Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.1990

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.04.1990 - 2 Ss (OWi) 97/90 - (OWi) 30/90 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4284
OLG Düsseldorf, 18.04.1990 - 2 Ss (OWi) 97/90 - (OWi) 30/90 II (https://dejure.org/1990,4284)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.1990 - 2 Ss (OWi) 97/90 - (OWi) 30/90 II (https://dejure.org/1990,4284)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 1990 - 2 Ss (OWi) 97/90 - (OWi) 30/90 II (https://dejure.org/1990,4284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • uni-trier.de (Auszüge)

    Die Rettung des Wellensittichs

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Verkehr - Wellensittich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rettung eines im Koma liegenden Wellensittichs rechtfertigt keine Geschwindigkeitsüberschreitung - Interesse an Sicherheit für Leib und Leben von Menschen überwiegt Interesse an Rettung eines Tieres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2264
  • NStZ 1990, 396
  • NZV 1990, 483 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3068
BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90 (https://dejure.org/1990,3068)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1990 - 4 StR 87/90 (https://dejure.org/1990,3068)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90 (https://dejure.org/1990,3068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung getilgter Vorverurteilungen als Beweisindiz gegen den Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2264
  • StV 1990, 340
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90
    Damit hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 63 Abs. 4 BZRG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 BZRG verletzt, das eine dem Angeklagten nachteilige Würdigung seiner Persönlichkeit - von den Fällen des § 52 BZRG, die hier nicht vorliegen, abgesehen, - verbietet (BGH NJW 1973, 523, 524; Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz § 51 Rdn. 33; vgl. auch BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340 und BGH, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89).
  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 747/78
    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90
    Damit hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 63 Abs. 4 BZRG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 BZRG verletzt, das eine dem Angeklagten nachteilige Würdigung seiner Persönlichkeit - von den Fällen des § 52 BZRG, die hier nicht vorliegen, abgesehen, - verbietet (BGH NJW 1973, 523, 524; Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz § 51 Rdn. 33; vgl. auch BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340 und BGH, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89).
  • BGH, 12.01.1990 - 3 StR 407/89

    Berücksichtigung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung bei der

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90
    Damit hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 63 Abs. 4 BZRG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 BZRG verletzt, das eine dem Angeklagten nachteilige Würdigung seiner Persönlichkeit - von den Fällen des § 52 BZRG, die hier nicht vorliegen, abgesehen, - verbietet (BGH NJW 1973, 523, 524; Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz § 51 Rdn. 33; vgl. auch BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340 und BGH, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89).
  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90
    Damit hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 63 Abs. 4 BZRG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 BZRG verletzt, das eine dem Angeklagten nachteilige Würdigung seiner Persönlichkeit - von den Fällen des § 52 BZRG, die hier nicht vorliegen, abgesehen, - verbietet (BGH NJW 1973, 523, 524; Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz § 51 Rdn. 33; vgl. auch BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340 und BGH, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89).
  • BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens;

    Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind.
  • OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08

    Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt;

    Dies gilt auch bei der Verwendung als Indiz gegen den Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung (BGH NJW 1990, 2264; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; KG Berlin NStZ-RR 2007, 353).

    Anders als in dem vom BGH NJW 1990, 2264 entschiedenen Fall vermag der Senat auch ein Beruhen des Urteils auf diesem Rechtsfehler nicht auszuschließen.

  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 8/10

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognoseentscheidung; Verwertung bereits getilgter

    Nach diesen Vorschriften dürfen aus der Tat, die Gegenstand einer getilgten Verurteilung ist, keine nachteiligen Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten gezogen werden; dies gilt, anders als das Landgericht meint, auch für die gemäß § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung (vgl. BGH, Beschl. vom 15. November 1989 - 3 StR 303/89; BGH NJW 1990, 2264).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Verwertungsverbot

    Getilgte bzw. zu tilgende Eintragungen dürfen zu Lasten des Betroffenen selbst als Beweisindiz nicht mehr gegen ihn verwertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.3. 1990 - 4 StR 87/89 - NJW 1990, 2264 und vom 12.1.1990 - 3 StR 407/89 - Strafverteidiger 1990, 348).
  • BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06

    Überzeugungsbildung (Verwertungsverbot nach Löschung aus dem BZRG); besonders

    Da die Eintragung dieser Verurteilung aus dem Register entfernt worden ist, hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG verletzt (vgl. BGH NJW 1990, 2264; NStZ-RR 2001, 237; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 261 Rdn. 14).
  • KG, 14.11.2005 - 1 Ss 151/05

    Tatrichterliche Beweiswürdigung: Erstrecken des Verwertungsverbots bezüglich

    Dies gilt auch als Indiz gegen den Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl. BGH StV 1990, 340; Götz/Tolzmann, BZRG 4. Aufl., § 51 Rdn. 33).
  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 336/92

    Voraussetzungen des Absehens von der Vereidigung eines Zeugen - Beweiswürdigung

    Danach dürfen getilgte Straftaten auch nicht als Indizien für die Frage des Schuldspruchs verwertet werden (BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2, 3).
  • OLG Brandenburg, 20.02.1997 - 2 Ss 79/96
    Zwar dürfen eine getilgte oder tilgungsreife Verurteilung und die zu ihrer Begründung getroffenen Feststellungen in einem neuen Verfahren nicht gegen den Betroffenen verwertet werden, und zwar auch nicht als Indizien (BGH StV 1990, 340 ).
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