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   BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90   

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BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90 (https://dejure.org/1990,197)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1990 - 4 StR 112/90 (https://dejure.org/1990,197)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 4 StR 112/90 (https://dejure.org/1990,197)
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Zeugenvernehmung "in Vermißtensache"

§§ 163a Abs. 3, 136 StPO, Beginn der Beschuldigtenstellung unterliegt der pflichtgemäßen Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden;

§§ 69 Abs. 3, 136a StPO, verbotene Täuschung, wenn die Polizei vorgibt, wegen einer Vermißtensache zu ermitteln, obwohl sie die (kopflose) Leiche entdeckt hat;

§ 247 StPO, in Ausnahmefällen kann die Entfernung des Angeklagten auch auf die Vereidigung des Zeugen erstreckt werden

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer wegen einer Gefährdung des Zeugen - Erstreckung der Entfernung des Angeklagten auch auf die Vereidigung eines Zeugen - Vernehmung des Angeklagten zunächst als Zeugen und erst später als Beschuldigten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der Strafverfolgungsbehörde, wann sie von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht; maßgeblich hierfür ist die Stärke des Tatverdachts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 247 S. 2
    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 48
  • NJW 1990, 2633
  • MDR 1990, 839
  • NStZ 1990, 446
  • StV 1990, 337
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Verstoß gegen § 136 a StPO grundsätzlich nur die davon betroffene Aussage unverwertbar macht, auf die Verwertbarkeit der folgenden Aussagen aber keine Auswirkungen hat, falls diese prozeßordnungsgemäß zustande gekommen sind (BGH NStZ 1988, 419 mit weit. Nachweisen = BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 2; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 136 a Rdn. 30; vgl. auch Baumann GA 1959, 33, 39 f).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Dabei unterliegt es der pflichtgemäßen Beurteilung der Strafverfolgungsbehörde, ob sie einen solchen Grad des Verdachts auf eine strafbare Handlung für gegeben hält, daß sie ihn als Beschuldigten verfolgt und als solchen vernimmt (BGHSt 10, 8, 12).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Der Beschluß, durch den das Landgericht die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer nach § 247 Satz 2 StPO angeordnet hat, läßt jedoch keinen Rechtsfehler erkennen, er hält sich im Rahmen des dem Tatrichter insoweit zustehenden pflichtgemäßen Ermessens (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85 mit weit.Nachweisen).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Damit steht fest, daß der Angeklagte sich bei seinen weiteren Aussagen seiner Entscheidungsmöglichkeit, die Angaben zur Sache zu verweigern, bewußt war (vgl. BGHSt 22, 129, 135; Hanack a.a.O. § 136 a Rdn. 65).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Die Vereidigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Teil der Vernehmung (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Damit ist zwar nicht jede kriminalistische List untersagt (vgl. BGHSt 35, 328, 329 = JR 1990, 164 mit Anmerkung Bloy; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 136 a Rdn. 35).
  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Die Vereidigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Teil der Vernehmung (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Die Vereidigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Teil der Vernehmung (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Die Inaugenscheinnahme der Skizzen erfolgte nicht nur während der Abwesenheit des Angeklagten anläßlich der Vernehmung der Zeugin H., sondern - wie der Beschwerdeführer selbst vorträgt - auch noch mehrfach während der Vernehmung anderer Zeugen in Anwesenheit des Angeklagten, so daß der Augenschein nicht nur in unzulässiger Weise während seiner Entfernung aus dem Sitzungszimmer, sondern auch in zulässiger Weise in seiner Gegenwart durchgeführt worden ist (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1).
  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84

    Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen

    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
    Für den Fall, daß die Gefährdung des Zeugen der Grund für die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer war, hat der Bundesgerichtshof jedoch von diesem Grundsatz eine Ausnahme zugelassen (BGH NStZ 1985, 136).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85

    Vereidigung bei Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Diese Frage, die auch mit der mißverständlichen Gegenüberstellung von informatorischer Befragung und Vernehmung erörtert wird, ist in Rechtsprechung (BGHSt 10, 8, 10; 37, 48; BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461; OLG Stuttgart MDR 1977, 70) und Schrifttum (Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 163 a Rdn. 7 ff; Rogall in SK-StPO, vor § 133 Rdn. 26 ff; Fincke ZStrW 95 Ä1983Ü S. 918 ff; Geppert in Festschrift für Oehler (1985) S. 323 ff) noch nicht vollständig geklärt.

    Er braucht nicht den Hinweis nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (vgl . BGHSt 37, 48; BGH NStZ 1983, 86).

  • LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06

    Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 29094, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (...); 2004, 368; Beschl. Vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschl. vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
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