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   BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92   

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https://dejure.org/1992,1283
BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,1283)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 5 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,1283)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 5 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,1283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Schweigen der Urteilsgründe - Verletzung der Aufklärungspflicht - Zeugenvernehmung - Zeugenaussage - Zeugenbefragung - Wahrunterstellung - Rüge der Staatsanwaltschaft - Steuerhinterziehung - Beitreibungsverfahren - Vollstreckungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370; StPO §§ 261, 244 Abs. 2
    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen - Aufklärungsrüge nach Wahrunterstellung

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2838
  • MDR 1992, 991
  • NStZ 1992, 599
  • StV 1992, 550
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91

    Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die ein

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
    Der Senat läßt offen, ob und wieweit einer neueren Rechtsprechung gefolgt werden kann, die schon aus dem Schweigen der Urteilsgründe dazu schließt, ein Vorhalt zur Aufklärung eines Widerspruchs sei nicht erfolgt (vgl. BGH NStZ 1991, 448), oder ob an den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]estzuhalten ist, nach denen eine solche Rüge unzulässig ist, es sei denn, das Urteil habe selbst ausdrücklich erkennen lassen, daß ein derartiger Vorhalt unterblieben ist.

    Die Entscheidung BGH NStZ 1991, 448 betraf einen Sonderfall, in dem die entscheidende Feststellung zum Tatablauf auf dem Gutachten des in der Hauptverhandlung gehörten Sachverständigen beruhte.

  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90

    Umfang der Erörterung beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
    Die Rüge ist nicht zulässig, weil mit den Mitteln des Revisionsrechts nicht ohne weiteres feststellbar ist (vgl. BGH StV 1991, 549; NStZ 1991, 548; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1992 - 1 StR 22/92 -), ob die beanstandete Aufklärung erforderlich war und ob sie tatsächlich unterblieben ist.

    Der Tatrichter muß nur die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern (BGH StV 1989, 423; NStZ 1991, 548; StV 1991, 549).

  • BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91

    Notwendigkeit der Erörterung wesentlicher beweiserheblicher Umstände in den

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
    Die Rüge ist nicht zulässig, weil mit den Mitteln des Revisionsrechts nicht ohne weiteres feststellbar ist (vgl. BGH StV 1991, 549; NStZ 1991, 548; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1992 - 1 StR 22/92 -), ob die beanstandete Aufklärung erforderlich war und ob sie tatsächlich unterblieben ist.

    Der Tatrichter muß nur die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern (BGH StV 1989, 423; NStZ 1991, 548; StV 1991, 549).

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92

    DDR-Vollzug als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
    Die Rüge ist nicht zulässig, weil mit den Mitteln des Revisionsrechts nicht ohne weiteres feststellbar ist (vgl. BGH StV 1991, 549; NStZ 1991, 548; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1992 - 1 StR 22/92 -), ob die beanstandete Aufklärung erforderlich war und ob sie tatsächlich unterblieben ist.
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67

    Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
    Insbesondere scheidet die Möglichkeit aus, durch eine dienstliche Äußerung der Berufsrichter festzustellen, ob ein Vorhalt gemacht wurde (vgl. BGHSt 22, 26, 29), denn die allen Beteiligten einsichtige Beweislage kann am Ende der Hauptverhandlung so gewesen sein, daß es eines ausdrücklichen Vorhalts oder einer Frage gar nicht bedurfte.
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
    Der Senat läßt offen, ob und wieweit einer neueren Rechtsprechung gefolgt werden kann, die schon aus dem Schweigen der Urteilsgründe dazu schließt, ein Vorhalt zur Aufklärung eines Widerspruchs sei nicht erfolgt (vgl. BGH NStZ 1991, 448), oder ob an den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]estzuhalten ist, nach denen eine solche Rüge unzulässig ist, es sei denn, das Urteil habe selbst ausdrücklich erkennen lassen, daß ein derartiger Vorhalt unterblieben ist.
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
    Der Tatrichter muß nur die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern (BGH StV 1989, 423; NStZ 1991, 548; StV 1991, 549).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß im Beitreibungsverfahren nicht gerechtfertigte Steuervorteile auch dadurch erlangt werden können, daß die an sich mögliche Zwangsvollstreckung durch falsche Angaben des Steuerschuldners verzögert oder das Vollstreckungsergebnis durch ein steuerunehrliches Verhalten geschmälert worden ist (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Tatsachen 1; Kohlmann, Steuerstrafrecht 6. Aufl. § 370 Rdn. 190 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff.; 22, 307 f. [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f.; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f. [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]; BGH NJW 1992, 1776; BGH NJW 1992, 2838).
  • BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12

    Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung;

    a) Steuerhinterziehung (§ 370 AO) kann auch im Beitreibungsverfahren begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beitreibungsverfahren 2 und Konkurrenzen 16; BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 74/92, wistra 1992, 300; Bansemer, wistra 1994, 327; Grote, Steuerhinterziehung außerhalb des Festsetzungsverfahrens, 1989; Jäger in Klein, AO, § 370, Rn. 52; Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 AO, Rn. 226 ff.; Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, § 370 AO, Rn. 49).

    Im Beitreibungsverfahren sind dabei steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne des § 370 Abs. 1 AO auch Umstände, die für die Entscheidung des Finanzamts, ob und welche Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 74/92, wistra 1992, 300, 302).

  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 524/02

    Untreue (vollendete Nachteilszufügung: schadensgleiche Vermögensgefährdung;

    Soweit die Revision geltend macht, das Gericht habe sich im Urteil in Widerspruch zu erhobenen Urkundenbeweisen gesetzt, geht der Senat davon aus, daß das Landgericht die sachlichrechtlich fehlerfreie Beweiswürdigung aufgrund einer Gesamtschau der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise gewonnen hat und daß sich etwaige Widersprüche zwischen dem Inhalt der Urkunden einerseits und Feststellungen und Bekundungen des Zeugen Sc andererseits im Rahmen von dessen Vernehmung aufgelöst haben (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 28; BGH, Beschl. vom 24. April 1996 - 5 StR 727/95; Schäfer StV 1995, 147, 157).
  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01

    Umfassende Beweiswürdigung; Beweisaufnahme; Zulässigkeit der Verfahrensrüge

    Ein Widerspruch zwischen den Bekundungen eines Zeugen oder den Aussagen verschiedener Beweispersonen kann sich durch eine einfache Erklärung eines der Zeugen oder durch sonstige Beweismittel für Verfahrensbeteiligten zweifelsfrei gelöst haben, so daß kein Anlaß für seine Darlegung in den Urteilsgründen mehr bestand (vgl. BGH NJW 1992, 2838, 2840; G. Schäfer StV 1995, 147, 156/157).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Denn der Tatrichter ist nur gehalten, die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen zu erörtern (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 28 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Der Tatrichter muss nur die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern (BGH StV 1989, 423; NSTZ 1991, 548) So kann zum Beispiel sich ein Widerspruch zwischen den Bekundungen eines Zeugen im Rrmittlungsverfahren und den Feststellungen in der Hauptverhandlung durch eine einfache Erklärung des Zeugen oder durch sonstige Beweismittel für alle Verfahrensbeteiligte so zweifelsfrei gelöst haben, dass kein Anlass mehr für eine Darlegung in den Urteilsgründen bestand (BGH NJW 1992, 2838, 2840).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

    Es ist allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis einer solchen Zeugenaussage festzustellen und zu würdigen; der dafür maßgebliche Ort ist das Urteil (vgl. BGH NStZ 1992, 506 f. sowie NJW 1992, 2838, 2840).
  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise

    War er zu ihrer Überzeugung geklärt, bestand kein Anlass, ihn als wesentlichen Punkt in der Beweiswürdigung abzuhandeln (vgl. auch BGH NJW 1992, 2838, 2840).
  • BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05

    NZB: Ablehnung von Beweisanträgen

    Zu Recht ist das FG --zugunsten der Kläger-- davon ausgegangen, dass der Beweisantrag (auf Vernehmung der Zeugen über den Hergang der Gespräche mit dem Bauamt) im Zusammenhang mit den vorher erfolgten Zeugenvernehmungen darauf gerichtet war, die Behauptung unter Beweis zu stellen, dass der Erwerber des streitigen Grundstücks seine Kaufabsicht erst nach den kurz vor der Veräußerung geführten Gesprächen mit dem Bauamt über sein auf dem Nachbargrundstück geplantes Bauvorhaben gebildet habe (vgl. zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beweisantrags Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 1992 5 StR 74/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 334).
  • BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08

    Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Rüge der Aktenwidrigkeit); Beweiswürdigung

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 442/99

    Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz; Beweiswürdigung; Inbegriff der

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 17/99

    Änderung des Aussageverhaltens von Belastungszeugen; Anlass zur Vernehmung der

  • BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92

    Möglichkeit der Fernhaltung des Angeklagten von der Hauptverhandlung bei einer

  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 139/95

    Beweis - Beweisbehauptung - Beweismittel - Aufklärung - Aufklärungsrüge

  • LG Essen, 26.06.2007 - 56 Qs 15/07

    Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung; Haftbeschwerde zur

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 727/95

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 3/94

    Verfahrensrüge wegen freier Beweiswürdigung

  • KG, 23.10.2000 - 1 Ss 213/00
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