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   OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88   

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https://dejure.org/1988,2583
OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88 (https://dejure.org/1988,2583)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.11.1988 - 13 U 72/88 (https://dejure.org/1988,2583)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. November 1988 - 13 U 72/88 (https://dejure.org/1988,2583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Oben-ohne-Fotos / Oben ohne Fotos / Oben ohne Photos

    §§ 22 S. 1, 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847
    Schmerzensgeld wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines "Oben-ohne-"Fotos in einer Illustrierten

  • rechtsportal.de

    BGB § 847
    Schmerzensgeld wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines "Oben-ohne-"Fotos in einer Illustrierten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Recht am eigenen Bild: Wann ist man ein "Beiwerk”?

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 400
  • GRUR 1989, 344
  • afp 1989, 556
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88
    Andererseits darf der dem Schmerzensgeldanspruch zugrundeliegende Genugtuungsgedanke jedoch nicht die Grundlage für übersteigerte Geldforderungen bilden, die nicht mehr im Rahmen der Ausgleichsfunktion liegen (BGH NJW 1965, 1374).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88
    3.) In der Veröffentlichung des Bildnisses der Klägerin ist angesichts der Art und Schwere der Beeinträchtigung, des Anlasses und Beweggrundes der Veröffentlichung und des Verschuldensgrades der Beklagten auch eine schwere, nicht auf andere Weise auszugleichende, Persönlichkeitsrechtsverletzung zu sehen (vgl. zu den Voraussetzungen BGH NJW 1971, 698).
  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88
    Das Persönlichkeitsrecht wird gerade durch Bildveröffentlichungen aus dem Intimbereich besonders beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 1974, 1947; MDR 1985, 920 ; OLG Stuttgart NJW 1982, 652).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88
    Das Persönlichkeitsrecht wird gerade durch Bildveröffentlichungen aus dem Intimbereich besonders beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 1974, 1947; MDR 1985, 920 ; OLG Stuttgart NJW 1982, 652).
  • OLG Frankfurt, 11.09.1986 - 6 U 171/85

    Foto der Freundin / Freundin von Leonard Cohen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88
    Bei der Höhe der Geldentschädigung war zu berücksichtigen, daß dem besonderen Schutzinteresse des Einzelnen in einem solchen Fall nur entsprochen werden kann, wenn der Verletzer davon ausgehen muß, daß sein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eine für ihn spürbare Entschädigung des Verletzten nach sich zieht (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1987, 195).
  • OLG Stuttgart, 16.12.1981 - 4 U 88/81

    Veröffentlichung eines Nacktbildes durch eine Zeitschrift; Zivilrechtlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88
    Das Persönlichkeitsrecht wird gerade durch Bildveröffentlichungen aus dem Intimbereich besonders beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 1974, 1947; MDR 1985, 920 ; OLG Stuttgart NJW 1982, 652).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13

    Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei

    Damit handelt es sich bei der identifizierbaren Abbildung der Klägerin um einen deutlich intensiveren Eingriff als in den soeben genannten "Normalfällen" (ähnlich für "Oben ohne-Aufnahme: OLG Oldenburg, NJW 1989, 400, 401).

    Die Personenabbildung muss derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne den Gegenstand und Charakter des Bildes zu verändern (Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto; OLG Oldenburg, NJW 1989, 400, 401; Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 23 KunstUrhG Rn. 27; Dreier/Specht, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 23 KUG Rn. 35).

  • LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21

    Lichtbild Internet Unterlassungsanspruch Lizenzschadensersatz Stufenklage

    Gegenstand von § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG sind - wie schon die begriffliche Unterscheidung zwischen Bild und Bildnis zeigt - Abbildungen, bei denen die Örtlichkeit im Vordergrund steht und die Personendarstellung eine derart untergeordnete Rolle spielt, daß sie auch entfallen könnte, ohne daß sich Gegenstand und Charakter des Bildes verändert (OLG Karlsruhe, GRUR 1989, 823 (824) - Unfallfoto; OLG Oldenburg, NJW 1989, 400 (401) - Oben-ohne-Aufnahme).
  • LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 455/14

    Offenbarung der Aufnahme einer Nebentätigkeit als Escort-Dame stellt

    Für die öffentliche Zugänglichmachung oder den Abdruck von Fotos nackt oder "oben ohne" in einer Zeitschrift oder einem Internetforum sind in der Rechtsprechung Entschädigungen von EUR 2.000,- (OLG Oldenburg, Urt. v. 14.11.1988 - 13 U 72/88), EUR 3.500,- (AG Brilon, Urt. v. 17.03.2010 - 8 C 358/09) bis EUR 5.000,- (LG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2006 - 12 O 194/05) zugesprochen worden.
  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Die Veröffentlichung von Nacktfotos oder von Bildern einer Person in sexuellem Zusammenhang hat - bei vielfältigen einzelfallbezogenen Schwankungen - bisher zu folgenden Entschädigungen geführt: 4.000 DM (OLG Oldenburg, NJW 1989, 400 f. [OLG Oldenburg 14.11.1988 - 13 U 72/88] - "Oben ohne" - Aufnahme einer Strandurlauberin in Illustrierte), 5.000 DM (LG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 1571 ff. [LG Saarbrücken 19.05.2000 - 13 AS 112/99] - Fotoaufnahmen einer Nacktszene einer nichtöffentlichen Theatergeneralprobe in einer auflagenstarken Zeitung), 3.000 Euro (LG München, NJW 2004, 617 - sieben Sekunden dauernder Fernsehbeitrag zum Thema Nacktbaden), 10.000 DM (OLG Hamburg, NJW-RR 1995, 220 [OLG Hamburg 22.09.1994 - 3 U 106/94] - redaktionell frei erfundener Bericht über "Heiße Quickies" ), 12.000 DM (OLG München, NJW-RR 1996, 539 [OLG München 09.03.1995 - 29 U 3903/94] - neutrales Foto in Zeitschrift mit Hinweis auf Telefonsex), 15.000 DM (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 23.04.1993 - 15 U 237/92] - Abbildung des entblößten weiblichen Oberkörpers bei Brustvergrößerungs-operation in einer Illustrierten), 20.000 DM (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1044 f. [OLG Hamm 03.03.1997 - 3 U 132/96] - Veröffentlichung eines Nacktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift), 90.000 DM (LG München I, CR 2002, 567 - Sex-Computer-Spiel der Bildzeitung im Internet: "Klick die Ermakova" ), 150.000 DM (LG Hamburg, ZUM 2002, 68 ff. - 15 "Paparazzi" -Fotos einer bekannten Sängerin und Moderatorin während eines Strandurlaubes teils in unbekleidetem Zustand).
  • OLG Dresden, 26.11.2018 - 4 U 1197/18

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des

    Der für eine Geldentschädigung notwendige Schweregrad liegt bei dieser Sachlage darin, dass durch die Berichterstattung der Beklagten der beschränkte Teilnehmerkreis, dem sich die Klägerin teilentkleidet und in freizügiger Pose zeigen wollte, zwangsweise und gegen ihren Willen erweitert und dadurch der teilweise nackte Körper der Klägerin, der grundsätzlich zu ihrer absolut geschützten Intimsphäre zählt (vgl. nur BGH, Urteil vom 22.1.1985 - VI ZR 28/93; für Oben-ohne Aufnahme OLG Oldenburg, Urteil vom 14.11.1988 - 13 U 72/88), einer von dieser Selbstbegebung nicht abgedeckten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
  • LG Hamburg, 20.07.2001 - 324 O 68/01

    Voraussetzung für eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz; Zahlung

    Trotz gewandelter Moralanschauungen liegt bei einer ungerechtfertigten Verbreitung von Aufnahmen des unbekleideten Körpers in aller Regel ein Eingriff von erheblichem Gewicht vor (vgl. Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rz. 32.21; OLG Oldenburg AfP 1989, 556 ).
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