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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87   

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https://dejure.org/1989,1005
BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87 (https://dejure.org/1989,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1989 - 2 C 25.87 (https://dejure.org/1989,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 2 C 25.87 (https://dejure.org/1989,1005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres Endgrundgehalt - Fehlende Amtsbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 282
  • NJW 1990, 590 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 757
  • DVBl 1989, 772
  • DÖV 1989, 680
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87
    Das statusrechtliche Amt wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet (vgl. BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80]; 69, 303 [BVerwG 07.06.1984 - 2 C 84/81]).

    Dabei wird der Amtsinhalt des einem Beamten durch Ernennung übertragenen statusrechtlichen Amtes vom Gesetzgeber bestimmt, teils im Besoldungsrecht und ergänzend im Haushaltsrecht durch die Einrichtung von Planstellen (vgl. BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80] mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1976 - 2 A 12/75
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87
    Ein in der Sache liegender Grund für die im Hinblick auf das Erfordernis einer Ernennung unterschiedliche Behandlung einer Beförderung mit und derjenigen ohne neue Amtsbezeichnung ist nicht ersichtlich (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 22. März 1976 - 2 A 12/75 - ).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 31.80

    Volksschulkonrektor als Fachleiter an einem Bezirksseminar für das Lehramt an der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87
    Es liegt auch kein Fall einer sogenannten "Nichternennung" vor, den der erkennende Senat im Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 31.80 - (DÖD 1984, 36 = DVBl. 1983, 1108) für den Ausnahmefall bejaht hat, daß im Zeitpunkt der Aushändigung der Ernennungsurkunde das zu verleihende Amt (objektiv) rechtlich nicht (mehr) vorhanden war.
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81

    Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87
    Das statusrechtliche Amt wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet (vgl. BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80]; 69, 303 [BVerwG 07.06.1984 - 2 C 84/81]).
  • VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245

    Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung wegen fehlender Zustimmung des

    §§ 11 und 12 BeamtStG sind Ausdruck des hergebrachten Grundsatzes (Art. 33 Abs. 5 GG) der "Rechtsbeständigkeit" bzw. der "gesteigerten Bestandskraft" der Ernennungen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der Ämterstabilität die Nichtigkeits- und Rücknahmetatbestände durch eine abschließende und erschöpfende Regelung beschränkt sein sollen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1989 - 2 C 25/87 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Die Verleihung genießt in gleicher Weise Ämterstabilität wie eine Ernennung (Urteile vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 11.70 - BVerwGE 40, 229 = Buchholz 235.11 Art. 356 Nr. 1 und vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 = Buchholz 237.6 § 18 NdsLBG Nr. 2 S. 3 f.; Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 2 B 25.07 - Buchholz 240 § 42 BBesG Nr. 26 Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 254/13

    Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos verliert Doktorgrad

    BVerwG, Beschluss vom 15. April 1994 - 3 B 23.94 -, juris, Rdn. 3; Urteil vom 8. September 1993 - 11 C 39.92 -, DVBl. 1994, 409, juris, Rdn. 13; Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 25.87 -, BVerwGE 81, 282, juris, Rdn. 25; Urteil vom 8. August 1986 - 4 C 16.84 -, NVwZ 1987, 488, juris, Rdn. 8; Schmitz, in: Stelkens/ Bonk/Sachs, a. a. O., § 1, Rdn. 208, 220, 222.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.1989 - 4 B 70.89   

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https://dejure.org/1989,3316
BVerwG, 03.08.1989 - 4 B 70.89 (https://dejure.org/1989,3316)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1989 - 4 B 70.89 (https://dejure.org/1989,3316)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1989 - 4 B 70.89 (https://dejure.org/1989,3316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlaß eines Baugebots - Festsetzungen des Bebauungsplans - Städtebauliche Gründe - Bodenrechtliche Spannung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 590 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 60
  • DÖV 1990, 257
  • ZfBR 1989, 265
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Das demgegenüber für ein Baugebot erforderliche stärkere Gewicht der städtebaulichen Gründe läßt sich demgemäß aus einer tatsächlichen Situation im Plangebiet ableiten, die keinen längeren Aufschub der Verwirklichung der bauplanerischen Festsetzungen duldet und deshalb die Statuierung einer Baupflicht für den Eigentümer unter Überwindung seiner gegen eine sofortige Planverwirklichung sprechenden Belange rechtfertigt (vgl. Vogel in Kohlhammer-Kommentar zum Bundesbaugesetz, § 39 b Rz. 10; Beschluß des Senats vom 3. August 1989 - BVerwG 4 B 70.89 - ZfBR 1989, 265).
  • VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 7 K 20.102

    Anordnung eines Baugebots, Erforderlichkeit der Bauleitplanung, Städtebauliche

    Liegt ein Bebauungsplan vor, müssen die städtebaulichen Gründe in ihrem Gewicht und ihrer Dringlichkeit über diejenigen hinausreichen, die den Bebauungsplan tragen (BVerwG. B.v. 3.8.1989 - 4 B 70/89; Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang, 15. Aufl. 2022, BauGB § 175 Rn. 5).

    Für dieses Verständnis spricht auch der Sinn und Zweck der Vorschrift, denn das Bebauungsgebot ist ein städtebauliches Instrument, um vorhandene Baulücken zu schließen (BT-Drucks. 9/746, 16, 25, vgl. BVerwG, B.v. 3.8.1989 - 4 B 70/89; U.v. 15.02.1990 - 4 C 41/87).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96

    Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von

    Deshalb scheidet auch eine Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 3. August 1989 - BVerwG 4 B 70.89 - (Buchholz 406.11 § 175 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 60) aus, weil dieser zu einem Baugebot nach § 39 b BBauG/§ 176 BauGB ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Dies ist indes unschädlich, da der Einstellung des Verfahrens lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 1990 - Az.: 4 NB 17.90 - NVwZ 1990, 60, Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 92 Rn. 3 [m. w. N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2017 - 2 A 917/15

    Verpflichtungsbegehren auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides;

    vgl. dazu: OVG Sch.-H., Urteil vom 10. März 1989 - 1 L 15/98 -, BRS 49 Nr. 219 = juris.
  • VG Oldenburg, 05.09.2002 - 4 A 3604/99

    Anlagenbegriff; Veränderungssperre; wesentliche Änderung; Windfarm

    Unzulässig ist es jedoch, ausschließlich Immissions- oder Immissionsgrenzwerte festzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 8. August 1989 - 4 NB 2.89 - NVwZ 1990 S. 60).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 85.87   

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https://dejure.org/1989,1872
BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 85.87 (https://dejure.org/1989,1872)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1989 - 8 C 85.87 (https://dejure.org/1989,1872)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1989 - 8 C 85.87 (https://dejure.org/1989,1872)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögensübernahme - Haftung - Gewerbesteuerschuld - Verwaltungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 590
  • NVwZ 1990, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08

    Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?

    - BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1989 - 8 C 85.87 -, NJW 1990, 590 - ist hier schon deshalb nicht einschlägig, weil es in jenem Fall um die auf § 191 Abs. 1 AO gestützte Haftung des Übernehmers eines Vermögens nach dem zwischenzeitlich aufgehobenen § 419 BGB ging.
  • OVG Thüringen, 16.09.2008 - 2 EO 490/08

    Nutzung einer Stadthalle durch politische Partei

    Dies ergibt sich aus dem im intertemporalen Verwaltungsrecht allgemein geltenden Grundsatz, dass neues Verfahrensrecht und materielles Recht vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an regelmäßig auch anhängige Verfahren erfasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. September 2007 - 1 C 21/07 -BVerwGE 129, 243-251, vom 7. Juli 1989 - 8 C 85/87 - NJW 1990, 590-592 und vom 26. März 1985 - 9 C 47/84 - NVwZ 1986, 45-46; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 4. März 2004 - 3 KO 1149/03 - ThürVBl.
  • BFH, 28.01.2009 - X R 63/06

    Haftung gemäß § 419 BGB a.F. - Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns aus der

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 7. Juli 1989 8 C 85/87, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 590) ergebe sich zwar, dass es für eine Haftung i.S. des § 419 BGB a.F. genüge, wenn ein Anspruch im Zeitpunkt der Vermögensübernahme bereits "im Keim begründet" gewesen sei.

    Ist nur ein Teil des Vermögens Gegenstand der Übertragung, liegt eine Vermögensübernahme i.S. des § 419 BGB a.F. vor, wenn das Vermögen, welches dem Vermögensübergeber verbleibt, bei größeren Vermögensübertragungen weniger als 10% (BGH-Beschluss vom 30. April 2008 XII ZR 64/05, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2008, 391) und in sonstigen Fällen weniger als 15% (BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590) ausmacht.

    Denn insoweit stand der Vermögensgegenstand den Gläubigern des Übertragenden bereits vor der Übertragung nicht als Vollstreckungsobjekt zur Verfügung (BGH-Urteil in DB 1976, 1279; BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590, und BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 561).

    Entsprechend der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für das Vorliegen eines Anspruchs i.S. des § 419 BGB a.F. entscheidend, wann dieser "im Keim begründet" wurde (BGH-Urteil vom 3. Juni 1992 VIII ZR 138/91, DB 1992, 1570; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 155/79, BFHE 140, 6, BStBl II 1984, 286, und BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590).

    Mit seiner Rechtsauffassung weicht der erkennende Senat nicht vom Urteil des BVerwG in NJW 1990, 590 ab.

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