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   OLG Düsseldorf, 02.11.1988 - 11 U 40/88   

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https://dejure.org/1988,3159
OLG Düsseldorf, 02.11.1988 - 11 U 40/88 (https://dejure.org/1988,3159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.1988 - 11 U 40/88 (https://dejure.org/1988,3159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 1988 - 11 U 40/88 (https://dejure.org/1988,3159)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 906
  • NJW-RR 1989, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des

    Es fehle an der Identitätstäuschung des Veräußerers (OLG Düsseldorf, NJW 1989, 906; BeckOK-BGB/Valenthin, Stand: 1. November 2012, § 164 Rn. 33; Jauernig, BGB, 14. Aufl., § 177 Rn. 8; MünchKomm-BGB/Schramm, 6. Aufl., § 164 Rn. 43; NK-BGB/Stoffels, 2. Aufl., § 164 Rn. 72; Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 164 Rn. 25; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 4737; Giegerich, NJW 1986, 1975 f.; Mittenzwei, NJW 1986, 2472, 2473; Holzhauer, JuS 1997, 43, 48).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10

    Person des Vertragspartners beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter fremdem

    Ist hingegen die Identität des Vertragspartners für den Erklärungsempfänger nicht entscheidend, weil der Erklärungsempfänger im Vordergrund die Person sieht, die ihm gegenüber auftritt, dann ist die handelnde Person als Vertragspartner anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 814; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 906).

    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).

    Daher ist entscheidend darauf abzustellen, dass bei einem Gebrauchtwagenkauf, der sofort gegen Barzahlung abgewickelt wird, für den Käufer allein die Person, mit der er verhandelt, im Vordergrund steht (vgl. OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; anders OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2484).

  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 883/10

    Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Fehlender gutgläubiger Erwerb eines im

    Deshalb gab der Verkäufer seine Willenserklärung im Namen des Klägers ab (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2484; Ellenberger in Palandt, BGB, 69. Aufl., § 164 Rn. 11; a. A. OLG Düsseldorf NJW 1989, 906 f.; Oechsler in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 932 Rn. 63), so dass ein Eigentumsübergang dessen Vollmacht voraussetzte (§ 164 Abs. 1 BGB).
  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 511/88

    Vertragsstrafe: Auslegung des Arbeitsvertrags - Schadensträchtigkeit einer

    Aus der für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Sicht des Empfängers (vgl. Erman/Brox, BGB, 7. Aufl., § 133 Rz 28 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 906 [OLG Düsseldorf 02.11.1988 - 11 U 40/88]) handelt es sich, da die Erklärung am 31. Juli zuging und keinen Hinweis auf die Einhaltung einer Frist enthielt, um eine fristlose Kündigung.
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 52/95

    angeblicher Prokurist - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Zwar hat der Senat eben diesen Umstand in einer früheren Entscheidung (NJW 1989, 906) als mögliches Indiz für den Willen zum Abschluß eines Fremdgeschäfts angesehen.
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