Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.08.1989

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.12.1989 - 2 Ss 415/89 - 156/89 II   

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https://dejure.org/1989,3360
OLG Düsseldorf, 11.12.1989 - 2 Ss 415/89 - 156/89 II (https://dejure.org/1989,3360)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.1989 - 2 Ss 415/89 - 156/89 II (https://dejure.org/1989,3360)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 1989 - 2 Ss 415/89 - 156/89 II (https://dejure.org/1989,3360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1989 - 2 Ss 415/89
    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHZ 5, 365 [368 f.]; BGHSt 18, 221 [223] ..).
  • BGH, 16.04.1952 - II ZR 49/51

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1989 - 2 Ss 415/89
    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHZ 5, 365 [368 f.]; BGHSt 18, 221 [223] ..).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Vollzieht sich der Gewahrsamsübergang mithin in einem mehraktigen Geschehen, so ist die Willensrichtung des Getäuschten in dem Zeitpunkt entscheidend, indem er die tatsächliche Herrschaft über die Sache vollständig verliert (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 1989 - 2 Ss 415/89, NJW 1990, 923; Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 154/16).
  • KG, 15.05.2007 - 1 Ws 78/07

    Diebstahl; Betrug; Untersuchungshaft: Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug

    Hat der Gewahrsamsinhaber, der die wahren Absichten des Täuschenden nicht erkannt hat, den Gegenstand übergeben, ohne seinen Gewahrsam völlig preiszugeben, kommt eine Wegnahme in Betracht, wenn der Täter die Sache nunmehr gegen den Willen des Berechtigten in seinen oder eines Dritten Alleingewahrsam bringt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1990, 923).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.08.1989 - RReg. 2 St 88/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2786
BayObLG, 11.08.1989 - RReg. 2 St 88/89 (https://dejure.org/1989,2786)
BayObLG, Entscheidung vom 11.08.1989 - RReg. 2 St 88/89 (https://dejure.org/1989,2786)
BayObLG, Entscheidung vom 11. August 1989 - RReg. 2 St 88/89 (https://dejure.org/1989,2786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewalttätigkeit; Werfen; Lehmbrocken; Polizeibeamte; Schutzkleidung; Helme; Visier

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 923 (Ls.)
  • MDR 1990, 356
  • NStZ 1990, 37
  • JR 1990, 382
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21

    Feststellung der Zielrichtung von Fußballfan-Handlungen für Landfriedensbruch

    Die Gewalthandlungen müssen sich unmittelbar gegen die körperliche Integrität von Personen oder Sachen richten, ohne dass es hierbei zu einem Verletzungserfolg oder einer konkreten Gefährdung kommen muss (BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 -, juris Rn. 25; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 11. August 1989 - RReg 2 St 88/89 -, juris Rn. 11; Krauß in: Laufhütte u.a., Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl., SIEBENTER ABSCHNITT Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Rn. 28; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 125 Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 28.03.2019 - 1 OLG 2 Ss 61/18

    Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot: Verbergen einer

    Die Gewalthandlungen müssen sich unmittelbar gegen die körperliche Integrität von Personen oder Sachen richten, ohne dass es hierbei zu einem Verletzungserfolg oder einer konkreten Gefährdung kommen muss (BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 -, juris Rn. 25; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 11. August 1989 - RReg 2 St 88/89 -, juris Rn. 11; Schäfer in: MüKo-StGB, 3. Aufl., 125 Rn. 20; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 125 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
    Gewalttätigkeit in diesem Sinne ist ein aggressiver, physischer Krafteinsatz von einiger Erheblichkeit gegen Menschen oder Sachen (vgl. BGHSt 23, 46, 52; BayObLG NStZ 1990, 37, 38; OLG Düsseldorf NJW 1993, 869; OLG Hamburg NJW 1983, 2273; OLG Karlsruhe NJW 1979, 2416; LK-von Bubnoff, StGB, 11. Aufl., § 125 Rn. 47; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 24. Aufl., § 125 Rn. 5; jeweils m.w.N.).
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