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   BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91   

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https://dejure.org/1992,1442
BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91 (https://dejure.org/1992,1442)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1992 - V ZR 89/91 (https://dejure.org/1992,1442)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - V ZR 89/91 (https://dejure.org/1992,1442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906 Abs. 1; ZPO § 144
    Tatrichterliche Beurteilung von Lärmimmissionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 1; ZPO § 144
    Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2019
  • MDR 1992, 876
  • NVwZ 1992, 917 (Ls.)
  • VersR 1993, 232
  • WM 1992, 1612
  • DB 1992, 1880
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91
    Die Lästigkeit eines Geräuschs, die rechtlich für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nicht allein von Meßwerten (zumal von Mittelungspegeln), sondern von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf das eigene Empfinden des Tatrichters ankommt (vgl. z.B. BGHZ 46, 35, 38; BGH, Urt. v. 17. April 1986, III ZR 282/84, WM 1986, 923, 924).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91
    Die Lästigkeit eines Geräuschs, die rechtlich für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nicht allein von Meßwerten (zumal von Mittelungspegeln), sondern von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf das eigene Empfinden des Tatrichters ankommt (vgl. z.B. BGHZ 46, 35, 38; BGH, Urt. v. 17. April 1986, III ZR 282/84, WM 1986, 923, 924).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91
    Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob das Berufungsgericht den danach vorgegebenen Grenzwert der TA-Lärm von tagsüber 65 dB (A) richtigerweise nur als Rahmen und Richtlinie für seine tatrichterliche Würdigung zur Wesentlichkeit der Lärmbeeinträchtigung begreift (vgl. BGHZ 111, 63, 66).
  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Das macht es - wie bei der Beurteilung der von Lärmbelästigungen ausgehenden Störungen - in der Regel erforderlich, dass der Tatrichter sich selbst in einem Ortstermin einen persönlichen Eindruck von dem Maß der Beeinträchtigung verschafft (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 1992 - V ZR 89/91, NJW 1992, 2019; Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 255).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    Das Berufungsgericht wäre daher gehalten gewesen, ein solches Gutachten nach § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen einzuholen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 665; Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 667; zur Einnahme des Augenscheins von Amts wegen: Senat, Urteil vom 8. Mai 1992 - V ZR 89/91, NJW 1992, 2019 f.).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    bb) Aus diesen Gründen ist der Tatrichter, wenn es um die Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen geht, gerade in Grenzbereichen gehalten, sich durch einen Ortstermin einen eigenen Eindruck von der Art und Intensität der Geräusche zu verschaffen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2015 - V ZR 110/14, NJW 2015, 2023 Rn. 31; Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 255; Urteil vom 8. Mai 1992 - V ZR 89/91, NJW 1992, 2019 f.; st. Rspr.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Beschränkt sich eine Hausordnung nicht darauf, bestimmte Ruhezeiten festzusetzen, sondern will sie darüber hinaus die Lautstärke und Intensität der Musik auch außerhalb der Ruhezeiten reglementieren, so darf sie nur schwerwiegende, nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen nicht mehr hinnehmbare Störungen erfassen (vgl. zum Nachbarrecht Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; Urt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, NJW 1992, 2019).
  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 121/19

    Pferdehaltung im Offenstall

    Denn die Lästigkeit eines Geräuschs, die rechtlich für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nicht allein von Messwerten (zumal von Mittelungspegeln), sondern von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf das eigene Empfinden des Tatrichters ankommt (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 1966 - V ZR 91/65, BGHZ 46, 35, 38; Urteil vom 8. Mai 1992 - V ZR 89/91, NJW 1992, 2019).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Der Senat hat immer wieder darauf hingewiesen, daß die Meßbarkeit von Lärm und die bestehenden Richtwerte nicht die allein entscheidende Rolle spielen können (vgl. z.B. Senatsurt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, WM 1992, 1612, 1613).

    Gerade in Grenzbereichen ist der Tatrichter deshalb gehalten, sich durch einen Ortstermin einen eigenen Eindruck von Art und Intensität des Lärms zu verschaffen (vgl. Senatsurt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, WM 1992, 1612, 1613).

    Wäre das der Fall, so ließe sich die Frage der Wesentlichkeit der Immission nicht allein über die Auswertung der Zeugenaussagen beurteilen, vielmehr wäre das Berufungsgericht verpflichtet gewesen, sich dazu über einen Ortstermin einen eigenen Eindruck zu verschaffen (vgl. Senatsurt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, WM 1992, 1612, 1613).

  • OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96

    Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks

    Von der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, daß das letztlich entscheidende Kriterium für die Wesentlichkeit einer Geräuschimmission deren Lästigkeit ist, wobei es sich um einen Faktor handelt, der nicht klar zu definieren und noch weniger zahlenmäßig zu erfassen ist (BGHZ 46, 45, 38; NJW 1983, 751; 1992, 2019; BVerwGE 88, 143, 149; NJW 1989, 1291, 1292).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Die Lästigkeit eines Geräuschs, die rechtlich für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nicht allein von Meßwerten (zumal von Mittelungspegeln), sondern von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf das eigene Empfinden des Tatrichters ankommt (Senatsurt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, NJW 1992, 2019).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 9 U 218/96

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Geräuschemmissionen; Ansprüche eines Mieters

    Die Lästigkeit von Geräuschen hängt von einer Reihe von Umständen ab, für die es auf das eigene Empfinden des Tatrichters ankommt (vgl. BGHZ 79, 45,51; BGH NJW 1992, 2019 ).
  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von dem Nachbargrundstück ausgehende

    Weitere Feststellungen, etwa gestützt auf den bei einer Augenscheinseinnahme gewonnenen persönlichen Eindruck (vgl. Senat, Urt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, WM 1992, 1612, 1613), musste das Berufungsgericht nicht treffen.
  • OLG Hamm, 09.07.2019 - 24 U 27/18

    Blendwirkung von Dachpfannen

  • KG, 26.03.2013 - 21 U 131/08

    Unterlassungsanspruch: Anspruch von Grundstücksnachbarn wegen durch offene Kamine

  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

  • AG Siegburg, 19.02.2015 - 118 C 97/13

    Es kann der Frömmste nicht in Frieden mähen, wenn es dem bösen Nachbarn nicht

  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05

    Wesentliche Geräuschimmissionen durch Klavierspielen

  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

  • OLG Hamm, 25.05.2020 - 5 U 113/17

    Blendwirkung von glasierten Dachziegeln

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 1 U 682/02

    Zur Möglichkeit der Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung die

  • OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08

    Verkehrsflächenbereinigung: Ankaufsrecht einer Gemeinde hinsichtlich einer mit

  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 24 U 123/16
  • LG Bonn, 26.09.2017 - 8 S 83/14

    Unterlassung von Lärmbeeinträchtigungen durch die Tochter des Nachbarn aufgrund

  • VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13

    Lärmemission einer Musikschule

  • OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 9 U 163/95

    Anspruch auf Beseitigung der vom Glasdach eines Gebäudes ausgehenden

  • LG Bonn, 29.07.2003 - 10 O 505/99
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