Weitere Entscheidung unten: EuGH, 10.11.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1992 - C-2/90   

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https://dejure.org/1992,738
EuGH, 09.07.1992 - C-2/90 (https://dejure.org/1992,738)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1992 - C-2/90 (https://dejure.org/1992,738)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - C-2/90 (https://dejure.org/1992,738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Richtlinie 84/631 des Rates
    1. Rechtsangleichung; Abfälle; Grenzueberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle; Richtlinie 84/631; Absolutes Verbot eines Mitgliedstaats, auf seinem Gebiet Abfall aus einem anderen Mitgliedstaat abzulagern; Unzulässigkeit; Pflicht zur Einhaltung des mit der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung zur grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung zu konkret bezeichneten Einrichtungen; Verbot der Ablagerung und Ableitung von Abfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Begriff der Ware - Mülldeponie

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbot des Ablagerns von Abfall aus anderen Mitgliedstaaten.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 315 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 871
  • EuZW 1992, 577
  • DVBl 1992, 1427
  • DVBl 1995, 232
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

    Auszug aus EuGH, 09.07.1992 - C-2/90
    34 Es trifft zu, daß zwingende Erfordernisse nur zu berücksichtigen sind, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die unterschiedslos auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar sind (vgl. namentlich Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-1/90, Aragonesa de publicidad, Slg. 1991, I-4151).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    cc) Denn durch die Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG wird jedenfalls die für den Abfall als Wirtschaftsgut und Ware im Sinne von Art. 28 AEUV einschlägige Warenverkehrsfreiheit (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - C-2/90 [ECLI:EU:C:1992:310], Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-4431 Rn. 23 ff.) beeinträchtigt.

    aa) Der Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit lässt sich nicht durch die Gründe des Art. 36 Satz 1 AEUV und das generell geltende zwingende Erfordernis des Umweltschutzes (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - C-2/90, Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-4431 Rn. 29 ff.) rechtfertigen.

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Wenn danach Umweltbeeinträchtigungen nach Möglichkeit an ihrem Ursprung zu bekämpfen sind, bedeutet dies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 9. Juli 1992 - Rs C-2/90 - NVwZ 1992, 871 ) im Bereich der Abfallwirtschaft, dass die Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle dem Verursacherprinzip folgend in die Nähe ihres Entstehungsortes gehört (vgl. Koch/Reese, Getrennthaltung und Überlassung von Abfällen zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben, 2001, S. 13).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Die Verordnung Nr. 259/93 hat die Richtlinie 84/631/EWG des Rates vom 6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (ABl. L 326, S. 31) aufgehoben und ersetzt, mit der - wie der Gerichtshof festgestellt hat - eine umfassende Regelung geschaffen worden war, die insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung in konkret bezeichneten Einrichtungen erfasste und auf der Verpflichtung zu vorheriger, detaillierter Notifizierung durch den Besitzer der Abfälle beruhte (Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 20, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 32).
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Rechtsprechung
   EuGH, 10.11.1992 - C-156/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,143
EuGH, 10.11.1992 - C-156/91 (https://dejure.org/1992,143)
EuGH, Entscheidung vom 10.11.1992 - C-156/91 (https://dejure.org/1992,143)
EuGH, Entscheidung vom 10. November 1992 - C-156/91 (https://dejure.org/1992,143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 4
    1. Handlungen der Organe; Entscheidung; Unmittelbare Wirkung; Voraussetzungen; Befugnis der Mitgliedstaaten, von Bestimmungen abzuweichen, die unmittelbare Wirkung haben können; Auswirkungen

  • EU-Kommission

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • Wolters Kluwer

    1. Handlungen der Organe - Entscheidung - Unmittelbare Wirkung - Voraussetzungen - Befugnis der Mitgliedstaaten, von Bestimmungen abzuweichen, die unmittelbare Wirkung haben können - Auswirkungen; (EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 4); 2. Landwirtschaft - Angleichung der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gebühren für Fleischkontrollen

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; RL Nr. 85/73/EWG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    EWGV Art. 177; RL Nr. 85/73/EWG Art. 1 Abs. 1
    1. Handlungen der Organe - Entscheidung - Unmittelbare Wirkung - Voraussetzungen - Befugnis der Mitgliedstaaten, von Bestimmungen abzuweichen, die unmittelbare Wirkung haben können - Auswirkungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gesundheitsbehördliche Kontrollen - Gebühr - Richtlinie 85/73/EWG - Entscheidung 88/408/EWG - Unmittelbare Wirkung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 315
  • MDR 1993, 1139
  • NVwZ 1993, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-156/91
    So können derartige Bestimmungen unmittelbare Wirkung haben, wenn die Inanspruchnahme der insoweit eingeräumten Abweichungsmöglichkeiten einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich ist (siehe im gleichen Sinne Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 7).
  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-156/91
    12 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/70 (Grad, Slg. 1970, 825, Randnr. 5) entschieden hat, wäre es mit der den Entscheidungen durch Artikel 189 zuerkannten verbindlichen Wirkung unvereinbar, grundsätzlich auszuschließen, daß betroffene Personen sich auf die in der Entscheidung vorgesehene Verpflichtung berufen können.
  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

    58 bis 75), so dass die Möglichkeit, sich auf ihn zu berufen, der Annahme nicht entgegen steht, dass die geprüfte Bestimmung den Einzelnen Rechte verleiht, auf die sie sich vor Gericht berufen können und die die nationalen Gerichte gewährleisten müssen (vgl. entsprechend Urteile van Duyn, Randnr. 7, vom 10. November 1992, Hansa Fleisch Ernst Mundt, C-156/91, Slg. 1992, I-5567, Randnr. 15, vom 9. September 1999, Feyrer, C-374/97, Slg. 1999, I-5153, Randnr. 24, und vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnrn.
  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99

    Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 10. November 1992 (Rs.C-156/91 - "Hansa Fleisch", Slg. 1992, I-5589, 5594 f = NJW 1993, 315 f Tz. 14-17) entschieden hat, hat die Bestimmung des Art. 2 Abs. 1 der Entscheidung 88/408/EWG nach Ablauf der in Art. 11 vorgesehenen Frist unmittelbare Wirkung, die nicht von der in Art. 2 Abs. 2 den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, von den festgesetzten Pauschalbeträgen nach oben abzuweichen, berührt wird.

    Ungeachtet des Umstandes, daß der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage, ob sich der einzelne auf die gemeinschaftsrechtlichen Pauschalbeträge berufen kann, für die Ratsentscheidung 88/408/EWG bejaht und für die Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/118/EG verneint hat, was zugleich Bedeutung für die Frage hat, ob dem einzelnen durch den in Rede stehenden Gemeinschaftsrechtsakt ein Recht verliehen ist, steht dieses Recht nach dem einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglichen Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Ratsentscheidung 88/408/EWG unter dem Vorbehalt, daß die Mitgliedstaaten, in denen die Lohnkosten, die Struktur der Betriebe und das Verhältnis zwischen Tierärzten und Fleischbeschauern von den für die Berechnung der Pauschalbeträge zugrunde gelegten Gemeinschaftsdurchschnitt abweichen, die Pauschalbeträge auf den Stand der tatsächlichen Untersuchungskosten senken bzw. anheben dürfen (vgl. EuGH, NJW 1993, 315, 316 Tz. 21).

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, verbietet keine Bestimmung der Ratsentscheidung 88/408/EWG den Mitgliedstaaten, regionalen oder örtlichen Behörden die Befugnis zu übertragen, unter den Voraussetzungen und in den Grenzen des Art. 2 Abs. 2 dieser Entscheidung von den Pauschalbeträgen der Gebühr abzuweichen (EuGH, NJW 1993, 315, 316 Tz. 24).

  • VGH Hessen, 13.04.2011 - 5 A 2049/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

    Es ist bereits seit längerem in der Rechtsprechung geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts auch den Ländern oder auch den kommunalen Körperschaften jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich überlassen darf (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, Slg. I-5567, und vom 9. September 1999 - Rs C- 374/97 - Feyrer -, Slg. I-5153; BVerwG, Urteil vom 20. Dezem-ber 2007, a.a.O., mit ausführlichen Nachweisen der Rechtsprechung; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 - Juris).

    Wie aus Art. 2 Abs. 2 der RL 85/73/EWG und Art. 2 Unterabsatz 1 der Entscheidung 88/408/EWG hervorgeht, konnten bereits damals die Pauschalbeträge der in Art. 2 Abs. 1 der Entscheidung 88/408/EWG festgelegten Gebühren auf den Stand der tatsächlichen Untersuchungskosten angehoben werden, wenn diese über den festgesetzten Gebührenbeträgen lagen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, a.a.O., Rn. 16; zu den Voraussetzungen auch: BVerwG, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 17).

    Anknüpfungspunkt sind allein die "tatsächlichen Kosten" (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Mundt -, a.a.O., Rn. 16).

    Im Übrigen ergibt sich auch aus Art. 7 der Entscheidung 88/408/EWG, dass die Abweichungen von den Pauschalbeträgen der Gebühr für alle Betriebe eines Mitgliedstaates oder nur für einen bestimmten Betrieb gelten können (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, a.a.O., Rn. 25).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Mundt -, a.a.O.) ausgeführt, dass sich ein einzelner gegenüber einem Mitgliedstaat auf Art. 2 Abs. 1 der Entscheidung 88/408/EWG des Rates berufen kann, um sich der Erhebung von Gebühren zu widersetzen, die höher sind als die in dieser Bestimmung vorgesehenen, wenn die Voraussetzungen, von denen Art. 2 Abs. 2 der Entscheidung die Möglichkeit abhängig macht, die in Art. 2 Abs. 1 festgesetzten Gebührenbeträge anzuheben, nicht erfüllt sind.

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