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   BayObLG, 31.01.1991 - RReg. 3 St 15/90   

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https://dejure.org/1991,15838
BayObLG, 31.01.1991 - RReg. 3 St 15/90 (https://dejure.org/1991,15838)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1991 - RReg. 3 St 15/90 (https://dejure.org/1991,15838)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - RReg. 3 St 15/90 (https://dejure.org/1991,15838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anwendung der Kronzeugenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kronzeugenregelung §§ 1, 2, 3; StGB § 46

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2575
  • NJW 1992, 1000 (Ls.)
  • MDR 1991, 889
  • MDR 1992, 539
  • NStZ 1991, 388
  • StV 1991, 299
  • BayObLGSt 1991, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    40 Da weder das Gebot einer prozessualen Rechtssicherheit noch andere durchgreifende Gründe eine Bindung des Richters an die vom Kläger genannte Mindestsumme oder Größenordnung im Rahmen des § 308 ZPO erfordern, kommt auch eine Eingrenzung auf einen prozentual bestimmten Rahmen (etwa 20 % nach oben und unten), wie sie zum Teil vorgeschlagen wird (vgl. Dunz NJW 1984, 1734, 1736 f; Wurm JA 1989, 65, 69; Steinle VersR 1992, 425; Butzer MDR 1992, 539, 541), nicht in Betracht.
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10

    Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht);

    Sofern das Tatgericht zur Anwendung des § 46b StGB gelangen sollte, hat es nach der auch in diesem Punkt sehr weitgehenden und wenig bestimmten gesetzlichen Konzeption die Angemessenheit und Gebotenheit der Strafmilderung für jede dem Angeklagten zur Last liegende Tat zu prüfen (Regierungsentwurf aaO S. 13, unter Bezugnahme auf BayObLG NJW 1991, 2575, 2579).
  • AG Husum, 14.05.2009 - 2 C 664/08

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Verbrennungen nach dem Besuch

    In diesem Fall führt die Abweichung zu einer Berücksichtigung in der Kostenentscheidung, da die Abweichung mehr als 20-30% vom angegebenen Richtwert abweicht (vgl. BGH JurBüro 1965, 371, OLG München, MDR 1987, 850f.; Butzer, MDR 1992, 539ff.; MKZPO/Giebel, 3, Aufl. Rdnr. 21 zu § 92; Stein/Jonas-Bork, ZPO 22. Aufl. § 92 Rn.13).
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