Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.01.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92   

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https://dejure.org/1992,406
BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92 (https://dejure.org/1992,406)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1992 - 4 NB 35.92 (https://dejure.org/1992,406)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1992 - 4 NB 35.92 (https://dejure.org/1992,406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Veränderungssperre - Mittel der Sicherung der Bauleitplanung - Abwägungsgebot - Sicherungszweck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Veränderungssperre zulässig? (IBR 1993, 212)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2193 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 473
  • DÖV 1993, 250
  • BauR 1993, 29
  • BauR 1993, 62
  • ZfBR 1993, 33
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
    Auch ein Bauvorbescheid setzt sich gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen durch eine Veränderungssperre durch (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 39.82 - BVerwGE 69, 1).
  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
    Ist die Baugenehmigung vor Erlaß der Veränderungssperre zu Unrecht versagt worden, so kommt jedoch eine Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB in Betracht, der es als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ermöglicht, von der Veränderungssperre Ausnahmen zuzulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 11.12.1967 - IV B 25.67

    "Nachträgliche" Verhängung einer Veränderungssperre - Bevorzugung von vor dem

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
    Dagegen gilt § 14 Abs. 3 BauGB nicht für Vorhaben, die hätten genehmigt werden müssen, aber nicht genehmigt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Dezember 1967 - BVerwG 4 B 25.67 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 3).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
    Das zeitlich befristete Verbot, Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen, ist als Ausdruck zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums verfassunsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 77/76 - BGHZ 73, 161).
  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 77/76

    Zeitlicher Umfang der entschädigungslosen Duldung von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
    Das zeitlich befristete Verbot, Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen, ist als Ausdruck zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums verfassunsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 77/76 - BGHZ 73, 161).
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
    Auch das Ziel, einen Bebauungsplan zu ändern, erlaubt es der Gemeinde, sich des Sicherungsmittels der Veränderrungssperre zu bedienen (§ 2 Abs. 4 BauGB; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Beim Erlass einer Veränderungssperre findet eine Abwägung im Sinn von § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB, die es ermöglicht, schutzwürdige Eigentümerinteressen auf der einen und auf der Planungshoheit beruhende Belange der Gemeinde auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727), nicht statt (BVerwG vom 30.9.1992 NVwZ 1993, 473 = BayVBl 1993, 283).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Höchstrichterlich geklärt ist schließlich, daß das zeitlich befristete Verbot, Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen, als Ausdruck zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums verfassungsrechtlich unbedenklich ist, sofern die Planung ein Mindestmaß an Konkretisierung erreicht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - a.a.O. undBeschluß vom 30. September 1992 - BVerwG 4 NB 35.92 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 20).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind, nicht aber befestigte Freiflächen, die allenfalls Nebenanlagen von untergeordneter Bedeutung aufweisen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1992 - BVerwG 4 NB 35.92 - BRS 54 Nr. 64; vom 8. November 1999 - BVerwG 4 B 85.99 - BRS 62 Nr. 100 und vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 B 30.02 - BRS 65 Nr. 80).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1621
BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92 (https://dejure.org/1993,1621)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1993 - 1 C 29.92 (https://dejure.org/1993,1621)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 1 C 29.92 (https://dejure.org/1993,1621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 29
  • NJW 1993, 2193
  • MDR 1993, 1123
  • NVwZ 1993, 884 (Ls.)
  • DVBl 1993, 883
  • DÖV 1993, 775
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.06.1955 - 1 AZR 2/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Widerruf eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92
    Die Feststellung des Berufungsgerichts, daß die Vereinbarung des Widerrufs gegenüber dem Gericht in seinem Bezirk üblich ist, und der Umstand, daß die Parteien in dem Vergleich vorsorglich auf weitere mündliche Verhandlung verzichtet haben, können dafür sprechen, daß nach der Vereinbarung ein etwaiger Widerruf an das Gericht zu richten war (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Juni 1955 - 1 AZR 2/53 - AP § 794 ZPO Nr. 1; BSG, Urteil vom 9. September 1965 - BSGE 24, 4 (6)).
  • BGH, 20.02.1958 - II ZR 257/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92
    Die Parteien können sich - was im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln ist - auch stillschweigend über den Adressaten der Widerrufserklärung einigen (BGH, Urteil vom 20. Februar 1958 - II ZR 257/56 - ZZP Bd. 71, 454).
  • BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83

    Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92
    Deshalb entspricht es im allgemeinen - und so auch hier - der Interessenlage der Vertragspartner, in dem Vorbehalt des Widerrufs eine aufschiebende Bedingung zu sehen (vgl. BGHZ 88, 364 (367) [BGH 27.10.1983 - IX ZR 68/83] = NJW 1984, 312 [BGH 27.10.1983 - IX ZR 68/83]; Bökelmann, Zum Prozeßvergleich mit Widerrufsvorbehalt, Festschrift für Friedrich Weber, 1975, S. 101 (104); anderer Ansicht offenbar Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 106 Rn. 7, die "Rücktritt" annehmen).
  • BSG, 09.09.1965 - 4 RJ 481/61

    Widerrufsvorbehalt eines Vergleiches - Festlegung der Widerrufsform - Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92
    Die Feststellung des Berufungsgerichts, daß die Vereinbarung des Widerrufs gegenüber dem Gericht in seinem Bezirk üblich ist, und der Umstand, daß die Parteien in dem Vergleich vorsorglich auf weitere mündliche Verhandlung verzichtet haben, können dafür sprechen, daß nach der Vereinbarung ein etwaiger Widerruf an das Gericht zu richten war (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Juni 1955 - 1 AZR 2/53 - AP § 794 ZPO Nr. 1; BSG, Urteil vom 9. September 1965 - BSGE 24, 4 (6)).
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 93.58

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister - Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92
    Sie erfordern unter Umständen eine Rückabwicklung (vgl. Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG 1 C 93.58 - GewArch 1962, 68 (69)).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 188/92

    Prozeßvergleich; Vergleich; Widerruf; Verwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 15. April 1992 (NJW 1992, 3253) das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92
    Es bedarf jedoch keiner Prüfung, ob das Berufungsgericht die revisiblen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB (vgl. BVerwGE 84, 157 (162) [BVerwG 01.12.1989 - 8 C 17/87]) im Ergebnis zutreffend angewendet und rechtsfehlerfrei eine stillschweigende Vereinbarung dieses Inhalts verneint hat.
  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 275/04

    Zulässiger Adressat des Widerrufs eines Prozessvergleichs

    Für die Beantwortung der Frage, wem gegenüber der in einem Prozessvergleich vorbehaltene Widerruf zu erklären ist, kommt es vorrangig auf eine in dem Vergleich getroffene Bestimmung an (BGH, Urt. v. 15. Januar 1980, I ZR 60/78, NJW 1980, 1753, 1754; Urt. v. 22. Juni 2005, VIII ZR 214/04, Umdruck S. 7, zur Veröffentlichung bestimmt; BAG NJW 1998, 2844, 2845; BVerwGE 92, 29, 30).

    Hatte sich das Bundesverwaltungsgericht zunächst ebenfalls der Auffassung des Reichsgerichts angeschlossen (BVerwGE 10, 110, 111), steht es nunmehr auf dem Standpunkt, ein Prozessvergleich könne nur dem Gericht gegenüber wirksam widerrufen werden (BVerwGE 92, 29, 30 ff.).

    Von einer Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat das Bundesverwaltungsgericht - die Entscheidung stammt aus dem Jahr 1993 - mit der Erwägung abgesehen, die Zivilprozessordnung enthalte keine der Neufassung des § 106 VwGO vergleichbare Regelung und damit keine gesetzliche Grundlage für eine Empfangszuständigkeit des Gerichts (BVerwG NJW 1993, 2193, 2194 - insoweit in BVerwGE 92, 29 ff. nicht abgedruckt).

    Das schließt eine Verpflichtung zur Vorlage aus (vgl. BVerwG NJW 1993, 2193, 2194).

  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03

    Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel

    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zuzustimmen, daß der unter Widerrufsvorbehalt abgeschlossene Vergleich grundsätzlich eine aufschiebend bedingte Regelung beinhaltet (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 297/96 - AP BGB § 812 Nr. 21 = EzA BGB § 812 Nr. 5; BGH 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83 - BGHZ 88, 364; BVerwG 26. Januar 1993 - 1 C 29.92 - BVerwGE 92, 29).
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 214/04

    Adressat des Widerrufs eines Widerrufsvergleichs

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 92, 29, 31 f.) im Hinblick darauf, daß die zum Abschluß des Vergleichs führenden Erklärungen an das Gericht zu richten bzw. vor ihm abzugeben sind, entschieden, bei Fehlen einer abweichenden Vereinbarung müsse auch der Widerruf gegenüber dem Gericht erklärt werden.
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04

    Zuständigkeit für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Widerrufsvergleichen;

    Wenngleich sich der Rechtscharakter der aufschiebenden Bedingung nicht unmittelbar aus dem Wortlaut erschließt, entspricht es im Zweifel der Interessenlage der Parteien, aus dem Vergleich bindende Rechtswirkungen erst dann entstehen zu lassen, wenn der Bestand des Vergleichs nach dem ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist feststeht (BGHZ 88, 364, 367; BAG NJW 2004, 117; BVerwG NJW 1993, 2193; Zöller/Stöber, 24. Aufl., § 794 Rdn. 10).
  • OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95

    Gebühren; Gebühren; Vergleich; Widerruf; Widerrufsfrist; Prozeßbeendigung;

    Der in einem Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien aufgenommene Vorbehalt, den Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, stellt im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs dar mit der Folge, daß das Prozeßrechtsverhältnis nicht bereits bei Vergleichsabschluß beendet wird, sondern die Rechtshängigkeit bis zum ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist bestehen bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 C 29/92 -, in BVerwGE 92, 29 - 32; ebenso: BGH, Urteil vom 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83 -, in BGHZ 88, 364 ff.).
  • VGH Hessen, 01.07.2009 - 5 A 576/09

    Verfahrensrecht: Vergleichswiderruf durch Widerspruchsbescheid

    Das Bundesverwaltungsgericht meint dagegen in einer Entscheidung aus dem Jahre 1993 (Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 29/92 - NJW 1993, 2193), dass der Widerruf eines vor dem Verwaltungsgericht geschlossenen Prozessvergleichs bei Fehlen einer abweichenden Vereinbarung der Vergleichsparteien immer gegenüber dem Gericht zu erklären sei.
  • BVerwG, 11.12.2007 - 2 B 86.07

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes; Möglichkeit

    Auch der Inhalt öffentlich-rechtlicher Vergleichsverträge ist nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB über die Auslegung von Willenserklärungen zu ermitteln, die hier gemäß § 129 Satz 2 LVwG SH anwendbar sind (vgl. Urteil vom 26. Januar 1993 BVerwG 1 C 29.92 BVerwGE 92, 29 ).
  • OLG Naumburg, 16.11.2004 - 11 U 44/04

    Widerrufsadressat bei einem unter Widerrufsvorbehalt geschlossenen

    (a) Zu Unrecht setzt sich das Landgericht nicht mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1993 (1 C 29/92 = BVerwGE 92, 29-32) auseinander.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 7319/91
    Hingegen erleidet der Angehörige einer Glaubensgemeinschaft dann nicht politische Verfolgung, wenn die staatlichen Maßnahmen, die in die Religionsfreiheit eingreifen, dazu dienen, den öffentlichen Frieden durchzusetzen (BVerfG, aaO; Beschl, v. 12.8.1992 - 2 BvR 293/90 - AuAS 1992; Beschl. v. 21.9.1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - Beschl. v. 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 u.a. - Beschl. v. 2.2.1993 - BvR 1890/91 u.a. - Beschl. v. 25.5.1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. -, DVBl. 1993, 883; Beschl. v. 20.9.1993 - 2 BvR 645/93 u.a. - Beschl. v. 17.1.1994 - 2 BvR 1426/93 u.a.; jeweils 1. Kammer des 2. Senates).
  • OLG Köln, 08.06.2005 - 13 W 28/05

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich

    Auch diese Frage wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet, wie die Übersicht von Junker in jurisPK-BGB, Aktualisierungsstand 01.03.2005, Rn. 14.5 zu § 127a BGB verdeutlicht: Während das BVerwG (NJW 1993, 2193) in Abweichung von älterer Rechtsprechung des BGH und des BAG den Widerruf gegenüber dem Gericht genügen lässt, muss nach Auffassung des OLG Koblenz (OLGR 1997, 131) und des LG Berlin (Grundeigentum 2003, 255 und 2004, 963) der Widerruf (jedenfalls auch) dem Vergleichsgegner gegenüber abgegeben werden, wenn die Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.
  • VG Aachen, 20.06.2008 - 6 K 1464/07
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