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   BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92   

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BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92 (https://dejure.org/1992,805)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1992 - NotZ 42/92 (https://dejure.org/1992,805)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 (https://dejure.org/1992,805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notarzulassung - Berufsrecht - Ausgeschriebene Stelle - Bewerber - Zulassungsrecht - Einstweilige Anordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BNotO § 4, § 6, § 6 b, § 111 n.F.
    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2040
  • MDR 1993, 84
  • MDR 1993, 85
  • BB 1992, 2464
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92
    Wird die ausgeschriebene Stelle besetzt, ist die durch die Ausschreibung eingeleitete Stellenbesetzung wie im Beamtenrecht beendet (zum Beamtenrecht vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 = BvR 1576/88 = NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]; dazu Anmerkung von Busch, DVBl. 1990, 107; Entscheidungsbesprechungen von Schnellenbach, NVwZ 1990, 637 und von Hufen, JuS 1990, 756, jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß dem Konkurrenten die Möglichkeit eingeräumt werden, die endgültige Besetzung der ausgeschriebenen Stelle durch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu verhindern, weil dem Bewerber mit der Besetzung der Stelle die Klagemöglichkeit abgeschnitten wird (BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, a.a.O.).

    Nach diesen Grundsätzen muß das Verwaltungsverfahren so ausgestaltet werden, daß der Bewerber in der Lage ist, vor der Bestellung eines Konkurrenten gerichtlichen Rechtsschutz rechtzeitig einzuleiten (BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, a.a.O.).

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 24/92

    Rechtsmittel gegen Amtsenthebung des Notars im Freistaat Sachsen

    Auszug aus BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur BNotO vor der Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. I. 150) können Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen des § 111 BNotO grundsätzlich nicht mit der Beschwerde angefochten werden (vgl. neuestens Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 24/92 m.w.N., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Die Beschränkung der richterlichen Kontrolle auf eine Instanz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 24, 31; vgl. auch Schmidt-Bleibtreu, Kommentar zum Grundgesetz, 7. Aufl. 1990, Art. 19 Rdn. 19 m.w.N.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 24/92) grundsätzlich unbedenklich.

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92
    Die Beschränkung der richterlichen Kontrolle auf eine Instanz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 24, 31; vgl. auch Schmidt-Bleibtreu, Kommentar zum Grundgesetz, 7. Aufl. 1990, Art. 19 Rdn. 19 m.w.N.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 24/92) grundsätzlich unbedenklich.
  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66

    Notarbestellung nach Schwerbeschädigtengesetz

    Auszug aus BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92
    Durch die Änderung des Zulassungsrechts für Notare ist die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum alten Recht mögliche zusätzliche Bestellung eines Notarbewerbers, der zu Unrecht abgelehnt worden ist (Senatsbeschluß BGHZ 47, 84, 87 f), nicht mehr möglich.
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 6/78

    Antrag auf Neuordnung der Amtsbereiche der Notare auf Grund durch

    Auszug aus BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92
    In zwei älteren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof eine Ausnahme für den Fall für möglich erachtet, in dem der Erlaß einer einstweiligen Anordnung oder ihre Ablehnung praktisch eine abschließende Entscheidung auch in der Hauptsache sein würde (Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 1978 - NotZ 6/78 = DNotZ 1979, 319 und vom 22. Juni 1981 - NotZ 6/81 = DNotZ 1982, 382).
  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 6/81

    Einstweilige Anordnung - Anfechtbarkeit - Erlaß eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92
    In zwei älteren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof eine Ausnahme für den Fall für möglich erachtet, in dem der Erlaß einer einstweiligen Anordnung oder ihre Ablehnung praktisch eine abschließende Entscheidung auch in der Hauptsache sein würde (Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 1978 - NotZ 6/78 = DNotZ 1979, 319 und vom 22. Juni 1981 - NotZ 6/81 = DNotZ 1982, 382).
  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Ihm fehlt für sein Begehren, das auf Feststellung der Verfassungsrechtsverletzung und letztendlich auf Neubescheidung seiner Bewerbung gerichtet ist, nicht das Rechtsschutzinteresse, obwohl wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität die bereits erfolgte Bestellung des ausgewählten Bewerbers nicht widerrufen und der Beschwerdeführer zu 1) auf der diesem übertragenen Notarstelle nicht ernannt werden kann (vgl. hierzu BGH, NJW 1993, S. 2040; DNotZ 1996, S. 905; DNotZ 1999, S. 252).
  • BGH, 10.08.2004 - NotZ 28/03

    Anfechtung der Ernennung eines Mitbewerbers zum Notar bei Nichtbeachtung einer

    Seit der Novellierung des Zulassungsrechts im Jahre 1991 ist es nicht mehr möglich, einen zu Unrecht abgelehnten Bewerber für ein Anwaltsnotariat nach der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zusätzlich zu bestellen (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 - NJW 1993, 2040 und vom 3. November 2003 - NotZ 12/03 - ZNotP 2004, 70 und ständige Rechtsprechung).

    Bis zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle sind daher Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz grundsätzlich zulässig (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 - NJW 1993, 2040; vom 18. März 2002 und vom 3. November 2003, jeweils aaO; BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501 f.; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - DVBl. 2003, 1524; Arndt/Lerch/Sandkühler, aaO, § 111 Rdn. 48; Schippel/Lemke, aaO, § 111 Rdn. 21; vgl. auch BGHZ 129, 226, 229 f.).

    Die Rechtsposition, welche der Mitbewerber durch seine Bestellung erlangt hat, kann von dem unberücksichtigt gebliebenen Bewerber nicht erfolgreich angefochten werden, da sie nicht mehr revidiert werden kann (Senat, Beschluß vom 14. August 1989 - NotZ 1/89 - DNotZ 1991, 72, 73 f.; OLG Köln, DNotZ 1984, 712 f. m.w.N.; im Ergebnis ebenso Arndt/Lerch/Sandkühler, aaO, § 111 Rdn. 96; Schippel/Lemke, aaO, § 111 Rdn. 16 beide m.w.N; Eylmann/Vaasen/Custodis, BnotO/BeurkG, § 111 BnotO, Rdn. 101; vgl. auch Senat, Beschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 - NJW 1993, 2040 sowie die Nachweise unter 1.).

    Dem steht der oben unter 1. näher ausgeführte Grundsatz entgegen, daß es nicht möglich ist, einen zu Unrecht abgelehnten Bewerber für ein Notariat nach der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zusätzlich zu bestellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 - NJW 1993, 2040 und vom 3. November 2003 - NotZ 12/03 - ZNotP 2004, 70 f.).

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 27/94

    Ausgestaltung der Bewerbungsfrist für Notarstellen als Ausschlußfrist

    Die Bewerbung auf eine bestimmte ausgeschriebene Notarstelle bezieht sich nur und ausschließlich auf diese Stelle (Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 = BGHR BNotO § 6 n.F. Ausschreibungsverfahren 1).

    Daß sich die Bewerbung auf eine bestimmte ausgeschriebene, in dem Bewerbungsschreiben ausdrücklich bezeichnete Stelle nur auf diese und nicht auch auf andere, später ausgeschriebene Stellen bezieht, ist eine Selbstverständlichkeit, die der Senat dementsprechend in seinem Beschluß vom 19. Oktober 1992 (aaO.), durch den nach Meinung des Antragstellers erstmals rechtliche Klarheit geschaffen worden sein soll, nicht besonders begründet, sondern in anderem Zusammenhang beiläufig erwähnt hat.

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung

    Soweit der Antragsteller sich mit seiner sofortigen Beschwerde ausdrücklich auch gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wendet, ist das Rechtsmittel unstatthaft (Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 - BGHR BNotO § 111 n.F. Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige - st. Rspr.).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unstatthaftigkeit einer "außerordentlichen

    Denn zum einen würde es den Prinzipien der Prozessökonomie und der Verfahrensbeschleunigung zuwiderlaufe, wenn das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Anfechtung einer Zwischenentscheidung bereits über die Begründetheit der Beschwerde zu befinden hätte (vgl. BGH NJW 1993, 2040 und NJW-RR 1997, 1149; Senat, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 W 214/02 - OLG Frankfurt aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Sternal, FG 15. Aufl. § 24 Rdnrn. 23, 24; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl. § 156 KostO Rdnr. 32).
  • OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06

    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    a) Nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine selbstständige Anfechtbarkeit einer auf der Grundlage des § 24 Abs. 3 FGG vom Beschwerdegericht erlassenen einstweiligen Anordnung nicht gegeben (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1149; NJW 1993, 2040; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG.
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 12/03

    Rechtsstellung des zunächst erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle bei

    Nach der Neuregelung der Notarzulassung durch das Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. I 1991, 150) ist es im Unterschied zum alten Recht nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 1. August 1991 nicht (mehr) möglich, einen zu Unrecht abgelehnten Bewerber für ein Rechtsanwaltsnotariat nach der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zusätzlich zu bestellen (vgl. Sen.Beschl. v. 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92, NJW 1993, 2040 u. st.Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen;

    Auch insoweit ist nach allgemeiner Auffassung eine selbständige Anfechtbarkeit nicht gegeben (BGH NJW 1993, 2040 und NJW-RR 1997, 1149; Keidel/Kunze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 24, Rdnr. 23, 24).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 16/95

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Rahmen einer Verdrängungsklage auf

    Soweit der Antragsteller sich gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts über seine Anträge auf Erlaß einstweiliger Anordnungen wendet, ist das Rechtsmittel nach der Rechtsprechung des Senats unzulässig (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 = Nds.Rpfl. 1992, 267 = MDR 1993, 84; Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 28/93 = DNotZ 1995, 167).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht für derartige Anträge kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn das mit der Ausschreibung begonnene Besetzungsverfahren mit der Übertragung der ausgeschriebenen Notarstellen an frühere Mitbewerber abgeschlossen worden ist (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92, a.a.O.; Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = Nds.Rpfl. 1994, 333).

  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03

    Zulässigkeit eines Fortsetzungs-Feststellungsantrages im Verfahren der Ernennung

    Nach Besetzung der Stelle kann sich der abgelehnte Bewerber nur um eine im Bedarfsfalle ausgeschriebene andere Stelle und nur in Konkurrenz mit den Interessenten an dieser Stelle bewerben (Senatsbeschl. v. 19. Oktober 1992, NotZ 42/92, NJW 1993, 2040).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96

    Anrechnung von Zeiten im ehrenamtlichen Dienst; Anrechnung von

  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 195/05

    Grundbuchverfahren: Anfechtbarkeit des Erlasses und der Ablehnung einer

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 19/96

    Persönliche Eignung für das Amt des Notars - Trunkenheit eines Rechtsanwalts im

  • BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 34/99

    Rechtsweg im einstweiligen Anordnungsverfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 24/96

    Bestellung zum Notar - Bewerbung um eine im Amtsblatt ausgeschriebene Notarstelle

  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 26/98

    Rechtschutz einer Bewerberin um eine Notarstelle nach anderweitiger Besetzung der

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 18/95

    Notarrecht - Anfechtbarkeit - Rechtsschutzbedürfnis

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 50/92

    Wartezeit des Anwaltsnotars bei Wechsel des Zulassungsortes als Rechtsanwalt

  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 48/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

  • BGH, 14.04.1994 - NotZ 1/94

    Statthaftigkeit einer Beschwede an den BGH gegen Entscheidungen der

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 28/93

    Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 111 BNotO

  • BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93

    Bewertung der fachlichen Eignung für ein Notariat - Feststellung der

  • OLG Celle, 08.11.2001 - Not 25/01

    Bestellung zum Notar in Niedersachsen: Frist zur Ausräumung der einer

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92

    Entstehung eines Anspruchs auf Bestellung zum Notar - Ermessensbindung durch

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 17/93

    Klage auf Bestellung als Notar - Ablehnung der Bestellung - Beteiligung an der

  • BGH, 29.12.1993 - NotZ 26/92

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 37/92

    Beantragung der Bestellung zum Notar unter Befreiung von der 15-jährigen

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 43/95

    Anforderungen an die Bestellung zum Notar - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 06.06.1994 - NotZ 6/94

    Statthaftigkeit einer Beschwerde an den BGH gegen Entscheidungen der

  • OLG Köln, 04.04.1997 - 2 VA (Not) 21/96

    Vergabe einer im Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalen ausgeschriebenen

  • VG Frankfurt/Main, 03.02.1995 - 15 G 3694/94

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des

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