Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.05.1990

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   BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89   

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BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89 (https://dejure.org/1990,1180)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89 (https://dejure.org/1990,1180)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 1990 - 2 BvR 1499/89 (https://dejure.org/1990,1180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen einer strafvollzugsrechtlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlerhafte Anwendung - Norm - Willkürverbot - Strafvollzug - Antrag - Ablehnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3191
  • NStZ 1990, 557
  • StV 1991, 225
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    Denn durch die Entscheidung des Landgerichts, eine justiziable Maßnahme im Sinne von § 109 StVollzG liege bei der Justizvollzugsanstalt Straubing amtsbekanntermaßen nur vor, wenn der Anstaltsleiter oder ein Abteilungsleiter entschieden habe, führte noch nicht dazu, daß die Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes vereitelt oder unzumutbar erschwert worden wäre (vgl. BVerfGE 22, 49 [81 f.]; 61, 82 [110]; 69, 381 [385]).

    Dem Beschwerdeführer wurde nicht die Möglichkeit genommen, ein von ihm behauptetes Recht vor Gericht geltend zu machen (vgl. BVerfGE 69, 1 [49]); er wurde auch nicht über seine gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten irregeleitet (vgl. BVerfGE 61, 82 [110]).

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    b) Der Beschwerdeführer ist in seinen Grundrechten aber dadurch verletzt, daß der Beschluß des Landgerichts gegen Art. 3 Abs. 1 GG in dessen Bedeutung als Willkürverbot verstößt (vgl. BVerfGE 4, 1 [7], 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192]; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    Sie genügt insbesondere den Substantiierungserfordernissen des § 92 BVerfGG , da der Beschwerdeführer eine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG rügt und hierzu einen Sachverhalt vorträgt, der einen Verstoß gegen diese Verfassungsbestimmung jedenfalls möglich erscheinen läßt (vgl. BVerfGE 17, 252 [258]).

    Im Rahmen der zulässigen Verfassungsbeschwerde kann das Bundesverfassungsgericht seine Prüfung von Amts wegen auch auf nicht ausdrücklich als verletzt bezeichnete Verfassungsbestimmungen erstrecken (vgl. BVerfGE 17, 252 [258]; 54, 117 [124]; 58, 163 [167]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    b) Der Beschwerdeführer ist in seinen Grundrechten aber dadurch verletzt, daß der Beschluß des Landgerichts gegen Art. 3 Abs. 1 GG in dessen Bedeutung als Willkürverbot verstößt (vgl. BVerfGE 4, 1 [7], 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192]; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    b) Der Beschwerdeführer ist in seinen Grundrechten aber dadurch verletzt, daß der Beschluß des Landgerichts gegen Art. 3 Abs. 1 GG in dessen Bedeutung als Willkürverbot verstößt (vgl. BVerfGE 4, 1 [7], 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192]; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der angegriffenen Entscheidungen kann deshalb vorliegend unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt geprüft werden (vgl. BVerfGE 42, 312 [325 f.]; 57, 220 [241]; 70, 138 [162]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    Da die Entscheidung des Landgerichts nicht nachvollziehbar ist, ist sie objektiv willkürlich (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der angegriffenen Entscheidungen kann deshalb vorliegend unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt geprüft werden (vgl. BVerfGE 42, 312 [325 f.]; 57, 220 [241]; 70, 138 [162]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der angegriffenen Entscheidungen kann deshalb vorliegend unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt geprüft werden (vgl. BVerfGE 42, 312 [325 f.]; 57, 220 [241]; 70, 138 [162]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
    Denn durch die Entscheidung des Landgerichts, eine justiziable Maßnahme im Sinne von § 109 StVollzG liege bei der Justizvollzugsanstalt Straubing amtsbekanntermaßen nur vor, wenn der Anstaltsleiter oder ein Abteilungsleiter entschieden habe, führte noch nicht dazu, daß die Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes vereitelt oder unzumutbar erschwert worden wäre (vgl. BVerfGE 22, 49 [81 f.]; 61, 82 [110]; 69, 381 [385]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97

    Verletzung des Willkürverbots durch rechtlich nicht haltbare fachgerichtliche

    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die im entscheidenden Punkt nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Amtsgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 ; 58, 163 ; weiter BVerfG, NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
  • OVG Hamburg, 12.01.2006 - 4 So 122/05

    Keine Belehrung über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erforderlich

    Anders ist es nur dann, wenn die Auslegung materiell-rechtlicher Normen einer Willkürkontrolle nicht standhält oder die Anwendung von Verfahrensvorschriften offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.6.2004, BayVBl 2005, 30; Kammerbeschluss vom 21.5.1990, NJW 1990, 3191).
  • OLG Nürnberg, 18.08.1992 - Ws 852/92
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1990 (NJW 1990, 3191 ), da eine Entscheidung der Anstaltsleitung beantragt war und hierüber ein nachgeordneter Beamter entschieden hatte.
  • BVerwG, 30.07.1992 - 8 B 103.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Auslegung von Landesrecht begründet allein noch keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, Beschluß vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 967/83 - BVerfGE 67, 90 [BVerfG 15.05.1984 - 1 BvR 967/83]); das kann vielmehr nur bei ganz extremen Konstellationen, nämlich nur bei einer "fehlerhafte Rechtsanwendung" angenommen werden, die "bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist" (BVerfG, Beschluß vom 15. Mai 1984, a.a.O.; ebenso z.B. die Beschlüsse vom 21. Mai 1990 - 2 BvR 1499/89 - NJW 1990, 3191 und vom 13. November 1990 - 1 BvR 275/90 - NJW 1991, 157 [BVerfG 13.11.1990 - 1 BvR 275/90]).
  • OLG Nürnberg, 05.05.1997 - Ws 1478/96
    Jedenfalls sei nach der Entscheidung des BVerfG (NStZ 1990, 557 ) die Maßnahme des nachgeordneten Bediensteten mit unmittelbarer Rechtswirkung der Anstaltsleitung zuzurechnen.
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2007 - 2 Ws 404/06

    Antrag eines Inhaftierten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Entgegen der Auffassung der Vollzugsbehörde besteht allerdings nach dem Strafvollzugsgesetz das Erfordernis eines behördeninternen Vorschaltverfahrens auch bei mündlichen Bescheiden nachgeordneter Vollzugsbediensteter, die der Senat in seiner Entscheidung vom 20.3.2003 (2 Ws 210/02) - in Übereinstimmung mit der verfassungsgerichtlichen (BVerfG NStZ 1990, 557) und obergerichtlichen Rechtsprechung (Nachw. bei Schwind/Böhm/Jehle-Schuler zu § 109 Rn 11) - als im Verfahren nach § 109 StVollzG angreifbare Maßnahmen gewertet hat, nicht.
  • BVerwG, 12.08.1992 - 8 B 21.92

    Anwendung und Auslegung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz

    Dies kann vielmehr nur bei ganz extremer Fallgegestaltung, nämlich bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung, angenommen werden, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich ist (BVerfG, Beschluß vom 15. Mai 1984 a.a.O. und Beschlüsse vom 21. Mai 1990 - 2 BvR 1499/89 - NJW 1990, 3191 und vom 13. November 1990 - 1 BvR 275/90 - NJW 1991, 157 [BVerfG 13.11.1990 - 1 BvR 275/90]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89   

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https://dejure.org/1990,2542
BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89 (https://dejure.org/1990,2542)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89 (https://dejure.org/1990,2542)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 2 BvR 1686/89 (https://dejure.org/1990,2542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Rechtliches Gehör und Willkürverbot im Rahmen eines strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    b) Der Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. September 1989 verletzt auch Art. 3 Abs. 1 GG in dessen Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]; 75, 329 [347]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    b) Der Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. September 1989 verletzt auch Art. 3 Abs. 1 GG in dessen Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]; 75, 329 [347]).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    b) Der Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. September 1989 verletzt auch Art. 3 Abs. 1 GG in dessen Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]; 75, 329 [347]).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    a) Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 69, 145 [148]; 70, 288 [293]; st.Rspr.).

    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen allerdings im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293] m.w.N.).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    b) Der Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. September 1989 verletzt auch Art. 3 Abs. 1 GG in dessen Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    bb) Der nach § 33a StPO ergangene Beschluß des Oberlandesgerichts vom 11. September 1989 bewirkte nicht, daß der Verfassungsverstoß durch Nachholung des rechtlichen Gehörs geheilt wurde (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 5, 22 [24]; 62, 392 [397]; 76, 363 [394]).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]; 75, 329 [347]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    bb) Der nach § 33a StPO ergangene Beschluß des Oberlandesgerichts vom 11. September 1989 bewirkte nicht, daß der Verfassungsverstoß durch Nachholung des rechtlichen Gehörs geheilt wurde (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 5, 22 [24]; 62, 392 [397]; 76, 363 [394]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    b) Der Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. September 1989 verletzt auch Art. 3 Abs. 1 GG in dessen Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89
    bb) Der nach § 33a StPO ergangene Beschluß des Oberlandesgerichts vom 11. September 1989 bewirkte nicht, daß der Verfassungsverstoß durch Nachholung des rechtlichen Gehörs geheilt wurde (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 5, 22 [24]; 62, 392 [397]; 76, 363 [394]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in

    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 69, 145 [148]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen des Beschwerdeführers entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist; grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte Vorbringen von Prozeßbeteiligten berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 58, 353 [357]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

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