Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2317
BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90 (https://dejure.org/1991,2317)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90 (https://dejure.org/1991,2317)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 1991 - 1 BvR 1437/90 (https://dejure.org/1991,2317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungarechtliche Anforderungen an die Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feriensache - Vertrauen des Bürgers - Höchstrichterliche Rechtsprechung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83

    Begriff der Feriensache

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
    Daran ändere auch die in NJW 1985, S. 141 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs nichts, weil der Kläger hier keinen Sachverhalt vorgetragen habe, der einen aus § 985 BGB begründeten Anspruch erkennen lasse.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1985, S. 141 betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1985, 141 ) ist maßgebend für die Beurteilung, ob eine Feriensache kraft Gesetzes vorliegt, die Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, wie er sich aus dem Klagantrag in Verbindung mit den zur Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen ergibt, wobei es auf die Rechtsauffassungen der Parteien nicht ankommt.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
    Insbesondere widerspricht es rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung, dem rechtssuchenden Bürger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Anwalts zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 79, 372 [376 f.]).

    Der darin liegende Verfassungsverstoß setzt sich in der Verwerfung der Berufung als unzulässig fort, weil sie sich auf die Verfristung der Berufungsbegründung stützt (vgl. BVerfGE 79, 372 [378]).

  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 41/80

    Rechtsstellung des Untermieters nach wirksamer fristloser Kündigung des

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
    Unerheblich ist auch, daß der Bundesgerichtshof über einen Rückgabeanspruch nach § 556 Abs. 3 BGB zu befinden hatte, während hier ein Anspruch aus § 556 Abs. 1 BGB in Rede steht; § 985 BGB tritt hinter Rückgabeansprüchen aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen generell nicht zurück (vgl. BGHZ 8, 47 [50]; 9, 22 [26 ff.]; 34, 122 [123 f.]; 79, 232 [235]).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
    Unerheblich ist auch, daß der Bundesgerichtshof über einen Rückgabeanspruch nach § 556 Abs. 3 BGB zu befinden hatte, während hier ein Anspruch aus § 556 Abs. 1 BGB in Rede steht; § 985 BGB tritt hinter Rückgabeansprüchen aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen generell nicht zurück (vgl. BGHZ 8, 47 [50]; 9, 22 [26 ff.]; 34, 122 [123 f.]; 79, 232 [235]).
  • BGH, 10.11.1952 - VI ZR 249/52

    Feriensachen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
    Unerheblich ist auch, daß der Bundesgerichtshof über einen Rückgabeanspruch nach § 556 Abs. 3 BGB zu befinden hatte, während hier ein Anspruch aus § 556 Abs. 1 BGB in Rede steht; § 985 BGB tritt hinter Rückgabeansprüchen aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen generell nicht zurück (vgl. BGHZ 8, 47 [50]; 9, 22 [26 ff.]; 34, 122 [123 f.]; 79, 232 [235]).
  • BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52

    Erfordernisse eines bindenden Beschlusses

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
    Unerheblich ist auch, daß der Bundesgerichtshof über einen Rückgabeanspruch nach § 556 Abs. 3 BGB zu befinden hatte, während hier ein Anspruch aus § 556 Abs. 1 BGB in Rede steht; § 985 BGB tritt hinter Rückgabeansprüchen aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen generell nicht zurück (vgl. BGHZ 8, 47 [50]; 9, 22 [26 ff.]; 34, 122 [123 f.]; 79, 232 [235]).
  • OLG Stuttgart, 09.09.1969 - 6 U 84/69
    Auszug aus BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
    Schließlich hat der Bundesgerichtshof mit der Wendung "Hier ergab schon der Vortrag in der Klagschrift" nicht zum Ausdruck gebracht, daß späteres Vorbringen des Klägers für die Beurteilung als Feriensache unbeachtlich ist; es entspricht einhelliger Meinung, daß es für die Rechtsmittelinstanz auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils in Verbindung mit dem noch zulässigen neuen Tatsachenvortrag ankommt (vgl. Kissel, GVG , 1981, § 200 Rdnrn. 15, 20; Wieczorek, ZPO , 2. Aufl., 1980, § 200 GVG D I; OLG Stuttgart, NJW 1969, S. 2055 [2056]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 69, 381 [385]).
  • BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schwebender Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
    Der rechtssuchende Bürger muß sich für die Beurteilung, ob eine Feriensache vorliegt, auf eine eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung einstellen können, zumal vom Anwalt verlangt wird, daß er der Prüfung dieser Frage diese Rechtsprechung zugrunde legt (BGH, FamRZ 1990, S. 867 [868]).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - Verg 87/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei streitiger Rechtsprechung

    Bei unsicherer oder zweifelhafter Rechtlage muss der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten den sichersten Weg gehen (BVerfG, NJW 1991, 2894, 2895; BGH, NJW 1994, 3358, 3359).

    Bei dieser Rechtslage und nicht abschließend geklärter Rechtsprechung hat der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten den sichersten Weg zu gehen (vgl. BVerfG NJW 1991, 2894, 2895; BGH NJW 1994, 3358, 3359) und ein Rechtsmittel einzulegen, um den Vorwurf schuldhaften Verhaltens zu vermeiden.

  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 2/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör - faires Verfahren -

    Ebenso stellt es einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren dar, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfG NJW 1996, 3202; vgl auch BVerfG NJW 1991, 2894; vgl zum Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei überraschendem richterlichen Hinweis auch BFHE 195, 9).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Ein Rechtsanwalt handelt deshalb schuldhaft, wenn er aufgrund einer Rechtsauffassung von fristwahrenden Maßnahmen absieht, die weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung oder Kommentarliteratur eine Stütze findet (BGH aaO.; NJW 1994, 3358, 3359); bei unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage muss der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten den sichersten Weg gehen (BVerfG NJW 1991, 2894, 2895; BGH aaO.; NJW 1995, 521, 522; Borgmann, NJW 2000, 2953, 2958 f. mwN.).
  • BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95

    Auswirkung der Gerichtsferien auf Baulandverfahren

    Kommt nach der Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, wie er sich aus dem Klageantrag in Verbindung mit den zur Begründung vorgetragenen Klagebehauptungen ergibt, eine Anspruchsgrundlage in Betracht, die nicht zu den Feriensachen zählt, schließt dies für den Rechtsstreit insgesamt die Eigenschaft als Feriensache aus (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 aaO.; vgl. BVerfG NJW 1991, 2894).
  • BGH, 12.07.1995 - XII ZB 65/95

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in den Gerichtsferien; Begriff der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift diese Vorschrift allerdings nicht ein, wenn das Räumungsbegehren des Vermieters auch auf andere Anspruchsgrundlagen als § 556 Abs. 1 BGB gestützt wird, insbesondere auf § 985 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141; s.a. BVerfG NJW 1991, 2894).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht