Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1783
BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90 (https://dejure.org/1991,1783)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - XII ZB 97/90 (https://dejure.org/1991,1783)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - XII ZB 97/90 (https://dejure.org/1991,1783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Dynamische Versorgung - Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Wertausgleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1587 a Abs. 3
    Ausgleich bei Anrecht aus Versorgungswerk der NRW-Rechtsanwälte

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 174
  • MDR 1991, 1173
  • FamRZ 1991, 1420
  • AnwBl 1992, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 684/81

    Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften in der Ärzteversorgung in

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90
    Dieses sogenannte "offene Deckungsplanverfahren" ermöglicht die Anpassung in der Weise, daß Renten und Anwartschaften jeweils im gleichen Umfang gemäß den vorhandenen Mitteln erhöht werden; dieses System entspricht daher auch insoweit dem der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 684/81 - FamRZ 1983, 265, 266 f, betreffend die Nordrheinische Ärzteversorgung, und vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 884/80 - FamRZ 1983, 998, 999 betreffend die Ärztliche Versorgung Westfalen-Lippe, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 884/80

    Bewertung von Anwartschaften aus der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90
    Dieses sogenannte "offene Deckungsplanverfahren" ermöglicht die Anpassung in der Weise, daß Renten und Anwartschaften jeweils im gleichen Umfang gemäß den vorhandenen Mitteln erhöht werden; dieses System entspricht daher auch insoweit dem der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 684/81 - FamRZ 1983, 265, 266 f, betreffend die Nordrheinische Ärzteversorgung, und vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 884/80 - FamRZ 1983, 998, 999 betreffend die Ärztliche Versorgung Westfalen-Lippe, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 184/82

    Ermittlung der auszugleichenden Versorgungsanwartschaften bei einer Notarkasse

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90
    Eine solche Umrechnung kommt nicht in Betracht, wenn die Versorgung sowohl im Anwartschafts- wie im Leistungsstadium regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt wird und ihr Wert daher in gleicher oder nahezu gleicher Weise steigt wie der Wert von Anwartschaften in der Beamtenversorgung oder in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 85, 194, 198 und vom 18. September 1985 - IVb ZB 184/82 - FamRZ 1985, 1236).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90
    Eine solche Umrechnung kommt nicht in Betracht, wenn die Versorgung sowohl im Anwartschafts- wie im Leistungsstadium regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt wird und ihr Wert daher in gleicher oder nahezu gleicher Weise steigt wie der Wert von Anwartschaften in der Beamtenversorgung oder in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 85, 194, 198 und vom 18. September 1985 - IVb ZB 184/82 - FamRZ 1985, 1236).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 2 U (Kart) 17/04

    Zum Anspruch auf richterliche Gestaltung gemäß § 315 Abs. 3 BGB

    Die Beklagte hat dabei darzulegen, welche Kosten, die als Umlage in die jeweiligen Preise einkalkuliert werden, über den Grundpreis (z.B. Abschreibungen, Zinsverluste, etc.) gedeckt und welche Kosten über den Arbeitspreis (z.B. Gemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten etc.) oder den Verrechnungspreis hereingeholt werden (vgl. BGH NJW 1992, 174).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96

    Wirksamkeit der Tariferhöhung durch Deutsche Telekom

    b) Die Beklagte ist zwar für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung darlegungspflichtig (BGH NJW 1992, 174 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06

    Aktivlegitimation hinsichtlich der Rückübertragung von Forderungen betreffend

    Die Beklagte hat dabei darzulegen, welche Kosten, die als Umlage in die jeweiligen Preise einkalkuliert werden, über den Grundpreis (z.B. Abschreibungen, Zinsverluste, etc.) gedeckt und welche Kosten über den Arbeitspreis (z.B. Gemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten etc.) oder den Verrechnungspreis hereingeholt werden (vgl. BGH NJW 1992, 174).
  • OLG Dresden, 08.04.1998 - 7 U 2980/97

    Billigkeitskontrolle einer monopolistisch festgesetzten Vereinbarung über

    Doch auch dabei ist dem Unternehmen ein gewisser Ermessensspielraum zuzubilligen (BGH NJW 1992, 174 ).
  • OLG Dresden, 30.01.1998 - 3 U 1874/97

    Leistungsentgelte und Leistungsbeschreibungen für den Telefondienst; Änderung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 6 UF 150/03
    Dies entspricht der Regelung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen, welche als volldynamisch anzusehen sind (BGH FamRZ 1991, S. 1420).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht