Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.09.1992

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93   

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https://dejure.org/1993,1718
BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93 (https://dejure.org/1993,1718)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1993 - 1 StR 264/93 (https://dejure.org/1993,1718)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 264/93 (https://dejure.org/1993,1718)
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Liegenlassen im Auto bei -11°

§ 221 StGB, Garantenpflicht bei Verringerung von Rettungschancen;

Zurechenbarkeit der Gefährdung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aussetzung - Garantenpflicht zur Vollendung der begonnenen Hilfeleistung - Wesentliche Veränderung der Situation des Hilfsbedürftigen durch den Helfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 221
    Garantenpflicht gegenüber Hilfsbedürftigen

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2628
  • MDR 1993, 1103
  • NStZ 1994, 84
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93
    Durch sein Verhalten hatte der Angeklagte die später Verstorbene auch der Gefahr ausgesetzt, infolge von Unterkühlung schwere Gesundheitsschäden zu erleiden oder zu sterben (vgl. BGHSt 4, 113, 115; BGH MDR 1982, 448 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93
    Etwas anderes kann vielmehr erst dann gelten, wenn der Helfende durch seine Hilfe die Situation wesentlich für den Hilfsbedürftigen verändert, insbesondere andere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder neue Gefahren begründet; nur das rechtfertigt die Übernahme der strafrechtlichen Haftung (BGHSt 26, 35, 39; Rudolphi in SK 5. Aufl. § 13 Rdn. 64; Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 13 Rdn. 27; Jescheck, StGB Allgemeiner Teil 4. Aufl. S. 564; Schünemann, Grund und Grenzen der unechten Unterlassungsdelikte 1971 S. 351; Arzt JA 1980, 712, 713).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93
    Durch sein Verhalten hatte der Angeklagte die später Verstorbene auch der Gefahr ausgesetzt, infolge von Unterkühlung schwere Gesundheitsschäden zu erleiden oder zu sterben (vgl. BGHSt 4, 113, 115; BGH MDR 1982, 448 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Allein daraus, dass jemand einem Hilfsbedürftigen beisteht, ergibt sich - jedenfalls dann, wenn damit wie hier keine wesentliche Veränderung der Situation des Hilfsbedürftigen eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 ? 1 StR 264/93, NJW 1993, 2628) - noch keine Garantenpflicht zur Vollendung einer begonnenen Hilfeleistung (so ausdrücklich schon BGH, Urteil vom 5. Dezember 1974 ? 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 39).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Sie folgt auch nicht allein daraus, dass einem Verunglückten oder sonst Hilfsbedürftigen Beistand geleistet wird, sondern entsteht erst dann, wenn der Helfende die Situation für den Hilfsbedürftigen wesentlich verändert, namentlich andere, nicht notwendigerweise sichere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder vorher jedenfalls nicht in diesem Maße bestehende Gefahren schafft (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, aaO S. 39 vom 22. Juni 1993 - 1 StR 264/93; NJW 1993, 2628; vom 11. September 2019 - 2 StR 563/18; vom 31. März 2021 - 2 StR 109/20 Rn. 26; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 27).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in zurechenbarer Weise das Vertrauen der übrigen Garanten in die verantwortliche Mitwirkung des Hilfswilligen bei der Gefahrabwendung begründet wird (vgl. BGH NJW 1993, 2628, 2629; Stree in FS für Hellmuth Mayer, 1966, S. 145, 155 f., 158).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ws 297/07

    Aussetzung mit Todesfolge: Unterlassen der sofortigen Benachrichtigung eines

    Es ist allgemeine Auffassung, dass nicht jede begonnene Hilfeleistung zu einer Rechtspflicht führt, diese fortzusetzen (vgl. BGH NJW 1993, S. 2628 f. ; Tröndle/Fischer a.a.O., Rn. 5 zu § 221 m.w.N.).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20

    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

    Tatsächlich haben die Angeklagten ... und ... hier jeweils durch ihr Verhalten die Rettungsmöglichkeiten für den Geschädigten verringert, indem sie den Geschädigten unter ihrer Hilfeleistung aus der Shisha-Bar führten und damit aus einem sicheren Umfeld, im Rahmen dessen mehrere Personen zu etwaigen Hilfeleistungen gegenüber dem Geschädigten zur Verfügung gestanden wären, hinausführten (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.1993, Az. 1 StR 264/93).
  • OLG Zweibrücken, 18.08.1997 - 1 Ss 159/97
    Der Gesetzgeber hat, wie Wortlaut und Entstehung des Gesetzes ergeben, gerade die "Chancenentziehung unter Verletzung einer bestehenden Garantenpflicht" in der Alternative des "Verlassens in hilfloser Lage" typisiert, die eine bloße Intensivierung einer bereits vorhandenen Gefahr genügen läßt (vgl. RGSt 59, 387; BGH, Urteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93; BGH NStZ 1994, 84, 85; Jaehnke in Leipziger Kommentar zum StGB , § 221 Rdnr. 17; Küpper, Die Aussetzung als konkretes Gefährdungsdelikt, Jura 1994, 513 ff).
  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 81/99

    Urteil im Fürstenwalder Kampfhund-Fall aufgehoben

    b) R stand unter der Obhut des Angeklagten I und naheliegend auch des Angeklagten W. Eine Obhutspflicht wird auch durch vorausgegangenes gefährdendes Tun begründet (vgl. BGHSt 26, 35, 37; BGHR StGB § 221 Abs. 1 Garantenpflicht 1; BGH NStZ-RR 1996, 1311 Jähnke in LK 10. Aufl. § 221 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 221 Rdn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine

    Die Übernahme einer Schutzfunktion begründet jedoch nur dann eine Garantenpflicht, wenn sie die Lage des Geschützten wesentlich verändert, insbesondere andere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder neue Gefahren begründet (BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 - 1 StR 264/93 -, juris; Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 28).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2360
BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92 (https://dejure.org/1992,2360)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1992 - 1 StR 484/92 (https://dejure.org/1992,2360)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1992 - 1 StR 484/92 (https://dejure.org/1992,2360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht besetzt war - Überschreitung der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch - Rechtfertigung der Annahme eines minder schweren Falles - Anforderungen an die Freiwilligkeit des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2628 (Ls.)
  • NStZ 1993, 76
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91

    Zulässigkeit des Vorwegvollzugs einer gesamten Haftstrafe vor der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92
    Von dieser zunächst dem Tatrichter aufgegebenen Prognose kann nicht im Hinblick auf - jeder Prognoseentscheidung anhaftender - "Unwägbarkeiten" der künftigen Entwicklung abgesehen werden (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6; BGH, Beschl. vom 10. Dezember 1991 - 4 StR 584/91; Fischer NStZ 1991, 324, 325).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92
    Ein Versuch liegt des halb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 80, 82; 28, 162, 163).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92
    Ein Versuch liegt des halb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 80, 82; 28, 162, 163).
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 707/86

    Anforderungen an die Anordnung eine Strafe vor einer Maßregel zu vollziehen -

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92
    Von dieser zunächst dem Tatrichter aufgegebenen Prognose kann nicht im Hinblick auf - jeder Prognoseentscheidung anhaftender - "Unwägbarkeiten" der künftigen Entwicklung abgesehen werden (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6; BGH, Beschl. vom 10. Dezember 1991 - 4 StR 584/91; Fischer NStZ 1991, 324, 325).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91

    Bundeszentralregister - Absehen von Strafe - Berücksichtigung - Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92
    Von dieser zunächst dem Tatrichter aufgegebenen Prognose kann nicht im Hinblick auf - jeder Prognoseentscheidung anhaftender - "Unwägbarkeiten" der künftigen Entwicklung abgesehen werden (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6; BGH, Beschl. vom 10. Dezember 1991 - 4 StR 584/91; Fischer NStZ 1991, 324, 325).
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

    Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ-RR 2007, 136, 137; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76, 77).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

    Hat sich aus der Sicht des Täters durch nicht vorhergesehene Umstände das für ihn mit der Tatbegehung verbundene Risiko beträchtlich erhöht und sieht er deshalb von der weiteren Tatausführung ab (BGH NStZ 1993, 76, 77 und 279 jew. m. w. Nachw.), ist der Rücktritt nicht freiwillig.
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Anhaltspunkte dafür, daß der Angekl. so auf einen bestimmten Tatplan festgelegt war, daß ihm eine Durchführung der Tat unter etwas anderen tatsächlichen Voraussetzungen nicht möglich gewesen wäre oder sich als neue Tat dargestellt hätte (vgl. BGHSt 34, 53, 57; vgl. auch BGH NStZ 1992, 587) oder daß sich durch vom Täter nicht vorhergesehene Umstände das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter beträchtlich erhöht hätte (BGH NStZ 1993, 76; 1992, 536), sind nicht vorhanden.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 29/23

    Tätige Reue nach § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 314a Abs. 3 Nr. 2 StGB

    Das Risiko kann darin liegen, dass der Täter glaubt, durch die weitere Tatausführung Gefahr zu laufen, "geschnappt zu werden" (BGH, Urt. v. 01.09.1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76) bzw. seine Flucht zu vereiteln (BGH, Beschl. v. 20.11.2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202).
  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

    Ein Rücktritt ist nicht freiwillig, wenn sich durch vom Täter nicht vorhergesehene Umstände das mit der Tatbegehung für ihn verbundene Risiko beträchtlich erhöht (BGH NStZ 1993, 76, 77 [BGH 01.09.1992 - 1 StR 484/92] m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter,

    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang weiterhin berücksichtigt, daß eine "solche Verfolgung im für alle Hausbewohner zugänglichen Treppenhaus ... für den Angeklagten auch ein hohes Risiko des Entdecktwerdens mit sich gebracht" (UA 22) hätte, ist dies zum einen nicht mehr als eine Vermutung, vor allem aber wäre es nicht für die Frage des Fehlschlages, sondern für die der Freiwilligkeit des Rücktritts von Bedeutung (vgl. NStZ 1993, 76, 77; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16 und 22 a.E.).
  • BGH, 16.03.2011 - 2 StR 22/11

    Versuchter Mord (Tötungsvorsatz; Heimtücke; Rücktritt vom unbeendeten Versuch:

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Täter das Tatrisiko aufgrund neuer Umstände nicht mehr für vertretbar hält (BGH NStZ 1993, 76; 279; NStZ-RR 2006, 168; Fischer StGB 58. Aufl. § 24 Rn. 19a, 23 mwN).
  • BGH, 16.03.2004 - 1 StR 543/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung

    Dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen entnimmt der Senat, daß ein strafbefreiender Rücktritt ausgeschlossen war, weil sich das mit der Tatbegehung zunächst verbundene Risiko für den Angeklagten in einem Maße erhöht hat, daß er die weitere Ausführung der Tat nicht freiwillig aufgegeben hat (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Freiwilligkeit 17; BGH NStZ 1996, 352).
  • BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92

    Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch - Absehen von der

    Die Freiwilligkeit des Rücktritts ist auch in den Fällen zu verneinen, in denen sich das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter - wenn auch nur nach dessen Vorstellung - beträchtlich erhöht hat und er deshalb von der weiteren Ausführung absieht (BGH, Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92; BGH NStZ 1992, 536, 537; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 24 Rdn. 103 f).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 545/17

    Rücktritt (Freiwilligkeit bei Entdeckung durch Dritte)

    Das Schwurgericht hat sodann, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76; vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; und vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17; Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - 2 StR 187/96; vom 6. Juli 2006 - 4 StR 199/06, StV 2006, 687; und vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265), mit Recht angenommen, dass die Tatentdeckung durch Dritte und die Furcht des Angeklagten, am Tatort festgehalten zu werden, der Annahme eines freiwilligen Rücktritts entgegensteht.
  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des

  • OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ss 60/09

    Strafverfahren: Behandlung gerichtsbekannter Tatsachen

  • BGH, 27.01.1995 - 2 StR 709/94

    Rücktritt - Strafbefreiung - Unbeendeter Versuch - Freiwilligkeit

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