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   BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90   

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https://dejure.org/1990,3077
BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90 (https://dejure.org/1990,3077)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 BvR 801/90 (https://dejure.org/1990,3077)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 BvR 801/90 (https://dejure.org/1990,3077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Rechtliches Gehör für den Mieter bei Einwand gegen Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Präklusion - Räumungsprozeß - Eigenbedarfskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2275
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hindert den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.; 81, 97 [105]; 81, 264 [273]).

    Dies muß zur Annahme eines Verfassungsverstoßes führen (vgl. BVerfGE 81, 97 [106]).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Diese Erwägungen, die Richtigkeit der Feststellungen unterstellt, begegneten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BVerfGE 79, 292 ; 81, 29; vgl. auch BGHZ 103, 91 ).

    Der hiergegen gerichtete Vortrag wäre auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht beachtlich, weil die Fachgerichte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachzugehen haben, welche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches begründen (vgl. BVerfGE 79, 292 [305]).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Es wäre mithin Sache des Landgerichts gewesen darzutun, daß sein Vorgehen gleichwohl mit verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar sei (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89

    Ferienwohnungen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Diese Erwägungen, die Richtigkeit der Feststellungen unterstellt, begegneten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BVerfGE 79, 292 ; 81, 29; vgl. auch BGHZ 103, 91 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Vielmehr ist auch in diesem Fall notwendig, daß eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung nicht stattgefunden hat (vgl. BVerfGE 75, 302 [314 f.]).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Diese Erwägungen, die Richtigkeit der Feststellungen unterstellt, begegneten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BVerfGE 79, 292 ; 81, 29; vgl. auch BGHZ 103, 91 ).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Keine Partei ist gezwungen, sich vorsorglich gegenüber einem nicht den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden Sachverhalt zu verteidigen (vgl. BVerfGE 67, 39 [142]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hindert den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.; 81, 97 [105]; 81, 264 [273]).
  • BGH, 23.04.1986 - VIII ZR 128/85

    Ende der Wirkung eines Kaufvertrages; Abschluss eines Kaufvertrages unter einer

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Um unter diesen Voraussetzungen zu einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift des § 296 Abs. 1 ZPO und demgemäß zu einer Prüfung zu gelangen, ob die Verspätung genügend entschuldigt war, was das Landgericht verneint hat, hätte es nach der höchstrichterlichen fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1317) der Bejahung der Frage bedurft, ob die Beschwerdeführer als Berufungsbeklagte bis zum Ablauf der gesetzten Frist gehalten waren, entsprechend den vorstehenden Darlegungen zur Nutzung des Dachgeschosses und dem damit nach den Urteilsgründen notwendig zusammenhängenden Nutzungswunsch in bezug auf die streitbefangene Wohnung vorzutragen und Beweis anzubieten.
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hindert den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.; 81, 97 [105]; 81, 264 [273]).
  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 154/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Insbesondere hat es eine grobe Nachlässigkeit aufseiten der Beklagten nicht festgestellt (vgl. BVerfG 29. November 1990 - 2 BvR 801/90 - zu B I 2 der Gründe, NJW 1991, 2275; ErfK/Koch aaO Rn. 14) .
  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Insbesondere hat es eine grobe Nachlässigkeit aufseiten der Beklagten nicht festgestellt (vgl. BVerfG 29. November 1990 - 2 BvR 801/90 - zu B I 2 der Gründe, NJW 1991, 2275; ErfK/Koch aaO Rn. 14) .
  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 155/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Insbesondere hat es eine grobe Nachlässigkeit aufseiten der Beklagten nicht festgestellt (vgl. BVerfG 29. November 1990 - 2 BvR 801/90 - zu B I 2 der Gründe, NJW 1991, 2275; ErfK/Koch aaO Rn. 14).
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