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   BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92   

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BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92 (https://dejure.org/1992,3083)
BayObLG, Entscheidung vom 09.12.1992 - 2Z BR 98/92 (https://dejure.org/1992,3083)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 2Z BR 98/92 (https://dejure.org/1992,3083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 5 T 257/92
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1142
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92
    Dies macht es zwar einerseits erforderlich, das Grundbuch in weitgehendem Maße der Einsicht durch die am Rechtsverkehr Teilnehmenden zu unterwerfen (BGHZ 80, 126/128).

    Der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 80, 126 lediglich entschieden, dass der Eigentümer keinen Anspruch darauf hat, von Einsichtsersuchen unterrichtet zu werden, und dass er deshalb kein Beschwerderecht gegen die Gewährung von Grundbucheinsicht besitzt.

    Da das Bundesverfassungsgericht in diesem Urteil ein grundrechtsähnliches "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" entwickelt hat, kann kaum mehr argumentiert werden, der Grundstückseigentümer werde durch Gewährung on Grundbucheinsicht an einen Dritten "nicht in einer rechtlich geschützten Position beeinträchtigt" (BGHZ 80, 126/129).

  • OLG Hamm, 18.12.1985 - 15 W 417/85

    Grundbucheinsichtsrecht

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92
    Nach Abschluss des Mietvertrags kann dieses Interesse ohne Darlegung besonderer Umstände im Einzelfall, wie etwa die Absicht von größeren Schönheitsreparaturen oder Verbesserungen der Mieträume durch den Mieter, nicht unterstellt werden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1986, 128).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92
    Es mag auch zweifelhaft sein, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Lichte des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BverfGE 65, 1) noch aufrecht erhalten werden kann.
  • BayObLG, 14.03.1991 - BReg. 2 Z 162/90
    Auszug aus BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92
    Demnach kann auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen (BayObLG JurBÜro 1984, 1081 f. mit weit. Nachw.; BayObLG BWNotZ 1991, 144).
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines

    c) Die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob auch bei einem "normalen", den allgemeinen Rechtsverkehr betreffenden Einsichtsgesuch das Grundbuchblatt vollständig eingesehen werden kann (vgl. Meikel/Böttcher, aaO, § 12 Rn. 67; anders aber Rn. 71 für die Grundakten; KEHE/Eickmann, aaO, § 12 Rn. 7) oder ob sich das Einsichtsrecht nur auf diejenigen Abteilungen oder Eintragungen erstreckt, auf die sich das berechtigte Interesse im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO bezieht (vgl. BayObLG, NJW 1993, 1142, 1143; Demharter, aaO, § 12 Rn. 18; Maaß in Bauer/von Oefele, aaO, § 12 Rn. 58; Güthe/Triebel, GBO, 6. Aufl., § 12 Rn. 19; Schöner/Stöber, aaO, Rn. 529; Böhringer, Rpfleger 1989, 309, 310; Melchers, Rpfleger 1993, 309, 314; Schreiner, Rpfleger 1980, 51, 53), bedarf auf Grund der hier bestehenden Besonderheiten keiner Entscheidung.
  • OLG München, 24.07.2018 - 34 Wx 68/18

    Kein berechtigtes Interess des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters an der

    aa) Ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO besteht nicht nur, wenn dieses rechtlicher Natur ist, namentlich dem Antragsteller am Grundstück (aktuell) ein Recht zusteht (vgl. Demharter § 12 Rn. 8; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 4), sondern auch dann, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das auch mit einem bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; BayObLG NJW 1993, 1142; Senat vom 17.10.2016, 34 Wx 287/16 = MDR 2017, 30; Demharter § 12 Rn. 7; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 2).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; BayObLG NJW 1993, 1142; Senat vom 17.10.2016, 34 Wx 287/16 = MDR 2017, 30; Demharter § 12 Rn. 7; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 2).

    cc) Was die Fallgruppe der Mieter anbelangt, wird ganz überwiegend dem Grundsatz nach ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht zugestanden (OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; BayObLG NJW 1993, 1142; LG Mannheim Rpfleger 1992, 245; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 86; Demharter § 12 Rn. 9; a.A. Maaß in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. § 12 Rn. 44).

    Außerdem müsse er die Risiken einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages bei der Zwangsversteigerung abschätzen können (BayObLG NJW 1993, 1142; Demharter § 12 Rn. 9).

  • OLG Schleswig, 12.01.2011 - 2 W 234/10

    Grundbucheinsicht: Oberlandesgericht setzt Neugier Schranken

    Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass § 12 GBO nicht in erster Linie einen Geheimschutz bezweckt, sondern auf eine Publizität zielt, die über die rein rechtliche Anknüpfung an die Vermutungs- und Gutglaubensvorschriften der §§ 891 ff. BGB hinausgeht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010, a.a.O.; KG, FGPrax 2004, S. 58 f.; vgl. auch BayObLG, NJW 1993, S. 1142 f.).

    Selbst ein Mieter oder künftiger Mieter muss indes ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht darlegen, auch wenn dieses vielfach bestehen wird (vgl. BayObLG, NJW 1993, S. 1142 f.; Böttcher in: Meikel, a.a.O., § 12 Rn. 41).

  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11

    Grundbucheinsicht

    Jedoch genügt nicht jedes beliebige Interesse; vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316 ).Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht eingetragenen Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird ( OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).
  • OLG München, 26.07.2018 - 34 Wx 239/18

    Zum Anspruch auf Grundbucheinsicht eines ehemaligen Lebensgefährten wegen

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat vom 17.10.2016, 34 Wx 287/16 = MDR 2017, 30; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; BayObLG NJW 1993, 1142; Demharter § 12 Rn. 7; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 171/18

    Einsicht in Eigentümerverzeichnisse durch Privatperson

    Andererseits genügt jedoch nicht jedes beliebige Interesse, vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchinhalt für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316).
  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein

    Vielmehr muss die Kenntnis vom Grundbuchstand bei verständiger Würdigung des Einzelfalls und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge für das Handeln des Antragstellers und seine Entschließungen aus sachlichen Gründen erheblich erscheinen (vgl. BayObLG NJW 1993, 1142/1143; OLG Oldenburg ZEV 2014, 611).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Andererseits genügt nicht jedes beliebige Interesse des Antragstellers; die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier muss ausgeschlossen und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (so im Ergebnis BayObLG, a.a.O.; Rpfleger 1998, 338; NJW 1993, 1142, 1143; OLG Stuttgart, Rpfleger 1970, 92; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 1997, 258; Meikel/Böttcher, a.a.O. und § 12 Rn. 7; Eickmann in K/E/H/E, Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 12 Rn. 3, die darüber hinaus die Ermöglichung eines konkreten rechtlichen Handelns verlangen).
  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97

    Rechte aus Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu Lebzeiten des

    Auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse kann das Recht auf Grundbucheinsicht begründen (vgl. BayObLG MittBayNot 1993, 210 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90; Demharter GBO 22. Aufl. Rn. 7, Meikel/Böttcher GBR 8. Aufl. Rn. 4, jeweils zu § 12; Haegele/Schöner/Stöber GBR 11. Aufl. Rn. 525; zu weitgehend wohl OLG Hamm Rpfleger 1986, 124).

    Das Grundbuchamt ist deshalb gehalten, das Vorliegen eines berechtigten Interesses in jedem Einzelfall genau nachzuprüfen, um Einsichtnahmen zu verhindern, durch die das schutzwürdige Interesse Eingetragener verletzt werden könnte, Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (vgl. BayObLG MittBayNot 1993, 210 m.w.N; OLG Karlsruhe aaO).

  • OLG München, 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

    Voraussetzungen für erweiterte Grundbucheinsicht bei angeordneter

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat vom 17.10.2016, 34 Wx 287/16 = MDR 2017, 30; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; BayObLG NJW 1993, 1142; Demharter § 12 Rn. 7; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 5 W 58/21

    Beschränkt sich der Vortrag eines Miterben auf den rechtlichen Hinweis, dass zur

  • OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 20 W 102/19

    Zur Grundbucheinsicht eines Mieters hinsichtlich Abt. II des Grundbuchs

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2020 - 5 W 84/19

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht wegen offener Honorarforderungen

  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 11 Wx 46/08

    Anspruch auf Erteilung einer Grundbuchabschrift aufgrund der Besorgnis

  • OLG Oldenburg, 19.02.1999 - 5 W 29/99

    Verbot der Vorteilsannahme des Trägers eines Altenheims; Erteilung eines

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