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   BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91   

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https://dejure.org/1991,287
BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91 (https://dejure.org/1991,287)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.1991 - 1 BvR 630/91 (https://dejure.org/1991,287)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 1991 - 1 BvR 630/91 (https://dejure.org/1991,287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer zivilrechtolichen Berufung als unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsschrift - Fehlerhafte Angaben - Urteilsbezeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3140
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Diese verbieten es, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (zuletzt BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 23/89

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsschrift - Bedeutung der

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Rechtsmittelführer in der Berufungsschrift auf die beigefügte Kopie der angefochtenen Entscheidung verweist, weil diese ein geeignetes Mittel ist, die infolge einer fehlerhaften Bezeichnung sonst auftretenden Zweifel zu beheben (vgl. zuletzt BGH, NJW-RR 1989, S. 958 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 78, 123 [126]; 79, 372 [375 f.]).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 78, 123 [126]; 79, 372 [375 f.]).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Dieser aus Art. 19 Abs. 4 GG entwickelte Grundsatz gilt nicht nur in den Fällen, die den Rechtsweg gegen Akte öffentlicher Gewalt betreffen; er ist vielmehr ein Gebot rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung, dem jedes Gerichtsverfahren genügen muß (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 352 [354]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 78, 123 [126]; 79, 372 [375 f.]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Mit diesem Kostenerstattungsanspruch gegen die öffentliche Hand entfällt ein Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe (vgl. BVerfGE 81, 347 [362]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 78, 123 [126]; 79, 372 [375 f.]).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 78, 123 [126]; 79, 372 [375 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 78, 123 [126]; 79, 372 [375 f.]).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80

    Kredithaie

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Zwar gilt für die Rubrumsberichtigung, dass die Klageerhebung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien scheitern darf, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. BAGE 109, 47, 53; BAG, NJW 2009, 1293 Rn. 15; siehe ferner [zur Falschbezeichnung in der Rechtsmittelschrift]: BGH, Urteil vom 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00, NJW 2002, 1430 unter II 2; Beschluss vom 22. September 2009 - VI ZB 76/08, NJW-RR 2010, 277 Rn. 6; BVerfG, NJW 1991, 3140; NJW 2014, 205 Rn. 22).
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Dementsprechend darf eine Klageerhebung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien scheitern, solange diese Mängel keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 -; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO) .
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03

    Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des

    Die Verfassungsgarantien des Grundgesetzes verbieten es aber, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.8.1991, NJW 1991, 3140).
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