Rechtsprechung
BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90, 2 BvE 7/90 |
Unterschriftenquorum
Vorläufige Suspension von Vorschriften des Bundeswahlgesetzes
Volltextveröffentlichungen (4)
- nrw.de
Abweichende Meinung des Richters Winter
- nrw.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung, wenn mit ihr ein Gesetz außer Vollzug gesetzt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige Anordnung - Außervollzugsetzung des Gesetzes - Vorwegnahme der Hauptsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Sonstiges
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Antragsschrift etc.
Papierfundstellen
- BVerfGE 82, 353
- NJW 1990, 3005
- NVwZ 1991, 52 (Ls.)
- DVBl 1990, 1346
- DVBl 1991, 40
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
Auszug aus BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
1 Nr. 3 des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes vom 8. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2141) läßt im Anschluß an die Entscheidung des Senats vom 29. September 1990 in den Verfahren 2 BvE 1/90, 3/90, 4/90 und 2 BvR 1247/90 Listenvereinigungen für Parteien und andere politische Vereinigungen zu, die am 3. Oktober 1990 ihren Sitz in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hatten.Dieses Anliegen hat das Bundesverfassungsgericht in sprechung (BVerfGE 3, 383; 60, 162 ; 71, einen zwingenden Grund anerkannt, wie er bei des Wahlrechts zu politischen Körperschaften den Grundsatz der formalen Chancengleichheit ständiger Recht81 f.>) als der Gestaltung mit Blick auf Voraussetzung jeder Differenzierung ist (St. Rspr.; vgl. zuletzt Urteil des 2 BvE 1/90, 3/90, 4/90 und Senats vom 29. September 1990 2 BvR 1247/90 - Urteilsumdruck S. 21).
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 ).Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Regelung in dem Hauptsacheverfahren sich jedoch später als verfassungswidrig erwiese, gegen die Nachteile abwägen, die entstehen würden, wenn diese Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sie aber später als verfassungsgemäß erkannt würde (BVerfGE 3, 41; 81, 53 f.>).
- BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
Schwerpunktparteien
Auszug aus BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Es soll insbesondere sicherstellen, daß nur solche Wahlvorschläge eingereicht werden, die ernst zu nehmen sind (vgl. BVerfGE 4, 375 ).Im Interesse der Durchführbarkeit der Wahlen muß zumindest eine gewisse Vermutung dafür bestehen, daß hinter jedem Wahlvorschlag in dem jeweiligen Kreis oder Land eine politische Gruppe steht, die sich mit diesem Vorschlag am Wahlkampf zu beteiligen wünscht, oder daß politisch Interessierte ihm ernsthaft die Chance einräumen wollen, die in der Beteiligung am Wahlkampf liegt (vgl. BVerfGE 4, 375 ).
- BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des …
Auszug aus BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Regelung in dem Hauptsacheverfahren sich jedoch später als verfassungswidrig erwiese, gegen die Nachteile abwägen, die entstehen würden, wenn diese Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sie aber später als verfassungsgemäß erkannt würde (BVerfGE 3, 41; 81, 53 f.>).Nichts anderes besagt das Urteil des Senats vom 12. Oktober 1989 (BVerfGE 81, 53 ).
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Dieses Anliegen hat das Bundesverfassungsgericht in sprechung (BVerfGE 3, 383; 60, 162 ; 71, einen zwingenden Grund anerkannt, wie er bei des Wahlrechts zu politischen Körperschaften den Grundsatz der formalen Chancengleichheit ständiger Recht81 f.>) als der Gestaltung mit Blick auf Voraussetzung jeder Differenzierung ist (St. Rspr.; vgl. zuletzt Urteil des 2 BvE 1/90, 3/90, 4/90 und Senats vom 29. September 1990 2 BvR 1247/90 - Urteilsumdruck S. 21). - BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54
Gesamtdeutscher Block
Auszug aus BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Dieses Anliegen hat das Bundesverfassungsgericht in sprechung (BVerfGE 3, 383; 60, 162 ; 71, einen zwingenden Grund anerkannt, wie er bei des Wahlrechts zu politischen Körperschaften den Grundsatz der formalen Chancengleichheit ständiger Recht81 f.>) als der Gestaltung mit Blick auf Voraussetzung jeder Differenzierung ist (St. Rspr.; vgl. zuletzt Urteil des 2 BvE 1/90, 3/90, 4/90 und Senats vom 29. September 1990 2 BvR 1247/90 - Urteilsumdruck S. 21).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
(vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.], dort ist der Begriff des "zwingenden Grundes" aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. März 1952, BayVGHE n.F. Bd. 5 Teil II, S. 66 [75] übernommen worden; vgl. weiter BVerfGE 14, 121 [133]; 24, 300 [341]; 28, 220 [225]; 34, 160 [163]; 36, 139 [141]; 41, 1 [12]; 44, 125 [146]; 71, 81 [95, 96]; 78, 350 [358]; 82, 322 [338]; 82, 353 [364]; 89, 266 [270]; 93, 373 [377]).Hierbei handelt es sich um einen verfassungsrechtlichen Belang von höchstem Rang (vgl. BVerfGE 62, 1 [44]; 82, 353 [369]).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14
Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …
Bereits dies bedeutete einen schweren Nachteil für das gemeine Wohl, und zwar in mehrfacher Hinsicht: Zum einen träfe das eintretende Legitimationsdefizit nicht nur die Kommunalvertretungen selbst, sondern auch die Gemeindeorgane, die ihre demokratische Legitimation von diesen ableiten, vor allem die Beigeordneten gemäß §§ 50, 53a Gemeindeordnung (vgl. entspr. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90, 2 BvE 7/90 -, BVerfGE 82, 353 [369]).Unter diesen Umständen hat es besonderes Gewicht, dass durch den Erlass der einstweiligen Anordnung eine verfassungsrechtlich unangreifbare Rechtsgrundlage für die Kommunalwahlen herbeigeführt wird (vgl. entspr. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6, 7/90 -, BVerfGE 82, 353 [370]).
- BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91
Wahlprüfungsverfahren
Gleichheitswidrig seien endlich die Vergünstigungen, die das Bundesverfassungsgericht wenige Tage vor Ablauf der Fristen einzelnen "neuen" Parteien durch die einstweilige Anordnung vom 17. Oktober 1990 (BVerfGE 82, 353) gewährt habe.Bedenken, die der Beschwerdeführer aus dem Gebot der Wahlrechtsgleichheit gegen die Verfassungsmäßigkeit einzelner Vorschriften des Bundeswahlgesetzes sowie gegen die am 17. Oktober 1990 erlassene einstweilige Anordnung des Senats (BVerfGE 82, 353) hergeleitet hat, hat der Deutsche Bundestag -- entsprechend ständiger Übung im Wahlprüfungsverfahren und gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG -- nicht überprüft.
Differenzierungen zwischen parlamentarisch schon vertretenen und neuen Parteien bei der Zulassung zur Wahl sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, soweit sie darauf abzielen, daß nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer sich um die Stimmen der Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 3, 19 [27]; 5, 77 [84]; 12, 10 [27 f.]; 12, 135 [137]; 82, 353 [364 f.]).
Im Rahmen der vorliegenden Wahlprüfungsbeschwerde ist es nicht erforderlich, auf die Angriffe des Beschwerdeführers gegen die vom Senat auf Antrag der ÖDP und der NPD erlassene einstweilige Anordnung (BVerfGE 82, 353) einzugehen.
Durch diese Entscheidung ist, wie der Senat ausgeführt hat (BVerfGE 82, 353 [370]), eine verfassungsrechtlich unangreifbare Rechtsgrundlage für die erste gesamtdeutsche Wahl geschaffen worden.
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
c) Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit als Erscheinungsform des allgemeinen Gleichheitssatzes bewertet (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 34, 160 ; 36, 139 ; 41, 399 ; 42, 312 ; 44, 125 ; 47, 198 ; 51, 222 ; 57, 43 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 95, 408 ) und hieraus als selbstverständlich die Folgerung gezogen, daß Verletzungen dieser Wahlrechtsgrundsätze bei politischen Wahlen in den Ländern über Art. 3 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 ; 58, 177 ). - BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …
bb) Davon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung wahlrechtliche Unterschriftenquoren für sachlich gerechtfertigt erachtet, wenn und soweit sie dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Wahlvorschläge zu beschränken und so der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 19 ff.; 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 84 ; 12, 135 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 60, 162 ; 71, 81 ; 82, 353 ; 111, 289 ).So hat es mit Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Oktober 1990 (BVerfGE 82, 353) die Zulässigkeit von Unterschriftenquoren für parlamentarisch nicht vertretene Parteien unter den besonderen Bedingungen der ersten gesamtdeutschen Wahlen bestätigt.
Der Ausschluss von der Wahlbewerbung aufgrund entsprechender organisatorischer Schwierigkeiten entspreche gerade dem Sinn der Unterschriftenquoren (vgl. BVerfGE 82, 353 ).
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der meist weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; 82, 310 [313]; 82, 353 [363]; 83, 162 [171]; st. Rspr.). - BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei …
b) Jedenfalls könne an die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Oktober 1990 (BVerfGE 82, 353) angesprochene Kontrollpflicht des Wahlgesetzgebers angeknüpft werden.Äußerst kurze Fristen zur Beibringung der Unterstützungsunterschriften habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfGE 82, 353 als zulässig angesehen, wenn sie, wie im Fall einer vorzeitigen Auflösung des Deutschen Bundestages, für alle betroffenen Parteien in gleicher Weise gälten.
Ein solches Vorgehen könne Kontroll- und Überwachungspflichten des Gesetzgebers mit Blick auf den zeitlichen Stand der Wahlvorbereitung begründen, damit er auf erkennbar werdende und schwer zu beseitigende Mängel notfalls durch zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen reagieren könne (vgl. BVerfGE 82, 353 ).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht wahlrechtliche Unterschriftenquoren in ständiger Rechtsprechung als sachlich gerechtfertigt angesehen, wenn und soweit sie dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Kandidierende zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81, BVerfGE 60, 162 = juris, Rn. 26, vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90, 2 BvE 7/90, BVerfGE 82, 353 = juris, Rn. 34 m. w. N., …und vom 12. Oktober 2004 - 1 BvR 2130/98, BVerfGE 111, 289 = juris, Rn. 77).Daher macht in einem aus Mehrheits- und Verhältniswahlelementen kombinierten Wahlsystem der Umstand, dass eine Reserveliste die erforderliche Unterstützung findet, einen Ernsthaftigkeitsnachweis in Bezug auf die Wahlbezirkskandidatur nicht entbehrlich (vgl. für die Landtagswahlen VerfGH NRW…, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 37, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90, 2 BvE 7/90, BVerfGE 82, 353 = juris).
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
Auch im Organstreitverfahren ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statthaft (vgl. BVerfGE 23, 42 ; 82, 353 ; stRspr). - VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01
Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …
Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. zum Unterlassen als Gegenstand einer Organklage sowie zu den Kontroll- und Überwachungspflichten des Wahlgesetzgebers BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ).Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen soll, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken (vgl. BVerfGE 82, 353 m.w.N.), dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 12, 135 ; 14, 121 ; 24, 300 ).
Damit knüpft er an ein sachliches Kriterium an, denn der sich in der Mitgliedschaft in einem Parlament dokumentierende Wahlerfolg kann regelmäßig als geeigneter und aussagekräftiger Nachweis für die Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge dieser Parteien und für das Vorliegen des erforderlichen Rückhalts unter den Wahlberechtigten angesehen werden (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 7, 99 ; 12, 10 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 89, 291 ).
Der Antragsgegner zu 1. musste im Rahmen der ihm obliegenden Kontroll- und Überwachungspflichten (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 82, 353 ) in Bezug auf die Unterschriftenquoren des § 10 Abs. 8 und 9 LWahlG auch nicht deshalb gesetzgeberisch tätig werden, weil erst in der Sitzung des Landeswahlausschusses am 14. September 2001 nach § 27 Abs. 3 Satz 2 LWahlO festgestellt wurde, dass die Antragstellerin als politische Partei anzusehen ist.
- BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01
Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 89/20
Organstreitverfahren wegen des Erfordernisses der Beibringung von …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
- BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
- VerfGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 1 GR 101/20
Erfordernis von 150 Unterstützungsunterschriften nach
- VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308
Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet; …
- BVerfG, 12.03.2014 - 2 BvE 1/14
Fristen für Einreichung von Wahlvorschlägen für die Europawahl sowie Zeitpunkt …
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 166/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 156/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
- BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10
Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des …
- OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener …
- BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvR 797/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Wahl- und Chancengleichheit durch …
- BGH, 13.01.2011 - 3 StR 332/10
Verwendung von Vorratsdaten; Beweisverwertungsverbot; Verfassungswidrigkeit der …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20
Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …
- VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren zur unterbliebenen Anpassung des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
Landeswahlrechtliches Erfordernis von Unterstützungsunterschriften für …
- VerfG Brandenburg, 05.05.2021 - VfGBbg 10/21
Eilantrag auf Aussetzung des Unterschriftenquorums zur Bürgermeisterwahl …
- BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94
Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen
- VerfGH Thüringen, 20.03.2018 - VerfGH 5/18
Einstweilige Anordnung
- VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 4/21
Höhe der Unterschriftenquoren für die Wahlen 2021 in Berlin infolge der …
- VG Aachen, 14.07.2015 - 4 K 2104/14
Wahlanfechtung; Kreistag; Zurückweisung; Wahlvorschlag; Reserveliste; FDP; …
- OVG Thüringen, 29.10.2020 - 3 EN 601/20
Aufstellung von Wahlbewerbern für vorzeitige Landtagswahlen zu einem vor der …
- VerfGH Berlin, 18.10.2001 - VerfGH 152 A/01
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA: keine Verletzung der Chancengleichheit …
- VerfGH Berlin, 18.10.2001 - VerfGH 155 A/01
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20
Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …
- VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 27-IV-11
Regelung im Kommunalwahlgesetz zur sog. Hochzonung bei Ortschaftsratswahl …
- BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Aussetzung der gesetzlichen …
- BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90
Verfassungsbeschwerde gegen wahlvorbereitende Entscheidungen
- VerfG Brandenburg, 15.12.1994 - VfGBbg 14/94
Beistand
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93
Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung
- VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 20/21
Höhe der Unterschriftenquoren für die Wahlen 2021 infolge der Corona-Pandemie …
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - L 5 AS 114/12
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 76-IV-07
Anfechtung der Oberbügermeisterwahl der Stadt Chemnitz
- BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvQ 38/02
Unterschriftenquorum gem § 27 Abs 1 S 2 BWahlG verfassungsrechtlich unbedenklich …
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung …
- StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191
1. Genehmigung und Verwendung von Wahlgeräten sind wahlorganisatorische …
- VG Minden, 19.10.2021 - 2 K 313/21
- VG Aachen, 06.05.2015 - 4 K 2085/14
Klage gegen Gültigkeit der Wahl zur Vertretung der Städteregion Aachen abgewiesen
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2013 - LVerfG 6/13
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer EA im Organstreitverfahren, mit dem …
- BVerfG, 11.05.1994 - 2 BvR 2883/93
Keine einstweilige Anordnung gegen Vorschriften des Landesbeamtenrechts im …
- VerfGH Berlin, 29.07.1993 - VerfGH 65 A/93
Vorläufige Außerkraftsetzung der sofortigen Schließung und Abwicklung der …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2016 - LVerfG 3/15
Beschluss Organstreitverfahren
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - VerfGH 16/99
Kommunalwahlen finden wie geplant statt
- VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07
Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde gegen §§ 15, 19 Nr. 5 bis 7 des Gesetzes über …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - VerfGH 24/99
Kommunalwahlen finden wie geplant statt
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung
- VG München, 22.07.2015 - M 7 K 14.3609
Anfechtung der Bezirksausschusswahl; Unterschriftenquoren für neue Wahlvorschläge
- BVerfG, 25.10.1990 - 2 BvR 1388/90
Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 18-IV-04
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.09.2016 - LVerfG 5/16
Beschluss Organstreitverfahren - Keine einstweilige Anordnung betr. erneute …