Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.11.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86   

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BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86 (https://dejure.org/1992,1535)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86 (https://dejure.org/1992,1535)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 (https://dejure.org/1992,1535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher Korrekturmöglichkeiten justizimmanenter Fehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Zulassung - Urteilstenor - Auslegung des Prozeßrechts - Verkennung der Grundrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1496
  • NVwZ 1992, 657 (Ls.)
  • NZA 1992, 383
  • BB 1992, 644
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Verfassungsrecht ist aber verletzt, wenn Auslegungsfehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet unter anderem den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 52, 203 [207]; 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet unter anderem den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 52, 203 [207]; 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Das Arbeitsgericht hat die Beschwerdeführerin weder in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzt noch in ihr Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) eingegriffen (vgl. BVerfGE 67, 90 [94 f.]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet unter anderem den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 52, 203 [207]; 74, 228 [234]).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    2.a) So hat es das Bundesverfassungsgericht in zwei Beschlüssen der Zweiten Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 [BVerfG 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86]; - 1 BvR 1184/86 - EzA § 64 ArbGG 1979 Nr. 29) als einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot fairer Verfahrensgestaltung angesehen, wenn die wirksame Zulassung eines Rechtsmittels durch das Gericht der Verkündung bedarf und deren versehentliches Unterbleiben nicht mehr korrigiert werden kann.

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1140/86 - BB, aaO) hatte nämlich (auch) den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 1986 (BAGE 52, 375, 376 ff. = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO) zum Gegenstand, in dem die Gründe für die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erneut ausgeführt worden waren und der sich dabei auch auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1976 (AP, aaO) berufen hatte.

    Damit käme es zu einem ähnlichen wie dem vom Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 15. Januar 1992 (aaO) als verfassungswidrig bewerteten Ergebnis, nämlich daß dem Gericht die Korrektur eines der Zulassung eines Rechtsmittels entgegenstehenden Versehens nicht möglich ist, und zwar jetzt wegen Unkenntnis des hierbei einzuschlagenden Weges.

  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht beanstandet (BVerfG Beschlüsse vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 und - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979).
  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht beanstandet (BVerfG Beschlüsse vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 und - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 13 W 12/03

    Berichtigung einer vollstreckbaren Urkunde: Unvollständige Bezeichnung eines

    Die gesetzliche Regelung in § 319 ZPO ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 15.01.1992 (abgedruckt in NJW 1992 Seite 1496) festgestellt hat, auch Ausdruck des das Prozessrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtsuchenden und ihrer fairen Behandlung, weshalb sich nach Auffassung des Gerichtes ein -zumindest stark restriktive Handhabung der Vorschrift verbietet.
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung

    Auf welchem Wege das am besten zu geschehen hat, schreibe das Verfassungsrecht nicht vor (BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - NJW 1992, 1496 = SGb 1992, 349).
  • BSG, 04.12.1997 - 3 BS 1/97

    Entscheidung über die Unzulässigkeit des Rechtswegs, Bindungswirkung,

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält in Anwendung dieses Gebots in bestimmten Fällen eine Korrekturmöglichkeit bei einer versehentlich unterbliebenen Verkündung einer Rechtsmittelzulassung für erforderlich (BVerfG NJW 1992, 1496).
  • LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Da die Revisionszulassung im Tenor versehentlich unberücksichtigt geblieben ist, hatte nach 319 ZPO ein entsprechender Berichtigungsbeschluss zu ergehen (BVerfG vom 15.02.1992, BB 1992, 644 ).
  • OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13

    Berichtigung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines

    Im Übrigen liegt eine Unrichtigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 S. 1 FamFG nur dann vor, wenn und soweit die im Beschluss verlautbarte Entschließung des Gerichts durch technische oder andere, im Justizalltag unvermeidliche Fehlleistungen und Irrtümer verfälscht wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 -, NJW 1992, 1496, Tz. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06

    sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschl. v. 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86 -, NJW 1992, 1496) hat diese Rechtsprechung (insbesondere des BAG) jedoch beanstandet und hierzu ausgeführt, es stelle einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot fairer Verfahrensgestaltung dar, wenn die wirksame Zulassung eines Rechtsmittels durch das Gericht der Verkündung bedürfe und deren versehentliches Unterbleiben nicht mehr korrigiert werden könne.
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 121/00

    Berichtigung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten wegen

    Nach §§ 95 Abs. 1 PatG, 319 Abs. 1 ZPO kann das Gericht Versehen korrigieren, die zu einer offensichtlichen Verfälschung des Rechtsspruches geführt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.1.1992 - 1 BvR 1140/96, NJW 1992, 1496).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95

    Kündigungsfrist: tariflich geregelte ordentlichen Kündigung

  • BFH, 20.10.1997 - V B 80/97
  • OLG Braunschweig, 01.06.2023 - 3 W 900/22

    Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff;

  • LAG Saarland, 12.01.2000 - 1 Sa 79/99

    Verhältnis eines Tarifvertrages zu höherrangigem Recht; Beeinflussung der Höhe

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 49-IV-17
  • VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1392/11

    Pflicht zur Rückstellmusterbildung bei Arzneimitteln

  • OLG Nürnberg, 06.07.1992 - 8 W 1763/92

    Sofortige Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung im Richterablehnungsverfahren

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 103/94

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verletzung des Rechts auf

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89   

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https://dejure.org/1991,2440
BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89 (https://dejure.org/1991,2440)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89 (https://dejure.org/1991,2440)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1991 - 2 BvR 1772/89 (https://dejure.org/1991,2440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheit des Ermäßigungstatbestandes der "Nettovermögenserträge" in der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer Rheinland-Pfalz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Norm - Bestimmtheit - Rechtsanwalt - Versorgungswerk - Pflichtbeitrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1496
  • NVwZ 1992, 658 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89
    Wesentlich ist nur, daß sich Sinn und Zweck der Regelung ermitteln lassen und daß der Regelung selbst objektive Kriterien zu entnehmen sind, die eine willkürfreie Anwendung ermöglichen (vgl. BVerfGE 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 63, 312 [324]; st. Rspr.; BVerwGE 56, 254 [257]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89
    Es kann nur insoweit korrigierend eingreifen, als spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus dem objektiven Sinn der Regelung ergibt, daß die übrigen Bestimmungen keine selbständige Bedeutung mehr haben; ferner, wenn die unwirksame Vorschrift Teil einer Gesamtregelung ist, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus, wenn also die unwirksame Bestimmung mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, daß sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 57, 295 [334]).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89
    Wesentlich ist nur, daß sich Sinn und Zweck der Regelung ermitteln lassen und daß der Regelung selbst objektive Kriterien zu entnehmen sind, die eine willkürfreie Anwendung ermöglichen (vgl. BVerfGE 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 63, 312 [324]; st. Rspr.; BVerwGE 56, 254 [257]).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89
    Wesentlich ist nur, daß sich Sinn und Zweck der Regelung ermitteln lassen und daß der Regelung selbst objektive Kriterien zu entnehmen sind, die eine willkürfreie Anwendung ermöglichen (vgl. BVerfGE 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 63, 312 [324]; st. Rspr.; BVerwGE 56, 254 [257]).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89
    An die Bestimmtheit einer Norm sind darüberhinaus auch geringere Anforderungen zu stellen, wenn es sich - wie hier - um eine Regelung handelt, die nicht selbst Pflichten des Normadressaten begründet, sondern anderweitig statuierte Pflichten reduziert bzw. ermäßigt und damit den Normadressaten entlastet (vgl. BVerfGE 48, 210 [222]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89
    Es kann nur insoweit korrigierend eingreifen, als spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89
    Wesentlich ist nur, daß sich Sinn und Zweck der Regelung ermitteln lassen und daß der Regelung selbst objektive Kriterien zu entnehmen sind, die eine willkürfreie Anwendung ermöglichen (vgl. BVerfGE 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 63, 312 [324]; st. Rspr.; BVerwGE 56, 254 [257]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus dem objektiven Sinn der Regelung ergibt, daß die übrigen Bestimmungen keine selbständige Bedeutung mehr haben; ferner, wenn die unwirksame Vorschrift Teil einer Gesamtregelung ist, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus, wenn also die unwirksame Bestimmung mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, daß sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 57, 295 [334]).
  • KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05

    Vereinsrecht: Folgen der Undurchführbarkeit einer Bestimmung der Vereinssatzung

    Sind einzelne Regelungen einer Satzung nichtig, so bleibt die Satzung im Übrigen grundsätzlich wirksam (vgl. BGHZ 47, 172 = NJW 1967, 1268; BVerfG NJW 1992, 1496), an die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die Vorschriften des BGB oder die sonst geltenden Rechtsvorschriften (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 25 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 8 S 48/19

    Begriff der anderen Maßnahmen der Innenentwicklung; Anpassungspflicht an

    Insofern kann nicht angenommen werden, dass die Antragsgegnerin die örtlichen Bauvorschriften jedenfalls erlassen hätte (vgl. Senatsurteile vom 01.08.2013 - 8 S 2965/11 -, VBlBW 2014, 65, juris Rn. 41, und vom 24.07.2015 - 8 S 538/12 -, VBlBW 2016, 197, juris Rn. 63; auch BVerfG, Beschluss vom 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89 -, NJW 1992, 1496).
  • OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02

    Befreiung eines Anwalts vom monatlichen Pflichtbeitrag wegen bestehender

    Hinzu kommt, dass an die Bestimmtheit einer Norm geringere Anforderungen zu stellen sind, wenn sie nicht selbst Pflichten des Normadressaten begründet, sondern - wie hier - anderweitig statuierte Pflichten reduziert bzw. ermäßigt und den Normadressat entlastet (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1991 - 2 BvR 1772/89 - NJW 1992, 1496, zu einer Regelung der Beitragsermäßigung eines Rechtsanwaltsversorgungswerks).
  • BFH, 09.03.1993 - VII R 87/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuererhöhung

    Bei derartigen Regelungen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Belastungen stehen - hier: höhere Kraftfahrzeugsteuer für nicht schadstoffarme PKW - die Anforderungen an das Maß der gesetzlichen Bestimmtheit geringer als bei Eingriffsermächtigungen (Beschlüsse des BVerfG vom 19. April 1978 2 BvL 2/75, BVerfGE 48, 210, 221 f., BStBl II 1978, 548, 552, und vom 28. November 1991, 2 BvR 1772/89, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 1496).
  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273

    Note "ungenügend" in der Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Verwendung nicht

    An die Bestimmtheit einer Regelung sind geringere Anforderungen zu stellen, wenn es sich - wie hier - um eine Regelung handelt, die nicht selbst Pflichten des Adressaten begründet, sondern ihn begünstigt oder anderweitig statuierte Pflichten reduziert bzw. ermäßigt (vgl. BVerfG, B.v. 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.10.1994 - 1 B 153.93

    Befreiung von der Beitragspflicht des Rechtsanwaltsversorgungswerks auch für

    Übrigens haben sich das Bundesverfassungsgericht (vgl. z.B. Kammerbeschluß vom 28. November 1991 - 2 BvR 1772/89 - NJW 1992, 1496) und das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 20. September 1989 - BVerwG 1 B 121.89 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 17) zu den Anforderungen an die Bestimmtheit von Befreiungsvorschriften im Satzungsrecht berufsständischer Versorgungswerke bereits näher geäußert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2022 - 4 B 888/22

    Erlaubnis der Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen nur bei Stattfinden einer

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 -, juris, Rn. 14, vom 27.1.2011 - 1 BvR 3222/09 -, BVerfGK 18, 328 = juris, Rn. 33, vom 22.2.2006 - 2 BvR 1657/05 -, BVerfGK 7, 320 = juris, Rn. 17, vom 24.5.1995 - 2 BvF 1/92 -, BVerfGE 93, 37 = juris, Rn. 168, und vom 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89 -, juris, Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 1.12.2009 - 4 B 37.09 -, juris, Rn. 5.
  • VG Schleswig, 05.08.2020 - 4 A 614/17

    Abfallgebühr

    Die Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer normativen Regelung nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit; wesentlich ist nur, dass sich Sinn und Zweck der Regelung ermitteln lassen und dass der Regelung selbst objektive Kriterien zu entnehmen sind, die eine willkürfreie Anwendung ermöglichen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89 -, juris Rn. 4).
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