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   BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88   

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BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 (https://dejure.org/1989,52)
BVerfG, Entscheidung vom 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 (https://dejure.org/1989,52)
BVerfG, Entscheidung vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 (https://dejure.org/1989,52)
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Ausschluß der beamtenrechtlichen Neubescheidungsklage

Art. 19 Abs. 4 GG, die Rspr. des BVerwG, wonach der unter Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG übergangene Bewerber gegen die Ernennung des Mitbewerbers nicht nachträglich, sondern nur vorbeugend (§ 123 VwGO) gerichtlich vorgehen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine beamtenrechtliche Konkurrentenklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beförderung - Unterrichtspflicht des Dienstherrn unterlegenen Bewerbern gegenüber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stellenbesetzung - Bewerber - Unterlegen - Verpflichtungsklage - Vorläufiger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 501
  • NVwZ 1990, 255 (Ls.)
  • DVBl 1989, 1247
  • DVBl 1990, 106
 
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Wird zitiert von ... (283)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Dies setzt unter anderem eine hinreichende Prüfungsbefugnis des Richters über die tatsächliche und rechtliche Seite des Rechtsschutzbegehrens sowie eine ausreichende Entscheidungsmacht für ihn voraus, um der erfolgten Rechtsverletzung wirksam abzuhelfen (vgl. BVerfGE 61, 82 [110 f.]).

    Diese Pflicht des Dienstherrn folgt unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG; denn das dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgelagerte Verwaltungsverfahren darf nicht so ausgestaltet sein, daß es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 22, 49 [81 f.]; 61, 82, [110]).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Werden, wie hier, Verletzungen eines vom Grundgesetz gewährleisteten subjektiven Rechts durch die öffentliche Gewalt gerügt, müssen die dem Betroffenen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG an einen effektiven Rechtsschutz genügen (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 f.]; 40,. 272 [275]; st. Rspr.).

    Die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit des ihn in Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Hoheitsakts oder der Verweis auf einen Schadensausgleich in Geld genügen diesem Rechtsschutzanspruch im Regelfall nicht, wenn nicht tatsächliche Umstände oder zwingende Gründe des allgemeinen Wohls (vgl. dazu BVerfGE 35, 382 [402]; 51, 268, [284]; 67, 43 [58 f.]) der Beseitigung des angegriffenen Hoheitsakts entgegenstehen.

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, daß der Zugang des Bürgers zum Gericht ohne Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG nach Maßgabe der jeweiligen Prozeßordnung von bestimmten prozessualen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, sofern diese den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer Weise erschweren (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [268]; 35, 65 [73]).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kommt dabei nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 37, 150 [153]; 67, 43 [58]; 69, 220 [227 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Diese auf der Auslegung des Beamten- und Verwaltungsprozeßrechts beruhende Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist in Anbetracht des insoweit eingeschränkten Prüfungsmaßstabs des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit des ihn in Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Hoheitsakts oder der Verweis auf einen Schadensausgleich in Geld genügen diesem Rechtsschutzanspruch im Regelfall nicht, wenn nicht tatsächliche Umstände oder zwingende Gründe des allgemeinen Wohls (vgl. dazu BVerfGE 35, 382 [402]; 51, 268, [284]; 67, 43 [58 f.]) der Beseitigung des angegriffenen Hoheitsakts entgegenstehen.
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, daß der Zugang des Bürgers zum Gericht ohne Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG nach Maßgabe der jeweiligen Prozeßordnung von bestimmten prozessualen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, sofern diese den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer Weise erschweren (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [268]; 35, 65 [73]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, daß der Zugang des Bürgers zum Gericht ohne Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG nach Maßgabe der jeweiligen Prozeßordnung von bestimmten prozessualen Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, sofern diese den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer Weise erschweren (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [268]; 35, 65 [73]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Art. 33 Abs. 2 GG gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfGE 1, 167 [184]).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
    Diese Pflicht des Dienstherrn folgt unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG; denn das dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgelagerte Verwaltungsverfahren darf nicht so ausgestaltet sein, daß es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 22, 49 [81 f.]; 61, 82, [110]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82

    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Stelle eines Fachleiters für besondere

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Stellen sie eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs fest, muss die Ernennung des ausgewählten Bewerbers bereits dann durch einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl des Antragstellers bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (stRspr; vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501; vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194; BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 -BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 31 f.).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Dieser Anspruch ist erfüllt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes vor der Besetzung des Amtes in Anspruch zu nehmen gewährt wird (BVerfG 2. Senat 3. Kammer 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung verfassungsrechtlich nicht beanstandet (Kammerbeschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501 f.).

    Die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit des sein Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Verwaltungsakts oder die Verweisung auf Schadensersatz in Geld genügen seinem Rechtsschutzanspruch nicht, wenn nicht tatsächliche Umstände oder zwingende Gründe des allgemeinen Wohls der Beseitigung des angegriffenen Verwaltungsakts entgegenstehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. September 1989, a.a.O).

    Das Verwaltungsverfahren darf nicht so ausgestaltet werden, dass es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. September 1989, a.a.O.).

    Der Dienstherr muss seine Auswahlentscheidung dem Unterlegenen rechtzeitig vor der Ernennung des Mitbewerbers mitteilen, um ihm die erfolgreiche Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. September 1989, a.a.O.).

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