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   BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91   

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BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91 (https://dejure.org/1992,844)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91 (https://dejure.org/1992,844)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1319/91 (https://dejure.org/1992,844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf gestützte Räumungsklage

  • Wolters Kluwer

    Mietverhältnis - Kündigung - Kündigungsschreiben - Darlegung berechtigten Interesses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsschreiben; berechtigtes Interesse; Daten des persönlichen Lebensbereiches; Begründung des Kündigungsschreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 219
  • NJW 1992, 1379
  • WM 1992, 789
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
    Dessen spezielle Regelung macht einen Rückgriff auf Art. 2 Abs. 1 GG entbehrlich (vgl. BVerfGE 79, 292 ).

    Der Gesetzgeber durfte das Kündigungsrecht des Vermieters ohne Verfassungsverstoß von einem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses abhängig machen (vgl. für den Fall der Kündigung wegen Eigenbedarfs: BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 81, 29 ; für den Fall angemessener wirtschaftlicher Verwertung: BVerfGE 79, 283 ).

    Wenn der Vermieter dennoch verpflichtet ist, den Entschluß zur Selbstnutzung seines Eigentums zu begründen, wird sein allgemeines Persönlichkeitsrecht als Element der grundrechtlichen Eigentumsverbürgung (vgl. BVerfGE 79, 292 ) berührt.

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89

    Ferienwohnungen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
    Der Gesetzgeber durfte das Kündigungsrecht des Vermieters ohne Verfassungsverstoß von einem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses abhängig machen (vgl. für den Fall der Kündigung wegen Eigenbedarfs: BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 81, 29 ; für den Fall angemessener wirtschaftlicher Verwertung: BVerfGE 79, 283 ).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
    Eine übermäßige Verstärkung der formalen Anforderungen und eine restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar wären (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ; 79, 80 ), kommt in dieser Auffassung des Landgerichts nicht zum Ausdruck.
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
    Eine übermäßige Verstärkung der formalen Anforderungen und eine restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar wären (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ; 79, 80 ), kommt in dieser Auffassung des Landgerichts nicht zum Ausdruck.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
    Grundsätzlich hat jeder Bürger selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Lebenssachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
    Eine übermäßige Verstärkung der formalen Anforderungen und eine restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar wären (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ; 79, 80 ), kommt in dieser Auffassung des Landgerichts nicht zum Ausdruck.
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
    Eine übermäßige Verstärkung der formalen Anforderungen und eine restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar wären (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ; 79, 80 ), kommt in dieser Auffassung des Landgerichts nicht zum Ausdruck.
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
    Der Gesetzgeber durfte das Kündigungsrecht des Vermieters ohne Verfassungsverstoß von einem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses abhängig machen (vgl. für den Fall der Kündigung wegen Eigenbedarfs: BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 81, 29 ; für den Fall angemessener wirtschaftlicher Verwertung: BVerfGE 79, 283 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
    Der Gesetzgeber durfte das Kündigungsrecht des Vermieters ohne Verfassungsverstoß von einem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses abhängig machen (vgl. für den Fall der Kündigung wegen Eigenbedarfs: BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 81, 29 ; für den Fall angemessener wirtschaftlicher Verwertung: BVerfGE 79, 283 ).
  • BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15

    BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei

    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 13 mwN; vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGE 85, 219, 223; BVerfG, NZM 2003, 592, 593 [jeweils zu § 564b Abs. 3 BGB aF]).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

    Den zahlreichen Wohnungssuchenden, die auf Wohnungsmiete angewiesen sind, wird es damit erleichtert, geeigneten Wohnraum zu finden und sich so den räumlichen Mittelpunkt ihres persönlichen Lebenskreises (vgl. BVerfGE 85, 219 ) und einen Freiraum eigenverantwortlicher Betätigung (vgl. BVerfGE 89, 237 ) zu schaffen.
  • AG Hamburg-Altona, 05.01.2010 - 315A C 204/09

    AGB: Verzicht auf Eigenbedarfskündigung unwirksam!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die im Sinne des sozialen Mietrechts vorgenommenen Einschränkungen der Privatnützigkeit des Wohnungseigentums durch die Beschränkung der vermieterseitigen Kündbarkeit von Wohnungsmietverhältnissen auf die Kündigungsgründe der §§ 573 ff. BGB nur unter der Voraussetzung verfassungsgemäß, dass die Vorschriften dieser Normen in der konkreten Anwendung durch die Instanzgerichte im Einzelfall nicht durch überzogene Anforderungen ausgehöhlt werden (vgl. BVerfG NZM 2003, 592; NJW 1992, 1379; NJW 1989, 969; s.a. Schmidt-Futterer-Blank, MietR, 7. Aufl., § 573, Rn. 42).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Ein Rückgriff auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG, den die Beschwerdeführerin zu II außerdem für verletzt hält, kommt daneben nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 85, 219 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Es verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 ).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    Das ist dann der Fall, wenn das Gericht vom Vermieter Angaben verlangt, die über das anerkennenswerte Informationsbedürfnis des Mieters hinausgehen (vgl. BVerfGE 85, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 1575/94 -, NJW 1998, S. 2662).

    Zweck des § 564 b Abs. 3 BGB a.F. ist es nämlich, dass der Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition erlangt und so in die Lage versetzt wird, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (vgl. BVerfGE 85, 219 ).

  • BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Die mietrechtlichen Formvorschriften dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwert (zu Mieterhöhungsverlangen vgl. BVerfGE 79, 80, 84 f. = BVerfG, HdM Nr. 13; zu Eigenbedarfskündigungen BVerfGE 85, 219, 223 f. = BVerfG, HdM Nr. 41).

    Im Hinblick auf den Zweck des Begründungserfordernisses, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, solche Daten seines persönlichen Lebensbereichs im Kündigungsschreiben mitzuteilen, die für den Entschluß des Mieters, der Kündigung zu widersprechen oder sie hinzunehmen, nicht von Bedeutung sein können (BVerfGE 85, 219, 224 = BVerfG, HdM Nr. 41).

    Zur Mitteilung solcher Daten aber ist ein Vermieter, da sie über das dargestellte Informationsbedürfnis des Mieters hinausgehen, nicht verpflichtet (vgl. BVerfGE 85, 219, 224 = BVerfG, HdM Nr. 41).

  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz

    Auslegung und Anwendung des Rechts zur Eigenbedarfskündigung von Wohnraummietverhältnissen nach § 564 b BGB sind wiederholt Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewesen (vgl. BVerfGE 68, 361 [370 ff.]; 79, 292 [303 ff.]; 81, 29 [33 f.]; 85, 219 [223 f.]; 89, 1 [5 ff.]).
  • BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99

    Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Versagung einer Eigenbedarfskündigung wegen

    Es ist in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Vorschrift des § 564 b Abs. 3 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist und dass der Vermieter bei einer ordentlichen Kündigung zu einer konkreten Darlegung der Kündigungsgründe verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 85, 219 ).

    Dieser verbietet es, die Ausübung der eigentumsrechtlich geschützten Rechte durch eine übermäßige Verstärkung der formalen Anforderungen und eine restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen in unzumutbarer Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 79, 80 ; 85, 219 ).

  • BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit

    Namentlich sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung (BVerfGE 79, 292 [303 ff.]; 81, 29 [33 f.]; 85, 219 [223 f.]; 89, 1 [5 ff.]) die Anforderungen an den verfahrens- und materiellrechtlichen Eigentumsschutz von Mieter und Vermieter so weit geklärt, daß auch für die hier zu beurteilende Fallgestaltung hinreichend konkretisierte Maßstäbe zur Verfügung stehen.
  • LG Berlin, 24.10.2013 - 67 S 100/13

    Erhöhte Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung!

  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99

    Anmeldefrist des VermG § 30a Abs 1 S 1 für die Geltendmachung von

  • LG Hamburg, 24.07.1992 - 311 S 66/92

    Mietrecht; Begründung einer Eigenbedarfskündigung

  • BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93

    Kündigung eines Mietverhältnisses zwecks Neubaus, wenn noch keine baurechtliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11

    Unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der

  • BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01

    Zurücknahme der Ernennung zum Beamten wegen lange zurückliegender Stasi-Mitarbeit

  • BVerfG, 10.07.1992 - 1 BvR 658/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 und aus GG Art 2

  • BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 und aus GG Art 2

  • KG, 15.09.1997 - 8 REMiet 6517/96

    Voraussetzungen für eine Mieterhöhung; Bezifferung des Ausgangsmietzinses und des

  • BVerfG, 08.04.1994 - 1 BvR 2149/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 74/98

    Unzumutbar strenge Anforderungen an die Begründung der Kündigung eines

  • BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 und aus GG Art 2

  • SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04

    Krankenversicherung

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

  • BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung nachträglich

  • AG München, 21.07.2015 - 473 C 5417/15

    Unzureichend begründete Kündigung bei Eigenbedarf

  • LG Hamburg, 24.04.2003 - 307 S 127/02

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung;

  • BVerfG, 03.12.1993 - 1 BvR 551/93

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und Begriff des besonders schweren

  • LG Berlin, 16.04.1999 - 63 S 351/98
  • LG München I, 02.08.2023 - 14 S 3149/23

    Untervermietung eines Zimmers, Erlaubnis zur Untervermietung,

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1318/91   

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BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1318/91 (https://dejure.org/1992,14041)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mietverhältnis - Kündigung - Persönliche Daten - Anforderung an Kündigungsschreiben

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1379
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