorgenommen hat.
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Die Kostenentscheidung war daher auch für diesen Teil des Rechtsstreits der Schlußentscheidung vorzubehalten (vgl. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 22.81 -).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
    Für die nach § 161 Abs. 2 VwGO noch zu treffende Kostenentscheidung ist zu berücksichtigen, daß der Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist neben der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt, so daß sich das jenen Teil des Rechtsstreits betreffende Verfahren gemäß § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO kostenmäßig nicht auswirkt (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 69; Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 17.80 - Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 -).
  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 17.80

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung mit Abschiebungsandrohung - Fehlen

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82

    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83

    Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet -

  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 955/86
  • BVerwG, 11.11.1982 - 1 C 15.79
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76

    Wegfall des Zwecks der Anwesenheit ausländischer Studenten nach langer

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79

    Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung -

  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Außerdem hat der Ausländer zumeist während seines Aufenthalts im Bundesgebiet Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die ihm auch bei einer Tätigkeit außerhalb seines Fachgebietes von Nutzen sein und es ihm ermöglichen können, einen Beitrag zur Entwicklung seines Heimatlandes oder eines anderen Entwicklungslandes zu leisten (vgl. zum Vorstehenden z.B. Beschluß vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 11; Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - und vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 und 32; ferner Beschluß vom 30. Mai 1986 - BVerwG 1 B 82.86 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 28).

    Es bedarf zunächst keiner revisionsgerichtlichen Klarstellung, daß entwicklungspolitische Interessen, wie sie hier von dem Beklagten geltend gemacht werden, im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen sind (Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - a.a.O.) und daß eine Ermessensentscheidung entgegen der Auffassung des Klägers nicht deswegen zu verneinen ist, weil die Behörden nach Abschluß der Ausbildung und einer etwaigen praktischen Erprobungszeit die Fortsetzung des Aufenthalts regelmäßig versagen.

    Danach hat das Berufungsgericht nicht, wie der Kläger meint, die entwicklungspolitischen Gründe "verabsolutiert", was mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Tat nicht vereinbar wäre (vgl. Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06

    Zu den Voraussetzungen und Auswirkungen einer nur teilweisen Gewährung von

    Andererseits kann im jetzigen Verfahrensstadium das Ergebnis der dem Verwaltungsgericht im Rahmen des § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO eröffneten Ermessensausübung durch das Beschwerdegericht nicht ausreichend konkret prognostiziert werden (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 29.11.1988 - 1 C 75/86 -, NVwZ 1989, 766), so dass zu Gunsten des Klägers im vorliegenden Zusammenhang von ausreichender prozessualer Beschwer auszugehen ist.
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Eine Abweichung von Rechtssätzen aus den von der Beschwerde in diesem Zusammenhang weiter benannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1980 - 1 C 19.78 - (BVerwGE 61, 105) und vom 29. November 1988 - 1 C 75.86 - (Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32) liegt offenkundig nicht vor.
  • VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16

    Blutrache in Albanien als Verfolgungsgrund bzw. Abschiebungsverbot

    Soweit der Rechtsstreit hinsichtlich des Klägers zu 4) übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, ist das Verfahren analog § 92 Abs. 2 VwGO einzustellen (BVerwG, Urteil vom 29.11.1988 - 1 C 75.86 -, NVwZ 1989, 765 ).

    Im Übrigen wäre dies als Veränderung hinsichtlich eines Bruchteils des Kostenanteils von ¼ als geringfügig im Sinne des § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO anzusehen; besondere Billigkeitsgründe sind nicht ersichtlich, da bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hätte erkennen können und wohl auch erkennen müssen, dass es sich beim Asylantrag des Klägers zu 4) nicht um einen Asylfolge-, sondern einen Asylerstantrag gehandelt haben dürfte (vgl. zur Geringfügigkeit eines Kostenteils BVerwG, Urteil vom 29.11.1988 - 1 C 75.86 -, NVwZ 1989, 765 ; HessVGH, Beschluss vom 03.02.1987 - Ga 42 G 7654/84 T -, DVBl. 956; siehe zu § 34a BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 10.02.1987 - 2 BvR 397/82 u.a. -, NJW 1987, 2571).

  • VG Göttingen, 18.09.2018 - 1 B 296/17

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Doppelte Staatsangehörigkeit; Freizügigkeit;

    Der Abschiebungsandrohung kommt hier neben der Ausweisung und Befristungsentscheidung nur eine untergeordnete Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1988 - 1 C 75/86 -, juris Rn. 28).
  • VG Berlin, 30.01.2014 - 19 L 395.13

    Ausländerrecht - Anforderungen an eine Ausreiseaufforderung

    Dabei war im Rahmen der Kostenverteilung zu berücksichtigen, dass der Abschiebungsandrohung neben dem eigentlichen, aber erfolglosen Rechtsschutzziel des Antragstellers, sein Aufenthaltsrecht in Deutschland (einstweilen) zu sichern, nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt, sodass sich dieser Teil des Rechtsstreits gemäß § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO kostenmäßig nicht auswirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75/86 -, NVwZ 1989, 766 ; s. unlängst z.B. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013, a.a.O., Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Die Behörde hat das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts des Ausländers gegen dessen Interesse, seinen Aufenthalt fortsetzen zu wollen, angemessen abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 -1 C 19.78-, BVerwGE 61, 105 (110) mwN; Urteil vom 29. November 1980 -1 C 7.86- NVwZ 1989, 765 (767) mwN).
  • BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, daß die Verwaltungsgerichte ebenso wie die Ausländerbehörden gesetzliche Hinderungsgründe für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis offenlassen dürfen, wenn die Nichtverlängerung aus Ermessenserwägungen der Behörde rechtsfehlerfrei ist (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - NVwZ 1989, 765).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, unter welchen Voraussetzungen entwicklunespolitische Belange die Negativschranke erfüllen (Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - a.a.O.).

  • VG Trier, 16.08.2019 - 1 K 6280/17

    Ein eritreischer Staatsangehöriger, der vor der Einberufung zum Nationaldienst

    Das Gericht orientiert sich hierbei auch an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach selbst im Falle der isolierten Aufhebung einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist die Anwendung von § 155 Abs. 1 S. 3 VwGO angezeigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1998 - 1 C 75/86 -).
  • VG Karlsruhe, 20.08.2019 - A 19 K 5742/17

    Verstoß gegen die in der "Gnandi-Entscheidung" des EuGH festgelegten

    Denn die (Teil-)streitgegenstände Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und nationales Abschiebungsverbot sind mit je 30% zu bewerten, die Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefristsetzung und das Einreise- und Aufenthaltsverbot mit je 5% (siehe etwa zur untergeordneten Bedeutung einer Abschiebungsandrohung im Verhältnis zur Versagung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Urteil vom 29.11.1988 - 1 C 75.86 -, NVwZ 1989, 765 (768)).
  • VG Freiburg, 14.04.2021 - 7 K 6562/18

    Ausweisung eines Ausländers nach Straftat trotz Familienbindung

  • VG Arnsberg, 21.10.2013 - 1 L 395/13

    Auswirkungen einer fehlenden Konzession für die Vermittlung von Sportwetten auf

  • BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89

    Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach Entfallen des ursprünglich vorhandenen

  • VG Minden, 11.08.2020 - 3 K 10513/17
  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 14 K 1696/20

    Zur Ermessensausübung bei der Festsetzung einer Sicherheitsleistung im

  • VG Trier, 30.06.2020 - 1 K 1742/19
  • BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke -

  • VG Karlsruhe, 22.05.2020 - A 4 K 10187/18

    Zweitantrag nach Ablehnung des Asylantrages in einem anderen Mitgliedstaat; hier:

  • BVerwG, 23.04.1992 - 1 B 60.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Aufenthaltsbegehren

  • VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 1174/89

    Ausländerrecht: unbefristete Aufenthaltserlaubnis

  • VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05

    OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1526/99

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit: Betäubungsmitteldelikt - Widerruf

  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 144.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 11 S 1926/92

    Aufenthaltserlaubnis für Wiederkehrer: Voraussetzungen eines Härtefalls nach

  • BVerwG, 05.02.1990 - 1 A 134.89

    Zurückverweisung einer Sache

  • VG Bremen, 12.03.2007 - 4 K 1500/05

    Sri Lanka, Tamilen, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Änderung der Rechtslage,

  • VG Bremen, 12.03.2007 - 4 K 1357/05

    Sri Lanka, Tamilen, Erlöschen, Flüchtlingsanerkennung, Passausstellung,

  • BVerwG, 07.12.1990 - 1 B 167.90

    Geltendmachung einer Divergenzrüge - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei

  • VG Frankfurt/Oder, 12.09.2018 - 6 K 1083/14

    ([Keine] Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Absehbarkeit des Unterliegens Im

  • VG Düsseldorf, 30.12.2004 - 8 L 3457/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fiktionswirkung, Ehemann,

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.11.1988 - 5 B 86.03280   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3858
VGH Bayern, 09.11.1988 - 5 B 86.03280 (https://dejure.org/1988,3858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.1988 - 5 B 86.03280 (https://dejure.org/1988,3858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 1988 - 5 B 86.03280 (https://dejure.org/1988,3858)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3107
  • NVwZ 1989, 1194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Hamburg, 19.10.2006 - 3 Bf 275/04

    Zum Anspruch auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen für in der Türkei

    Auch der Verwaltungsgerichtshof München (Urt. v. 9.11.1988, NJW 1989 S. 3107 ff.) hat entschieden, dass eine "nach den deutschen Gesetzen wirksame Annahme als Kind" die wesentlichen Merkmale einer Adoption nach deutschem Recht erfüllen müsse, die Annahme also ein Kindschaftsverhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen unter grundsätzlicher Beendigung des Kindschaftsverhältnisses zu den leiblichen Eltern begründe.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01

    Erklärungserwerb - Erstreckung auf Abkömmlinge

    Denn eine nach deutschem Recht wirksame Annahme als Kind ist auch eine im Ausland nach ausländischem Recht vorgenommene Adoption, wenn ihre Anerkennung nicht nach § 16a FGG ausgeschlossen ist und wenn sie die wesentlichen Merkmale einer Adoption nach deutschem Recht erfüllt (Bay.VGH, Urteil vom 9.11.1988, NJW 1989, 3107; Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., § 6 RuStAG, RdNr. 11; Renner in Hailbronner/Renner, a.a.O., § 6 StAG, RdNr. 21 ff., vgl. auch Senatsurteil vom 5.2.1992 - 13 S 1479/89 - EZAR 271 Nr. 24).

    Da auch die familienrechtlichen Folgen in ihren wesentlichen Grundzügen übereinstimmen - wobei keine Übereinstimmung in allen Einzelheiten erforderlich ist (Bay.VGH, Urteil vom 9.11.1988, a.a.O.) -, liegt eine wirksame "Annahme als Kind" im Sinne des § 6 RuStAG vor.

  • BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 4.07

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeit, Adoption,

    Soweit in Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 BVerwG 1 C 20.02 BVerwGE 119, 111 ; Hess. VGH, Urteil vom 13. November 1984 StAZ 1985, 312; BayVGH, Urteil vom 9. November 1988 5 B 86.03280 NJW 1989, 3107) und staatsangehörigkeitsrechtlichem Schrifttum (GK StAG § 6 StAG Rn. 39 ff.; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 6 Rn. 23) für die "Wesensgleichheit" daran angeknüpft wird, dass die im Ausland vollzogene Adoption nicht "wesentlich" hinter denen der Minderjährigenadoption deutschen Rechts zurückbleibt, insoweit zwischen einer "starken" und einer "schwachen" Adoption unterschieden und regelmäßig auf eine "Volladoption" abstellt wird, folgt hieraus nicht, dass das Staatsangehörigkeitsrecht de lege lata hierfür allein oder maßgeblich an das (vollständige) Erlöschen des Kindschaftsverhältnisses zu den leiblichen Eltern anknüpft oder sonst die in § 2 Abs. 2 Satz 1 AdWirkG vorgenommene Differenzierung übernimmt.
  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Setzt der Adoptionsvertrag hingegen zu seiner Wirksamkeit eine gerichtliche Bewilligung oder Genehmigung voraus, die erst nach Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere einer Kindeswohlprüfung erteilt wird, steht die gerichtliche Bestätigung einer Adoptionsverfügung gleich und kann anhand von § 16a FGG anerkannt werden (VGH München, NJW 1989, 3107, 3108; Henrich, in: Staudinger, a.a.O., Rdn. 98; ders., IPRax 1983, 194; Palandt/Heldrich, a.a.O., Rdn. 12; Erman/Hohloch, BGB, 11. Aufl., Art. 22 EGBGB, Rdn. 24; Otte, in: Bamberger/Roth, BGB, Art. 22 EGBGB, Rdn. 39; Soergel/Lüderitz, BGB, 10. Aufl., Art. 22, Rdn. 51f.; Mottl, IPRax 1997, 294, 297f.; Hepting, Das Standesamt 1986, 305, 306).
  • VG Köln, 16.04.2014 - 10 K 3084/13
    vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 19.10.2006 - 3 Bf 275/04 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 15.04.2008 - Au 1 K 08.169 -, juris; ähnlich mit anderen Kriterien der Gleichwertigkeit bereits: VGH München, Urteil vom 09.11.1988 - 5 B 86.03280 -, NJW 1989, 3107; a.A. zuvor Hessischer VGH, Urteil vom 13.11.1984 - IX OE 81/82 -, StAZ 1985, 321; für das Schrifttum: Marx in Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblattsammlung Stand: Dezember 2013, § 6 Rn. 62ff.; Renner/Maaßen in Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Auflage 2010, § 6 Rn. 24.

                  Vgl. VGH München, Urteil vom 09.11.1988 - 5 B 86.03280 -, NJW 1989, 3107.

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