Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.02.1990

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   BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89   

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BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89 (https://dejure.org/1990,94)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1990 - XII ZR 98/89 (https://dejure.org/1990,94)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89 (https://dejure.org/1990,94)
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Geschäftsunfähiger Kreditnehmer

§ 104 Nr. 2, § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Anweisung, Zweckbestimmung

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Leistungsbeziehungen bei nichtiger und nicht zurechenbarer Anweisung (Überweisungsfälle)

  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsausgleich - Anweisungsfälle - Leistung - Nichtige Weisung - Geschäftsunfähiger

  • Universität des Saarlandes

    BGB § 812 Abs 1 S 1
    Passivlegitimation für Bereicherungsanspruch der Bank, die die Anweisung eines Geschäftsunfähigen ausführt

  • archive.org PDF

    Bereicherungsanspruch bei nichtiger Anweisung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1
    Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 111, 382
  • NJW 1990, 3194
  • NJW-RR 1991, 237 (Ls.)
  • ZIP 1990, 1124
  • MDR 1990, 1110
  • WM 1990, 1531
  • BB 1990, 1930
  • DB 1990, 2215
  • JR 1991, 327
  • JR 1991, 328
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83

    Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Der Bundesgerichtshof hat es bisher offengelassen, wie der Bereicherungsausgleich vorzunehmen ist, wenn von vornherein eine wirksame Anweisung fehlt (vgl. BGHZ 89, 376, 379, 380).

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof angenommen, daß einer Bank, die einen ihr erteilten, vom Auftraggeber später widerrufenen oder geänderten Dauerauftrag versehentlich unverändert weiter ausführt, kein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Zahlungsempfänger zusteht, wenn dieser den Widerruf oder die Änderung des Dauerauftrags nicht kannte (BGHZ 89, 376; Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 166/83 - NJW 1984, 2205).

  • BGH, 11.03.1988 - V ZR 27/87

    Umfang des Bereicherungsanspruchs bei ungleichartigen Leistungen

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Der Bereicherungsanspruch geht in diesem Fall auf Herausgabe des Überschusses der Aktiv- über die Passivposten (BGH, Urteil vom 11. März 1988 V ZR 27/87 - NJW 1988, 3011 [BGH 11.03.1988 - V ZR 27/87]).

    Das von der Revision angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 1988 (V ZR 27/87 - NJW 1988, 3011 [BGH 11.03.1988 - V ZR 27/87]) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185).

    Maßgebend für diese Rechtsprechung war, daß sich in derartigen Fällen die Zahlung des Angewiesenen aus der Sicht des Zahlungsempfängers nicht als Leistung des Anweisenden darstellte (BGHZ 88, 232, 236) [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83].

  • BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185).
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 349/85

    Provision des Modekontors - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, fehlende Anweisung, §

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185).
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 218/74

    Bereicherungsausgleich bei Zahlung auf nicht unterschriebenen Scheck

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185).
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 260/75

    Bereicherungsausgleich bei Geldüberweisungen an falschen Empfänger

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185).
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter einer Leistung im Sinne des § 812 Abs. 1 BGB eine bewußte und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens zu verstehen (BGH, Urteil vom 24. Februar 1972 - VII ZR 207/70 - BGHZ 58, 184, 188 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1988 - XI ZR 81/88

    Anfechtbarkeit einer Tilgungsbestimmung

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Besteht diese Vermehrung fremden Vermögens in der Überweisung von Geld, so ist dazu wegen des rechtsgeschäftlichen Charakters der Anweisung sowie des zumindest rechtsgeschäftsähnlichen Charakters der Zweckbestimmung (vgl. zu letzterer BGH, Urteil vom 6. Dezember 1988 - XI ZR 81/88 - BGHZ 106, 163, 166) [BGH 06.12.1988 - XI ZR 81/88] Geschäftsfähigkeit des Anweisenden erforderlich.
  • BGH, 01.07.1976 - VII ZR 333/75

    Bereicherungsausgleich bei Wechseleinlösung nach Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185).
  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 8/73

    Übersehener Scheckwiderruf - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

  • BGH, 03.05.1984 - VII ZR 166/83

    Rückabwicklung der unveränderten Ausführung eines geänderten Dauerauftrags

  • BGH, 09.05.1983 - II ZR 241/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Überweisung - Stornorecht der Banken

  • BGH, 29.05.1967 - VII ZR 66/65

    Doppelmangel in der Bereicherungskette

  • BGH, 16.06.2015 - XI ZR 243/13

    Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und

    Das gleiche gilt auch in den Fällen, in denen der Anweisende geschäftsunfähig war (BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89, BGHZ 111, 382, 384 ff.) oder für ihn ein geschäftsunfähiger (Senatsurteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 5 ff.) bzw. ein nur gesamtvertretungsberechtigter Vertreter gehandelt hat (Senatsurteil vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00, BGHZ 147, 145, 149 ff.).
  • BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13

    Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände:

    Vielmehr sind für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung stets die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen (so etwa BGH, Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 166/83, NJW 1984, 2205; Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89, NJW 1990, 3194, 3195; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10, NJW 2012, 2034; Beschluss vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09, WM 2010, 2004 Rn. 19; jeweils mwN), zu denen insbesondere Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zählen (BGH, Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 166/83, aaO).
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07

    Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank

    Sie bleibt eine Zahlung auf eine Nichtschuld, die ggf. im Verhältnis der Klägerin zu dem Verkäufer nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln wäre (vgl. dazu: BGHZ 111, 382, 386; 147, 145, 149; 147, 269, 274; 152, 307, 311; Urt. v. 3. Februar 2004, XI ZR 125/03, NJW 2004, 1315, 1316; Urt. v. 10. Februar 2005, VII ZR 184/04, NJW 2005, 1356, 1357).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Abweisung eines Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Aufklärungspflicht - Beweisanträge - Sachvortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3073 (Ls.)
  • NJW 1990, 3194 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 854
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).

    Unter welchen Voraussetzungen sich eine Klage als offensichtlich aussichtslos erweisen kann, so daß sich ihre Abweisung dem Gericht "geradezu aufdrängt", läßt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfGE 65, 76 [97]).

    Zwar kann Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylbewerbers insgesamt eine Asylklage als offensichtlich unbegründet erscheinen lassen (s. BVerfGE 65, 76 [97]).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet setzt aber voraus, und zwar in einem besonders strengen Sinne, daß alle Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung erschöpft sind (vgl. BVerfGE 67, 43 [56f.]) zur Verpflichtung des Bundesamtes, durch umfassende Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Diese Beurteilung ergibt im vorliegenden Fall jedoch, daß das Verwaltungsgericht den ihm zu belassenden Wertungsrahmen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 ff.]) überschritten hat.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Abgesehen davon, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend darauf ankommt, ob der Betreffende das ihm unterstellte asylrelevante Merkmal, dessentwegen er verfolgt wird, auch tatsächlich besitzt (vgl. BVerwGE 55, 82 [85 f.]; 75, 99 [106 f.]), hatte der Beschwerdeführer jedoch Einzelheiten über Versuche angegeben, ihn für Putschpläne zu gewinnen, und zu seiner Verwicklung in solche Pläne auch Zeugen benannt, deren Vernehmung er in der mündlichen Verhandlung beantragt hat.
  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Abgesehen davon, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend darauf ankommt, ob der Betreffende das ihm unterstellte asylrelevante Merkmal, dessentwegen er verfolgt wird, auch tatsächlich besitzt (vgl. BVerwGE 55, 82 [85 f.]; 75, 99 [106 f.]), hatte der Beschwerdeführer jedoch Einzelheiten über Versuche angegeben, ihn für Putschpläne zu gewinnen, und zu seiner Verwicklung in solche Pläne auch Zeugen benannt, deren Vernehmung er in der mündlichen Verhandlung beantragt hat.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).
  • VG München, 15.11.2016 - M 16 S 16.33661

    Anforderungen an eine Offensichtlichkeitsentscheidung

    Dies lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (vgl. z. B. BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - juris Rn. 14).

    Legt man die von den Glaubwürdigkeitszweifeln des Bundesamts unberührten Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht zugrunde, hat die Antragstellerin einen Sachverhalt glaubhaft gemacht, dem eine Asylrelevanz zumindest nicht ohne weiteres abgesprochen werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - juris Rn. 16, Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 30 Rn. 23).

  • VG Oldenburg, 09.04.2015 - 7 B 1548/15

    Ashkali; Behandlung; Chemotherapie; Krankheit; Lungenkrebs; Roma; Schutz durch

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 27.01.2016 - 7 B 283/16

    Asyl- und Flüchtlingsrecht: Roma aus Serbien; Abschiebungsschutz wegen PTBS

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen die Befristung des gesetzlichen

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 10.04.2015 - 5 A 1688/14

    Blutrache

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 01.06.2016 - 7 B 1888/16

    Behandlung; Krankheit; Medizinische Versorgung; Paranoide Schizophrenie;

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866

    Republik Moldau, keine Gruppenverfolgung von Roma in der Republik, Moldau

    Als offensichtlich unbegründet kann ein Asylantrag nur angesehen werden, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - NVwZ 1990, 854 - juris Rn. 14 zur Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet; Bergmann in ders./Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 30 AsylG Rn. 3).
  • BVerfG, 22.08.1990 - 2 BvR 642/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsfeststellung im

    Wegen der aus dem besonderen Charakter des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer Fehlurteile (s. BVerfGE 71, 276 [292]) setzt die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet mit den für den Instanzenzug sich ergebenden Konsequenzen zum anderen in einem besonderes strengen Sinne voraus, daß alle Möglichkeiten der Sachaufklärung erschöpft sein (vgl. BVerfGE 67, 43 [56 f.] zur Verpflichtung des Bundesamtes, durch umfassende Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden; vgl. auch Beschluß der Kammer von 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, S. 199 ).
  • VG Oldenburg, 06.11.2017 - 7 B 8130/17

    ASD; Vorhofseptumdefekt; Behandlungsniveau; Behandlungsstandard; Gesundheit;

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 19.09.2017 - 7 B 7350/17

    Allgemeine Lage; Armenien; Gesundheit; Gesundheitliche Versorgung; Krankheit;

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Karlsruhe, 27.06.2005 - A 4 K 10611/05

    Asylantragsfiktion für vor dem 01.01.2005 geborene oder eingereiste Kinder

  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S 7 21.30273

    Myanmar: Verfolgungsgefahr von Rückkehrern nach Putsch unklar; aufschiebende

  • VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16

    Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und

  • OVG Sachsen, 16.06.2009 - A 3 B 510/07

    Aufklärungsrüge; Beweisantrag; hilfsweise rechtliches Gehör; Verwirkung

  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Leipzig, 14.09.2023 - 3 K 865/23

    Indien: Hinreichender interner Schutz

  • VG Oldenburg, 23.11.2020 - 7 B 3149/20

    Armenien; Homosexualität; Inländische Fluchtalternative; Interner Schutz;

  • VG Oldenburg, 01.07.2020 - 7 B 1685/20

    Allg. Gesundheitsversorgung; Georgien; Inländische Fluchtalternative; Lage in

  • VG Karlsruhe, 13.06.2019 - A 7 K 2457/19

    Anwendung der Gnandi-Entscheidung auf das deutsche Asylverfahren

  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S7 21.30273

    Der Militärputsch in Myanmar im Februar 2021 kann zur Annahme veränderter

  • VG Oldenburg, 28.11.2019 - 7 B 3364/19

    Asyl; Lage; Marokko; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil;

  • VG Arnsberg, 23.07.2007 - 4 L 526/07

    Vornahme einer Interessenabwägung i.R.e. Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Arnsberg, 18.07.2007 - 4 L 514/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer ausländerrechtlichen Abschiebungsandrohung;

  • VG Oldenburg, 21.12.2016 - 15 B 6613/16

    Asyl: Keine Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens bei abgebrochener

  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510715
  • VG Dresden, 15.02.2021 - 7 L21/21

    Georgien: Opfer von kriminellem Unrecht mit Zugang zu Schutzmöglichkeiten in

  • VG Oldenburg, 28.01.2019 - 2 B 226/19
  • VG München, 12.06.2017 - M 16 S 17.31633

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer ukrainischen Staatsangehörigen

  • VG Leipzig, 27.04.2017 - 3 K 2057/16
  • VG Oldenburg, 11.07.2016 - 15 B 3216/16
  • VG Oldenburg, 18.01.2016 - 5 B 4568/15
  • VG Oldenburg, 09.04.2015 - 1 B 1482/15
  • VG Oldenburg, 19.03.2015 - 5 B 1167/15
  • VG Karlsruhe, 13.12.2010 - A 6 K 3225/10

    Asylverfahren, Iran, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, offensichtlich

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