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   BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91   

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BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91 (https://dejure.org/1992,1292)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91 (https://dejure.org/1992,1292)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 1 BvR 1294/91 (https://dejure.org/1992,1292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Postlauf - Vertrauensschutz - Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1952
  • NVwZ 1992, 873 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91
    Von Verfassungs wegen ist es erforderlich, alle Fälle, in denen sich der Bürger zur Durchsetzung seines Rechts den Diensten der Deutschen Bundespost anvertraut, gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 54, 80 >84< m.w.N., st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 >29<; 62, 216 >221<).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 >29<; 62, 216 >221<).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

    Differenzierungen danach, ob die Verzögerung auf einer zeitweise besonders starken Beanspruchung der Leistungsfähigkeit der Post, etwa vor Feiertagen, oder auf einer verminderten Dienstleistung der Post, etwa an Wochenenden, beruht, sind unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Februar 1992, NJW 1992, S. 1952 m.w.N.).
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93

    Wiedereinsetzung bei Poststreik

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 53, 25, 29 = AP Nr. 74 zu § 233 ZPO; BVerfGE 62, 216, 221 = NJW 1983, 560; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992 - 1 BvR 1294/91 - EzA § 233 ZPO Nr. 14; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).

    Von Verfassung wegen ist es erforderlich, alle Fälle, in denen sich der Bürger den Diensten der Deutschen Bundespost anvertraut, gleichzubehandeln (BVerfGE 54, 80, 84 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 461/79]; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992, aaO).

  • OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95

    Umfang der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines

    Eine bei der Post eingetretene Verzögerung in der Beförderung des Briefes muss sich die Partei nicht zurechnen lassen (zuletzt BVerfG, NJW 1992, 1952 ).
  • BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92

    Fristversäumnis bei Poststreik

    Da es sich um ein Gebot handelt, dem jedes rechtsstaatliche Gerichtsverfahren genügen muß, gilt dieser Grundsatz auch im Zivilprozeß und dessen Rechtsmittelverfahren (st. Rspr. zuletzt: BVerfG NJW 1992, 1952 m.w.N.; vgl. ferner BGHZ 105, 116, 118 f.; Stein/Jonas/Schumann, 20. Aufl. ZPO § 233 Rdn. 187-189; MK ZPO/Feiber, § 233 Rdn. 41; Zöller/Stephan, 17. Aufl. ZPO § 233 Rdn. 23 "Postverkehr"; Thomas/Putzo, 17. Aufl. ZPO § 233, 5 e).

    Wegen dieser für den Bürger undurchschaubaren organisatorischen Abläufe darf bei der Frage, ob die Versäumung einer prozessualen Frist von ihm verschuldet worden ist, nicht danach differenziert werden, ob die Post zeitweise, etwa vor Feiertagen, besonders stark beansprucht ist oder, zum Beispiel an Wochenenden, ihren Dienstbetrieb nur in vermindertem Umfang aufrechterhält (vgl. BVerfG NJW 1992, 1952 m.w.N.).

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge

    Es liegt hier nicht anders als bei der Frage einer schuldhaften Fristversäumung (§ 233 ZPO): Zwar darf dem Bürger oder seinem Prozeßbevollmächtigten eine Verzögerung bei der Post grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden, gleichviel, ob diese Verzögerung auf der Nachlässigkeit eines Bediensteten oder einer zeitweise besonders starken Beanspruchung der Leistungsfähigkeit der Post (z.B. vor Feiertagen) oder einer zeitweise verminderten Dienstleistung der Post (z.B. an Wochenenden) beruht (z.B. BVerfGE 53, 25, 28 f; 54, 80, 84 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 461/79]; 62, 216, 221; 62, 334, 336 [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82]; zuletzt BVerfG NJW 1992, 1952).
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 53, 25, 29 = AP Nr. 74 zu § 233 ZPO; BVerfGE 62, 216, 221 = NJW 1983, 560; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992 - 1 BvR 1294/91 - EzA § 233 ZPO Nr. 14; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).

    Von Verfassungs wegen ist es erforderlich, alle Fälle, in denen sich der Bürger den Diensten der Deutschen Bundespost anvertraut, gleichzubehandeln (BVerfGE 54, 80, 84 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 461/79]; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992, aaO).

  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

    Hierbei darf die Partei aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und des Art. 103 Abs. 1 GG im allgemeinen auf die Einhaltung der üblichen Postbeförderungszeiten vertrauen (BVerfGE 44, 302, 306; BVerfG NJW 1979, 641; 1992, 1952; BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90, BGHR ZPO § 233 Postbeförderung 5; v. 25. Januar 1993 - II ZB 18/92, BGHR ZPO § 233 Postbeförderung 6).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 7 U 82/04

    Feuerversicherung: Unverschuldete Versäumung der Ausschlussfrist; Verletzung der

  • BAG, 27.01.1993 - 5 AZR 397/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Poststreik

  • BGH, 28.01.2003 - X ZB 7/02

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Adressierung

  • BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerwG, 09.07.2003 - 6 PB 4.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 341/12

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1505/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen die Ahndung eines Parkverstoßes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

  • LAG Hessen, 30.05.1994 - 16 Sa 1745/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 07.04.1993 - XII ZB 38/93

    Verschulden für Nichteinhaltung einer Frist bei Überschreitung der regulären

  • LAG Hessen, 27.07.1998 - 16 Sa 2361/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsbehelf "per Einschreiben"

  • BFH, 09.02.1998 - VIII B 20/97

    Unverschuldete Versäumung einer Frist auf Grund erheblicher Verzögerungen bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit;

  • BGH, 30.11.1992 - X ZR 57/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verspätetem Eingang der

  • SG Aachen, 21.11.2003 - S 8 AL 64/03

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 AS 3124/07
  • KG, 04.11.2003 - 5 Ws 536/03

    Strafvollzug: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist; unübliche

  • BPatG, 14.03.2017 - 29 W (pat) 25/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ABDRUSCHIN IM LICHTE DER

  • LAG Nürnberg, 11.08.1993 - 4 Sa 773/93

    Ausschluß der Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsbegründungsfrist; Verletzung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91   

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https://dejure.org/1991,1156
BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91 (https://dejure.org/1991,1156)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91 (https://dejure.org/1991,1156)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 (https://dejure.org/1991,1156)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1952
  • NVwZ 1992, 874 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Dies gilt namentlich dann, wenn ein Beschwerdeführer trotz zahlreicher Nichtannahmeentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden in derselben Sache anhängig macht (stRspr; vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1419; vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 f.; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205; vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f.).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind und, - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
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