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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87   

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BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87 (https://dejure.org/1988,634)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1988 - 2 A 4.87 (https://dejure.org/1988,634)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 2 A 4.87 (https://dejure.org/1988,634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe - Ermessensentscheidung - Beiderseitige Belange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 79 a Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 336
  • NJW 1989, 314 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1130
  • DVBl 1988, 1062
  • DVBl 1988, 198
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • BVerfG, 22.03.1977 - 2 BvR 782/76

    Verspätete Übernahme in das Beamtenverhältnis infolge einer Schwangerschaft

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Zwar verbietet Art. 6 Abs. 4 GG nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in einem obiter dictum (BVerfGE 44, 211 ) es grundsätzlich, in der Schwangerschaft einer Bewerberin einen sachlich vertretbaren Grund (einen vorübergehenden Mangel der Eignung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG) zu erblicken, der es rechtfertigt, die Berufung ins Beamtenverhältnis bis zum Ablauf des absoluten Beschäftigungsverbots für Schwangere zurückzustellen.
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73

    Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 13.83

    Beamtenrecht - Rückzahlung laufender Dienstbezüge - Freistellung zum Studium

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Eine einseitige Erklärung des Beamten genügt hierfür nicht, weil die Gestaltung des Dienstverhältnisses nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht der (einseitigen) Disposition des Beamten überlassen ist (Beschluß vom 10. April 1975 - BVerwG 6 B 81.74 - sowie Urteil vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 13.83 - ; vgl. auch § 72 a Abs. 2 Satz 4 BBG).
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Sie kann zwar wegen Zeitablaufs ihren Dienst nicht mehr rückwirkend antreten, wohl aber die Rechtswirkungen des Urlaubs ohne Dienstbezüge gemäß § 79 a Abs. 1 Nr. 2 a BBG auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - ).
  • BVerwG, 10.04.1975 - VI B 81.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Eine einseitige Erklärung des Beamten genügt hierfür nicht, weil die Gestaltung des Dienstverhältnisses nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht der (einseitigen) Disposition des Beamten überlassen ist (Beschluß vom 10. April 1975 - BVerwG 6 B 81.74 - sowie Urteil vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 13.83 - ; vgl. auch § 72 a Abs. 2 Satz 4 BBG).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 8.95

    Beamtenrecht: Erziehungsurlaub eines bereits beurlaubten Beamten nach Geburt

    Dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (Bestätigung von BVerwGE 79, 336).

    Die Rechtsprechung, wonach dem Beamten grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf vorzeitige Beendigung des antragsgemäß aus familienpolitischen Gründen gewährten Urlaubs zustehe (vgl. BVerwGE 79, 336), betreffe nur die Fallgestaltung, daß der beurlaubte Beamte aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich lägen, eine vorzeitige Dienstaufnahme anstrebe.

    Das Klagebegehren auf Gewährung von Erziehungsurlaub hat sich trotz des zwischenzeitlichen Ablaufs der begehrten Beurlaubungszeit nicht erledigt, weil die Klägerin aufgrund der ursprünglichen Beurlaubung nach § 79 a BBG in der streitigen Zeit tatsächlich keinen Dienst geleistet hat und im Falle des Erfolges ihrer Klage die Rechtswirkungen dieser ursprünglichen Beurlaubung durch die teilweise günstigeren Rechtswirkungen des begehrten Erziehungsurlaubs auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigt werden können (vgl. BVerwGE 79, 336 f.; 94, 94 f., jeweils m.w.N.).

    Nach den vom Senat entwickelten Grundsätzen in dem in BVerwGE 79, 336 abgedruckten Urteil lag die Entscheidung über die von der Klägerin beantragte Beendigung des bestehenden Urlaubs nach § 79 a BBG im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten; der Klägerin stand nach allgemeinen Grundsätzen ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung zu.

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 4.05

    Arbeitszeit der Beamten; sog. Arbeitszeitverkürzungstag, rückwirkende Aufhebung;

    Er kann jedoch die Rechtswirkungen zu Unrecht versagter Freistellung aus sonstigen Gründen und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen lassen (Urteile vom 29. Januar 1987 BVerwG 2 C 12.85 Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1, vom 19. Mai 1988 BVerwG 2 A 4.87 BVerwGE 79, 336 und vom 29. August 1991 BVerwG 2 C 40.88 Buchholz 237.5 § 106 HeLBG Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.1994 - 2 L 793/91

    Umwandlung eines Urlaubs aus familiären Gründen in einen Erziehungsurlaub;

    Stehe eine Planstelle nicht zur Verfügung, so dürfe der Dienstherr in jedem Fall einen Antrag auf Widerruf des Urlaubs ermessensfehlerfrei ablehnen (vgl. BVerwG, aaO; gemeint ist: BVerwGE 79, 336 ff).

    Dies kann dann allerdings auch für einen bereits zurückliegenden Zeitpunkt geschehen (BVerwG, Urt. v. 19.05.1988 - 2 A 4.87 - in BVerwGE 79, 336 ff., 337 [BVerwG 19.05.1988 - 2 A 4/87] , sowie Urt. v. 26.08.1993 - 2 C 14.92 -, DVBl. 1994, 113).

    In dem schon erwähnten Urteil vom 19. Mai 1988 (BVerwGE 79, 336 f) wurde allerdings der klagenden Beamtin ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Beendigung eines antragsgemäß nach § 79 a Abs. 1 Nr. 2 a BBG aus familiären Gründen gewährten Urlaubs abgesprochen; dazu wurde ausgeführt, daß der Dienstherr nicht ermessenswidrig handele, wenn er bei unverändert fortbestehenden Voraussetzungen für die Gewährung eines Urlaubs gemäß § 79 a Abs. 1 Nr. 2 a BBG einen auf einer Sinnesänderung des Beamten beruhenden Antrag auf vorzeitige Wiederaufnahme der Dienstleistung ablehne.

  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Zwar kann der Kläger den aus Anlaß der Teilnahme an den Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe beantragten Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkungen des ihm statt dessen von der Beklagten gewährten Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (vgl. Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 40.88 - sowie BVerwGE 79, 336 [BVerwG 19.05.1988 - 2 A 4/87] ).
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.555

    Wegfall des Zwecks eines Sonderurlaubs führt nicht zu Wegfall der Genehmigung des

    Der einvernehmliche Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 30. Juni 2016 kann - auch wenn der Kläger meint, das "Regelungsobjekt" sei damit entfallen - schon deshalb nicht von selbst zur Beendigung der der Wirksamkeit der Beurlaubung führen, weil die Gestaltung des Dienstverhältnisses nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht der einseitigen Disposition des Beamten überlassen ist (BVerwG, U.v. 19.5.1988 - 2 A 4.87 - juris Rn. 11).

    Wohl aber können durch den rückwirkenden Widerruf die Rechtswirkungen des Urlaubs ohne Dienstbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.5.1988 - 2 A 4.87 - juris Rn. 10; U.v. 29.1.1987 - 2 C 12.85; OVG NW, B.v. 1.9.2004 - 1 B 1305/04 - juris Rn. 16 ff. zu § 15 SUrlV).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2009 - 4 S 111/06

    Sonderurlaub; dienstliche Gründe; Personalknappheit

    Er kann jedoch die Rechtswirkungen zu Unrecht versagter Freistellung aus sonstigen Gründen und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (BVerwG, Urteile vom 29.01.1987 - BVerwG 2 C 12.85 -, Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1, vom 19.05.1988 - BVerwG 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 336 und vom 29.08.1991 - BVerwG 2 C 40.88 - Buchholz 237.5 § 106 HeLBG Nr. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2007 - 2 A 11172/06

    Zur vorzeitigen Erhöhung des Beschäftigungsumfanges eines teilzeitbeschäftigten

    Dies gilt selbst für den Fall, dass die Weiterführung der bisherigen Teilzeitbeschäftigung dem Beamten nicht mehr zumutbar ist (s. zur vergleichbaren Konstellation der Beendigung eines Urlaubs aus familiären Gründen: BVerwGE 79, 336 sowie zum umgekehrten Fall eines Personalmangels als dem Begehren nach voraussetzungsloser Teilzeit entgegenstehender dienstlicher Belang: OVG Rheinland-Pfalz, DÖD 2005, 170).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 94.95

    Recht der Soldaten: Vorzeitige Beendigung eines Betreuungsurlaubs

    Eine einseitige Erklärung des Soldaten genügt hierfür jedenfalls nicht, weil die Gestaltung des Dienstverhältnisses nach allgemein öffentlich-rechtlichen Grundsätzen nicht der (einseitigen) Disposition des Soldaten überlassen ist (vgl. Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - (BVerwGE 79, 336) m.w.N.).

    Diese von der Rechtsprechung (vgl. BVerwG 79, 336 (f.)) für die vorzeitige Beendigung des Betreuungsurlaubs von Beamten entwickelten Grundsätze sind auch auf eine vorzeitige Beendigung von Betreuungsurlaub der Soldaten anzuwenden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1990 - 2 A 114/89

    Erkrankung des Beamten ; Antritt des Erziehungsurlaubs ; Hemmung des

    Steht keine entsprechende Planstelle zur Verfügung, weil etwa eine Ersatzkraft bereits eingestellt worden ist, oder besteht unabhängig davon kein personeller Bedarf, so darf er in jedem Falle einen (teilweisen) Widerruf des Urlaubs ermessensfehlerfrei ablehnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 336, 337 f.= ZBR 1989, 58).

    Dieses Grundrecht gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach der Niederkunft vor wirtschaftlichen N a c h t e i l e n zu bewahren (BVerfGE 32, 273, 277; 60, 68, 74; BVerwGE 22, 27 f.; 61, 79, 85), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 1 A 2282/06

    Vorzeitige Beendigung von Erziehungsurlaub trotz bestehender Mutterschutzfristen;

    vgl. entsprechend für den Widerruf einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge: BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1988 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 336, und vom 21. März 1996 2 C 8.95 -, ZBR 1996, 215 = DÖD 1996, 286.

    vgl. entsprechend für die vorzeitige Beendigung eines nach § 79a Abs. 1 Nr. 2a BBG aus familiären Gründen gewährten Urlaubs: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 A 4.87 -, a.a.O.

  • BVerwG, 29.09.1992 - 2 B 81.92

    Vorzeitige Beendigung einer zeitlich festgelegten Freistellung vom Dienst -

  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11

    Dienstbefreiung zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration

  • VG Ansbach, 17.11.2015 - AN 1 K 13.00883

    Beamter, Beurlaubung, Beihilfeberechtigung, Lehrkraft, Personalrat, Schuljahr,

  • VG Gießen, 19.11.1992 - V/2 E 985/91

    Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch einer Postsekretärin auf

  • VG Köln, 07.04.2006 - 19 K 2265/03

    Überschneidung von Mutterschutzfristen mit Zeiten eines bewilligten

  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88

    Beamtenrecht - Gewerkschaftliche Betätigung - Urlaubsanspruch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - 1 B 1305/04

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Sonderurlaubs wegen nicht

  • BVerwG, 22.12.2005 - 2 B 49.05

    Zeitpunkt der Erledigung des Anspruchs auf Freistellung vom Dienst wegen

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98

    Einräumung von Sonderurlaub aus Anlass einer Eheschließung unter Fortzahlung der

  • BVerwG, 22.04.1997 - 5 B 178.96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
  • BVerwG, 22.12.2005 - 2 B 50.05

    Anspruch auf Freistellung vom Dienst wegen Sonderurlaubs oder Freizeitausgleichs

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99

    Versetzung eines Berufssoldaten - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub zur

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.556

    Kein Anspruch auf Beendigung des Sonderurlaubs

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 243/02

    Beamter Hinzuverdienst; Ermessen; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sonderurlaub;

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00

    Freistellung vom militärischen Dienst auf Grund einer Fachausbildung -

  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines

  • VGH Hessen, 28.01.1998 - 1 UE 2308/96

    Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung eines Erziehungsurlaubs

  • VG Mainz, 31.05.2006 - 7 K 461/05
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1996 - 4 S 3465/95

    Zulässigkeit der Anschlußberufung - Streitgegenstand der Hauptberufung -

  • VG Minden, 14.12.2009 - 4 K 2893/08

    Aufhebung bzw. vorzeitige Beendigung einer Elternzeit bei Vorliegen eines

  • VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 10 K 2043/07

    Umrechnung des Urlaubsanspruch bei einem Beamten im Schichtdienst

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 75.01

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von Sonderurlaub für eine hauptamtliche

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 64.00

    Tätigkeit bei der Deutschen Stabskompanie und Versorgungskompanie - Beantragung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1994 - 2 A 12502/93

    Umwandlung eines aus familiären Gründen gewährten Urlaubs in eine

  • VG Gelsenkirchen, 22.08.2007 - 1 K 1509/05

    Teilzeit, Aufstockung, Lehrer, Verwaltungspraxis, Versetzung

  • VG Düsseldorf, 19.07.2011 - 2 K 6978/09

    Elternzeit Erziehungsurlaub Mutterschutz Mutterschutzfristen Abbruch

  • VG Cottbus, 17.03.2011 - 5 L 280/10

    Verwaltungsgericht verpflichtet das Land Brandenburg, die vorzeitige Rückkehr

  • VG München, 18.12.2009 - M 21 K 08.5671

    Gesamtbetriebsvereinbarung Service Niederlassung (GBV SNL) Filialen vom 23.

  • VG Düsseldorf, 10.04.2003 - 26 L 1170/03

    Ausgestaltung der Feststellung der Dienstunfähigkeit eines kommunalen

  • VGH Bayern, 08.07.1992 - 3 B 91.3618
  • VG Gießen, 26.08.2010 - 5 K 570/10

    Teilzeitbeschäftigung eines in Elternzeit befindlichen Beamten auf Zeit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85   

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BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85 (https://dejure.org/1988,1602)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1988 - 8 C 73.85 (https://dejure.org/1988,1602)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1988 - 8 C 73.85 (https://dejure.org/1988,1602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinde - Beitragsbescheid - Anfechtungsklage - Konkurseröffnung - Verfahrensaufnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 314
  • NVwZ 1989, 264 (Ls.)
  • DVBl 1988, 903
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.02.1972 - V R 118/71

    Zugehörigkeit freiwilliger Zahlungen an den Leistenden zum Entgelt

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Im Senatsurteil vom 17. Februar 1972 V R 118/71 (BFHE 105, 79, BStBl. II 1972, 405) heißt es zwar, die Sätze 2 bis 4 des § 10 Abs. 1 UStG 1967 enthielten die Legaldefinition des Entgeltbegriffes im Umsatzsteuerrecht.

    Wie bereits erwähnt, hat der Senat in dem Urteil in BFHE 105, 79.

    BStBl. II 1972, 405 entschieden, daß in § 10 Abs. 1 UStG 1967 - nichts anderes gilt für § 10 UStG 1980 - die Sätze 2 bis 4 die Legaldefinition des Entgeltbegriffes in seiner Funktion für die Bemessungsgrundlage enthalten, so daß Satz 2 nicht für sich gelesen werden darf.

  • BFH, 28.01.1988 - V R 112/86

    - Zur Behandlung von Wasserhauptleitungsbeiträgen einer Gemeinde - Zum Begriff

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Aus dem Zusammenhang dieser Vorschriften folgt, daß in § 4 KStG 1977 der dritte Absatz im Verhältnis zum fünften Absatz eine spezielle Regelung trifft und daher dem fünften Absatz vorgeht (vgl. BFH, Urteil vom 28. Januar 1988 - V R 112/86 -).

    Hierzu hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 28. Januar 1988 - V R 112/86 - u.a. ausgeführt:.

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Die mit dem Senatsurteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76 (BFHE 133, 133, BStBl. II 1981, 495) eingeleitete neuere Rechtsprechung zur Bedeutung dessen, daß nur die 'gegen Entgelt' bewirkten Lieferungen und sonstigen Leistungen steuerbar sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980), hat zum Inhalt, daß ein zweckgerichtetes Handeln des Leistenden gegeben sein muß, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet .

    Es reicht jedoch aus, daß die Stadt X bei der Herstellung der Wasserhauptleitungen in der auf die Beitragssatzung gestützten Erwartung gehandelt hat, die Leistungsempfänger zu entsprechenden Beiträgen heranziehen zu können (vgl. Senatsurteil in BFHE 133, 133, BStBl. II 1981, 495).

  • BFH, 25.09.1953 - V 69/53 S

    Umsatzsteuerpflichtiger, der die Umsatzsteuer nicht überwälzen kann - Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Sie dient dem Vorsteuerabzug (§ 15 UStG 1980), regelt jedoch die überwälzbarkeit der Umsatzsteuer nicht als solche (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 8 B 91.82 - Buchholz 401.2 § 14 UStG Nr. 1 S. 1 ; vgl. auch BFH, Urteil vom 25. September 1953 - V 69/53 S - BStBl. 1953 III S. 332 ).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 8 B 91.82

    Umsatzsteuer - Abwälzung - Leistungsempfänger - Überwälzverbot -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Sie dient dem Vorsteuerabzug (§ 15 UStG 1980), regelt jedoch die überwälzbarkeit der Umsatzsteuer nicht als solche (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 8 B 91.82 - Buchholz 401.2 § 14 UStG Nr. 1 S. 1 ; vgl. auch BFH, Urteil vom 25. September 1953 - V 69/53 S - BStBl. 1953 III S. 332 ).
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 46.81

    Umsatzsteuer - Wasseranschlussbeitrag

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Der Senat schließt sich dieser Auffassung unter Aufgabe der in seinem Urteil vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 46.81 - (NVwZ 1982, 436) vertretenen abweichenden Auffassung an.
  • BFH, 28.02.1980 - V R 90/75

    Halbfertige Arbeiten als Gegenstand des Leistungsaustausches

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Dementsprechend ist vom Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75 (BFHE 130, 430, BStBl. II 1980, 535) das in den Leistungsaustausch eingebundene Verhalten des Leistungsempfängers dahin charakterisiert worden, die Gegenleistung werde bewirkt, um die Leistung zu erhalten, zumindest aber deshalb, weil die Leistung erbracht worden ist ...".
  • BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65

    Haftung des Schiedsgutachters

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Obwohl in § 146 Abs. 6 KO nur von der Verfolgung des Widerspruchs durch den Widersprechenden die Rede ist, darf auch der Gläubiger und Inhaber des Schuldtitels den Rechtsstreit aufnehmen (BGH, Urteil vom 22. April 1965 - VII ZR 15/65 - NJW 1965, 1523).
  • BFH, 05.02.1976 - V R 20/75
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 5. Februar 1976 V R 20/75 (UStR 1982, 223; StRK, UStG 1951, § 1 Ziff. 1, R. 539) Beiträge anders gewürdigt hat, wird hieran nicht mehr festgehalten .
  • RFH, 22.01.1925 - II A 610/25
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
    Zu den titulierten Forderungen im Sinne dieser Vorschrift ist auch ein Beitragsbescheid zu rechnen, weil die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit dieses Bescheids durch die Einlegung eines Rechtsmittels grundsätzlich nicht gehemmt wird - vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - und es für die Vollstreckung einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf - vgl. § 3 VwVG - (vgl. RFH, Urteil vom 22. Januar 1926 - II A 610/25 - RFHE 18, 141 ).
  • BFH, 23.02.2005 - VII R 63/03

    Feststellung von Steuerforderungen in der Insolvenz durch Aufnahme des

    Im Streitfall hat das FA das vor Insolvenzeröffnung anhängige Rechtsbehelfsverfahren in der nach der InsO gebotenen Weise wieder aufgenommen (zur Berechtigung des Gläubigers zur Wiederaufnahme des Rechtsstreits vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1988 8 C 73.85, Neue Juristische Wochenschrift 1989, 314; Frotscher, a.a.O., S. 361; Uhlenbruck, a.a.O., § 180 Rdnr. 13) und durch den Erlass einer Einspruchsentscheidung zu Ende geführt.
  • BFH, 26.09.2006 - X S 4/06

    Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Die Aufnahme des Verfahrens obliegt dabei in entsprechender Anwendung des § 179 Abs. 2 InsO demjenigen, der das Bestehen der Steuerforderung bestreitet (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 17. Dezember 1998 IV A 4 -S 0550- 28/98, BStBl I 1998, 1500, Tz. 6.2; Schumacher in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung --MünchKommInsO--, § 185 Rdnr. 12, m.w.N.; ausführlich zu der durch § 179 Abs. 2 InsO ersetzten Vorschrift des § 146 Abs. 6 der Konkursordnung --KO-- bereits BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 293, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 29. April 1988 8 C 73/85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 314).
  • OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 439/12

    örtliche Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer ; Geldspielgeräte;

    Denn mit diesem Bescheid ist die Vergnügungssteuerforderung der Beklagten i. S. v. § 179 Abs. 2 InsO tituliert worden, weil Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit dieses Bescheids durch die Rechtsmitteleinlegung nicht gehemmt wurden (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und es für dessen Vollstreckung keiner Vollstreckungsklausel bedarf (vgl. zu § 146 Abs. 6 KO: BVerwG, Urt. v. 29. April 1988 - 8 C 73.85 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 76.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Es ist geklärt, dass ein bereits eingeleitetes Rechtsbehelfsverfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen wird, aber von dem Insolvenzverwalter ebenso wie von der Behörde aufgenommen und fortgeführt werden kann (vgl. Urteil vom 29. April 1988 BVerwG 8 C 73.85 DVBl 1988, 903 = NJW 1989, 314).
  • VG Magdeburg, 12.05.2011 - 9 A 298/09

    Anschlussbeiträge; Insolvenzverfahren

    Liegt ein vollstreckbarer Titel (vgl. dazu BVerwG, U. v. 19.04.1988, 8 C 73/85, NVwZ 1988, 314 für einen Abgabenbescheid) vor, dann so obliegt es dem Bestreitenden den Widerspruch durch Aufnahme des Rechtsstreits zu verfolgen, wenn ein solcher zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits anhängig war; der Erlass eines gesonderten Feststellungsbescheides nach § 251 Abs. 3 AO scheidet dann aus (BFH, U. v. 23.02.2005, VII R 63/03, juris).

    Denn § 179 Abs. 2 InsO nimmt dem titulierten Gläubiger nur die Beitreibungslast, entzieht ihm aber nicht auch die Beitreibungsbefugnis (so BVerwG, U. v. 19.04.1988, a. a. O. zum inhaltsgleichen § 146 Abs. 6 KO).

  • BFH, 10.08.1993 - VII B 46/91

    Voraussetzungen für die Aufnahme des Beschwerdeverfahrens gegen die

    § 146 Abs. 6 KO nimmt dem titulierten Gläubiger nur die Beitreibungslast ab, entzieht ihm aber nicht auch die Beitreibungsbefugnis (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1988 8 C 73/85, Neue Juristische Wochenschrift 1989, 314 m.w.N.; Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 251 AO 1977 Tz. 18; Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 10. Aufl., § 146 Rdnr. 36).
  • VG Gera, 05.05.2003 - 5 K 2026/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Genehmigung der Verbandssatzung; Bekanntmachung;

    Grundsätzlich ist die Bereitstellung einer Wasserversorgungsanlage eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG) (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 8 C 33.85 -, KStZ 1988, 187 und - 8 C 73.85 -, KStZ 1988, 189 zum UstG 1980).
  • FG Brandenburg, 17.08.2005 - 4 K 1893/02

    Wiederaufnahme eines durch das Insolvenzverfahren unterbrochenen

    Nimmt der Insolvenzverwalter das Einspruchsverfahren nicht von sich aus auf, obwohl er der angemeldeten Forderung widersprochen hat, so kann die Finanzbehörde ihn zur Wiederaufnahme auffordern und - falls der Insolvenzverwalter seinen Widerspruch nicht zurücknimmt - das Verfahren selbst fortführen (vgl. Fritsch, a.a.O., § 251 Rz. 86; Beermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 251 Rz. 404; Neumann in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 251 AO Rz. 70, zum Geltungsbereich der Konkursordnung; BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 8 C 73/85, NJW 1989, 314; FG Hamburg, Urteil vom 18. August 2004 V 210/00, DStRE 2005, 180, zu § 146 Abs. 6 KO; FG des Landes Brandenburg, a.a.O.; BFH, Urteil vom 23. Februar 2005 VII R 63/03, BFH/NV 2005, 610).
  • VG Schleswig, 25.08.2006 - 9 A 816/04

    Insolvenzverfahren, Beitragsbescheid, Feststellungsbescheid

    Im Streitfall hat der Insolvenzverwalter das vor Insolvenzeröffnung anhängige Klageverfahren in der nach der InsO gebotenen Weise wieder aufgenommen (zur Berechtigung des Gläubigers zur Wiederaufnahme des Rechtsstreits vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1988 - 8 C 73.85 - , NJW 1989, 314; Frotscher, a.a.O., S. 361; Uhlenbruck, a.a.O., § 180 Rdnr. 13; BFH, Urteil vom 7. März 2006 - VII R 11/05 -, Juris: in der die hier gegebenen Fallkonstellation des Bestreitens der zur Tabelle angemeldeten Beitragsforderung durch den Insolvenzverwalter hätte die Beklagte den unterbrochenen Rechtsstreit 9 A 147/03 als Passivprozess iSd § 86 InsO nach §§ 179 Abs. 1 iVm 180 Abs. 2 InsO aufnehmen können), in dem mit Urteil vom selben Tag die Klage abgewiesen wurde (9 A 147/03).
  • FG Hamburg, 18.08.2004 - V 162/02

    Abgrenzung zwischen Mitunternehmerschaft, Austauschvertrag und Arbeitsverhältnis;

    § 179 Abs. 2 InsO nimmt dem titulierten Gläubiger nur die Betreibungslast ab, entzieht ihm aber nicht auch die Betreibungsbefugnis (vgl. zu § 146 Abs. 6 KO: Schmidt, Karsten, Insolvenzgesetze: KO/VglO/GesO, 17. Aufl., § 146 KO Anm. 3; BVerwG, Urteil vom 29.4.1988, 8 C 73/85, NJW 1989, 314; BFH, Beschluss vom 10.8.1993, VII B 46/91, BFH/NV 1994, 293; von Wedel in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 74 Rz. 27).
  • VG Aachen, 20.12.2004 - 9 K 1165/99
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Rechtsprechung
   VG München, 29.06.1988 - MF 03650 1 K   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7949
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VG München, Entscheidung vom 29.06.1988 - MF 03650 1 K (https://dejure.org/1988,7949)
VG München, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - MF 03650 1 K (https://dejure.org/1988,7949)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 314
  • NVwZ 1989, 284 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94
    c) Eine Reduzierung der sich aus deren sinngemäßer Anwendung ergebenden Vergütung (VG München NJW 1989, 314; Herrmanns, abl. Anm. zum Urteil des LG Gießen, a.a.O. m.w.N.) kommt nicht in Betracht.
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Liquidation des zur Vertretung des

    Auch die Annahme, eine Anwendung des RVG/der BRAGO auf bevollmächtigte Hochschullehrer scheide aus, weil die Gebühren des RVG (oder früher der BRAGO) die wirtschaftliche Stellung des freiberuflich tätigen Rechtsanwaltes als eines unabhängigen Organs der Rechtspflege sichern sollen (vgl. VG München NJW 1989, 314), überzeugt nicht.
  • LG Göttingen, 10.09.1991 - 1 Qs 89/91

    Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ; Anwendbarkeit der

    Streitig ist insoweit insbesondere die Frage, ob zur Bestimmung des Erstattungsanspruchs überhaupt die Vorschriften der BRAGO (entweder direkt oder aber zumindest entsprechend) anzuwenden sind (so BVerwG, NJW 1978, 1173 - für den vergleichbaren Fall der §§ 162, 67 Abs. 1 VwGO ; LG Lüneburg, NdsRPfl 1970, 24; Hartmann, Kostengesetze 24. Aufl., Anm. 2 Bj zu § 1 BRAGO; Mußgnug, Das Recht der Hochschullehrer zur Liquidation nach der BRAGO, NJW 1989, 2037 [VG München 29.06.1988 - I K 3650/-]/2039; Willms, Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, NJW 1987, 1302/1307; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., Rdnrn. 7 und 11 zu § 464a; Löwe-Rosenberg (Hilger), StPO 24. Aufl., Rdnr. 44 zu § 464a; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., Rdnr. 9 zu § 464a), ob zwar von den für Rechtsanwälte geltenden Gebührensätzen auszugehen, jedoch ein - wie auch immer zu berechnender - Abschlag vorzunehmen ist (so VG München, NJW 1989, 314 [VG München 29.06.1988 - 1 K 3650/-] - für §§ 162, 67 Abs. 1 VwGO ; Schatte, MDR 1960, 983/985, der 75 % der Gebühren gem. BRAGO für angemessen hält; Herrmann, AnwBl 1987, 500 - Anm. zu LG Gießen, AnwBl 1987, 499 -, der ebenfalls einen Abschlag von 25 % vornehmen will) oder ob der Anspruch völlig losgelöst von den Regelungen der BRAGO festzusetzen ist (so Gerold/Schmidt (Madert), BRAGO 10. Aufl., Rdnr. 4 a.E. zu § 1; LG Gießen, AnwBl 1987, 499, das einem Hochschullehrer regelmäßig höhere Gebühren als einem Rechtsanwalt zubilligen will, wobei die Entscheidung allerdings kein Festsetzungsverfahren betrifft, sondern eine Honorarklage eines - "sich mit den BRAGO-Gebühren nicht begnügen wollenden" - Hochschullehrers gegen seinen Mandanten).
  • VG Würzburg, 03.02.2021 - W 6 M 20.730

    Vertretung durch Hochschullehrer - Höhe der außergerichtlichen Aufwendungen

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtslehrers, der einen Prozessbeteiligten auf Grund des § 67 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwGO als Bevollmächtigter vertritt, in entsprechender Anwendung des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO stets erstattungsfähig (vgl. BVerwG, B.v. 19.1.1978 - 7 A 3/75 - NJW 1978, 1173; dem folgend: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 162 Rn. 14; Kunze in BeckOK VwGO, 55. Edition 1.10.2020, § 162 Rn. 69; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 23; Olbert in Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 162 Rn. 43; modifizierend BayVGH, B.v. 24.10.1991 - 20 A 88.40116 u.a. - NJW 1992, 853: Erstattungsanspruch des Rechtslehrers aus § 162 Abs. 1 VwGO entsprechend der Höhe der Rechtsanwaltsvergütung; a.A. VG München, B.v. 29.6.1988 - MF 03650 1 K u.a - NJW 1989, 314; hiergegen mit überzeugenden Gründen Mußgnug, NJW 1989, 2037).
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