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   OVG Bremen, 09.01.1990 - 1 B 108/89   

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OVG Bremen, 09.01.1990 - 1 B 108/89 (https://dejure.org/1990,4593)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.01.1990 - 1 B 108/89 (https://dejure.org/1990,4593)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 1 B 108/89 (https://dejure.org/1990,4593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Radfahrverbot; Ermessensentscheidung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2081
  • NVwZ 1990, 887 (Ls.)
  • NZV 1990, 246
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Zwar muss sie in diesem Fall tätig werden, die Auswahl der von § 3 Abs. 1 FeV genannten Maßnahmen (Verbot, Beschränkungen oder Auflagen) liegt aber in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sie auch hier den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang des jeweils geeigneten milderen Mittels zu beachten hat (vgl. Hentschel, a.a.O., Rdnr. 8, 9; BayVGH vom 27. März 2006, a.a.O.; OVG Lüneburg, a.a.O; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 1990, NJW 1990, 2081).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Es liegt aber im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie der Gefahr durch eine Untersagung oder Beschränkung des Führens von Fahrzeugen begegnet oder geeignete Auflagen anordnet (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9.1.1990 - 1 B 108/89 -, NZV 1990, 246; Dauer, in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 3 FeV Rdnr. 4).

    Das könnte den Gedanken nahelegen, es sei zur Vermeidung nachteiliger Folgen für die Verkehrssicherheit ausreichend, das ausgesprochene Fahrverbot insoweit einzuschränken, als davon Fahrten zur Arbeitsstelle und von der Arbeitsstelle zum Wohnsitz des Antragstellers ausgenommen werden (vgl. dazu auch OVG Bremen, Beschluss vom 9.1.1990, a. a. O.; Senat, Beschluss vom 18.8.1988 - 12 OVG B 73/88 -, NZV 1989, 43).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 12 ME 274/11

    Verbot der Nutzung eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs wegen begründeter Annahme

    Anders lag es demgegenüber in dem vom OVG Bremen entschiedenen Fall (Beschl. v. 9.1.1990 - 1 B 108/89 -, NJW 1990, 2081), den auch das Verwaltungsgericht zitiert hat.
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 ZB 06.41

    Straßenverkehrsrecht: Untersagung der Führung von erlaubnisfreien Fahrzeugen

    Nach der Rechtsprechung obliegt der Straßenverkehrsbehörde ein Auswahlermessen bezüglich Art und Umfang der Maßnahme im Sinne von § 3 Abs. 1 FeV (vgl. OVG Bremen, NJW 1990, 2081 f; VG Stade, NJW 1987, 147 f).
  • VG Hannover, 21.12.2007 - 9 B 4217/07

    Fehlende Eignung zum Führen eines Fahrrads

    Die Regelung gilt für das Führen von Fahrzeugen aller Art, auch für das Fahrradfahren (vgl. Dauer in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., 3 FeV, § 3 Rdnr. 1 und einhellige Rechtsprechung: z. B. OVG Bremen, Beschluss vom 09.01.1990 - 1 B 108/89, NZV 1990, 246; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2006 - 11 ZB 06.41, 11 C 053297; 11 C 05.3298 - zitiert nach juris; VG München, Beschluss vom 17.01.2007 - M 1 S 06.4743, zitiert nach juris).
  • VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 1802/01

    Fehlende Fahreignung bei einem Fahrradfahrer

    Es ist insbesondere an zeitliche, räumliche oder fahrzeugbezogene Auflagen zu denken (vgl. zu § 3 StVZO i.d.F. v. 28.09.1988: OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, NJW 1990, 2081 f.; zu § 3 StVZO i.d.F. v. 23.11.1982: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.08.1988 - 12 B 73/88 -, NZV 1989, 43 f.).

    Es spricht zwar in der Tat einiges dafür, dass es selten ein gleich geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr wie ein Fahrverbot geben wird (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, a.a.O.), jedoch mag ein solches dennoch im Einzelfall unverhältnismäßig in die Rechte des Betroffenen eingreifen.

  • VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01

    Ungeeignetheit zum Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge - Alkohol

    Es ist insbesondere an zeitliche, räumliche oder fahrzeugbezogene Auflagen zu denken (vgl. zu § 3 StVZO i.d.F. v. 28.09.1988: OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, NJW 1990, 2081 f.; zu § 3 StVZO i.d.F. v. 23.11.1982: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.08.1988 - 12 B 73/88 -, NZV 1989, 43 f.).

    Es spricht zwar in der Tat einiges dafür, dass es selten ein gleich geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr wie ein Fahrverbot geben wird (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, a.a.O.), jedoch mag ein solches dennoch im Einzelfall unverhältnismäßig in die Rechte des Betroffenen eingreifen.

  • VG München, 21.06.2010 - M 1 S 10.2450

    Erstmalige Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss durch Radfahrer ohne Fahrerlaubnis;

    Nach der Rechtsprechung obliegt der Straßenverkehrsbehörde zwar für den Fall, dass sich ein Betroffener als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist, kein Entschließungsermessen bezüglich des Tätigwerdens an sich, jedoch ein Auswahlermessen bezüglich Art und Umfang der Maßnahme im Sinne von § 3 Abs. 1 FeV (BayVGH vom 27.3.2006, 11 ZB 06.41, 11 C 05.3297, 11 C 05.3298; OVG Bremen vom 9.1.1990 NJW 1990, 2081; VG Sigmaringen vom 28.1.2002, 4 K 1802/01).

    Es ist insbesondere an zeitliche, räumliche oder fahrzeugbezogene Auflagen zu denken (OVG Bremen vom 9.1.1990, a.a.O.; OVG Niedersachsen vom 18.8.1988 NZV 1989, 43).

  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Hinsichtlich Art und Umfang der nach § 3 Abs. 1 FeV zu treffenden Maßnahme hat die Rechtsprechung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Auswahlermessen zugebilligt (OVG Bremen vom 9.01.1990 NJW 1990, 2081; OVG Niedersachsen vom 1.04.2008 NJW 2008, 2059; BayVGH vom 27.03.2006 Az. 11 ZB 06.41).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10

    Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen

    Zwar muss sie bei erwiesener Nichteignung tätig werden, die Auswahl der Maßnahme (Untersagung, Beschränkung oder Anordnung der erforderlichen Auflagen) liegt aber in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang des jeweils geeigneten milderen Mittels zu beachten hat (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG, a.a.O. unter Hinweis auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 FeV Rn. 8, 9; BayVGH, Beschluss vom 27. März 2006 - 11 ZB 06.41, 11 C 05.3297, 11 C 05.3298 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 1990, NJW 1990, 2081).
  • VG Cottbus, 16.05.2014 - 1 L 117/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 11.01.2010 - M 1 S 10.5985

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; erstmalige Fahrradfahrt unter

  • VG Ansbach, 10.04.2008 - AN 10 S 08.00439

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Mofas; gelegentliche Einnahme von

  • VG Braunschweig, 20.10.1999 - 6 B 250/99

    Fahreignung und Untersagung zum Führen von Fahrzeugen aller Art; Mofa; Moped;

  • VG Ansbach, 15.08.2008 - AN 10 K 08.01059

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrräder);

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