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   OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 2 Ss 329/88 - 214/88 II   

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https://dejure.org/1988,8541
OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 2 Ss 329/88 - 214/88 II (https://dejure.org/1988,8541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.1988 - 2 Ss 329/88 - 214/88 II (https://dejure.org/1988,8541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 1988 - 2 Ss 329/88 - 214/88 II (https://dejure.org/1988,8541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 920
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02

    Abgrenzung der Mittäterschaft vom Mittäterexzess (Zurechnung; gemeinsamer

    Insbesondere hätte es Ausführungen zur Beschaffenheit des Schuhes bedurft (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 920), da auch Turnschuhe der heute üblichen Art durchaus geeignet sein können, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 1999, 616 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1995 - 5 Ss 272/95
    Dabei braucht die Behandlung im Einzelfall das Leben nicht äußerlich erkennbar wirklich in Gefahr gebracht zu haben; es genügt, daß sie unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des einzelnen Falles wegen ihrer allgemeinen Gefährlichkeit abstrakt dazu geeignet ist (vgl. BGHSt 2, 160; 36, 1; StV 1993, 26 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NJW 1989, 920; OLG Köln NJW 1983, 2274; Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 223a Rdnr. 5; Horn in SK, StGB , Stand: Mai 1993, § 223a Rdnr. 26; Lackner, StGB , 21. Aufl., § 223a Rdnr. 8; konkrete Gefährdung verlangen Stree in Schönke-Schröder, StGB , 24. Aufl., § 223a Rdnr. 12 und Hirsch in LK, StGB , 10. Aufl., § 223a Rdnr. 21).
  • OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18

    Schuhe als gefährliches Werkzeug bei Körperverletzung

    Eine gefährliche Körperverletzung kann aber auch dann vorliegen, wenn gegen einen anderen Körperteil getreten wird, sofern dadurch aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls die Gefahr folgenschwerer Verletzungen eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.2003, 4 StR 527/02, juris), so etwa bei einem Tritt in die Rippen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1988, 2 Ss 329/88; NJW 1989, 920, juris).
  • OLG Hamm, 10.08.2000 - 2 Ss 686/00

    gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, beschuhter Fuß, Tritt an den

    Erforderlich ist dazu aber, dass es sich entweder um einen festen, schweren Schuh und nicht nur um einen leichten (Turn)Schuh handelt (vgl. dazu OLG Schleswig SchlHA 1987, 105; OLG Düsseldorf NJW 1989, 920) oder dass mit einem "normalen Straßenschuh" zumindest mit Wucht oder Heftigkeit einem anderen in das Gesicht oder empfindliche andere Körperteile getreten wird (BGH NStZ 1984, 328, 329 und Beschluss vom 24. September 1987 - NStE Nr. 3 zu § 223 a StGB).
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