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   BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91   

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BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91 (https://dejure.org/1991,890)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1991 - 5 StR 364/91 (https://dejure.org/1991,890)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91 (https://dejure.org/1991,890)
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Mißbrauch am schlafenden Kind

§§ 176, 179 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger - Schlafende Kind - Bewußtseinsstörung

  • rechtsportal.de

    StGB § 176 Abs. 1, § 179
    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 68
  • NJW 1992, 324
  • MDR 1991, 1183
  • NStZ 1992, 178
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1981 - 3 StR 148/81

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91
    Die mangelnde Abwehrfähigkeit P s beruhte nach den Feststellungen nicht auf ihrem kindlichen Alter und einer dadurch bedingten entsprechenden körperlichen und geistigen Reifung (vgl. BGHSt 30, 144 [BGH 27.05.1981 - 3 StR 148/81]), sondern darauf, daß sie schlief.
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91
    Dementsprechend hat bereits der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß Handlungen, die an einem Kind vorgenommen werden oder die das Kind an dem Täter oder einem Dritten vornimmt, auch dann sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 176, 184 c Nr. 1 StGB sind, wenn das Kind die Sexualbezogenheit nicht erkennt oder noch nicht erkennen kann (BGHSt 29, 336).
  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der

    Während die §§ 176 ff. StGB dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern dienen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69), bezweckt § 177 StGB demgegenüber den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung; der Einzelne soll frei über das "ob', "wann' und "wie' eines sexuellen Kontakts entscheiden können (vgl. Hoven/Weigend, JZ 2017, 182, 183).
  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21

    Deliktische Haftung: Schockschaden als Gesundheitsverletzung

    Insoweit kann die dem Elternteil vom Täter aufgezwungene psychische Verarbeitung einer erheblichen Gefährdung der ungestörten Entwicklung seines Kindes (vgl. zum Schutzgut des § 176 StGB aF BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 132, juris Rn. 11; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69, juris Rn. 10; vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 340, juris Rn. 6; Beschlüsse vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, Rn. 6 und 10; vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726, juris Rn. 5; vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, StV 1998, 657, juris Rn. 6; jeweils mwN) genügen, die entgegen der Ansicht der Revision auch nicht dem allgemeinen Lebensrisiko der Eltern unterfällt.
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 580/16

    Sexuelle Nötigung (Erheblichkeit der sexuellen Handlung: erforderliche

    Als erheblich in diesem Sinne sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324 f., insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 38, 68; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; Senat, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).

    Dazu bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; Senat, Urteil vom 3. April 1991 - 2 StR 582/90, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4; BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324, 325; Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR § 184c Nr. 1 StGB; Erheblichkeit 6; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; Senat, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; Lackner/Kühl/Heger, 28. Aufl., § 184g Rn. 5; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 184g Rn. 7; differenzierend SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 184g Rn. 9 f.).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90   

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OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90 (https://dejure.org/1991,2940)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.1991 - 5 U 99/90 (https://dejure.org/1991,2940)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 5 U 99/90 (https://dejure.org/1991,2940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 324 (Ls.)
  • NZV 1991, 473
  • VersR 1993, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1987 - IVa ZR 68/86

    Führen des versicherten Fahrzeugs durch einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Es handelt sich hierbei um einen Ausnahmetatbestand, dessen Voraussetzungen der Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen hat (siehe BGH VersR 1988/50, Stiefel/Hofmann, AKB, 14. Aufl., Rdn. 259 zu § 2 AKB m.w.N.).
  • LG Köln, 11.04.1990 - 24 O 451/88
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. April 1990 - 24 0 451/88 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.06.1971 - IV ZR 73/70

    Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Ansonsten muß er sich den Führerschein grundsätzlich vorzeigen lassen und ihn auf seine Gültigkeit hin prüfen (siehe Stiefel/Hofmann, a.a.O. Rdn. 267 zu § 2 AKB), denn grundsätzlich ist von ihm insoweit das Maß an Sorgfalt zu verlangen, daß nach der Lebenserfahrung unter den gegebenen Umständen von vernünftigen, praktischen Menschen aufgewendet zu werden pflegt und das deshalb generell erwartet und verlangt werden kann (so schon BGH VersR 1971/808).
  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87

    Sorgfaltspflichten des Fahrzeughalters bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Es liegt demzufolge vorliegend gerade keiner der von den Parteien in den Grundsätzen zutreffend angeführten Ausnahmefälle vor, in denen ausnahmsweise der Versicherungsnehmer einer mündlichen Zusicherung des Fahrers, dieser habe den Führerschein, vertrauen darf, ohne sich den Führerschein zeigen zu lassen (siehe BGH VersR 1988/1017).
  • OLG Hamm, 30.11.1976 - 20 W 35/76
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Die Verpflichtung, sich den Führerschein vorlegen zu lassen, gilt regelmäßig dann, wenn der Versicherungsnehmer als Halter weiß, daß dem Fahrer die Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war (siehe OLG Hamm VersR 1977/757), insbesondere dann, wenn dies wegen eines Trunkenheitsdelikts geschehen ist und der Fahrer auch nachfolgend zur Trunkenheit neigt.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 01.08.1991 - 34 S 87/91   

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https://dejure.org/1991,9179
LG Köln, 01.08.1991 - 34 S 87/91 (https://dejure.org/1991,9179)
LG Köln, Entscheidung vom 01.08.1991 - 34 S 87/91 (https://dejure.org/1991,9179)
LG Köln, Entscheidung vom 01. August 1991 - 34 S 87/91 (https://dejure.org/1991,9179)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 324 (Ls.)
  • NZV 1991, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)

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