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   OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92 - 2   

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https://dejure.org/1993,2251
OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92 - 2 (https://dejure.org/1993,2251)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.1993 - Ss 569/92 - 2 (https://dejure.org/1993,2251)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - Ss 569/92 - 2 (https://dejure.org/1993,2251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbleiben eines Angeklagten; Genügender Entschuldigungsgrund; Gebote einer Religion; Gläubiges Mitglied; Praktizierendes Mitglied; Religionsgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 329

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 329

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1145
  • NJW 1993, 1345
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92
    Ist und bleibt zweifelhaft, ob ein Angeklagter genügend entschuldigt ist, sind die Voraussetzungen einer Berufungsverwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO nicht gegeben (BayObLG bei Bär/DAR 1989, 370; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1987, 9, 10; VRS 71, 292, 293; ständige Senatsrechtsspre-chung vgl. Senatsentscheidung Strafverteidiger 1989, 53 = VRS 75, 113 und Senatsentscheidung vom 09.10.1992 - Ss 433/92 - sowie Senatsentscheidung VRS 83, 444 zu § 74 OWiG; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 329 Rdn. 22 m. w. N.).

    Verbleibende Zweifel dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (OLG Frankfurt NStE § 329 StPO Nr. 4; Senatsentscheidung Strafverteidiger 1989, 53 = VRS 75, 113).

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92
    Das Grundrecht der Glaubensfreiheit schließt aus, Betätigungen und Verhaltensweisen, die aus einer bestimmten Glaubenshaltung fließen, ohne weiteres den Sanktionen zu unterwerfen, die der Staat für ein solches Verhalten - unabhängig von seiner glaubensmäßigen Motivierung - vorsieht (BVerfGE 32, 98, 108).

    Die sich aus Art. 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muß zu einem Zurückweichen des Strafrechts jedenfalls dann führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber die kriminelle Bestrafung, die ihn zum Rechtsbrecher stempelt, sich als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (BVerfGE 32, 98, 109).

  • OLG Düsseldorf, 11.04.1986 - 5 Ss 138/86
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92
    Ist und bleibt zweifelhaft, ob ein Angeklagter genügend entschuldigt ist, sind die Voraussetzungen einer Berufungsverwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO nicht gegeben (BayObLG bei Bär/DAR 1989, 370; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1987, 9, 10; VRS 71, 292, 293; ständige Senatsrechtsspre-chung vgl. Senatsentscheidung Strafverteidiger 1989, 53 = VRS 75, 113 und Senatsentscheidung vom 09.10.1992 - Ss 433/92 - sowie Senatsentscheidung VRS 83, 444 zu § 74 OWiG; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 329 Rdn. 22 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1983 - 1 Ws 1049/82

    Hauptverhandlungstermin; Ausbleiben; Fernbleiben; Angeklagtensäumnis;

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92
    Berufliche oder private Angelegenheiten können das Ausbleiben entschuldigen, wenn sie unaufschiebbar oder von solcher Bedeutung sind, daß dem Angeklagten das Erscheinen billigerweise nicht zugemutet werden kann und die öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung ausnahmsweise zurücktreten muß (OLG Düsseldorf VRS 64, 438; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 329 Rdn. 28 m. w. N.), so z. B. wenn ein Angeklagter sich verpflichtet fühlt, sich nach dem Tod eines nahen Angehörigen um die Beerdigungs-formalitäten zu kümmern, und deshalb einige Tage verreisen muß (Senatsentscheidung vom 11.10.1989 - Ss 512/89).
  • BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89

    Berechnung der sich unmittelbar an die Revisionseinlegungsfrist anschließenden

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92
    Nachdem das angefochtene Urteil am 05.10.1992 zugestellt worden ist, endete die Einlegungsfrist am Montag, den 12.10.1992, und die Begründungsfrist am Freitag, den 13.11.1992 (zur Fristberechnung vgl. BGHST 36, 241 = NJW 1990, 460 = NStZ 90, 43 = VRS 78, 48).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Zwar hat der Tatrichter bei Zweifeln über das Vorliegen einer geltend gemachten Erkrankung bei einer vorgelegten ärztlichen Bescheinigung, aus der die erforderlichen Angaben nicht hervorgehen, diesen im Freibeweisverfahren nachzugehen (vgl. Göhler, a.a.O., § 74 Rdnr. 29 m.w.N.) und kann die mangelde Aufklärbarkeit im Entscheidungszeitpunkt dem Erlass des Verwerfungsurteils gemäß § 74 Abs. 2 OWiG durch den Tatrichter entgegenstehen (vgl. Göhler, a.a.O., § 74 Rdnr. 32a; OLG Köln, NJW 1993, 1345).
  • OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07

    Voraussetzungen eines Sicherungshaftbefehls bei unentschuldigtem Ausbleiben des

    Hiernach verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965; OLG Köln, NJW 1993, 1345 f.; KG vom 24. November 1999, Az. 4 Ws 264/99 - juris Datenbank; LG Dresden vom 29. Dezember 2006, 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 - juris Datenbank; Meyer-Goßner, aaO, § 329 StPO, Rdnr. 22).
  • OLG Hamm, 06.07.2004 - 3 Ss OWi 401/04

    Aufhebung, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen zur Hauptverhandlung,

    Bestehen danach noch Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist, darf der Einspruch nicht verworfen werden (OLG Köln NJW 1993, 1345; OLG Düsseldorf NZV 94, 449).
  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unetschuldigten

    Ist es aus tatsächlichen Gründen zweifelhaft, ob das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht entschuldigt war, wirkt sich diese Ungewißheit zugunsten des Angeklagten aus (BGHSt 23, 331 [3361; OLG Frankfurt NJW 1988, 2965; OLG Köln NJW 1993, 1345; VRS 65, 47).
  • LG Köln, 12.05.2020 - 154 Ns 67/17
    Eine genügende Entschuldigung im Sinne der Vorschrift ist anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf zu machen ist (vgl. nur OLG Köln NJW 1993, 1345; BayObLG, Beschluss vom 06.09.2019, 202 ObOWi 1581/19 Rn. 5 - juris).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Werden - wie im vorliegendem Fall durch die Mitteilung des Verteidigers, die Betroffene könne wegen eines schweren grippalen Infekts ihre Wohnung nicht verlassen, - schlüssig Umstände vorgetragen, die die Beteiligung der Betroffenen an der Hauptverhandlung nicht zumutbar erscheinen lassen, so hat das Gericht etwaige Zweifel durch Ermittlungen im Freibeweis zu beheben (vgl. BayObLG NJW 1998, 172; 1999, 879; Senatsentscheidungen VRS 71, 371 und NJW 1993, 1345).
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