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   BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86   

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https://dejure.org/1988,19
BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86 (https://dejure.org/1988,19)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1988 - 4 C 5.86 (https://dejure.org/1988,19)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1988 - 4 C 5.86 (https://dejure.org/1988,19)
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Uferdeckwerk

§§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im öffentlichen Recht (hier: Handeln eines Privaten im Aufgabenbereich einer Behörde), § 679 BGB, § 256 BGB;

öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

entsprechende Anwendung von § 256 Abs. 2 ZPO im Verwaltungsprozeß (§ 173 VwGO)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Verwaltung - Privater Geschäftsführer - Aufwandsersparnis - Erstattungsanspruch - Geschäftsführung ohne Auftrag - Öffentliches Interesse - Aufwendungsersatz - Wille des Geschäftsherrn - Darlehnszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 677 ff.; VwGO § 40 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 170
  • NJW 1989, 922
  • NVwZ 1989, 453 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 175
  • DVBl 1989, 42
  • BB 1989, 585
  • DÖV 1989, 271
 
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Wird zitiert von ... (199)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75

    Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86
    Der Bundesgerichtshof präzisiert diesen Gedanken in einem Urteil vom 15. Dezember 1977 (- III ZR 159/75 - NJW 1978, S. 1258) wie folgt: "Ein aus §§ 683, 679, 670 BGB herzuleitender Anspruch setzt aber weiter voraus, daß auch die Geschäftsführung selbst, hier also die Herstellung des Werkes durch eine andere als die nach der öffentlich-rechtlichen Regelung dazu bestimmte Person, im öffentlichen Interesse liegt.".

    Es geht grundsätzlich nicht an, daß ein Träger öffentlicher Verwaltung durch private Initiative im Hinblick auf das Ob und Wie einer konkreten Maßnahme vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wenn ihm in dieser Hinsicht ein Ermessen eingeräumt ist (so auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - a.a.O.).

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86
    Für eine Zwischenfeststellungsklage bedarf es keines besonderen Feststellungsinteresses (BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74 - BGHZ 69, 37 = NJW 1977, S. 1637).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1976 - II 427/72
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86
    Eine behördliche Genehmigung der Maßnahme kann je nach Inhalt und behördlichem Prüfungsumfang geeignet sein, Zweifel an der Ordnungsgemäßheit und dem technischen Standard der Maßnahme auszuräumen (so auch Hess. VGH, Urteil vom 21. September 1976 - II 427/72 - NJW 1977, 1843).
  • BVerwG, 12.01.1962 - I B 160.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluß vom 12. Januar 1962 dazu die Auffassung vertreten, daß es "für den Ausschluß eines entgegenstehenden Willens nicht auf die Pflicht selbst und auch nicht auf die Geschäftsführung als solche, sondern darauf an(komme), ob die Erfüllung der Pflicht im öffentlichen Interesse liegt" (- BVerwG 1 B 160.61 - BRS 13, 248).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 und vom 28. Oktober 1999 - 7 A 1.98 - BVerwGE 110, 9 ; Beschlüsse vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2 S. 10 und vom 22. Februar 2018 - 9 B 6.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:220218B9B6.17.0] - juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 70/03 - NVwZ 2004, 373 ).

    Hieraus kann sich eine (Not-)Lage ergeben, die die Maßnahme als unaufschiebbar erscheinen lässt und es rechtfertigt, einen Aufwendungsersatzanspruch anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 368/02 - NVwZ 2004, 764 ).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 11 LB 267/11

    Anspruch des Tierarztes auf Ersatz seiner Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden sind (BVerwG, Urt. v. 6.9.1988 - BVerwG 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170).

    In diesem rechtlichen Zusammenhang sind die einschlägigen Sachgesichtspunkte zu würdigen, die für das öffentliche Interesse bestimmend sein können (BVerwG, Urt. v. 6.9.1988 - BVerwG 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170).

    Die Prioritäten, die eine Behörde selbst setzen kann, dürfen folglich nicht überspielt werden durch private Initiativen, die den öffentlichen Haushalt hiernach durch Aufwendungsersatzansprüche belasten (BVerwG, Urt. v. 6.9.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Es gibt jedoch keine materielle Präklusion des Anspruchs auf Folgenbeseitigung durch unterlassene Erhebung einer "vorbeugenden" Klage in Fällen fehlerhafter Bauleitplanung (vgl. auch BVerwGE 80, 170 (172) [BVerwG 06.09.1988 - 4 C 5/86]).
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