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   BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90   

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BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90 (https://dejure.org/1991,491)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1991 - 3 StR 205/90 (https://dejure.org/1991,491)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 3 StR 205/90 (https://dejure.org/1991,491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revisionstenor i.R.e. Totschlags

  • Wolters Kluwer

    Heimtückisch begangener Mord oder Totschlag - Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers im Zeitpunkt des Versuchsbeginns - Wegfall der Arglosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1963
  • MDR 1991, 461
  • NStZ 1991, 233
  • StV 1991, 563
  • JR 1991, 380
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Zeitpunkt des Versuchbeginns

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    a) Maßgebend für die Beurteilung, ob der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewußt zur Tötung ausgenutzt, somit heimtückisch gehandelt hat, ist grundsätzlich der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs und damit der Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 22 Ansetzen 12 und § 211 II Heimtücke 2, 4 und 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Auch erstreckt sich das Versuchsstadium einer Tat auf Handlungen, die nach dem Tatplan der Tatbestandsverwirklichung in dem Sinne unmittelbar vorausgehen, daß der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv ohne weitere Zwischenakte zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202/203; 28, 162, 163; 30, 363, 364; BGHR StGB § 22 Ansetzen 12 und § 211 II Heimtücke 6).

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    Arglos in dem bei heimtückischer Begehungsweise vorausgesetzten Sinn ist das Tatopfer dann, wenn es weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem (nur) gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten (erheblichen) Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7; BGH NJW 1980, 792; NStZ 1981, 387; StV 1985, 235 ).

    Ursächlich dafür, daß sich der Betroffene eines Angriffs versieht, kann schon sein, daß der Täter ihm in einer, wenn auch nur mit Worten geführten Auseinandersetzung in so offener Feindseligkeit entgegentritt, daß er Tätlichkeiten befürchtet (vgl. BGH NJW 1980, 792).

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    Arglos in dem bei heimtückischer Begehungsweise vorausgesetzten Sinn ist das Tatopfer dann, wenn es weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem (nur) gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten (erheblichen) Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7; BGH NJW 1980, 792; NStZ 1981, 387; StV 1985, 235 ).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung in BGHSt 33, 363 näher dargelegt hat, braucht dies jedoch nicht so zu sein; das Tatopfer kann trotz eines feindselig geführten verbalen Streits darauf vertrauen, daß es nicht zu einer körperlichen Attacke kommen werde.

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    Auch erstreckt sich das Versuchsstadium einer Tat auf Handlungen, die nach dem Tatplan der Tatbestandsverwirklichung in dem Sinne unmittelbar vorausgehen, daß der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv ohne weitere Zwischenakte zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202/203; 28, 162, 163; 30, 363, 364; BGHR StGB § 22 Ansetzen 12 und § 211 II Heimtücke 6).
  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    b) Heimtückische Begehungsweise wäre allerdings zu bejahen gewesen, wenn C. vom Angeklagten nach einem wohl überlegten Plan mit Tötungsvorsatz in dem Sinne eine Falle gestellt worden wäre, daß er ihn bewußt zu Tätlichkeiten provoziert hätte, um in scheinbarer Abwehr zustechen zu können (vgl. BGHSt 22, 77 ; BGH NStZ 1984, 261 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    In den Fällen, in denen ein unbedingter Tatentschluß gefaßt ist, den der Täter in der Ausführung aber vom Eintritt bestimmter Umstände abhängig macht, kann eine Versuchshandlung zwar schon vor dem "Bedingungseintritt" zu bejahen sein (vgl. BGHSt 22, 80 ; ferner Eser a.a.O. Rdn. 19 mit Nachweisen).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    Auch erstreckt sich das Versuchsstadium einer Tat auf Handlungen, die nach dem Tatplan der Tatbestandsverwirklichung in dem Sinne unmittelbar vorausgehen, daß der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv ohne weitere Zwischenakte zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202/203; 28, 162, 163; 30, 363, 364; BGHR StGB § 22 Ansetzen 12 und § 211 II Heimtücke 6).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    a) Maßgebend für die Beurteilung, ob der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewußt zur Tötung ausgenutzt, somit heimtückisch gehandelt hat, ist grundsätzlich der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs und damit der Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 22 Ansetzen 12 und § 211 II Heimtücke 2, 4 und 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    Auch erstreckt sich das Versuchsstadium einer Tat auf Handlungen, die nach dem Tatplan der Tatbestandsverwirklichung in dem Sinne unmittelbar vorausgehen, daß der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv ohne weitere Zwischenakte zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202/203; 28, 162, 163; 30, 363, 364; BGHR StGB § 22 Ansetzen 12 und § 211 II Heimtücke 6).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
    Arglos in dem bei heimtückischer Begehungsweise vorausgesetzten Sinn ist das Tatopfer dann, wenn es weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem (nur) gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten (erheblichen) Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7; BGH NJW 1980, 792; NStZ 1981, 387; StV 1985, 235 ).
  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84

    Anforderungen an die Annahme der Arglosigkeit des Opfers als Voraussetzung des

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 439/78

    Widerspruchsfreiheit von neuen zum Strafausspruch zu treffenden Feststellungen im

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf

  • BGH, 26.01.1988 - 1 StR 513/87

    Arglosigkeit des Opfers im Anschluss an einen bereits tödlichen Messerstich -

  • BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87

    Beurteilung, ob der Angeklagte tatsächlich durch eine beleidigende Äußerung des

  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83

    Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Daß er einen tätlichen Angriff (hier: Gegenangriff) in Rechnung gestellt hat, kann sich allein schon aus seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten ergeben (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vgl. weiter BGHSt 20, 301, 302; 33, 363, 365; BGH NJW 1980, 792; StV 1985, 235).

    Der Erpresser ist deshalb unter den hier gegebenen Umständen regelmäßig nicht gänzlich arglos (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13).

    Diese gründet mit darin, daß der Gegenwehr hier ersichtlich nicht das Tückische in einem Maße innewohnt, welches den gesteigerten Unwert dieses Mordmerkmals kennzeichnet (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13).

    Dem steht nicht entgegen, daß er sich auch in der Gefährlichkeit eines möglicherweise zu erwartenden Gegenangriffs verschätzt haben mag, weil er bis zuletzt wohl die Bewaffnung des Angeklagten mit einem kleinen Messer nicht bemerkt hatte (ebenso BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13).

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    a) Die Feststellungen belegen allerdings nicht, dass die Geschädigten in dem grundsätzlich dafür maßgebenden Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs, also des Eintritts des Tötungsdelikts in das Versuchsstadium, arglos waren (st. Rspr.; vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, NStZ 2018, 654, 655; Urteil vom 9. Januar 1991 ? 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963; Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; Schauf, NStZ 2019, 585; MünchKommStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 170; jew. mwN).
  • BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21

    Heimtückemord (keine Heimlichkeit erforderlich; fehlende Arglosigkeit des

    Da der Erpresser mit einer Ausübung des Notwehrrechts durch sein Opfer grundsätzlich jederzeit rechnen muss, spricht bereits die Grundkonstellation gegen dessen Arglosigkeit (vgl. BGHSt, aaO, vgl. auch Urteil vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13); deren Vorliegen ist aber dennoch aufgrund einer Gesamtwürdigung der konkreten Tatumstände im Einzelfall festzustellen (BGHSt, aaO).

    Da nämlich der Erpresser (späteres Tatopfer) in derartigen Konstellationen der wirkliche Angreifer ist, gegen dessen Angriff dem Erpressungsopfer aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 32 StGB und der dieser zugrunde liegenden strafrechtlichen Werteordnung das Notwehrrecht zusteht, mit dessen Ausübung der Erpresser in einer solchen Lage grundsätzlich rechnen muss (vgl. BGHSt, aaO, vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13), erscheint es bei wertender Betrachtung nicht systemgerecht, dem sich wehrenden Opfer, wenn es in der gegebenen Lage in den Randbereich der erforderlichen und gebotenen Verteidigung gerät oder gar exzessiv handelt, das Risiko aufzubürden, bei Überschreitung der rechtlichen Grenzen der Rechtfertigung oder auch der Entschuldigung sogleich das Mordmerkmal der Heimtücke zu verwirklichen (BGHSt, aaO).

  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 425/07

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und

    Dass das Landgericht nach diesen Feststellungen ausgeschlossen hat, dass C. seinen Argwohn vor Abgabe des ersten Schusses - dem hier für die Frage der Heimtücke maßgeblichen Beginn des mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH NJW 1991, 1963) - aufgegeben haben könnte (UA 45), ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

    Sie unterscheiden sich vom vorliegenden Fall insbesondere dadurch, dass das Tatopfer hier von der Tat nicht überrascht worden ist (vgl. BGH NStZ 1989, 364, 365: keine Heimtücke) und die Ausführung der Tat von einem Verhalten des dann Getöteten abhängig war (vgl. BGH NJW 1991, 1963: keine Heimtücke), nämlich dass Christian C. nicht zahlen würde.

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Arglos ist das Opfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, Rn. 20; Urteil vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03, NStZ-RR 2004, 14, 16; Urteil vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.).
  • BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18

    Heimtücke (ausnahmsweise Absehen vom Erfordernis der Arglosigkeit im Zeitpunkt

    a) Die Feststellungen belegen allerdings nicht, dass die Geschädigte im grundsätzlich maßgebenden Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, jeweils mwN; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29; Urteil vom 16. Februar 2016 - 5 StR 465/15, NStZ 2016, 405; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 170).

    Es lag angesichts des zuvor bereits äußerst bedrohlichen Verhaltens des Angeklagten und ihrer Reaktion hierauf auch nicht nahe, dass sie sich keines erheblichen Angriffs (zumindest) gegen ihre körperliche Unversehrtheit versah (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13 mwN), als der mit dem Messer bewaffnete Angeklagte auf sie zutrat und zur Tat ansetzte.

    Das hat der Bundesgerichtshof für Fälle eines wohldurchdachten Lockens in einen Hinterhalt und des raffinierten Stellens einer Falle entschieden (vgl. BGH, Urteile vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 385 f.; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963, 1964; MüKoStGB/Schneider aaO Rn. 172 mwN).

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    Maßgebend für die Beurteilung ist grundsätzlich der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz 11 geführten Angriffs (BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; NStZ-RR 2001, 14).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Das Landgericht ist zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung bei Beginn des mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963; vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der

    Jedoch entfällt die Arglosigkeit des Opfers dann, wenn es im Tatzeitpunkt mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 27, 29; BGH NStZ-RR 2004, 14, 15).
  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 274/10

    Mord (Voraussetzung der Heimtücke: Arglosigkeit); minder schwerer Fall des

    Dies steht der Annahme der Heimtücke entgegen (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7 und 13).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Nebenkläger bis zuletzt nicht bemerkt hatte, dass der Angeklagte ein Messer mit sich führte, und sich somit in der Gefährlichkeit des zu erwartenden Angriffs verschätzt haben kann (vgl. insoweit BGHR StGB § 211 Heimtücke 13).

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08

    Heimtückemord nach vorherigem Angriff auf das Opfer (Arglosigkeit und

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 21/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchten Heimtückemords (Voraussetzungen

  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

  • BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Erwarten eines Angriffs gegen das Leben,

  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

  • BGH, 16.02.2016 - 5 StR 465/15

    Heimtückemord: Wehrlosigkeit des Opfers trotz Abwehrmaßnahmen

  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

  • BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98

    Behandlung einer Revision der Staatsanwaltschaft, welche durch Urteil entschieden

  • LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19

    Rechtsfolgenlösung beim heimtückischen Mord

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

  • BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12

    Mord; Heimtücke (kein automatischer Ausschluss der Arglosigkeit bei vorherigen

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

  • BGH, 16.08.2006 - 2 StR 303/06

    Beistandsbestellung (Fortwirkung bis zum rechtskräftigen Abschluss des

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96

    Abgrenzung von Totschlag und versuchtem Totschlag zu versuchtem und vollendetem

  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

  • BGH, 05.05.2009 - 5 StR 50/09

    Mord (Heimtücke); Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit der Feststellungen);

  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00

    Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

  • BGH, 26.04.1996 - 2 StR 104/96

    Provokationshandlung

  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 87/95

    Angriff - Totschlag - Minder schwerer Fall

  • BGH, 16.08.2006 - 2 StR 303/06
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