Rechtsprechung
BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89 |
Geschäftsunfähiger Kreditnehmer
§ 104 Nr. 2, § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Anweisung, Zweckbestimmung
Volltextveröffentlichungen (8)
- Prof. Dr. Lorenz
Leistungsbeziehungen bei nichtiger und nicht zurechenbarer Anweisung (Überweisungsfälle)
- Wolters Kluwer
Bereicherungsausgleich - Anweisungsfälle - Leistung - Nichtige Weisung - Geschäftsunfähiger
- Universität des Saarlandes
BGB § 812 Abs 1 S 1
Passivlegitimation für Bereicherungsanspruch der Bank, die die Anweisung eines Geschäftsunfähigen ausführt
- archive.org
Bereicherungsanspruch bei nichtiger Anweisung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1 S. 1
Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 111, 382
- NJW 1990, 3194
- NJW-RR 1991, 237 (Ls.)
- ZIP 1990, 1124
- MDR 1990, 1110
- WM 1990, 1531
- BB 1990, 1930
- DB 1990, 2215
- JR 1991, 327
- JR 1991, 328
Wird zitiert von ... (71) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83
Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im …
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Der Bundesgerichtshof hat es bisher offengelassen, wie der Bereicherungsausgleich vorzunehmen ist, wenn von vornherein eine wirksame Anweisung fehlt (vgl. BGHZ 89, 376, 379, 380).Ebenso hat der Bundesgerichtshof angenommen, daß einer Bank, die einen ihr erteilten, vom Auftraggeber später widerrufenen oder geänderten Dauerauftrag versehentlich unverändert weiter ausführt, kein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Zahlungsempfänger zusteht, wenn dieser den Widerruf oder die Änderung des Dauerauftrags nicht kannte (BGHZ 89, 376; Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 166/83 - NJW 1984, 2205).
- BGH, 11.03.1988 - V ZR 27/87
Umfang des Bereicherungsanspruchs bei ungleichartigen Leistungen
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Der Bereicherungsanspruch geht in diesem Fall auf Herausgabe des Überschusses der Aktiv- über die Passivposten (BGH, Urteil vom 11. März 1988 V ZR 27/87 - NJW 1988, 3011 [BGH 11.03.1988 - V ZR 27/87]).Das von der Revision angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 1988 (V ZR 27/87 - NJW 1988, 3011 [BGH 11.03.1988 - V ZR 27/87]) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
- BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83
Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im …
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185).Maßgebend für diese Rechtsprechung war, daß sich in derartigen Fällen die Zahlung des Angewiesenen aus der Sicht des Zahlungsempfängers nicht als Leistung des Anweisenden darstellte (BGHZ 88, 232, 236) [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83].
- BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82
Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185). - BGH, 25.09.1986 - VII ZR 349/85
Provision des Modekontors - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, fehlende Anweisung, § …
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185). - BGH, 31.05.1976 - VII ZR 218/74
Bereicherungsausgleich bei Zahlung auf nicht unterschriebenen Scheck
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185). - BGH, 31.05.1976 - VII ZR 260/75
Bereicherungsausgleich bei Geldüberweisungen an falschen Empfänger
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185). - BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70
Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter einer Leistung im Sinne des § 812 Abs. 1 BGB eine bewußte und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens zu verstehen (BGH, Urteil vom 24. Februar 1972 - VII ZR 207/70 - BGHZ 58, 184, 188 m.w.N.). - BGH, 06.12.1988 - XI ZR 81/88
Anfechtbarkeit einer Tilgungsbestimmung
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Besteht diese Vermehrung fremden Vermögens in der Überweisung von Geld, so ist dazu wegen des rechtsgeschäftlichen Charakters der Anweisung sowie des zumindest rechtsgeschäftsähnlichen Charakters der Zweckbestimmung (vgl. zu letzterer BGH, Urteil vom 6. Dezember 1988 - XI ZR 81/88 - BGHZ 106, 163, 166) [BGH 06.12.1988 - XI ZR 81/88] Geschäftsfähigkeit des Anweisenden erforderlich. - BGH, 01.07.1976 - VII ZR 333/75
Bereicherungsausgleich bei Wechseleinlösung nach Konkurseröffnung
Auszug aus BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Andererseits hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung kannte, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (BGHZ 66, 362; 66, 372; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; vgl. auch BGH NJW 1987, 185). - BGH, 18.10.1973 - VII ZR 8/73
Übersehener Scheckwiderruf - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im …
- BGH, 03.05.1984 - VII ZR 166/83
Rückabwicklung der unveränderten Ausführung eines geänderten Dauerauftrags
- BGH, 09.05.1983 - II ZR 241/82
Bereicherungsausgleich bei widerrufener Überweisung - Stornorecht der Banken
- BGH, 29.05.1967 - VII ZR 66/65
Doppelmangel in der Bereicherungskette
- BGH, 16.06.2015 - XI ZR 243/13
Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und …
Das gleiche gilt auch in den Fällen, in denen der Anweisende geschäftsunfähig war (BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89, BGHZ 111, 382, 384 ff.) oder für ihn ein geschäftsunfähiger (Senatsurteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 5 ff.) bzw. ein nur gesamtvertretungsberechtigter Vertreter gehandelt hat (Senatsurteil vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00, BGHZ 147, 145, 149 ff.). - BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13
Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände: …
Vielmehr sind für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung stets die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen (so etwa BGH, Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 166/83, NJW 1984, 2205; Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89, NJW 1990, 3194, 3195; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10, NJW 2012, 2034;… Beschluss vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09, WM 2010, 2004 Rn. 19; jeweils mwN), zu denen insbesondere Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zählen (BGH…, Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 166/83, aaO). - BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07
Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank
Sie bleibt eine Zahlung auf eine Nichtschuld, die ggf. im Verhältnis der Klägerin zu dem Verkäufer nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln wäre (vgl. dazu: BGHZ 111, 382, 386; 147, 145, 149; 147, 269, 274; 152, 307, 311;… Urt. v. 3. Februar 2004, XI ZR 125/03, NJW 2004, 1315, 1316;… Urt. v. 10. Februar 2005, VII ZR 184/04, NJW 2005, 1356, 1357).
- BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07
Rückabwicklung einer irrtümlichen Zuvielüberweisung
Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene, der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (st.Rspr., BGHZ 61, 289, 291; 66, 362, 363; 66, 372, 374; 67, 75, 77; 87, 393, 395; 88, 232, 234; 89, 376, 378; 111, 382, 385; 147, 269, 273 m.w.Nachw.).Dies gilt nicht nur, wenn der Anweisungsempfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung kannte (BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374 f.; 67, 75, 78; 147, 269, 274), sondern auch ohne diese Kenntnis (BGHZ 111, 382, 386 f.; Senat BGHZ 147, 145, 151; 152, 307, 311 f. und 158, 1, 5).
Das Gleiche gilt auch in den Fällen, in denen der Anweisende geschäftsunfähig war (BGHZ 111, 382, 383 ff.) oder für ihn ein geschäftsunfähiger (BGHZ 158, 1, 2 ff.) bzw. ein nur gesamtvertretungsberechtigter Vertreter gehandelt hat (Senat BGHZ 147, 145, 147 ff.).
- BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …
Ein sogenannter Anweisungsfall (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) liegt nicht vor. - OLG Saarbrücken, 10.04.2024 - 5 U 73/23 Mangels Zurechenbarkeit einer unwirksamen Anweisung kommt ein bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen dem Angewiesenen und dem Zuwendungsempfänger unter Umständen auch dann in Betracht, wenn dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte (BGH, Urteil vom 24. April 2001 - VI ZR 36/00, BGHZ 147, 269; so für den Fall fehlender Geschäftsfähigkeit des Anweisenden etwa BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89, BGHZ 111, 382 Rn. 16;… für die Übertragung dieser Grundsätze auf eine vom Gemeinschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilte Anweisung Wendehorst, in: Hau/Poseck, BeckOK-BGB 67 Ed. Stand: 01.08.2023, § 812 Rn. 204).
- BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09
Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft …
Das gleiche gilt auch in den Fällen, in denen der Anweisende geschäftsunfähig war (BGHZ 111, 382, 384 ff.) oder für ihn ein geschäftsunfähiger (BGHZ 158, 1, 5 ff.) bzw. ein nur gesamtvertretungsberechtigter Vertreter gehandelt hat (BGHZ 147, 145, 149 ff.). - BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01
Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch
Aber auch in den Fällen, in denen der Zahlungsempfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung nicht kannte, steht dem vermeintlich Angewiesenen ein unmittelbarer bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu (BGHZ 111, 382, 386 f.; Senat BGHZ 147, 145, 151 m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 147, 269, 274). - BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00
Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung
Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene, der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (vgl. BGHZ 40, 272, 276; 61, 289, 291; 66, 362, 363; 66, 372, 374; 67, 75, 77; 87, 393, 395; 88, 232, 234; 102, 152, 157; BGH, Urteil vom 25. September 1986 - VII ZR 349/85 - NJW 1987, 185, 186; Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89 - NJW 1990, 3194, 3195; Senatsurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - NJW 1994, 2357 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98 - NJW 1999, 2890, 2891; sowie Urteil vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Mangels Zurechenbarkeit einer unwirksamen Anweisung kommt ein bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen der Bank und dem Zuwendungsempfänger unter Umständen auch dann in Betracht, wenn dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89 - aaO; Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 93/89 - NJW-RR 1990, 1200, 1201 …und Urteil vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00 - aaO).
- BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen …
Dies gilt nicht nur, wenn der Anweisungsempfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung kannte (vgl. hierzu BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374 f.; 67, 75, 78; 147, 269, 274), sondern auch ohne diese Kenntnis (BGHZ 111, 382, 386 f.; Senat BGHZ 147, 145, 151 und 152, 307, 311 f.). - BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00
Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender …
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
- BGH, 21.11.2013 - IX ZR 52/13
Insolvenzeröffnungswirkung: Kondiktionsanspruch des vorläufigen …
- BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03
Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund …
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93
Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden
- BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04
Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch …
- BGH, 21.01.2010 - IX ZR 226/08
Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages: Insolvenz des Darlehensnehmers
- OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
- BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98
Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf
- BGH, 02.02.1999 - XI ZR 74/98
Haustürwiderrufsgesetz - Rechtsfolgen eines Widerrufs
- OLG Naumburg, 19.10.2012 - 10 U 17/12
Bereicherungsrecht: Parteiöffentlichkeit für Untersuchungen durch einen …
- BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08
Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der …
- OLG Köln, 20.12.2012 - 24 U 32/12
Bereicherungsausgleich in Anweisungsfällen bei Fehlen einer wirksamen Anweisung
- BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94
Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks
- BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 7/00
Betriebsrentenrechtliches Abfindungsverbot - Verrechnung
- OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05
Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds: …
- OLG Bamberg, 23.02.2000 - 8 U 53/99
Rückabwicklung einer irrtümlich durch eine Bank vorgenommenen Überweisung zu …
- AG Bonn, 31.01.2007 - 13 C 308/06
Zuvielüberweisung an gutgläubigen Zahlungsempfänger durch Bank
- OLG Dresden, 26.05.2020 - 4 U 2522/19
Bereicherungsrechtlicher Anspruch einer Kfz-Versicherung bei irrtümlicher …
- LG Aachen, 14.01.2016 - 1 O 277/15
Bereicherungsrechtliche Ansprüche eines Bankkunden aus einer getätigten …
- OLG Frankfurt, 29.11.2002 - 24 U 91/01
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückabwicklung eines von der Bank versehentlich …
- BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 127/99
Anwendungsbereich des betriebsrentenrechtlichen Abfindungsverbots
- OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
Veruntreuung öffentlicher Gelder durch einen Beamten: Rückzahlungsanspruch der …
- OLG Stuttgart, 15.06.2021 - 6 U 656/20
Bereicherungsausgleich bei einem "Doppelmangel"
- BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03
Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks
- OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 24 U 126/07
Ausgleichspflicht des Rechtsanwalts bei weisungswidriger Überweisung der …
- OLG Saarbrücken, 23.11.2006 - 8 U 611/05
Zum Umfang der Interventionswirkung hinsichtlich der in einem Teilurteil …
- OLG Stuttgart, 29.09.1998 - 12 U 66/98
Bereicherungsanspruch bei vorzeitiger Auszahlung vom Notaranderkonto
- OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 161/05
Rückforderung irrtümlicher Zahlungen auf das Abwicklungskonto eines insolventen …
- OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01
Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen …
- OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 6 U 124/99
Bereicherungsausgleich für eine von nur einem Und-Konto-Inhaber unterzeichneten …
- OLG Stuttgart, 18.05.2021 - 6 U 656/20
Ansprüche aus einem Kaufvertrag über ein Kfz Zusicherung einer Unfallfreiheit …
- OLG Köln, 24.09.1992 - 12 U 11/92
Überweisung eines Geldbetrages von einem Girokonto durch eine Sparkasse ohne …
- OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 W 68/06
Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag: Schutz- und Fürsorgepflichten des …
- OLG Nürnberg, 15.05.2002 - 12 U 218/02
Zum Bereicherungsanspruch des Überweisendem wegen einer rechtsgrundlosen …
- OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Bereicherungsanspruch der Bank bei Scheckeinlösung vom gesperrten Konto
- OLG Frankfurt, 18.02.2008 - 19 U 252/07
Geschäftsbesorgungsvertrag: Haftung gegenüber dem Verkaufsstellenleiter einer …
- KG, 07.06.1991 - 16 U 1396/91
Bereicherungsausgleich in Fällen der Leistung kraft Anweisung ; Fall der …
- OLG Düsseldorf, 09.05.2003 - 16 U 69/02
Zum bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch bei Leistung auf nicht …
- LG Bonn, 09.11.2018 - 1 O 174/18
Geschäftsunfähigkeit Anweisung Betrug Betreuung
- LG Münster, 08.10.2018 - 15 S 12/18
Rückzahlung der geleisteten Verfahrenskosten aufgrund des …
- OLG Köln, 18.01.2001 - 7 U 102/00
Bank- und Kreditsicherungsrecht; Bereicherungsausgleich im Fall der Leistung …
- OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
Begriff der Leistung und des Leistungsempfängers
- KG, 13.12.2006 - 24 U 73/06
Finanzierter Immobilienerwerb: Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf die bisherige …
- OLG Rostock, 23.09.2004 - 1 U 27/03
Bereicherungsrechtlicher Ausgleich im Vier-Personen-Verhältnis
- OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
Rückforderung irrtümlicher Doppelzahlung gegenüber Wohnungeigentümergemeinschaft …
- OLG Stuttgart, 30.12.2011 - 9 U 88/11
Bereicherunganspruch: Finanzierung des Fondsbeitritts eines Anlegers
- OLG Schleswig, 24.02.2000 - 5 U 193/98
Ansprüche der Bank bei einer Zuviel-Überweisung
- OLG Karlsruhe, 10.06.2005 - 3 U 34/03
- OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 15 U 75/02
Zum Bereicherungsanspruch einer Bank gegenüber einem ohne Vollmacht Verfügenden …
- OLG Köln, 28.02.2002 - 7 U 82/01
Direktkondiktion bei fehlender zurechenbarer Anweisung
- OLG Köln, 28.02.2002 - 7 U 81/01
Vermittlung von Geldanlagegeschäften bzw. Kreditgeschäften zwischen kommunalen …
- OLG Stuttgart, 23.04.2002 - 10 U 193/01
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis: Rückabwicklung des teilfinanzierten …
- LG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 O 181/93
Direktkondiktion des Notars bei versehentlicher Auszahlung vom falschen …
- OLG München, 05.07.1995 - 7 U 2486/95
Nachträgliches Leasing nach Vertragsabwicklung
- OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 53/01
- LG Kleve, 30.07.2003 - 4 O 106/02
Finanzberater Koch, Schneeballsystem, Entreicherungseinwand, Geldanlage durch …
- LG Gera, 01.12.1999 - 1 S 219/99
Erfüllungswirkung einer Zahlung der Bank des Gläubigers an den Gemeinschuldner; …
- OLG München, 29.01.1997 - 7 U 4766/96
- KG, 03.03.1998 - 17 U 9025/97
Rückforderungsrecht des Notars bei Auszahlungsfehler
- LG Offenburg, 24.02.2004 - 4 O 56/03
Stornierung einer Gutschrift auf Kontokorrentkonto; Bereicherungsanspruch gegen …
Rechtsprechung
BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Abweisung eines Asylklage als offensichtlich unbegründet
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Asylverfahren - Aufklärungspflicht - Beweisanträge - Sachvortrag
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 16.12.1988 - 9 VG A.388/87
- BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 3073 (Ls.)
- NJW 1990, 3194 (Ls.)
- NVwZ 1990, 854
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).Unter welchen Voraussetzungen sich eine Klage als offensichtlich aussichtslos erweisen kann, so daß sich ihre Abweisung dem Gericht "geradezu aufdrängt", läßt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfGE 65, 76 [97]).
Zwar kann Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylbewerbers insgesamt eine Asylklage als offensichtlich unbegründet erscheinen lassen (s. BVerfGE 65, 76 [97]).
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
Die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet setzt aber voraus, und zwar in einem besonders strengen Sinne, daß alle Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung erschöpft sind (vgl. BVerfGE 67, 43 [56f.]) zur Verpflichtung des Bundesamtes, durch umfassende Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden). - BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
Diese Beurteilung ergibt im vorliegenden Fall jedoch, daß das Verwaltungsgericht den ihm zu belassenden Wertungsrahmen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 ff.]) überschritten hat.
- BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
Abgesehen davon, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend darauf ankommt, ob der Betreffende das ihm unterstellte asylrelevante Merkmal, dessentwegen er verfolgt wird, auch tatsächlich besitzt (vgl. BVerwGE 55, 82 [85 f.]; 75, 99 [106 f.]), hatte der Beschwerdeführer jedoch Einzelheiten über Versuche angegeben, ihn für Putschpläne zu gewinnen, und zu seiner Verwicklung in solche Pläne auch Zeugen benannt, deren Vernehmung er in der mündlichen Verhandlung beantragt hat. - BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85
Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung …
Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
Abgesehen davon, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend darauf ankommt, ob der Betreffende das ihm unterstellte asylrelevante Merkmal, dessentwegen er verfolgt wird, auch tatsächlich besitzt (vgl. BVerwGE 55, 82 [85 f.]; 75, 99 [106 f.]), hatte der Beschwerdeführer jedoch Einzelheiten über Versuche angegeben, ihn für Putschpläne zu gewinnen, und zu seiner Verwicklung in solche Pläne auch Zeugen benannt, deren Vernehmung er in der mündlichen Verhandlung beantragt hat. - BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).
- VG München, 15.11.2016 - M 16 S 16.33661
Anforderungen an eine Offensichtlichkeitsentscheidung
Dies lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (vgl. z. B. BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - juris Rn. 14).Legt man die von den Glaubwürdigkeitszweifeln des Bundesamts unberührten Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht zugrunde, hat die Antragstellerin einen Sachverhalt glaubhaft gemacht, dem eine Asylrelevanz zumindest nicht ohne weiteres abgesprochen werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - juris Rn. 16, Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 30 Rn. 23).
- VG Oldenburg, 09.04.2015 - 7 B 1548/15
Ashkali; Behandlung; Chemotherapie; Krankheit; Lungenkrebs; Roma; Schutz durch …
Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (…BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199). - VG Oldenburg, 27.01.2016 - 7 B 283/16
Asyl- und Flüchtlingsrecht: Roma aus Serbien; Abschiebungsschutz wegen PTBS
Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (…BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
- VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
Zur örtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen die Befristung des gesetzlichen …
Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (…BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199). - VG Oldenburg, 10.04.2015 - 5 A 1688/14
Blutrache
Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (…BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199). - VG Oldenburg, 01.06.2016 - 7 B 1888/16
Behandlung; Krankheit; Medizinische Versorgung; Paranoide Schizophrenie; …
Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (…BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199). - VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
Republik Moldau, keine Gruppenverfolgung von Roma in der Republik, Moldau
Als offensichtlich unbegründet kann ein Asylantrag nur angesehen werden, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - NVwZ 1990, 854 - juris Rn. 14 zur Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet;… Bergmann in ders./Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 30 AsylG Rn. 3). - BVerfG, 22.08.1990 - 2 BvR 642/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsfeststellung im …
Wegen der aus dem besonderen Charakter des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer Fehlurteile (s. BVerfGE 71, 276 [292]) setzt die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet mit den für den Instanzenzug sich ergebenden Konsequenzen zum anderen in einem besonderes strengen Sinne voraus, daß alle Möglichkeiten der Sachaufklärung erschöpft sein (vgl. BVerfGE 67, 43 [56 f.] zur Verpflichtung des Bundesamtes, durch umfassende Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden; vgl. auch Beschluß der Kammer von 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, S. 199 ). - VG Oldenburg, 06.11.2017 - 7 B 8130/17
ASD; Vorhofseptumdefekt; Behandlungsniveau; Behandlungsstandard; Gesundheit; …
Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (…BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199). - VG Oldenburg, 19.09.2017 - 7 B 7350/17
Allgemeine Lage; Armenien; Gesundheit; Gesundheitliche Versorgung; Krankheit; …
Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (…BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199). - VG Karlsruhe, 27.06.2005 - A 4 K 10611/05
Asylantragsfiktion für vor dem 01.01.2005 geborene oder eingereiste Kinder
- VG München, 15.03.2021 - M 7 S 7 21.30273
Myanmar: Verfolgungsgefahr von Rückkehrern nach Putsch unklar; aufschiebende …
- VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16
Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und …
- OVG Sachsen, 16.06.2009 - A 3 B 510/07
Aufklärungsrüge; Beweisantrag; hilfsweise rechtliches Gehör; Verwirkung
- VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
Rechtsschutzbedürfnis für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …
- VG Leipzig, 14.09.2023 - 3 K 865/23
Indien: Hinreichender interner Schutz
- VG Oldenburg, 23.11.2020 - 7 B 3149/20
Armenien; Homosexualität; Inländische Fluchtalternative; Interner Schutz; …
- VG Oldenburg, 01.07.2020 - 7 B 1685/20
Allg. Gesundheitsversorgung; Georgien; Inländische Fluchtalternative; Lage in …
- VG Karlsruhe, 13.06.2019 - A 7 K 2457/19
Anwendung der Gnandi-Entscheidung auf das deutsche Asylverfahren
- VG München, 15.03.2021 - M 7 S7 21.30273
Der Militärputsch in Myanmar im Februar 2021 kann zur Annahme veränderter …
- VG Oldenburg, 28.11.2019 - 7 B 3364/19
Asyl; Lage; Marokko; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil; …
- VG Arnsberg, 23.07.2007 - 4 L 526/07
Vornahme einer Interessenabwägung i.R.e. Antrags auf Anordnung der aufschiebenden …
- VG Arnsberg, 18.07.2007 - 4 L 514/07
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer ausländerrechtlichen Abschiebungsandrohung; …
- VG Oldenburg, 21.12.2016 - 15 B 6613/16
Asyl: Keine Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens bei abgebrochener …
- VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510715
- VG Dresden, 15.02.2021 - 7 L21/21
Georgien: Opfer von kriminellem Unrecht mit Zugang zu Schutzmöglichkeiten in …
- VG Oldenburg, 28.01.2019 - 2 B 226/19
- VG München, 12.06.2017 - M 16 S 17.31633
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer ukrainischen Staatsangehörigen
- VG Leipzig, 27.04.2017 - 3 K 2057/16
- VG Oldenburg, 11.07.2016 - 15 B 3216/16
- VG Oldenburg, 18.01.2016 - 5 B 4568/15
- VG Oldenburg, 09.04.2015 - 1 B 1482/15
- VG Oldenburg, 19.03.2015 - 5 B 1167/15
- VG Karlsruhe, 13.12.2010 - A 6 K 3225/10
Asylverfahren, Iran, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, offensichtlich …