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   OLG München, 11.02.1992 - 2 Ws 144/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5353
OLG München, 11.02.1992 - 2 Ws 144/92 (https://dejure.org/1992,5353)
OLG München, Entscheidung vom 11.02.1992 - 2 Ws 144/92 (https://dejure.org/1992,5353)
OLG München, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 2 Ws 144/92 (https://dejure.org/1992,5353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrzeugführer; Charakterliche Eignung; Inszenierung eines Verkehrsunfalls; Schadensregulierung; Versicherungsbetrug; Charakterliche Eignungsmängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 69; StPO § 111a

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2776
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der

    Nach anderer Ansicht lässt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt zu (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, S. 380: vorläufige Entziehung nach zehn Monaten; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, S. 314; OLG München, NJW 1992, S. 2776 f.: nach drei Jahren; Hentschel, NJW 1995, S. 627 ; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 111a Rn. 3).
  • LG Erfurt, 23.10.2014 - 7 Qs 199/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhältnismäßigkeit, langer Zeitablauf

    Nach anderer Ansicht lässt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aber die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt zu (vgl. OLG München, NJW 1992, S. 2776 f.: nach drei Jahren; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.03.2005, 2 BvR 364/05: 15 Monate).
  • OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Bei Beurteilung des Ermessensspielraums ist auch nicht danach zu unterscheiden, ob der Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil ein Verkehrsdelikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB oder eine andere Straftat zugrundeliegt, die zwar im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde, jedoch dem verletzten Rechtsgut nach mit dem Straßenverkehr nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht (OLG München NJW 1992, 2776 ; a.A.: OLG Düsseldorf DAR 1992, 187, 188).
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