Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 11.10.1989 | BayObLG, 06.07.1989

Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 06.10.1989 - 30 C 1949/89 - 81   

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https://dejure.org/1989,2940
AG Frankfurt/Main, 06.10.1989 - 30 C 1949/89 - 81 (https://dejure.org/1989,2940)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.10.1989 - 30 C 1949/89 - 81 (https://dejure.org/1989,2940)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - 30 C 1949/89 - 81 (https://dejure.org/1989,2940)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Halter eines Fahrzeuges hat in jedem Fall auch für das schuldhafte Verhalten derer einzutreten, die die Besitzstörung herbeigeführt haben

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei Besitzstörung durch widerrechtliches Parken

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abschleppkosten bei Besitzstörung durch widerrechtliches Parken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    GoA; Auftrag; Parkverstoß; Abschleppkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 683 S. 1, §§ 667 ff., § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 917
  • NJW-RR 1990, 527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Zwar wäre der Kläger beziehungsweise die Z -Versicherungsgesellschaft als Mieter des Stellplatzes Nr. 4 und damit Besitzer eines Grundstücksteils gemäß § 859 Abs. 1 und 3 BGB berechtigt gewesen, sich sofort nach Entziehung des Besitzes durch Entsetzung des Täters mittels Abschleppens des rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs wieder des Besitzes zu bemächtigen (vgl. u.a. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 51. Auflage, § 859 Rn 4; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.11.1977, OLGZ 1978, 206; LG Frankfurt, Urteil vom 22.6.1983, NJW 1984, 183; AG Mühlheim, Urteil vom 6.6.1986, NJW-RR 1986, 1355; AG Braunschweig, Urteil vom 6.11.1985, NJW-RR 1986, 1414; AG Frankfurt, Urteil vom 6.10.1989, NJW 1990, 917; einschränkend - "nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist" -: AG Frankfurt, Urteil vom 7.4.1988, NJW-RR 1989, 83).
  • LG München I, 17.03.2005 - 6 S 21870/04

    Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei

    Von einem solchen ist zu erwarten, dass er ein behinderndes Fahrzeug nicht in der Feuerwehrfahrtzone abstellt, wo sowohl Dritten Gefahr droht, als auch dem Eigentum der Geschäftsherrin, das im Falle eines Brandes durch anfahrende Feuerwehr beschädigt werden könnte (vgl. Urteil des AG München vom 13.7.04; Urteil AG Frankfurt vom 6.10.89, NJW 90, 917).
  • AG Hannover, 09.02.1993 - 546 C 16181/92

    Parkverstoß; Blockieren der Auffahrt; Halterhaftung; Zustandsstörung; Haftung des

    Die gegenteilige Auffassung des AG Fürstenfeldbruck (DAR 1985, 257) und des AG Frankfurt/M. (in den - unveröffentl. - Urt. v. 6.10.1989 - 30 C 1949/89-81 und v. 1.9.1989 - 30 C 1849/89-81), auf die sich der Kl. zur Begründung der von ihm geltend gemachten Ansprüche stützt, findet im Gesetz keine Grundlage.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.10.1989 - 2 U 4/89   

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https://dejure.org/1989,3163
OLG Köln, 11.10.1989 - 2 U 4/89 (https://dejure.org/1989,3163)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.1989 - 2 U 4/89 (https://dejure.org/1989,3163)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - 2 U 4/89 (https://dejure.org/1989,3163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung von Werklohn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat der Schwarzarbeiter auch dann keinen Vergütungsanspruch, wenn die Leistung bereits ausgeführt ist? (IBR 1990, 99)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 917 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 251
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 12 U 155/06

    Nichtigkeit eines Werkvertrages "ohne Rechnung" und Ansprüche des Auftraggebers

    Auch ist nach dem unwiderlegten Vortrag des Beklagten von einem niedrigeren Werklohn infolge der "ohne Rechnung"-Abrede auszugehen, sodass auch der Kläger durch den Gesetzesverstoß einen Vorteil erlangt hat und schon deshalb eine Einschränkung der Folgen des § 134 BGB nach § 242 BGB nicht geboten ist (so auch Saarländisches OLG, a. a. O.; OLG Köln NJW-RR 1990, S. 251).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.1999 - 1 U 298/99

    Schwarzgeldabrede: Vertrag insgesamt nichtig?

    Die Anwendbarkeit des § 817 Satz 2 BGB in derartigen Fällen wird allgemein anerkannt (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1990, 251, 252 für die Fälle der Schwarzarbeit i.e.S.).

    Die Zubilligung von Bereicherungsansprüchen würde der Vertragsnichtigkeit nach §§ 134, 138 BGB die abschreckende Wirkung nehmen und den Schutz mindern, der den rechtstreuen Leistungsanbietern mittelbar dadurch gewährt werden soll, dass Verträge, die gegen die sittliche Ordnung und/oder ein gesetzliches Verbot verstoßen, rechtlich unwirksam sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 1990, 251, 252 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 3 Z 22/89   

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https://dejure.org/1989,6132
BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 3 Z 22/89 (https://dejure.org/1989,6132)
BayObLG, Entscheidung vom 06.07.1989 - BReg. 3 Z 22/89 (https://dejure.org/1989,6132)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juli 1989 - BReg. 3 Z 22/89 (https://dejure.org/1989,6132)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 917 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 194
  • BayObLGZ 1989, 282
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

    Die Gerichtsentscheidung, auf die sich diese Literaturansicht stützt (BayObLG, Beschluss vom 6. Juli 1989 - BReg. 3 Z 22/89 -, …
  • OLG Köln, 28.07.1999 - 16 Wx 97/99

    Platzverweis; Ingewahrsamnahme; Freiheitsentziehung; Amtsgerichtsbeschluß;

    Aus § 7 Abs. 5 FreihEntzG folgt, daß in allen Tatsacheninstanzen grundsätzlich zwingend eine mündliche Anhörung des Betroffenen gemäß § 5 Abs. 1 FreihEntzG geboten ist, die in ihrer Ausgestaltung der mündlichen Verhandlung nach der Verwaltungsgerichtsordnung gleichwertig ist, in der also der Sachverhalt, gegebenenfalls unter Vernehmung der in Betracht kommenden Zeugen, in Gegenwart des Betroffenen durch das Gericht aufgeklärt wird (vgl. BayObLGZ 1989, 282, 289).
  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

    Zwar hat das - inzwischen aufgelöste - Bayerische Oberste Landesgericht entschieden (BayObLG NVwZ 1990, 194/196; siehe auch Berner/Köhler PAG 19. Aufl. Art. 18 Rn. 12; Schmidbauer Art. 18 PAG Rn. 20; offen gelassen in BayVerfGH NJW 1992, 1499), dass auch bei der Nachprüfung einer vor gerichtlicher Entscheidung beendeten Freiheitsentziehung der Betroffene grundsätzlich in allen Tatsacheninstanzen mündlich anzuhören ist, und dies mit § 13 Abs. 2, § 5 Abs. 1 FreihEntzG begründet.
  • LG Hamburg, 14.06.1996 - 608 Os 18/96

    'Verbringungsgewahrsam' (Eröffnungsbeschluß) - § 239, § 240 StGB, Fernziel, (nach

    Das BayObLG (NVwZ 1990, 194 (196f)) hat sich mit dem Fall befaßt, daß die von Demonstranten ausgehende Gefahr ihr Festhalten rechtfertigt, aber nur ihre räumliche Trennung die von ihnen ausgehende Gefahr beseitigt.
  • LG Cottbus, 25.09.2019 - 7 T 25/19

    Gewahrsamnahme ohne personenbezogenen Straftatverdacht

    Die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer beendeten Freiheitsentziehung beschränkt sich auf die Frage, ob der Gewahrsam auf Grund Polizeirechts gerechtfertigt war (so BayObLG, Beschluss vom 06.07.1989, Breg. 3 Z 22/89, …
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