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   BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88   

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BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88 (https://dejure.org/1990,1525)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88 (https://dejure.org/1990,1525)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 (https://dejure.org/1990,1525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Anhörung - Ausnahme

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Anhörung vor vorläufiger Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus, Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2309
  • VBlBW 1990, 294
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung einer behaupteten Freiheitsverletzung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 [219]; st. Rspr.).

    Verstößt der Richter gegen das Gebot vorheriger persönlicher Anhörung, so haftet der gleichwohl angeordneten Unterbringung der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung an, der rückwirkend nicht mehr zu heilen ist (vgl. BVerfGE 58, 208 [220 ff.], zu §§ 13 und 18 Abs. 2 des baden-württembergischen Gesetzes über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken vom 16. Mai 1955 [GBl. S. 87]).

    Hingegen sind im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahmen andere weniger vordringliche Dienstgeschäfte notfalls zurückzustellen (vgl. BVerfGE 58, 208 [221 f.]).

    Hingegen kann nicht festgestellt werden, daß der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt worden ist, denn der Mangel rechtlichen Gehörs als solcher ist durch die Nachholung der Anhörung geheilt (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 19, 93 [99]; 58, 208 [222]).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
    Hingegen kann nicht festgestellt werden, daß der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt worden ist, denn der Mangel rechtlichen Gehörs als solcher ist durch die Nachholung der Anhörung geheilt (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 19, 93 [99]; 58, 208 [222]).
  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
    Hingegen kann nicht festgestellt werden, daß der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt worden ist, denn der Mangel rechtlichen Gehörs als solcher ist durch die Nachholung der Anhörung geheilt (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 19, 93 [99]; 58, 208 [222]).
  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

    Demnach haftet einer Unterbringungsmaßnahme, die unter Verstoß gegen das Gebot vorheriger persönlicher Anhörung ergeht, der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung an, der rückwirkend nicht mehr zu heilen ist (BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 m.w.N.).
  • FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16

    Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG zur Unterbringung von psychisch kranken Menschen nach den einschlägigen Landesgesetzen (vgl. Beschlüsse vom 7.10.1981 2 BvR 1194/80, BVerfGE 58, 208 und vom 17.1.1990 2 BvR 1592/88, bei juris) kann eine in diesen Verfahren zu Unrecht unterbliebene Anhörung auch im Falle einer Nachholung den Verstoß gegen das Grundrecht der persönlichen Freiheit rechtlich nicht mehr beseitigen.
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Die Nichtbeiziehung der Ausländerakte - jedenfalls ohne jegliche Begründung - belastet die gleichwohl angeordnete Abschiebungshaft mit dem Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung, der durch die Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 - juris, Rn. 18) und hinsichtlich dessen es sich verbietet zu untersuchen, ob die Haftanordnung auf der Nichtbeiziehung der Ausländerakte beruht (so zur unterlassenen Anhörung: BVerfGK 9, 132 ).
  • BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19

    Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Zu diesem Zweck müssen bei Unterbringungsmaßnahmen im Hinblick auf die ihnen eigene Eilbedürftigkeit andere, weniger vordringliche Dienstgeschäfte notfalls zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, NJW 1990, S. 2309 ).

    Einer nachgeholten Anhörung, die nur unter engen zeitlichen Voraussetzungen zulässig ist, kann daher nur für die Zukunft "heilende Wirkung" beigemessen werden, so dass die Aufrechterhaltung der Unterbringung nach Anhörung einem erstmals formell ordnungsgemäßen Neuerlass der Anordnung gleichzuachten ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, NJW 1990, S. 2309 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, InfAuslR 1996, S. 198 ; BVerfGK 9, 132 ; 13, 400 ).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. z.B. BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu §§ 6 Abs. 1, 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW; BVerfG Beschluss vom 13. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 2 FrhEntzG; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 319 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Der Richter soll sich einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen verschaffen, um seine Kontrollfunktion im Hinblick auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung wahrnehmen zu können (vgl. BVerfG NJW 1990, 2309, 2310).
  • OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18

    Rechtsbeschwerde von Strafgefangenen- Antrags auf Anordnung einer

    Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. nur BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW; BVerfG Beschluss vom 13.02.2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2 FrhEntzG; BGH NJW-RR 2014, 642 juris Rn. 25 zu § 319 Abs. 1 FamFG).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Der Richter soll sich einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen verschaffen, um seine Kontrollfunktion im Hinblick auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung wahrnehmen zu können (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154, Rn. 15; vgl. auch BVerfG, NJW 1990, 2309, 2310).
  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

    Es ist nicht ersichtlich, dass er gehindert gewesen wäre, den Betroffenen vor Erlass der Entscheidung in dem am Ort des Gerichtssitzes gelegenen Krankenhaus anzuhören, notfalls unter Zurückstellung anderer weniger dringlicher Dienstgeschäfte (vgl. BverfGE 58, 208/222; NJW 1990, 2309/2310).

    Vorrangiger Zweck der persönlichen Anhörung ist es, dem Richter einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und der Art seiner Erkrankung zu verschaffen, damit er in den Stand gesetzt wird, ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Unterzubringenden zu gewinnen und seiner Pflicht zu genügen, den ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen (BVerfG NJW 1990, 2309/2310; Dodegge/Roth aaO Rn. 236 zur Anhörung im Beschwerdeverfahren).

    Er drückt der angeordneten Unterbringung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der rückwirkend nicht zu heilen ist (BVerfGE 58, 208/223; NJW 1990, 2309/2310; BayObLGZ aaO, 224).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    Denn es kam dazu auch auf den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen entscheidend an (dazu BVerfGE 58, 208, 220 ff.; BVerfG NJW 1990, 2309, 2310).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch fachgerichtliche

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

  • BVerfG, 04.10.2010 - 2 BvR 1825/08

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 durch Anordnung und

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2018 - 2 Ws 79/18

    Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung: Notwendigkeit erneuter

  • OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01

    Abschiebehaft - Anordnung durch einstweilige Anordnung - Erledigung - zulässiges

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen,

  • OLG Schleswig, 03.04.2008 - 2 W 54/08

    Voraussetzungen für Anordnung der einstweiligen Abschiebungshaft

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04

    Unzulässige Verwertung des Telefonberichts eines Arztes im

  • KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07

    Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei

  • OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08

    Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der

  • KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08

    Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens

  • LG Cottbus, 16.02.2005 - 7 T 497/04

    Abschiebungshaft, Haftbefehl, Zustellung, Minderjährige, Anhörung, sofortige

  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

  • LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09

    Anhörung bei geschlossener Unterbringung

  • LG Würzburg, 20.10.2022 - 3 T 1755/19

    Rechtswidrigkeit der Entscheidung über Abschiebungshaft ohne Behördenakte

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