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   VGH Baden-Württemberg, 09.10.1989 - 1 S 5/88   

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VGH Baden-Württemberg, 09.10.1989 - 1 S 5/88 (https://dejure.org/1989,1296)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.10.1989 - 1 S 5/88 (https://dejure.org/1989,1296)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 1989 - 1 S 5/88 (https://dejure.org/1989,1296)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1808
  • NVwZ 1990, 793 (Ls.)
  • VBlBW 1990, 186
  • DVBl 1990, 836 NVwZ 1990, 793 (Leitsatz) BWVPr 1990, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    Der pauschale Hinweis der Antragsteller darauf, dass das Protokoll an dieser Stelle eine vertiefte Diskussion nicht widerspiegele, vermag die durch das Sitzungsprotokoll als öffentliche Urkunde begründete Beweiskraft (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 09. Oktober 1989 - 1 S 5/88, NJW 1990, 1808) nicht nachhaltig zu erschüttern, zumal die Sitzung ausweislich des Vermerks zu Beginn des Protokolls mehr als drei Stunden angedauert hat und folglich auf eine vertiefte Befassung des Gemeinderats hindeutet.
  • VG Freiburg, 20.02.2006 - 1 K 351/06

    Verletzung des Rederechts eines Gemeinderatsmitglieds

    Da die Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates nach § 38 Abs. 1 S. 1 GemO alle Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten muss, ist davon auszugehen, dass das ordnungsgemäß angefertigte Protokoll eine - widerlegliche - Vermutung für die Richtigkeit beinhaltet (vgl. VGH Bad,-Württ., Urt. vom 09.10.1989 - 1 S 5/88 -, NJW 1990, 1808; Ade, GemO-Ktr., § 38 Anm. 1) und es an der erforderlichen Beschlussfassung über den Geschäftsordnungsantrag des Stadtrates Dr. G. fehlte.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06

    Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten

    Ihr kommt als öffentliche Urkunde die in den §§ 415, 417 und 418 ZPO normierte erhöhte Beweiskraft zu (vgl. Senatsurteil vom 09.10.1989 - 1 S 5/88 -, NJW 1990, 1808; vom 17.10.2002 - 1 S 2114/99 -, juris Rz. 39).
  • VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Im Übrigen hatte der Kläger in der Gemeinderatssitzung am 12.07.2005 ausweislich der hierzu gefertigten Niederschrift (zu deren Beweiskraft vgl. § 38 Abs. 1 S. 1 GemO und VGH Bad.-Württ., Urt. vom 09.10.1989 - 1 S 5/88 -, NJW 1990, 1808; Ade, GemO-Ktr., § 38 Anm. 1) auf eine entsprechende Frage geäußert: "Derzeit liegt keine Entscheidung vor", obwohl das Landratsamt .

    Die Aussagen der Beteiligten und Zeugen in der mündlichen Verhandlung haben die Beweiskraft der Niederschrift (zur widerleglichen Vermutung der Richtigkeit einer gemeinderätlichen Niederschrift vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 09.10.1989 - 1 S 5/88 -, NJW 1990, 1808), nach der eine entsprechende Feststellung getroffen wurde, nicht erschüttert, sondern vielmehr belegt, dass der Wahlausschuss - konkludent ohne Widerspruch - das Wahlergebnis vom 31.07.2005 festgestellt hat.

  • VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21

    Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie;

    Der pauschale Hinweis der Antragsteller darauf, dass das Protokoll an dieser Stelle eine vertiefte Diskussion nicht widerspiegele, vermag die durch das Sitzungsprotokoll als öffentliche Urkunde begründete Beweiskraft (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 09. Oktober 1989 - 1 S 5/88, NJW 1990, 1808) nicht nachhaltig zu erschüttern, zumal die Sitzung ausweislich des Vermerks zu Beginn des Protokolls mehr als drei Stunden angedauert hat und folglich auf eine vertiefte Befassung des Gemeinderats hindeutet.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - 1 S 1088/90

    Zum Anspruch auf Widerruf der Behauptung eines Bürgermeisters innerhalb einer

    Der öffentlich-rechtliche Widerrufsanspruch wird in der Rechtsprechung aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 BGB (Urteil des Senats vom 9.10.1989 -- 1 S 5/88 --, NJW 1990, 1808; OVG Münster, Urteil vom 8.12.1982, NJW 1983, 2402), unmittelbar aus den Grundrechten oder aus dem Folgenbeseitigungsanspruch (BVerwG, Urteil vom 17.1.1980, BVerwGE 59, 319, 325) hergeleitet.

    Der Senat geht zugunsten des Klägers davon aus, daß es sich bei der beanstandeten Äußerung um eine Tatsachenbehauptung handelt, die einem Wahrheitsbeweis unterzogen werden und deren Widerruf grundsätzlich verlangt werden kann (vgl. zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerungen, Urt. d. Senats v. 9.10.1989 aaO.).

  • LG Karlsruhe, 04.07.2008 - 3 O 35/07

    Rechtsweg: Unterlassung und Widerruf von Äußerungen, die von einem Amtsträger in

    Dagegen sind durch Beziehungen bürgerlichrechtlicher Gleichordnung geprägte Äußerungen oder persönliche Erklärungen des Amtsträgers grundsätzlich Gegenstand zivilgerichtlicher Streitigkeiten (vergl. OLG Frankfurt, NVwZ-RR 1999, 814, 815 m.w.N; VGH Mannheim, NJW 1990, 1808, 1809; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1992, 1844 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, NVwZ-RR 1994, 700 ff.; OLG Zweibrücken, NVwZ 1982, 322; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.04.2000, Az. 6 U 279/99, zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1993, 285 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 27.11.2002, W2 K 02.828, zitiert nach Juris).

    Die Klage auf Unterlassung und Widerruf von Äußerungen mit rein persönlichen Vorwürfen, die ein Gemeinderatsmitglied in einer Gemeinderatssitzung anlässlich einer Aussprache über eine kommunalpolitischen Gegenstand gegenüber einem anderen Gemeinderatsmitglied abgegeben hat, ist nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung keine öffentlichrechtliche, sondern zivilrechtliche Streitigkeit, weil es sich um rein persönliche Äußerungen eines Gemeinderatsmitglieds bei einer Aussprache im Gemeinderat handelt, die nicht in amtlicher Eigenschaft gefallen oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzurechnen sind und nicht gegenüber einem außerhalb der Verwaltung stehenden Bürger abgegeben worden sind und bei der kommunalverfassungsrechtliche Befugnisse außer Streit stehen (so: VGH Mannheim, NJW 1990, 1808, 1809; a. A.: OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1992, 1844 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10359/91

    Klage eines Bürgermeisters gegen Äußerungen eines Ratsmitglieds

    Im übrigen hat der Senat auch keine Zweifel, dass es sich tatsächlich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, da die hier streitige Frage, ob ein Bürgermeister von einem Ratsmitglied den Widerruf bzw. die Unterlassung von Äußerungen verlangen kann, die im Rahmen der Beschlussfassung des Gemeinderates gefallen sind, sich nach öffentlichem Recht beurteilt (anderer Ansicht offenbar VGH Baden-Württemberg vom 19. Oktober 1989, NJW 1990, 1808).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2001 - 1 S 2410/01

    Rechtsweg: Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen einer Fraktion

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.10.1989 - 1 S 5/88 -, NJW 1990, 1808 ff.) sind öffentlich-rechtlicher Natur nur solche Klagen entsprechend § 1004 BGB auf Unterlassen ehrverletzender Äußerungen, die von einem Träger öffentlicher Verwaltung bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben gestützt auf vorhandene oder vermeintliche öffentlich-rechtliche Befugnisse gegenüber einem außerhalb der Verwaltung stehenden Bürger abgegeben werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 1848/04

    Sortimentseinschränkung für großflächigen Einzelhandel im Sondergebiet

    Die Beschlussfassung lautete aber anders, denn im Sitzungsprotokoll, das als öffentliche Urkunde i.S.d. §§ 415 ff. ZPO den vollen Beweis der in ihm bezeugten Vorgänge und Tatsachen begründet (Beschluss des Senats vom 18.5.1988 - 8 S 2404/87 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.10.1989 - 1 S 5/88 - VBlBW 1990, 186), ist unter Nr. 2 des Tagesordnungspunktes 19 (Bebauungsplanänderung 141.1/32 "Blaubeurer Straße") festgehalten:.
  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12

    Rechtsweg für Klage auf Widerruf amtlicher Äußerungen eines Bürgermeisters

  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 571/93

    Überprüfung der Rechtswegzuständigkeit durch das Rechtsmittelgericht; Rechtsweg

  • LG Meiningen, 22.12.2021 - 2 O 506/21

    Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassen bzw. Widerruf einer Äußerung des

  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 4 C 13.400

    Rechtswegbeschwerde; Widerklage; Unterlassungsanspruch; Äußerung eines

  • VG Arnsberg, 16.09.2008 - 12 L 597/08

    Klage eines Oberbürgermeisters gegen ehrverletzende Äußerung des

  • VG Bayreuth, 20.12.2016 - B 5 E 16.832

    Facebook-Eintrag über Erzbischof als unwahre Tatsachenbehauptung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1998 - 9 S 2434/98

    Prozessuale Folgen unrichtiger Rechtswegverweisung; öffentlich-rechtlicher

  • VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898

    Unterlassungsanspruch gegenüber amtlichen Äußerungen eines Bürgermeisters

  • VG Bayreuth, 14.02.2020 - B 9 E 20.141

    Unterlassung des Aufrufs zur Teilnahme an einer Gegendemonstration

  • VG Berlin, 06.11.2009 - 1 L 557.09

    Äußerungen eines Amtsträgers und Meinungsfreiheit

  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 9 K 21.773

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters

  • VG Würzburg, 19.03.2020 - W 4 E 20.389

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die

  • LG Münster, 16.12.2019 - 11 O 183/19
  • VG Trier, 05.08.2004 - 1 K 684/04

    Kein Anspruch auf Widerruf für Ortsbürgermeister

  • VG Würzburg, 27.03.2020 - W 2 E 20.425

    Anordnungsgrund für öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch

  • VG Berlin, 07.03.2016 - 3 L 54.16

    Äußerungen von Schulleitern

  • VG Minden, 28.08.2003 - 3 K 757/02

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs zur gerichtlichen

  • VG Karlsruhe, 22.01.2007 - 3 K 2701/06

    Ungültigerklärung der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 3021/92
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