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   BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91   

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BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91 (https://dejure.org/1991,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.1991 - 2 BvR 324/91 (https://dejure.org/1991,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 1991 - 2 BvR 324/91 (https://dejure.org/1991,1115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Wesentliches Vorbringen - Nichtbeachtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1031
  • AnwBl 1992, 136
  • AnwBl 1992, 137
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91
    Deshalb müssen besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293] m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91
    Hieraus folgt, daß eine Partei, soll ihr Vortrag beachtlich sein, auf Behauptungen des Prozeßgegners unter Umständen "substantiiert" (d.h. mit näheren positiven Angaben) zu erwidern hat (vgl. zu Einzelheiten und m.w.N.: BGHZ 100, 190 [195 f.]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91
    Deshalb müssen besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293] m.w.N.).
  • AG Stuttgart, 20.11.1987 - 4 C 10807/87

    Beschädigung des Privatfahrzeugs eines bei den amerikanischen Streitkräften

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91
    Er legte unter Heranziehung einschlägiger Rechtsprechung (vgl. u.a. AG Ulm, VersR 1987, S. 674 = NJW-RR 1986, S. 254; AG Stuttgart, VersR 1989, S. 271 ) dar, daß es mit dem Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschriften nicht vereinbar wäre, wenn er als Privatperson Vergünstigungen in Anspruch nähme, die - zu Lasten der Allgemeinheit - nur den Truppen zugute kommen sollten.
  • AG Ulm, 12.11.1985 - 1 C 818/85 03
    Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91
    Er legte unter Heranziehung einschlägiger Rechtsprechung (vgl. u.a. AG Ulm, VersR 1987, S. 674 = NJW-RR 1986, S. 254; AG Stuttgart, VersR 1989, S. 271 ) dar, daß es mit dem Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschriften nicht vereinbar wäre, wenn er als Privatperson Vergünstigungen in Anspruch nähme, die - zu Lasten der Allgemeinheit - nur den Truppen zugute kommen sollten.
  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 242/06

    Restschuldbefreiung: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90, 91 Rn. 7).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das LSG schon § 62 SGG verletzt hat, weil es den Entscheidungsgründen zufolge den eindeutigen Vortrag der Klägerin nicht zur Kenntnis genommen hat, sie mache den Zinsschaden geltend, fordere also Ersatz des durch die erzwungene Zahlung der 13.508,44 DM entstandenen Schadens, der in ihrer Zinsverpflichtung gegenüber der Bank bestand (vgl. BVerfGE 51, 126, 128 f; 70, 215, 218; 86, 133, 146 f; BVerfG NJW 1992, 1031 und 2878).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle; zuletzt Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge).
  • BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98

    Zugriffsinformation

    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen oder gar sich hiermit in einer bestimmten Weise auseinanderzusetzen habe (st. Rspr. vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1991 - II BvR 324/91, NJW 1992, 1031; Beschl. v. 1. Februar 1978 - I BvR 426/77, NJW 1978, 989 m.w.N.).

    Es muß deshalb besondere Umstände geben, die deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung des Gerichts überhaupt nicht erwogen worden ist (st. Rspr. vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1991 - II BvR 324/91, NJW 1992, 1031 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.2000 - X ZB 23/99

    Gebrauchsmuster betreffend eine Handwerkzeugmaschine zur Flächenbearbeitung;

    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen oder gar sich hiermit in einer bestimmten Weise auseinanderzusetzen habe (st. Rspr. vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 6.6.1991 - II BvR 324/91, NJW 1992, 1031; Beschl. v. 1.2.1978 - I BvR 426/77, NJW 1978, 989 m.w.N.).

    Es muß deshalb besondere Umstände geben, die deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung des Gerichts überhaupt nicht erwogen worden ist (st. Rspr. vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 6.6.1991 -II BvR 324/91, NJW 1992, 1031 m.w.N.).

  • BGH, 15.05.2014 - IX ZB 26/13

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils: Einwand fehlender

    Das Gericht ist nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen eines Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Rn. 7; BVerfG, NJW 1992, 1031; BVerfGE 86, 133, 146).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04

    Vertikallibelle

    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.05.1999, aaO, 920).
  • BGH, 28.07.2010 - II ZR 233/09

    Verwerfung einer Anhörungsrüge wegen unzureichender Begründung

    Das Gericht muss sich nicht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründenseiner Entscheidung ausdrücklich befassen (BVerfG, NJW 1992, 1031; BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Rn. 7).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 206/08

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90, 91 Rn. 7).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZR 99/10

    Rechtsanwaltshaftung: Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch

    Ein Recht mit der eigenen Einschätzung durchzudringen, kann aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfG NJW 1992, 1031; BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Rn. 10).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 186/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 73/07

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen auf einen Verwalterbericht

  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen den Widerruf eines Patents betreffend

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 18/11

    Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer angefochtenen Entscheidung mit der

  • BGH, 07.04.2011 - IX ZR 208/09

    Umfang der Verpflichtung des Gerichts zur Auseinandersetzung des Vorbringens

  • BGH, 21.12.2010 - IX ZB 36/10

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör hinsichtlich des Rechts auf

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 2/03

    Patent über Verwendung von Temperiereinrichtungen zur Temperierung eines

  • BGH, 09.12.2010 - IX ZB 69/09

    Geltendmachung einer Gehörsrüge wegen einer Ablehnung der Wiedereinsetzung

  • BGH, 03.11.2011 - IX ZB 136/10

    Notwendigkeit der Aufklärung des Schuldners über die Folgen der unterlassenen

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 60/09

    Ermessen des Gerichts im Falle einer von der Beschwerde für erforderlich

  • BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91

    Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene

  • BFH, 27.02.2001 - X B 65/00

    Rechtliches Gehör - Klagebegründung - Prozessverantwortung des Klägers -

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 177/11

    Verfahrensrechtliche Bedeutung des Abstellens auf den in der Ummeldung genannten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2004 - 4 A 2369/02

    Rückforderung einer Subvention ; Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2004 - 2 LA 342/03

    Abschiebungsschutz; Asylbewerber; Asylerheblichkeit; Aussperrung; Divergenz;

  • BFH, 14.06.1996 - X B 157/95

    Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensfehlern in einer

  • BFH, 02.02.1999 - X B 124/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • LG München I, 29.10.2019 - 14 T 13758/19

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 2 LA 303/03

    Kein Verfahrensmangel bei Verwendung eines nicht passenden Textbausteins in den

  • BPatG, 13.09.2010 - 35 W (pat) 12/08
  • KG, 23.07.2003 - 23 Sch 13/02
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