Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.03.1991

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   OLG Düsseldorf, 05.12.1990 - 2 Ss (OWi) 332/90 - 83/90 II   

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OLG Düsseldorf, 05.12.1990 - 2 Ss (OWi) 332/90 - 83/90 II (https://dejure.org/1990,5787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1990 - 2 Ss (OWi) 332/90 - 83/90 II (https://dejure.org/1990,5787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 2 Ss (OWi) 332/90 - 83/90 II (https://dejure.org/1990,5787)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2163 (Ls.)
  • NZV 1991, 402
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91   

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BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91 (https://dejure.org/1991,6926)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91 (https://dejure.org/1991,6926)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1991 - RReg. 2 St 4/91 (https://dejure.org/1991,6926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2163
  • BayObLGSt 1991, 49
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 567/51
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91
    Die Absicht, im Rechtsverkehr zu täuschen, die die Herstellung einer unechten Urkunde strafbar macht, besteht dann, wenn durch den Gebrauch der Urkunde getäuscht werden, wenn diese unter der Vorspiegelung ihrer Echtheit der sinnlichen Wahrnehmung eines anderen zugänglich gemacht werden soll (BGHSt 2, 50/52; Schänkg/Schröder/Cramer StGB 23. Aufl. § 267 Rn. 90; LK-Tröndle StGB 10. Aufl. § 267 Rn. 190).

    Die genannte Vorschrift soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden schützen (BGHSt 2, 50/52; Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 267 Rn. 1).

  • RG, 17.06.1935 - 3 D 420/35

    Kann von einer fälschlich angefertigten Urkunde auch dadurch zum Zwecke einer

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91
    Von einer unechten Urkunde kann auch dadurch Gebrauch gemacht werden, dass von ihr angefertigte Fotokopien vorgelegt werden; denn auch auf diese Weise wird dem zu Täuschenden die sinnliche Wahrnehmung der in allen Einzelheiten abgebildeten falschen Urkunde ermöglicht (RGSt 69, 228/231; BCHSt 5, 291/292; BGH NJW 1978, 2042/2043; LK-Tröndle aaO § 267 Rn. 169).

    Ging also die Absicht des Angeklagten schon bei der Herstellung der unechten Urkunde dahin, diese der sinnlichen Wahrnehmung anderer dadurch zugänglich zu machen, dass er Fotokopien von ihr anfertigte und nur diese zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendete, dann hat der Angeklagte schon bei der Herstellung in dieser Absicht gehandelt und sich damit der vollendeten Urkundenfälschung in der Form des Herstellens einer unechten Urkunde schuldig gemacht (Kienapfel NJW 1971, 1761/1782 unter 111 1; RGSt 69, 228/229; BGHSt 5, 291/293).

  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91
    Ferner ist nicht erforderlich, dass für den Angeklagten bei der Herstellung der unechten Urkunde vorhersehbar war, ob, wann und in welcher Weise der Zeuge ... die Fotokopien verwenden würde; es genügt vielmehr, dass er allgemein den Gedanken verfolgte, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, dass irgendjemand (etwa Bedienstete der Parküberwachung) irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewogen werden sollte (BGHSt 5, 149/1.52).
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91
    Ging also die Absicht des Angeklagten schon bei der Herstellung der unechten Urkunde dahin, diese der sinnlichen Wahrnehmung anderer dadurch zugänglich zu machen, dass er Fotokopien von ihr anfertigte und nur diese zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendete, dann hat der Angeklagte schon bei der Herstellung in dieser Absicht gehandelt und sich damit der vollendeten Urkundenfälschung in der Form des Herstellens einer unechten Urkunde schuldig gemacht (Kienapfel NJW 1971, 1761/1782 unter 111 1; RGSt 69, 228/229; BGHSt 5, 291/293).
  • BayObLG, 15.07.1971 - RReg. 8 St 50/71
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91
    Ging also die Absicht des Angeklagten schon bei der Herstellung der unechten Urkunde dahin, diese der sinnlichen Wahrnehmung anderer dadurch zugänglich zu machen, dass er Fotokopien von ihr anfertigte und nur diese zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendete, dann hat der Angeklagte schon bei der Herstellung in dieser Absicht gehandelt und sich damit der vollendeten Urkundenfälschung in der Form des Herstellens einer unechten Urkunde schuldig gemacht (Kienapfel NJW 1971, 1761/1782 unter 111 1; RGSt 69, 228/229; BGHSt 5, 291/293).
  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77

    Hehlerisches Verschaffen eines PKW durch Anbringen unechter Autokennzeichen -

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91
    Von einer unechten Urkunde kann auch dadurch Gebrauch gemacht werden, dass von ihr angefertigte Fotokopien vorgelegt werden; denn auch auf diese Weise wird dem zu Täuschenden die sinnliche Wahrnehmung der in allen Einzelheiten abgebildeten falschen Urkunde ermöglicht (RGSt 69, 228/231; BCHSt 5, 291/292; BGH NJW 1978, 2042/2043; LK-Tröndle aaO § 267 Rn. 169).
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