Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1078
BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88 (https://dejure.org/1989,1078)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1989 - I ZR 62/88 (https://dejure.org/1989,1078)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - I ZR 62/88 (https://dejure.org/1989,1078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterwerfungsvertrag - Aufklärungspflichten - Kostenschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242, § 276
    "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1906
  • NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
  • ZIP 1990, 404
  • MDR 1990, 690
  • GRUR 1990, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
    Der nach einer Abmahnung zustande gekommene wettbewerbliche Unterlassungsvertrag ist zugleich die Folge und eine - vertraglich weiter konkretisierte - Fortsetzung der wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung eigener Art, die nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH ihrerseits als Folge einer wettbewerblichen Verletzungshandlung und der darauf erfolgten Abmahnung zwischen dem Verletzer und dem abmahnenden Gläubiger zustandekommt (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 225 = LM § 242 BGB Nr. 55 = GRUR 1987, 54 (55) = WRP 1986, 672 (673) - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, NJW-RR 1988, 1066 = LM § 242 BGB Nr. 63 = GRUR 1988, 716 (717) = WRP 1989, 90 (91) -Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten).

    Der Unterwerfungsvertrag wird daher ebenso wie die durch die Abmahnung begründete Sonderbeziehung (vgl. zu dieser zuletzt BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten) in besonderem Maße durch Treu und Glauben und das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt, woraus sich je nach den Umständen auch Pflichten zur Aufklärung ergeben können, wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (vgl. BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten).

  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
    Wie der BGH bereits entschieden hat, kann ein sachlich-rechtlicher Anspruch einer prozessualen Regelung entgegengerichtet sein, wenn er auf besonderen, zusätzlichen Umständen beruht, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. BGHZ 45, 251 (257) = NJW 1966, 1513 = LM § 945 ZPO Nr. 6).
  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 151/86

    "Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden"; Pflicht des abgemahnten Verletzers zur

    Auszug aus BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
    Der nach einer Abmahnung zustande gekommene wettbewerbliche Unterlassungsvertrag ist zugleich die Folge und eine - vertraglich weiter konkretisierte - Fortsetzung der wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung eigener Art, die nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH ihrerseits als Folge einer wettbewerblichen Verletzungshandlung und der darauf erfolgten Abmahnung zwischen dem Verletzer und dem abmahnenden Gläubiger zustandekommt (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 225 = LM § 242 BGB Nr. 55 = GRUR 1987, 54 (55) = WRP 1986, 672 (673) - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, NJW-RR 1988, 1066 = LM § 242 BGB Nr. 63 = GRUR 1988, 716 (717) = WRP 1989, 90 (91) -Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84

    Aufklärungspflicht des Abgemahnten

    Auszug aus BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
    Der nach einer Abmahnung zustande gekommene wettbewerbliche Unterlassungsvertrag ist zugleich die Folge und eine - vertraglich weiter konkretisierte - Fortsetzung der wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung eigener Art, die nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH ihrerseits als Folge einer wettbewerblichen Verletzungshandlung und der darauf erfolgten Abmahnung zwischen dem Verletzer und dem abmahnenden Gläubiger zustandekommt (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 225 = LM § 242 BGB Nr. 55 = GRUR 1987, 54 (55) = WRP 1986, 672 (673) - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH, NJW-RR 1988, 1066 = LM § 242 BGB Nr. 63 = GRUR 1988, 716 (717) = WRP 1989, 90 (91) -Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; BGH, NJW 1990, 1905 (in diesem Heft) = LM § 242 (Be) BGB Nr. 70 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Das steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, weil diese auch sonst aus Sonderbeziehungen die Pflicht ableitet, die andere Partei unaufgefordert aufzuklären, wenn dieser als Folge des eigenen Verhaltens Schäden drohen, die durch Aufklärung unschwer zu vermeiden wären (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05

    EURO und Schwarzgeld

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung einer prozessualen Regelung entgegengerichtet sein, wenn er auf zusätzlichen Umständen beruht, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. BGHZ 45, 251, 257; BGH, Urt. v. 7.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 544 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners; Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 187/92, GRUR 1995, 169, 170 = WRP 1995, 290 - Kosten des Verfügungsverfahrens bei Antragsrücknahme).

    Die Kostenentscheidung im Feststellungsverfahren steht damit einer materiell-rechtlichen Entscheidung zugunsten des Klägers im vorliegenden Verfahren nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 1990, 542, 544 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).

    Die durch die Abmahnung begründete Sonderbeziehung wird in besonderem Maße durch Treu und Glauben und das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt (BGH GRUR 1990, 542, 543 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.9.1997 - I ZR 71/95, GRUR 1998, 471, 474 = WRP 1998, 164 - Modenschau im Salvatorkeller; BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Gloy in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 75 Rdn. 47 a.E.).

  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Daraus folgt, daß es im Rahmen des in besonderem Maße von Treu und Glauben geprägten Rechtsverhältnisses zwischen wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsgläubiger und Unterlassungsschuldner (BGH, Urt. v. 07.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners; vgl. auch Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381 = WRP 1990, 276 - Anwortpflicht des Abgemahnten) - insoweit in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht - als ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben i.S. des § 242 BGB anzusehen ist, wenn ein Vertragsstrafegläubiger Verstöße "sammelt", um so einen möglichst hohen, wirtschaftlich bedrohlichen Vertragsstrafeanspruch entstehen zu lassen.
  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2019 - 3 O 237/18

    Zur Haftung des Anschlussinhabers, wenn er einen Dritten als Täter benennt.

    Hierdurch hat die Beklagte zu 1. die Klägerin bewusst in einen - nach eigener Kenntnis aussichtslosen - Prozess gegen die Beklagte zu 2. und damit hinsichtlich der diesbezüglichen Kosten "ins offene Messer" laufen lassen (so auch BGH, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).

    Dieser Unterlassungsvertrag wird in besonderem Maße durch Treu und Glauben und das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt, woraus sich je nach den Umständen auch Pflichten zur Aufklärung ergeben können, wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (BGH, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).

    Denn es verstößt in hohem Maße gegen die aus Treu und Glauben erwachsende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Vertragsteils, diesen aufgrund eines erweckten falschen Anscheins bewusst weiterhin in einen - nach eigener Vorstellung aussichtslosen - Prozess und damit hinsichtlich der weiteren Kosten "ins offene Messer" laufen zu lassen (so auch BGH, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).

  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1989 I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners), kann der Unterwerfungsvertrag weitergehende, aus Treu und Glauben zu rechtfertigende Auskunftspflichten begründen.
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eine prozessuale Kostenentscheidung nicht erschöpfend ist, sondern Raum läßt für die Durchsetzung materiell-rechtlicher Ansprüche auf Kostenerstattung, wie sie hier aus Verzug mit der Leistungspflicht aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 18. Mai 1966 - Ib ZR 73/64, BGHZ 45, 251, 257; Urteil vom 7. Dezember 1989 - I ZR 62/88, NJW 1990, 1906, 1907; Urteil vom 19. Oktober 1994 - I ZR 187/92, NJW-RR 1995, 495).
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Daraus können sich je nach den Umständen auch Pflichten zur Aufklärung ergeben, wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Urt. v. 7.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670, 671 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners m.w.N.).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auch der Besteller hat deshalb jedenfalls dann, wenn er um Gefahren weiß, aus Gründen der vertraglichen Fürsorge die Pflicht, durch Handlungen, die geeignet und unschwer (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 54) möglich sind, dazu beizutragen, daß die Gefahr sich nicht realisiert.
  • LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19

    Keine Aufklärungspflicht des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auch hier sind die Grundsätze aus wettbewerblicher Haftung nicht übertragbar, wie sie der BGH in der Entscheidung Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners (BGH GRUR 1990, 542) aufgestellt hat.
  • LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 14c O 45/17

    Kostentragung bei einem nicht passivlegitimierten Beklagten im landgerichtlichen

    Die Entscheidung des BGH in Sachen "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners" (GRUR 1990, 542) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, da dort eine berechtigte Abmahnung vorgelegen und erst ein weiterer - nach Abgabe der Unterlassungserklärung begangener - Verstoß zu der Annahme einer Aufklärungspflicht geführt habe.
  • OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01

    Unlauterer Wettbewerb; Werbung; Kenntnis; Strafbewehrte Unterlassungserklärung;

  • OLG Naumburg, 15.12.1998 - 9 U 2079/97

    Beanstandung von Werbeformularen für ein Branchenbuch und ein Telefax-Verzeichnis

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 4 U 176/03

    - Außendienstmitarbeiter -, Vermögensberater, Ausspannung, Unterlassung,

  • KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00

    Schadensberechnung bei Beschädigung eines gebrauchten Fahrzeugs

  • AG Stuttgart, 23.01.2020 - 1 C 5689/18

    Schadensersatz bei sog. Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

  • KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Stuttgart, 29.10.1993 - 2 U 123/93

    Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Mitteilung der anderweitigen Abgabe einer

  • LG Marburg, 15.02.2007 - 4 O 86/06

    Wettbewerbsrecht: Pflicht des Verletzers zur Vorlage einer Drittunterwerfung und

  • OLG Bremen, 04.09.1992 - 2 W 66/92

    "in das Verfahren gelockt" - § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung bis

  • LG Hamburg, 23.06.2006 - 324 O 641/05

    Persönlichkeitsrechts- und Schutzgesetzverletzung durch herabsetzendes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht