Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.07.1990

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   BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89   

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BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89 (https://dejure.org/1990,852)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1990 - XI ZR 162/89 (https://dejure.org/1990,852)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89 (https://dejure.org/1990,852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1302
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89
    Die Grundsätze der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gebieten es aber, daß das Gericht bei seiner Entscheidung nur das berücksichtigen darf, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Parteien sich zu erklären Gelegenheit hatten (vgl. BGHZ 53, 245, 257).

    Bei einer vom beauftragten oder ersuchten Richter durchgeführten Beweisaufnahme geschieht die Verwertung der Aussagen - wie im Falle des Richterwechsels (vgl. BGHZ 53, 245, 257) - im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Protokolls.

  • BGH, 27.04.1960 - IV ZR 100/59

    Tatsachengrundlage für die Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89
    Es ist allgemein anerkannt, daß nur unter diesen Voraussetzungen der persönliche Eindruck, den ein Zeuge bei der Beweisaufnahme gemacht hat, von dem Prozeßgericht zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1966 - II ZR 188/65, VersR 1967, 25, 26; BGHZ 32, 233, 237; RG JW 1933, 2215; 1938, 2767 und 2981; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 285 Rdn. 7).
  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 188/65

    Deckungszusage aus einem Versicherungsvertrag - Ersatz eines Brandschadens -

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89
    Es ist allgemein anerkannt, daß nur unter diesen Voraussetzungen der persönliche Eindruck, den ein Zeuge bei der Beweisaufnahme gemacht hat, von dem Prozeßgericht zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1966 - II ZR 188/65, VersR 1967, 25, 26; BGHZ 32, 233, 237; RG JW 1933, 2215; 1938, 2767 und 2981; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 285 Rdn. 7).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 213/86

    Verneinung der Glaubwürdigkeit eines nur in der ersten Instanz vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89
    Vergl.: BGH, NJW 1987, 3205.
  • BGH, 18.10.2016 - XI ZR 145/14

    Bankenhaftung: Kenntnis der Bank von einem groben Missverhältnis zwischen

    Das gilt auch, wenn das Gericht den persönlichen Eindruck eines Zeugen zur Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit heranziehen will (Senatsurteile vom 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89, NJW 1991, 1302 und vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89 aaO).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Es stellt auch - entgegen der Auffassung der Revision - keinen Verfahrensfehler dar, daß die an der Urteilsfällung beteiligten Richter des Berufungsgerichts die Aussagen des Zeugen M. gewürdigt haben, obwohl keiner von ihnen dem Spruchkörper im Zeitpunkt der Vernehmung dieses Zeugen angehört hatte; dies könnte nur dort Bedeutung haben, wo Umstände eine Rolle spielen, die in der Vernehmungsniederschrift nicht festgehalten waren (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89 - NJW 1991, 1302), was vorliegend jedoch nicht der Fall war.
  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    a) Danach hat das Berufungsgericht entgegen der Ansicht der Revision nicht auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen abgestellt, obwohl der mit der Beweisaufnahme beauftragte Richter seinen persönlichen Eindruck vom Zeugen nicht in der Niederschrift vermerkt hatte (vgl. BGH, Urt. v. 30. Januar 1990 - IX ZR 162/89, BGHR ZPO § 286 - Zeugenbeweis 1; v. 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweiswürdigung 1).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3074
OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89 (https://dejure.org/1990,3074)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.1990 - 16 Wx 173/89 (https://dejure.org/1990,3074)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 1990 - 16 Wx 173/89 (https://dejure.org/1990,3074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit einer Sondervergütungsvereinbarung im Rahmen eines Verwaltervertrages; Umfang der Vollmacht des Beirats der Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1302
  • NJW-RR 1991, 726 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin vom 11. Februar 1991 (NJW-RR 1991, 726) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 29. Dezember 2004 (BayObLGZ 2005, Nr. 69) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auch wenn die Tätigkeiten des Verwalters im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse mit der Verwaltervergütung grundsätzlich abgegolten sind, ist die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für besondere, darüber hinausgehende Leistungen, wie die auf einem besonderen Eigentümerbeschluß beruhende (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG), einen weitergehenden Aufwand verursachende gerichtliche Geltendmachung von Rückständen, grundsätzlich zulässig (BayObLG WE 1988, 200, 201; OLG Köln, NJW 1991, 1302, 1303 [OLG Köln 09.07.1990 - 16 Wx 173/89]; Palandt/Bassenge § 21 WEG Rdn. 3 m.w.N.; Schnauder WE 1991, 179, 184; a.A. KG NJW 1991, 1304, 1305).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Die Eigentümerversammlung kann aber die Mitglieder des Verwaltungsbeirates gemäß § 662 BGB beauftragen, den Verwaltervertrag abzuschließen, wenn die Eigentümer vorher über die Bestellung, den maßgeblichen Inhalt und den Abschluß des Verwaltervertrages beschlossen und den Verwaltungsbeirat zum Abschluß bevollmächtigt haben (OLG Köln, NJW 1991, 1302, 1303; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 29 Rdn. 91; Weitnauer/Hauger, WEG , 8. Aufl. 1995, § 26 Rdn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Nach Auffassung des OLG Köln [Beschluss vom 9. Juli 1990 - 16 Wx 173/89, Juris Nr. KÖRE 546389015 -] und des OLG Hamm [Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 15 W 133/00, Juris Nr. KÖRE 545552001-] könne eine solche Bevollmächtigung durch Mehrheitsbeschluss erfolgen.
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Ein entsprechender Beschluß der Eigentümerversammlung ist jedenfalls dann, wenn er - wie hier - nicht gem. § 23 Abs. 9 WEG angefochten wird, wirksam - (BayObLGZ 1974,, 305, 310; OLG Köln NJW 1991, 1302; Staudinger/Bub, BGB, 12. Bearbeitung, § 26 WEG, Rdnr. 221).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01

    Streit um die Kostentragung für Mahnung und Vertretung im Gerichtsverfahren für

    Ein solcher Beschluss hat dann die Wirkung, dass auch eine nicht mit stimmendes Mitglied oder die überstimmte Minderheit Vertragspartei wird und ebenfalls insoweit aus dem Vertrag gesamtschuldnerisch mithaftet (vgl. OLG Köln NJW 91, S. 1302 ).

    Will die Gemeinschaft insoweit für eine Betreibung sorgen, ist es daher nicht unangemessen, dass sie sich zur Übernahme der dem Verwalter entstehenden Kosten verpflichtet (vgl. OLG Köln NJW 91, S. 1302 ).

    Denn entsprechend der vorgenannten Ausführungen ist ferner allgemein anerkannt, dass insbesondere die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen mit einer über die Verwaltervergütung hinausgehenden zusätzlichen Vergütung geregelt werden kann, wenn der Verwalter dabei das gerichtliche Verfahren als Verfahrens- oder Prozessstandschafter im eigenen Namen oder als Vertreter der Wohnungseigentumsgemeinschaft in deren Namen führt (vgl. BGH NJW 93, S. 1924 ; OLG Köln NJW 91, S. 1302 , OLG Frankfurt WuM 90, S. 457 ; LG Berlin Rechtspfleger 2001, S. 568; Bärmann/Pick/Merle WEG § 26 Rdrn. 117).

    Eine entsprechende Vergütung kann dabei entweder durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar oder aber auch im Rahmen eines insoweit genehmigten Verwaltervertrages erfolgen (vgl. OLG Köln NJW 91, S. 1302 ).

    Der Höhe nach entspricht eine derartige Sondervergütung dabei dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Pauschale für die gerichtliche Geltendmachung der Beitragsforderung etwa in Höhe einer jährlichen Verwaltervergütung der betreffenden Wohnung der Wohnungseigentumsgemeinschaft liegt (vgl. OLG Köln NJW 91, S. 1302 ; Bärmann/Pick/Merle WEG § 26 Rdnr. 117).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Zutreffend weist die weitere Beschwerde der Antragsteller darauf hin, dass eine nicht näher beschriebene Vollmacht den Verwaltungsbeirat lediglich zu einem Vertrag ermächtigt, der ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. OLG Köln NJW 1991, 1302; OLG Hamm NZM 2001, 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 505; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 38; Boeckh, a.a.O., Teil 2 § 5 Rz 9; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 14; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 40, je m. w. N.; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 2006, 871; Staudinger/Bub, a.a.O., § 29 WEG Rz. 122; § 26 WEG Rz. 222).
  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98

    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

    Dies ist grundsätzlich nur bei Verzug oder einer sonstigen schuldhaften Pflichtverletzung der Fall (vgl. BayObLGZ 1988, 54/57; OLG Köln NJW 1991, 1302 /1303; Schmid DWE 90, 2/5).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2003 - 3 Wx 364/02

    Unwirksamkeit der Erhebung einer pauschalen Sondervergütung in einem

    In diesem Zusammenhang ist es unbedenklich, dem Verwalter für die Führung von gerichtlichen Verfahren eine Vergütung in Höhe der - vorliegend nicht überschrittenen - Pauschgebühren nach der BRAGO zuzubilligen (BGH a.a.O; vgl. auch OLG Hamm a.a.O.; OLG Köln vom 09.07.1990 - 16 Wx 173/89; Senat vom 21.02.1996 - 3 Wx 442/92).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

    Die insoweit dem Verwaltungsbeirat erteilte Vollmacht ermächtigte diesen zu einer ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Vertragsgestaltung (Senatsbeschluss vom 09.07.1990 - 16 Wx 173/89 - NJW 1991, 1302; OLG Hamm a.a.O.).
  • LG Stuttgart, 03.03.2003 - 2 T 70/03
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer durch den Verwalter;

  • LG Berlin, 06.06.2001 - 82 T 161/01
  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01

    Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zum Abschluss des Verwaltervertrages;

  • AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14

    Beschluss zur Dachsanierung ohne Vergleichsangebote ist ungültig!

  • AG Bonn, 01.02.2012 - 27 C 194/11

    Ordnungsgemäße Verwaltung

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