Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.08.1988

Rechtsprechung
   BVerfG, 28.11.1988 - 1 BvR 1120/88   

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BVerfG, 28.11.1988 - 1 BvR 1120/88 (https://dejure.org/1988,2942)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1988 - 1 BvR 1120/88 (https://dejure.org/1988,2942)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1988 - 1 BvR 1120/88 (https://dejure.org/1988,2942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 706
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1988 - 1 BvR 1120/88
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu den zivilprozessualen Präklusionsvorschriften stets herausgestellt, daß eine Zurückweisung von Vorbringen ohne vorwerfbares Verhalten der präkludierten Partei mit Art. 103 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist (BVerfGE 75, 183 >191<).
  • BGH, 05.03.1990 - II ZR 109/89

    Nichtzulassung verspäteten Verteidigungsvorbringens

    Wie sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen haben, ist die an den Ablauf der Fristen des § 296 Abs. 1 ZPO geknüpfte Präklusionswirkung unter dem Blickwinkel des Art. 103 Abs. 1 GG nur dann hinnehmbar, wenn von mehreren möglichen Auslegungen einer Präklusionsvorschrift im Zweifel diejenige gewählt wird, die der Grundrechtsnorm die stärkste Wirkung verleiht, d.h. das Recht jeder Partei, ihrem Vorbringen bei Gericht Gehör zu verschaffen, am wenigsten einengt, und überdies bei Anwendung der Präklusionsbestimmungen die Forderung nach Rechtsklarheit strengstens gewahrt wird (BVerfG NJW 1982, 1453, 1454 und 1635; 1989, 706; BGHZ 76, 236, 239 f.; BGHZ 86, 218, 224 f. [BGH 12.01.1983 - IVa ZR 135/81] mit umfangreichen Nachw. zur ständigen Rspr. des BGH).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.08.1988 - 2 BvR 1437/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6724
BVerfG, 26.08.1988 - 2 BvR 1437/87 (https://dejure.org/1988,6724)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1988 - 2 BvR 1437/87 (https://dejure.org/1988,6724)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1988 - 2 BvR 1437/87 (https://dejure.org/1988,6724)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 706
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Ihre Anwendung steht unter dem besonderen Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2001 - VI ZR 268/00, VersR 2002, 120, 121; BGH, Urteil vom 5. März 1990 - II ZR 109/89, NJW 1990, 2389, 2390; BVerfGE 75, 302, 312; BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 1988 - 2 BvR 1437/87, NJW 1989, 706; vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00, juris Rn. 10 mwN).

    Allein der mit der Präklusion verfolgte Zweck einer Abwehr pflichtwidriger Verfahrensverzögerungen durch die Parteien rechtfertigt verfassungsrechtlich die Einschränkung des Prozessgrundrechts auf rechtliches Gehör (BVerfG, Beschluss vom 26. August 1988, aaO).

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89

    Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick

    Kommt ein Gericht dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Zurückweisung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel mit Art. 103 GG unvereinbar (BVerfGE 81, 264 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]; BVerfG Beschluß vom 26. August 1988 - 2 BvR 1437/87 - NJW 1989, 706).
  • OLG München, 07.12.2017 - 23 U 1683/17

    Begründeter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bei Abschluss

    Allein der mit der Präklusion verfolgte Zweck einer Abwehr pflichtwidriger Verfahrensverzögerungen durch die Parteien rechtfertigt verfassungsrechtlich die Einschränkung des Prozessgrundrechts auf rechtliches Gehör (BVerfG, Beschluss vom 26. August 1988 - 2 BvR 1437/87 - NJW 1989, 706; BGH, Urteil vom 03. Juli 2012 - VI ZR 120/11 -, Rn. 10, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1994 - A 13 S 3435/94

    Asylrechtsstreit: Zurückweisung von Vorbringen - Verletzung des Rechts auf

    Die mit ihrer Anwendung verbundene Einschränkung des Prozeßgrundrechts auf rechtliches Gehör wird im Einzelfall daher allein durch den mit der Präklusion verfolgten Zweck einer Abwehr pflichtwidriger Verfahrensverzögerungen gerechtfertigt (BVerfG-K Beschl. v. 26.8.1988, NJW 1989, 706 m.w.N.).

    Obwohl der Beteiligte die erste Ursache für die Verzögerung gesetzt hat, ist es unter solchen Umständen mit rechtsstaatlichen Erfordernissen nicht zu vereinbaren, an ihre Säumnis Sanktionen anzuknüpfen, die sich als eine Versagung rechtlichen Gehörs auswirken (BVerfG Beschl. v. 21.2.1990 aaO. 2731274; BVerfG-K Beschl. v. 26.8.1988 aaO.; BVerfG Beschl. v. 30.1.1985 aaO. 139; BGH Urt. v. 2.12.1982 BGHZ 86, 31 (39); BGH Urt. v. 3.12.1976 BGHZ 75, 138 (1421143); Kopp aaO. RdNr. 11 m.w.N.).

  • OLG Bremen, 14.01.1992 - 3 U 84/91

    Unrechtmäßige Zurückweisung eines verspäteten Vorbringens; Vorliegen einer nicht

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