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   BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvR 206/91   

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https://dejure.org/1991,3176
BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvR 206/91 (https://dejure.org/1991,3176)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1991 - 2 BvR 206/91 (https://dejure.org/1991,3176)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 2 BvR 206/91 (https://dejure.org/1991,3176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das rechtliche Gehör infolge fehlerhafter Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorweggenommenes Bestreiten - Erfüllungseinwand - Präklusion - Rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 679
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvR 206/91
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [95 f.]m.w.N.).

    Auf diesem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann das angegriffene Urteil beruhen; denn es läßt sich nach dem vorstehend Ausgeführten nicht ausschließen, daß das Amtsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vortrags zu einem der Beschwerdeführerin günstigeren Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerfGE 65, 293 [296]).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvR 206/91
    b) Wie der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 5. Mai 1987 (vgl. BVerfGE 75, 302 [12 ff.] für einen vergleichbaren Fall entschieden hat, stellt die fehlerhafte Anwendung des § 296 Abs. 1 ZPO nicht stets eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG dar. Für einen Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht genügt es insbesondere nicht, daß das Amtsgericht die Präklusionsvorschriften des § 296 Abs. 1 und des § 283 Satz 2 ZPO verwechselt hat (a.a.O., S. 315).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvR 206/91
    Dieser Pflicht ist es nur enthoben, wenn das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer acht bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 63, 80 [5] st. Rspr.).
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    b) Die Anwendung dieses sogenannten absoluten Verzögerungsbegriffs ist grundsätzlich mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 75, 302, 316; BVerfG, NJW 1992, 679, 680).
  • BGH, 21.06.2022 - VIII ZR 285/21

    Bestreiten von Behauptungen der Gegenseite durch vorausgegangenen Parteivortrag

    Dies gilt auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung des betreffenden Sachvortrags sowie eines damit zusammenhängenden Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht die Vorschrift des § 138 Abs. 3 ZPO zu den Folgen der Erklärungslast der Parteien gemäß § 138 Abs. 2 ZPO in offenkundig fehlerhafter Weise gehandhabt hat (vgl. BVerfG, NJW 1992, 679, 680).

    Ein solches konkludentes vorweggenommenes Bestreiten hindert die Anwendung der Vorschrift des § 138 Abs. 3 ZPO (Stein/Jonas/Kern, ZPO, 23. Aufl., § 138 Rn. 36; vgl. BVerfG, NJW 1992, 679, 680).

  • BGH, 15.05.2001 - VI ZR 55/00

    Anforderungen an die Substantiierungslast

    Dabei kann bereits in einem vorangegangenen widersprechenden Vortrag ein konkludentes Bestreiten nachfolgender Behauptungen liegen (vgl. BVerfG NJW 1992, 679, 680).
  • KG, 20.02.2017 - 21 U 50/15

    Bauprozess: Präklusion des Sachverständigenbeweises bei fehlendem

    Der damit angewendete sog. absolute Verzögerungsbegriff ist verfassungskonform (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85; Beschluss vom 10. Juli 1991, 2 BvR 206/91; BGH, Urteil vom 3.7.2012, VI ZR 120/11).

    Wäre die Präklusion des Klägers bereits aufgrund dieser Überlegung ausgeschlossen, bedeutete dies nichts anderes als die vollständige Abkehr vom absoluten Verzögerungsbegriff, der vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz aber gerade als verfassungskonform anerkannt ist (BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85, Rz 35; Beschluss vom 10. Juli 1991, 2 BvR 206/91).

  • KG, 16.10.2023 - 2 AktG 1/23

    Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Wenn ein Vortrag bereits bestritten war, muss das Bestreiten insbesondere nicht auf jeden gegnerischen Vortrag hin wiederholt werden, um seine Wirkung zu behalten (vgl. BGH, Urteil vom 15.5.2001 - VI ZR 55/00 -, Rn. 7 nach juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.7.1991 - 2 BvR 206/91 -, Rn. 19 ff. nach juris; Zöller/Greger, 34. Aufl. 2022, ZPO § 138 ZPO Rn. 10).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 188/05

    Rechtsfolgen der Übernahme des Risikos eines Leistungshindernisses durch den

    Die Frage, ob ein späteres Vorbringen einer Partei bereits durch vorangegangenes gegenteiliges Vorbringen des Gegners als bestritten zu gelten hat, ist eine Frage des Einzelfalls (BVerfG NJW 1992, 679, 680; BGH, Urt. v. 15. Mai 2001 - VI ZR 55/00, NJW-RR 2001, 1294).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2004 - 17 U 180/03

    Verfahrensfehler wegen Missachtung von Präklusionsvorschriften

    Zum Inhalt des sich daraus für das Gericht ergebenden Pflichtenkreises gehört es namentlich, dass das Gericht die Ausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen hat (vgl. BVerfGE 65, 293, 297 m. w. Nachw.; BVerfG NJW 1992, 679; BVerfG NJW 2000, 945, 946; BGH NJW-RR 1990, 1500, 1501; BGH NJW 1993, 538, 539 m. w. Nachw.).

    Hierin liegt nach den oben beschriebenen Grundsätzen ein Verstoß gegen das in Artikel 103 Abs. 1 GG normierte Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs, welches dem Gericht unter anderem die Pflicht auferlegt, die Ausführungen der Parteien vollständig zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367; BVerfGE 60, 250, 262; BVerfG NJW 1992, 679; BGH NJW 1993, 538, 539 m. w. Nachw.).

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 186/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

    Ein solcher Umstand liegt vor, wenn ein Gericht einen ausreichend substantiierten entscheidungserheblichen Vortrag begründungslos übergeht (Beschlüsse vom 5. März 2004 - VerfGH 172/03 - und 6. Juli 2004 - VerfGH 184/03 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1992, 679 und NJW 2001, 1565).
  • ArbG Solingen, 20.08.2020 - 3 Ca 457/20
    Nach § 138 Abs. 3 ZPO können Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, (nur dann) als zugestanden angesehen werden, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - VI ZR 55/00 -, Rn. 7, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juli 1991 - 2 BvR 206/91 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 88/20

    Zurückverweisung einer Sache an das Berufungsgericht wegen Verletzung des

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass bei der Anwendung des § 138 Abs. 3 ZPO Zurückhaltung geboten ist, weil nicht ausdrücklich bestrittene Tatsachen danach nur dann als zugestanden anzusehen sind, wenn die Absicht, diese Tatsachen bestreiten zu wollen, auch nicht aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht (BVerfG, NJW 1992, 679, 680 [juris Rn. 19]).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12

    Persönlichkeitsrecht in der Presse: Zurücktreten des Persönlichkeitsrechts

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